Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden

Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. CC BY-NC 2.0, via flickr/Santiago Cabezas

Obwohl der leidige Routerzwang bereits im August 2016 gefallen ist, sahen das einige Netzbetreiber offenbar nicht so: Sie gaben ihren Bestandskunden die erforderlichen Zugangsdaten einfach nicht weiter. Bei manchen Anschlussvarianten sind diese aber notwendig, um den selbst gekauften Router auch tatsächlich einsetzen zu können.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war deshalb letztes Jahr gegen den Anbieter Gelsen-Net vor Gericht gezogen und konnte das Verfahren bereits im September gewinnen. Nun haben die Verbraucherschützer das Urteil des Landgerichts Essen zum Herunterladen [PDF] bereitgestellt. Darin heißt es:

Die Netzbetreiber dürfen den Teilnehmern zwar nach wie vor Router überlassen, deren Anschluss und Nutzung jedoch nicht zwingend vorschreiben. Bereits aus diesen Regelungen lässt sich eine allgemeine, nicht auf Neukunden beschränkte Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Zugangsdaten ableiten. Denn die Daten sind zwingende Voraussetzung, um einen nicht von dem Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen. […] Nach alledem spricht die systematische Auslegung dafür, dass die Zugangsdaten auf Anforderung allen Kunden zur Verfügung zu stellen sind.

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4 Ergänzungen

  1. Gut.
    Nur, demnächst wird es. mit offenbar voller Absicht, richtig schlimm.
    Ab Jahresmitte muss ALLE Sende -und Empfangsfähige Elektronik -Firmware- defakto
    VERDONGELT, technisch verkrüppelt, sein, das niemand mehr freie Software, Firmware-Images, die direkten Hardwarezugriff hat, aufspielen kann.
    Danke EU, wir lieben euch……….. .
    Das betrifft alle Router mit offener Hardware.

  2. Mir stellt sich mal wieder die Frage, aus welchem Grund die Netzbetreiber in dieser Sache so mauern. Theoretisch müsste es ihnen doch entgegen kommen, wenn der Kunde ein eigenes Gerät betreibt. Denn dann würde der Support bereits an der Steckdose enden. Weniger Personal muss weniger geschult werden usw. Stattdessen wird einem so ein Plasterouter förmlich aufgedrängt. Warum? Welche Vorteile hat ein proprietärer Router für einen Netzbetreiber?

    1. Warum die Netzbetreiber mauern?

      Moderne Sklaverei und G€ldschürfrechte.

      Zwangsrouter = 2€ / Monat
      Internet/Telefon-flat = z.B. 40€ / 24 Monate

      24 x 2 = 48
      24 x 40 = 960

      Das ganze mal 10.000.000 Kunden/Sklaven ergibt jeweils

      Miete für Zwangsrouter = 480.000.000€
      Grundgebühr = 9.600.000.000€

      Die meisten Menschen bleiben aber bei einem Anbieter aus verschiedenen Gründen länger als zwei Jahre.
      10 Millionen Kunden zahlen also bei dieser Zwangsleihe 480.000.000€ in zwei Jahren und sind nicht einmal Eigentümer des Routers.
      Die 10 Mio. Kunden zahlen also 180.000.000€ mehr als beim einmaligen Kauf eines 30€ Routers den sie dann sogar besitzen,und an jedem kompatiblen Anschluss betreiben können solange sie die Zugangsdaten erhalten.
      Wir werden also alle pauschal um 180.000.000€ über zwei Jahre beraubt.
      Macht uns das nicht alle super-duper-happy?! :D

      Man stelle sich vor die 2€ könnte jeder an Gemeinnützige Vereine bzw. Einrichtungen spenden,statt gewinnorientierten Unternehmen für nichts in den Rachen zu stopfen.Würden viele wohl nicht tun,aber hey,der Gedanke… :P

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.