Verbraucherzentrale

  • Empfängerüberprüfung: IBAN eingeben, Klarnamen bekommen
    Eine Person mit schulterlangen blonden Haaren hält in der einen Hand eine Kreditkarte und in der anderen ein Smartphone.
    Die neue Empfängerüberprüfung dürfte so einige Überraschungen für die Zahler*innen bereithalten.
    Empfängerüberprüfung IBAN eingeben, Klarnamen bekommen

    Eigentlich soll die Empfängerprüfung Fehlüberweisungen verhindern. Doch die praktische Umsetzung zeigt: In vielen Fällen legen Banken den vollständigen Namen der Kund*innen offen. Betroffen sind Millionen.

    1. Dezember 2025
  • Schutz vor Manipulation: Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen an KI-Verordnung
    Künstliche Intelligenz wird in sensiblen Lebensbereichen eingesetzt, beispielsweise als Mental-Health-Berater.
    Schutz vor Manipulation Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen an KI-Verordnung

    Wenn die EU neue Regeln für Künstliche Intelligenz erlässt, muss sie mehr an die Rechte von Verbraucher:innen denken, fordern die Verbraucherzentralen. Unter anderem schlagen sie vor, Betroffenenrechte ähnlich zu denen der DSGVO einzuführen. Auch Verbandsklagen müssten möglich werden.

    23. Oktober 2023
  • Nervenschoner: Neue Browser-Erweiterung entfernt Cookie-Banner
    Wütende Person am Computer
    Motto vieler Cookie-Banner: So lange nerven, bis der Wille gebrochen ist (Symboldbild)
    Nervenschoner Neue Browser-Erweiterung entfernt Cookie-Banner

    Kein Tag im Netz ohne lästige Cookie-Banner. Dem soll der „Nervenschoner“ ein Ende bereiten. Die quelloffene Browser-Erweiterung der Verbraucherzentrale Bayern blendet die Banner aus. Dabei geht es aber nicht bloß um Nerven.

    25. Oktober 2022
  • : Datenschutzskandal: Sparkasse erschleicht sich Werbeerlaubnis
    Die Sparkassen-Kunden unterschrieben im Glauben, etwas für ihre Kontosicherheit zu tun (Symbolbild).
    Datenschutzskandal: Sparkasse erschleicht sich Werbeerlaubnis

    Bundesweit berichten Kunden von Sparkassen, dass sie zu Unterschriften gedrängt wurden, die der Bank die Auswertung ihrer Kontodaten zu Werbezwecken erlaubt. Die Kundentäuschung hat bei einem Institut offenbar System: Interne Dokumente einer Sparkasse zeigen, dass diese ihren Mitarbeitern irreführende Formulierungen empfahl.

    20. Februar 2019
  • : Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden
    Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/sacabezas/5829340509/">Santiago Cabezas</a>
    Gerichtsurteil: Routerfreiheit auch für Bestandskunden

    Obwohl der leidige Routerzwang bereits im August 2016 gefallen ist, sahen das einige Netzbetreiber offenbar nicht so: Sie gaben ihren Bestandskunden die erforderlichen Zugangsdaten einfach nicht weiter. Bei manchen Anschlussvarianten sind diese aber notwendig, um den selbst gekauften Router auch tatsächlich einsetzen zu können.

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war deshalb letztes Jahr gegen den Anbieter Gelsen-Net vor Gericht gezogen und konnte das Verfahren bereits im September gewinnen. Nun haben die Verbraucherschützer das Urteil des Landgerichts Essen zum Herunterladen [PDF] bereitgestellt. Darin heißt es:

    Die Netzbetreiber dürfen den Teilnehmern zwar nach wie vor Router überlassen, deren Anschluss und Nutzung jedoch nicht zwingend vorschreiben. Bereits aus diesen Regelungen lässt sich eine allgemeine, nicht auf Neukunden beschränkte Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Zugangsdaten ableiten. Denn die Daten sind zwingende Voraussetzung, um einen nicht von dem Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen. […] Nach alledem spricht die systematische Auslegung dafür, dass die Zugangsdaten auf Anforderung allen Kunden zur Verfügung zu stellen sind.

    7. Februar 2017
  • : Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen
    Symbolbild
    Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen

    Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf seinen Kunden nicht mehr ohne deren ausdrückliche Einwilligung automatisch Datenoptionen hinzubuchen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 14. Dezember verkündet (PDF). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen drei sogenannte Datenautomatikklauseln des Anbieters. Diese erlauben das nachträgliche Freischalten kostenpflichtiger Datenpakete.

    Das Gericht schloss sich der Sicht der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung handelt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der vzbv schreibt:

    Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des vzbv. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.

    Neben Vodafone aktivieren auch andere Mobilfunkbetreiber ihren Kunden automatisch kostenpflichtige Zusatzdatenvolumen, sobald sie das Inklusivvolumen verbraucht haben. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem nicht näher bezeichneten Parallelverfahren erwartet der vzbv „demnächst“.

