Kurzmeldungen

  • : Herzballons für Hater, Trolle und Rassisten am Valentinstag
    Herzballons für Hater, Trolle und Rassisten am Valentinstag

    Zwei Künstler haben angekündigt, in Berlin Valentinstagsballons in Herzform für Hater und Trolle zu verkaufen. Die Ballons tragen Aufschriften wie „Für meinen wütenden weißen Mann“, „Für meinen Wutbürger“ oder auch „Für meinen Hasspost-Troll“. Sie sollen am 14. Februar zwischen 11 und 14 Uhr am Berliner Alexanderplatz unter die Leute gebracht werden. Hashtag für die Aktion ist #LiebeMitUns.

    13. Februar 2017 14
  • : Robert Anton Wilson: Operation Mindfuck
    Robert Anton Wilson: Operation Mindfuck

    Der Deutschlandfunk hat in der Sendung „Das Feature“ über „Robert Anton Wilson – Operation Mindfuck“ berichtet:

    Als der Schriftsteller Robert Anton Wilson in den 70er-Jahren zusammen mit Robert Shea die „Illuminatus!“-Trilogie veröffentlichte, trafen sie den Nerv eines paranoiden Amerika. Der Watergate-Skandal erschütterte das sowieso schon geringe Vertrauen in die politische Führungsriege und sorgte für die Entstehung zahlreicher Verschwörungstheorien.

    Davon gibt es eine MP3 und ein PDF.

    13. Februar 2017 2
  • : Podcast-Serie zu digitalem Wahlkampf, Fake News und Social Bots
    Grafik: Heinrich-Böll-Stiftung
    Podcast-Serie zu digitalem Wahlkampf, Fake News und Social Bots

    Die Heinrich-Böll-Stiftung hat im Rahmen der Reihe „Böll.Spezial“ eine vierteilige Podcast-Serie zum Thema digitaler Wahlkampf produziert. Sie behandelt Themen wie Filter Bubble, Fake News, Social Bots, Trollarmeen und Microtargeting. Die einzelnen Podcast-Folgen sind jeweils zehn bis fünfzehn Minuten lang. Interviewpartner in den gebauten Beiträgen sind unter anderem Karolin Schwarz von Hoaxmap.org, Professor Martin Emmer von der FU Berlin, der Politikberater Martin Fuchs und Markus Reuter von netzpolitik.org.

    Im ersten Podcast zu Filterblasen und Echokammern geht es um die Frage, inwiefern unsere Gesellschaft in kleine Gruppen zersplittert und ob digitale Parallelgesellschaften Fake News begünstigen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit Social Bots, deren Bedeutung für die politische Willensbildung und ob Meinungsroboter eine Wahl tatsächlich beeinflussen können. In einem dritten Themenblock geht es um Trolle und Influencer. Welchen Einfluss haben sie auf den Wahlkampf und welche Gefahren stellen sie für die Demokratie dar. Der letzte Teil des Vierteilers befasst sich mit dem Thema Microtargeting. Gemeint ist damit die sehr zielgruppengenaue Ansprache von Wählerinnen und Wählern, die in der Debatte um den US-Wahlkampf für Wirbel sorgte.

    10. Februar 2017 2
  • : Sicherheitsaudit beim Instant Messenger Wire
    Foto: Promo
    Sicherheitsaudit beim Instant Messenger Wire

    Der Messenger Wire wird immer mal wieder genannt, wenn es um Alternativen zu WhatsApp mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geht. Jetzt haben zwei Sicherheitsfirmen Wire untersucht und kommen laut heise.de zu folgendem Ergebnis:

    Ob die Spezifikationen und Implementierungen im Open-Source-Messenger Wire wirklich sicher sind, haben nun Sicherheitsforscher von Kudelski Security und X41 D‑Sec abgeklopft – insgesamt sind sie zufrieden. Im Zuge des Audits haben sie das Wire-eigene auf Axolotl basiernde Open-Source-Protokoll Proteus, die High-Level API Cryptobox und den C Wrapper Cryptobox‑C auseinandergenommen.

    Bei ihrer Untersuchung (PDF) stießen die Sicherheitsforscher auf 14 Schwachstellen, jedoch auf keine kritischen Sicherheitslücken. Die Schwachstellen sollen laut heise.de mittlerweile geschlossen sein.

    10. Februar 2017 8
  • : Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“
    Ursula von der Cybern. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by Global Panorama/<a href="https://www.flickr.com/photos/121483302@N02/14629926025/">flickr</a>)
    Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“

    Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte.

    Die Dokumente zeigten, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Das ist auch angesichts von 16 aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Belang.

    Im Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob die sogenannten „Unterrichtungen des Parlaments“ der Bundeswehr die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Auffassung der Vorinstanzen ist dies der Fall. Demnach kann die Bundesregierung eine ihr ungenehme Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht verbieten, das viele amtlichen Werke bisher noch nicht vom urheberrechtlichen Schutz ausschließt.

    10. Februar 2017 8
  • : Teenager hackt 150.000 Drucker weltweit
    Dies druckte der Hacker auf den Druckern aus.
    Teenager hackt 150.000 Drucker weltweit

    Laut einem Bericht von Motherboard hat ein Teenager aus Großbritannien am vergangenen Samstag offenbar 150.000 Drucker gehackt und dort ASCII-Kunst ausgedruckt. Auf Twitter meldeten zahlreiche Nutzer, dass ihr Drucker gehackt worden sei. In einem Interview mit Motherboard erklärte der laut Selbstdarstellung „angepisste Schüler“, dass er nie dachte, dass die Sache so groß werden würde. Gleichzeitig warnte er vor dem Internet der Dinge, dem schlechten Code, der auf den Geräte laufe, und möglichen Angriffen.

    Nutzern rät der Hacker, dass sie ihre Drucker aus dem Internet nehmen sollten. Wenn der Zugriff über das Internet unbedingt nötig sei, sollten alle IP-Adressen bis auf die auf einer Whitelist stehenden blockiert oder ein Virtual Private Network (VPN) genutzt werden.

    9. Februar 2017 17
  • : Glas-Architektur als Albtraum für die Privatsphäre
    Neo Bankside Apartments, gesehen von der Tate Modern in London. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/londonmatt/28006708356/sizes/o/">Matt from London</a>
    Glas-Architektur als Albtraum für die Privatsphäre

    Adrian Lobe wagt in der Neuen Zürcher Zeitung einen Blick auf die Inflation der gläsernen Architektur in unseren Städten. Und zwar aus dem Blickwinkel der Privatsphäre:

    Glas ist zum beliebten Baustoff geworden. In immer mehr Städten entstehen gläserne Bürotürme und modernistische Luxusapartments mit Glasfassaden. Wo einst kleine Fenster den Blick ins Weite ganz knapp rahmten, haben Bewohner nun einen Panoramablick dank bodentiefen Fensterfronten. Doch der Blick auf die Dächer der Stadt ist kein einseitiges Vergnügen. Wo man hinausschauen kann, kann man auch hineinschauen.

    Ein spannender Text mit vielen Beispielen, der dem Schwinden der Privatsphäre eine weitere Facette hinzufügt.

    (via @nblr)

    9. Februar 2017 19
  • : Kamerun: Internetsperre betrifft zwanzig Prozent der Bevölkerung
    Kein Internetzugang für zwanzig Prozent der Kameruner. Was jetzt? Foto: CC BY-2.0 Flickr/SarahTz.
    Kamerun: Internetsperre betrifft zwanzig Prozent der Bevölkerung

    Im Süd- und Nordwesten Kameruns gibt es seit Wochen keinen Internetzugang mehr. Betroffen sind davon etwa zwanzig Prozent der Bevölkerung, berichtet BBC. Zudem spielt sich ein großer Teil der digitalen Ökonomie Kameruns in der Umgebung der südwestlich liegenden, regionalen Hauptstadt Buea ab, dem sogenannten „Silicon Mountain“.