    [Update, 17. Januar, 22:16] Um das Verfahren zwischem dem vzbv und dem Anbieter O2 scheint es sich hierbei nicht zu handeln, wie in einer früheren Version des Artikels vermutet (der obige Absatz wurde entsprechend überarbeitet). In diesem Fall (29 U 668/16) hat das OLG München bereits am 8. Dezember 2016 ein Urteil gefällt und die Datenautomatik für rechtens erklärt. Vielen Dank an Lars Siebenhaar für den Hinweis. Caschy schreibt darüber in einem Update:

    Im Ergebnis hat o2 gegen die Verbraucherzentrale in der Berufungsinstanz vor dem OLG München somit gewonnen. Die reine Datenautomatik ist, sofern sie von Anfang an Vertragsbestandteil war, zulässig. Im Urteil des OLG München ist dies auch gut begründet: Verträge sollte man lesen und wenn der Verbraucher einen Vertrag mit einem festen Volumen plus Erweiterung nach Überschreitung buchen will, dann darf der Verbraucher das auch tun.

    17. Januar 2017
  • : Klare Grenzen für Digitalwirtschaft: Sachverständige fordern Algorithmengesetz & Co.
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via pixabay/<a href="https://unsplash.com/@mildew3000">Charlote Coneybeer</a>
    Klare Grenzen für Digitalwirtschaft: Sachverständige fordern Algorithmengesetz & Co.

    Wie können Menschen in der digitalen Wirtschaft besser vor Willkür, Manipulation und Diskriminierung durch Unternehmen geschützt werden? Durch klarere rechtliche Regeln und deren konsequente Durchsetzung, sagt ein Expertengremium – und macht Justizminister Heiko Maas umfassende Vorschläge.

    15. Dezember 2016
  • : Verbraucherschützer sammeln Informationen zu Problemen in der „digitalen Welt“
    Verbraucherschützer sammeln Informationen zu Problemen in der „digitalen Welt“

    Screenshot-www.marktwaechter.deDie vom Verbraucherzentrale Bundesverband neu gestartete Plattform „www.marktwaechter.de“ soll Erkenntnisse über Probleme von Verbrauchern im Finanzmarkt und in der digitalen Welt sammeln. Um strukturelle Probleme auszumachen, beispielsweise bei Verbraucherproblemen mit Streaming-Portalen, bündeln die Verbraucherschützer Informationen aus bundesweit rund 200 Beratungsstellen, einem Online-Formular und empirischen Untersuchungen:

    Mit den Erkenntnissen des Marktwächters Digitale Welt können der vzbv und die Verbraucherzentralen strukturelle Fehlentwicklungen am Markt, gesetzwidrige oder fragwürdige Geschäfts- und Tarifmodelle oder Vertriebspraktiken frühzeitig erkennen, sichtbar machen und an Aufsichtsbehörden wie die Bundesnetzagentur und die Datenschutzbeauftragten oder die Politik weitergeben. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit, sprechen Warnhinweise aus oder machen mit Abmahnungen vom kollektiven Rechtsschutz Gebrauch.

    20. Januar 2016
  • : Drosselkom: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
    Drosselkom: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert die Deutsche Telekom auf, die umstrittenen DSL-Tarife mit Drosselung zurückzunehmen. Die Verbraucherschützer kritisieren eine „unangemessene Benachteiligung“ und eine Verletzung der Netzneutralität. Bis zum 16. Mai soll die Telekom eine Unterlassungserklärung abgeben, sonst will die Verbraucherzentrale klagen.

    Aus der Pressemitteilung:

    Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart, „wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.“

    Dazu haben die Verbraucherschützer Fragen und Antworten zusammengestellt:

    Was kritisiert die Verbraucherzentrale?

    6. Mai 2013
  • : Verbraucherzentralen fordern Stopp der Abmahnindustrie
    Verbraucherzentralen fordern Stopp der Abmahnindustrie

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will die Abmahnindustrie in die Schranken weisen.

    Seit 2008 erlaubt das Urheberrechtsgesetz eine Deckelung von Abmahn-Kosten auf 100 Euro. Nett gemeint, aber oft wirkungslos, weil die Begriffe „in einfach gelagerten Fällen“ und „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ von Gerichten oft zum Nachteil der Verbraucher ausgelegt werden.

    Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro. Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung: Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen.

    Bereits im November kündigte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf an, in dem sie die „Abmahn-Abzocke“ bekämpfen will:

    Denn „anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind“, würden den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen: „nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können“.

    Die Verbraucherzentralen sprechen sich außerdem gegen die als 2‑Strikes bekannten Warnmodelle aus:

    Das von Seiten der Rechteinhaber favorisierte so genannte Warnhinweismodell lehnt der vzbv aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. „Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen“, kritisiert Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.

    Die Probleme damit hat der Digitale Gesellschaft e.V. bereits deutlich gemacht.

    14. Februar 2012