    Einen Tag, bevor der Zugang blockiert wurde, drohte das Ministerium für Post- und Telekommunikation Nutzern jahrelange Gefängnisstrafen an, sollten sie Falschmeldungen über soziale Medien verbreiten. Wie BBC schreibt, handelt es sich bei den abgeklemmten Regionen überwiegend um englischsprachige Teile des Landes. Dort war es in den vergangenen Monaten wiederholt zu Protesten gegen die Regierung sowie die französisch sprechende Bevölkerungsmehrheit gekommen.

    In den letzten zwölf Monaten waren einige afrikanische Länder von vollständigen beziehungsweise teilweisen Internetsperren betroffen, beispielsweise Äthiopien, Gambia und Uganda.

    9. Februar 2017 7
  • : ARD-Dokumentation: Abgehört und abgenickt
    BND-Zentrale in Berlin. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/96dpi/14027889481/sizes/k/">Andreas Levers</a>
    ARD-Dokumentation: Abgehört und abgenickt

    In der ARD lief am Montagabend die 45 Minuten lange TV-Dokumentation „Abgehört und abgenickt“. Anhand von zahlreichen Interviews, vor allem mit Ex-BND-Präsidenten, wird gezeigt, wie es zu den zahlreichen Kooperationen zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und National Security Agency (NSA) kam und was die Motivation dahinter war.

    Der Datenhunger von NSA & Co ist riesig. Der Umfang der Abhöraktivitäten ist gigantisch. Auch wollen die USA damit keineswegs aufhören. Die Reportage zeigt dem Umfang der Spionage und dass deutsche Politiker davon hätten wissen können.

    Die Dokumentation findet sich noch in der ARD-Mediathek. Die 45 Minuten lohnen sich, nicht nur wegen der vielen Archivbilder zur Debatte, z. B. von Merkel und Pofalla. Es kommen zwar wenig Kritiker zu Wort, dafür zeigen die vielen O‑Töne von (Ex-) Geheimdienstlern, dass Grundrechte und rechtliche Vorgaben bei deren Arbeit keine (große) Rolle spielen.

    9. Februar 2017 2
  • : Metropolitan Museum of Art stellt hundertausende Werke unter freier Lizenz zur Verfügung
    Blau-Vogel-Kürbis. Bild: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0 1.0</a> <a href="http://www.metmuseum.org/art/collection/search/483179?sortBy=Relevance&when=A.D.+1900-present&ft=paul+klee&offset=0&rpp=100&pos=30">Paul Klee</a>
    Metropolitan Museum of Art stellt hundertausende Werke unter freier Lizenz zur Verfügung

    Das Metropolitan Museum of Art in New York stellt alle Bilder gemeinfreier Werke aus seiner Sammlung unter der Creative Commons Zero Lizenz (CC0) zur Verfügung. Damit werden auf einen Schlag 375.000 Werke für Nutzung, Veröffentlichung und Remix ohne Einschränkungen nutzbar. Das Museum bezeichnet den Schritt in der Pressemitteilung „als einen aufregenden Meilenstein in der digitalen Evolution des Museums und ein starkes Statement in der Erweiterung des Zugangs zur Sammlung“. Die Werke sind unter metmuseum.org/art/collection zu finden.

    In Deutschland hingegen tun sich Museen weiterhin schwer mit der Digitalisierung, sie reagieren auf die Frage nach Bildrechten oft mit Fotoverboten in ihren Ausstellungen. Zu diesem Themenbereich ist gerade ein spannendes Interview mit Roland Nachtigäller vom Museum Marta Herford erschienen.

    9. Februar 2017 12
  • : Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH
    Wird bald der Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay erschwert? Foto: CC BY-SA 2.0 flickr/torley.
    Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH

    Wie Spiegel-Online berichtet, will die Lobbyorganisation BREIN erreichen, dass zwei Internetanbieter ihren Kunden den Zugang zur schwedische Online-Tauschbörse The Pirate Bay blockieren. Diese bietet digitale Inhalte an, welche von Benutzern in Form von Torrentdateien und Magnetlinks gefunden, heruntergeladen und hinzugefügt werden können. BREIN vertritt die Urheberrechteindustrie und sitzt in den Niederlanden. Das Verfahren war vor dem Obersten Gericht der Niederlande geführt worden und wurde für eine weitere Beurteilung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Die Schlussanträge wurden heute gestellt. Der Generalanwalt Maciej Szpunar sprach folgende Empfehlung an das Gericht für eine Entscheidung aus:

    Le fait pour l’opérateur d’un site Internet de permettre, en les indexant et en fournissant un moteur de recherche, de retrouver des fichiers contenant des œuvres protégées par le droit d’auteur qui sont proposés aux fins de partage dans un réseau peer-to-peer, constitue une communication au public au sens de l’article 3, paragraphe 1, de la directive 2001/29/CE du Parlement européen et du Conseil, du 22 mai 2001, sur l’harmonisation de certains aspects du droit d’auteur et des droits voisins dans la société de l’information, si cet opérateur avait connaissance du fait qu’une œuvre était mise à disposition sur le réseau sans le consentement des titulaires des droits d’auteur et n’a pas réagi afin de rendre l’accès à cette œuvre impossible.

    Der Sachverhalt für die Betreiber einer Internetseite, Inhalte in einem Verzeichnis anzuzeigen und eine Suchmöglichkeit anzubieten, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu finden, die über peer-to-peer-Netzwerke zum Weiterverteilen angeboten werden, stellt eine öffentliche Kommunikation im Sinne des Artikel 3(1) der Richtlinie 2001/29/CE des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Mai 2001 zur Urheberrechtsharmonisierung in der Informationsgesellschaft dar, wenn der Betreiber Kenntnis erlangt, dass ein Werk auf dem Netzwerk ohne die Einwilligung des Urhebers zu finden ist und die Verantwortlichen den Zugang zu diesen Werken nicht unterbinden.“

    Dem Generalanwalt Szpunar vorliegenden Informationen nach verstießen neunzig Prozent der Inhalte auf The Pirate Bay gegen das Urheberrecht. Trotz wiederholter Aufrufe zur Unterbindung dieser, hatten die Betreiber nicht darauf reagiert. Der Generalanwalt sprach sich für die Sperrung der Tauschbörse aus.

    Es gelte, Urheberrechtsverletzungen soweit zu erschweren, dass Internetbenutzer davon abgeschreckt werden, diese zu begehen. Des weiteren betonte er die Möglichkeiten durch ein solches Urteil, gegen weitere Tauschbörsen vorzugehen.

    Die Antragsgegner sprachen ihre Bedenken über das Blockieren von The Pirate Bay aus, da urheberrechtlich geschützte Inhalte genauso auf anderen Seiten auffindbar und Sperren durch jeden informierten Benutzer umgehbar seien.

    Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof wird für die nächsten Monate erwartet.

    8. Februar 2017 18
  • : Großbritannien testet Bodycams gegen Schüler
    Bodycam eines niederländischen Polizisten. Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC-BY-SA 4.0</a> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Body-Cam#/media/File:Bodycam_police_utrecht_netherlands.jpg">Sanderflight/Wikipedia</a>
    Großbritannien testet Bodycams gegen Schüler

    Lehrer an zwei Schulen in Großbritannien testen den Einsatz von Bodycams an Schulen, berichtet der Guardian. Ihr Einsatz soll sich vor allem gegen Störungen des Unterrichts („low-level background disorder“) richten.

    Daniel Nesbitt von der Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch sagt gegenüber dem Guardian: „Das klingt nach einer übertriebenen Maßnahme für ein uraltes Problem. Die Schulen müssen sehr aufpassen, wie sie diese aufdringliche Technologie einsetzen, die Lehrer zu Schnüfflern macht.“ Hierzu müssten Eltern und Schüler über die Tests richtig aufgeklärt werden.

    Bodycams sind Kameras, die am Körper getragen werden. Sie filmen nicht dauerhaft, sondern können vom Träger ausgelöst werden. In Deutschland werden sie mittlerweile in einigen Bundesländern von der Polizei eingesetzt.

    8. Februar 2017 7
  • : Der Wissensvermittler Hans Rosling ist tot
    Hans Rosling bei einem Vortrag im Jahr 2012. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/usaid_images/7440906704/sizes/h/">USAID_IMAGES</a>
    Der Wissensvermittler Hans Rosling ist tot

    Der Medizinprofessor, Statistiker und Datenvisualisierer Hans Rosling ist tot. Er starb im Alter von 68 Jahren an den Folgen von Bauchspeicheldrüsenkrebs. Im Nachruf des Standard heißt es:

    Rosling verstand es, mit der Verve eines leidenschaftlichen Sportreporters komplexe statistische Sachverhalte darzustellen und zugleich Anleitungen zu geben, wie sich Not in der Welt weiter verringern lässt.

    Und Detlef Borchers schreibt auf heise.de:

    Rosling wurde durch seine Präsentationen bekannt, in denen er auf den Zusammenhang von extremer Armut und Krankheit hinwies, einen Teufelskreis, der nur durch weltweiten Kampf gegen die Armut durchbrochen werden kann. Mit der vor elf Jahren gegründeten Gapminder-Stiftung und der Visualisierungs-Software Trendalyzer versuchte er, die komplexen Zusammenhänge in zahlreichen Vorträgen zu vermitteln. Zuletzt wandte er sich gegen post-faktische Tendenzen, die Muttersterblichkeit in Flüchtlingslagern hochzurechnen.

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    In Sachen Datenvisualisierung machte Rosling die so genannten Bubble Charts bekannt. Auf der Seite der Stiftung kann man selbst mit diesen Charts und Statistiken spielen.

    8. Februar 2017 1
  • : Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden
    Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/sacabezas/5829340509/">Santiago Cabezas</a>
    Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden

    Obwohl der leidige Routerzwang bereits im August 2016 gefallen ist, sahen das einige Netzbetreiber offenbar nicht so: Sie gaben ihren Bestandskunden die erforderlichen Zugangsdaten einfach nicht weiter. Bei manchen Anschlussvarianten sind diese aber notwendig, um den selbst gekauften Router auch tatsächlich einsetzen zu können.

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war deshalb letztes Jahr gegen den Anbieter Gelsen-Net vor Gericht gezogen und konnte das Verfahren bereits im September gewinnen. Nun haben die Verbraucherschützer das Urteil des Landgerichts Essen zum Herunterladen [PDF] bereitgestellt. Darin heißt es:

    Die Netzbetreiber dürfen den Teilnehmern zwar nach wie vor Router überlassen, deren Anschluss und Nutzung jedoch nicht zwingend vorschreiben. Bereits aus diesen Regelungen lässt sich eine allgemeine, nicht auf Neukunden beschränkte Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Zugangsdaten ableiten. Denn die Daten sind zwingende Voraussetzung, um einen nicht von dem Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen. […] Nach alledem spricht die systematische Auslegung dafür, dass die Zugangsdaten auf Anforderung allen Kunden zur Verfügung zu stellen sind.

    7. Februar 2017 4
  • : USA: Smart-TV-Hersteller Vizio spionierte Nutzer aus
    Bildunterschrift. Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/ngMtsE5r9eI/">Jens Kreuter</a>
    USA: Smart-TV-Hersteller Vizio spionierte Nutzer aus

    Die Smart-TVs des US-amerikanischen Herstellers Vizio haben elf Millionen Kunden detailliert ausspioniert, ohne sie gefragt oder informiert zu haben. Wie die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) in ihrer Klageschrift [PDF] schreibt, hätten die Fernseher zunächst sekundengenau aufgezeichnet, was geschaut wurde.

    Dabei ermittelte Daten hat das Unternehmen mit personenbezogenen Daten wie Geschlecht, Alter, Einkommen und Bildungsstand verknüpft und anschließend an Dritte weiterverkauft. Diese wiederum haben die Informationen gezielt für Werbung eingesetzt, auch für geräteübegreifende.

    Nun hat die FTC bekannt gegeben, dass sich Vizio verpflichtet, eine Strafzahlung von 2,2 Millionen US-Dollar zu leisten und die erhobenen Daten zu löschen.

    7. Februar 2017 6
  • : Island: Der Traum einer „Insel der Freiheit“ stagniert
    Einst auf dem Weg zu einer weitreichenden Pressefreiheit, stagniert Island seit einiger Zeit. Foto CC-BY-2.0 Flickr/ flom ar.
    Island: Der Traum einer „Insel der Freiheit“ stagniert

    Die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) in Island, 2010 als Oase der Aufklärung und Insel der Freiheit bezeichnet, war ein parlamentarischer Entschluss der Isländer, welcher als Ziel hatte, die Meinungs- und Informationsfreiheit zu stärken. Die Idee: einen sicheren Hafen für Journalismus zu schaffen. Doch wie sieht der Stand der Dinge sieben Jahre später aus? Die Krautreporter gingen dieser Frage nach und berichten über die Inhalte, welche ursprünglich geschützt werden sollten:

    • Journalistische Quellen. Nicht einmal Richter sollen darauf zugreifen können.
    • Whistleblower. Menschen sollen durch Gesetze dazu ermutigt werden, Missstände zu veröffentlichen, statt kriminalisiert zu werden.
    • die Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Informanten. Vorratsdatenspeicherung adé! (Auf die gehe ich unten noch einmal genauer ein)
    • Medien in Gerichtsprozessen. Auch kleinere Medien, mit wenig Geld sollen sich eine Verteidigung leisten können. Sie sollen nicht wegen fehlender finanzieller Mittel Veröffentlichungen scheuen oder zurückziehen müssen.
    • Archive im Netz. Niemand soll sie im Nachhinein verändern können.

    Nun, Jahre später, scheint das Projekt zum Stillstand verdammt zu sein. Weder das Parlament noch die Regierung setzen sich noch für die vollständige Umsetzung ein. Stattdessen scheint das Gesetzespaket in ungeöffneten Schubladen zu verstauben.

    Immerhin konnten Teilerfolge im Bereich des Whistleblowerschutzes und der Informationsfreiheit erreicht werden. Die Sprecherin der IMMI, Birgitta Jónsdóttir, denkt zwiespältig über die stagnierende Entwicklung, aber ist dennoch nicht gewillt, den Traum vom sicheren Hafen, aufzugeben.

    7. Februar 2017 2
  • : Uber verklagt Seattle, weil sich dort Fahrer gewerkschaftlich organisieren dürfen
    Straßenszene in Seattle. Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0 1.0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/374682/seattle?photo=OGRESs26bF8">Erik Ringsmuth</a>
    Uber verklagt Seattle, weil sich dort Fahrer gewerkschaftlich organisieren dürfen

    Die Stadt Seattle hatte im Jahr 2015 ein Gesetz erlassen, das es Fahrern von Unternehmen wie Uber oder Lyft erlaubt, sich gewerkschaftlich zu organisieren und so gemeinsam bessere Arbeits- und Lohnbedingungen auszuhandeln. Gegen dieses Gesetz geht Uber jetzt juristisch vor. Vor Gericht verhandelt soll der Fall im März werden, berichtet The Verge.

    Das Unternehmen Uber hatte zuletzt mehr als 200.000 Nutzerinnen und Nutzer verloren, weil es sich als Streikbrecher in New York betätigt hatte. Dort hatten Taxifahrer aus Solidarität mit den Protesten gegen den „Muslim Ban“ gestreikt.

    7. Februar 2017 5
  • : Google-Nutzerdaten: Urteil zugunsten des FBI
    Google beobachtet seine Nutzer. Jetzt zieht das FBI nach und möchte eine bessere Einsicht in die Daten. Foto CC-BY-SA 2.0 flickr/pbarry
    Google-Nutzerdaten: Urteil zugunsten des FBI

    Wie Reuters berichtet, hat ein Amtsgericht in Philadelphia entschieden, dass das FBI (Federal Bureau of Investigation) auf die Daten von Google-Kunden, welche auf ausländischen Servern liegen, zugreifen darf. Das Urteil widerspricht einer vorigen Entscheidung im Fall von Microsoft. Dieses bekräftigte letztes Jahr, dass im Ausland gespeicherte Kommunikationsinhalte von Microsoftkunden nicht an Strafverfolger ausgeliefert müssen.

    Google vertritt die Position, dass sie den Forderungen zur Bereitstellung von E‑Mails auf amerikanischen Servern schon zur Genüge nachkämen, immerhin jährlich 25.000 Aufforderungen von US-Behörden. Aufgrund technischer Gegebenheiten bei der Verteilung der Daten auf verschiedene Server sei nicht exakt feststellbar, wo welche Inhalte lägen.

    Der Richter hielt dagegen, dass nichts gegen eine Übermittlung der elektronischen Kommunikationsinhalte einzuwenden ist. Mögliche Verletzungen der Privatsphäre schloss er aus, da das Öffnen der E‑Mails im Inland geschehe, nicht aber schon im Ausland. Google kündigte an, in Berufung zu gehen und das Urteil anzufechten.

    6. Februar 2017 8
  • : Ägypten: Ausgefeilte Hacking-Angriffe auf Menschenrechtler
    Demonstration gegen Mubarak in der ägyptischen Hauptstadt Kairo im Frühjahr 2011. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/darkroomproductions/5410376035/">Dan H/flickr</a>
    Ägypten: Ausgefeilte Hacking-Angriffe auf Menschenrechtler

    Unbekannte Hacker versuchen seit letztem November, in die Online-Accounts von Dutzenden ägyptischen Menschenrechtsaktivisten einzubrechen. Das berichten Forscher des kanadischen Citizenlab der Universität Toronto in einem neuen Bericht.

    Über Wochen hinweg hätten die Menschenrechtler E‑Mails mit gefälschten Links erhalten, mit denen die Unbekannten versuchten, ihre Login-Daten zu Online-Plattformen auszuspähen. Das Citizenlab entdeckte mindestens 92 E‑Mails der unbekannten Hackergruppe, die sie „Nile Phish“ taufte. Die Angreifer schickten die E‑Mails oftmals direkt infolge von Verhaftungen durch Polizeikräfte, wie in dem Fall der Anwältin Azza Soliman:

    Am 7. Dezember 2016 wurde die bekannte ägyptische Rechtsanwältin und Direktorin des „Center for Women’s Legal Assistance“ Azza Soliman in ihrer Wohnung festgenommen. Innerhalb weniger Stunden – während Soliman noch auf der Polizei-Station verhört wurde – erhielten mehrere ihrer Kollegen anderer Organisationen eine E‑Mail, die vorgab, einen Dropbox-Link auf den Haftbefehl zu enthalten. [Eigene Übersetzung]

    Viele der von den Phishing-Attacken betroffenen Menschenrechtsgruppen und Aktivisten sehen sich gerade mit „Drangsalierung und Einschüchterungsversuchen“ konfrontiert, wie Amnesty International in einem Solidaritätsaufruf schreibt. Den bekannten Aktivisten würden haltlose Vorwürfe gemacht, die darauf zielen, ihre Arbeit zu verhindern. Aus diesem Grund machen einige der Phishing-Opfer staatliche Behörden für die Angriffe verantwortlich.

    6. Februar 2017 1
  • : Deutschlandfunk-Hintergrund: Mit Faktencheck gegen Fake News
    Deutschlandfunk-Hintergrund: Mit Faktencheck gegen Fake News

    Der Hintergrund im Deutschlandfunk hat gestern ausführlich über die Fake News Debatte berichtet: Mit Faktencheck gegen Fake News.

    Falschnachrichten und falsche Behauptungen sind so alt wie die Menschheit und wurden schon immer verbreitet. Neu ist, dass auf Facebook oder Twitter jeder Nutzer Inhalte posten kann und diese dann einem Millionenpublikum zur Verfügung stehen. Das ist zwar demokratisch, birgt aber auch zahlreiche Tücken, denen sich die Anbieter und die Politik stellen müssen.

    Hier ist die MP3.

    6. Februar 2017 8