Klare Grenzen für Digitalwirtschaft: Sachverständige fordern Algorithmengesetz & Co.

Wie können Menschen in der digitalen Wirtschaft besser vor Willkür, Manipulation und Diskriminierung durch Unternehmen geschützt werden? Durch klarere rechtliche Regeln und deren konsequente Durchsetzung, sagt ein Expertengremium – und macht Justizminister Heiko Maas umfassende Vorschläge.

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Der Titel ließ nichts Gutes erahnen: „Verbraucherrecht 2.0“ war die Veranstaltung Anfang des Monats im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz überschrieben. Der Ende 2014 von Minister Heiko Maas ins Leben gerufene Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hatte geladen, um sein gleich betiteltes Gutachten mit Vorschlägen für ein Update des Verbraucherrechts vorzustellen. Würde nun die nächste Runde Buzzword-Bingo folgen, nachdem bereits der erste Aufschlag der Expertenrunde zum Thema Verbraucherschutz in der digitalen Welt Anfang des Jahres von vielen – freundlich ausgedrückt – als unglücklich empfunden wurde?

Im Gegenteil: Was der Sachverständigenrat vorgelegt hat, ist eine fundierte Analyse des gegenwärtigen Staatsversagens bei der Aufgabe, Menschen vor den Auswüchsen des Informationskapitalismus zu schützen – und eine ganze Reihe konkreter Vorschläge, wie eine wirksame Regulierung aussehen sollte.

Eindringliche Warnung vor dem „weiter so“

Die Defizite der derzeitigen Regeln und ihrer Durchsetzung sind täglich spürbar: Anbieter lassen ihre Nutzer darüber im Unklaren, wie sie die fortwährend erfassten Protokolle ihres Lebens verwerten. Hersteller verkaufen Geräte nur noch mit vorinstallierter Software und die wenigsten Kunden durchblicken noch, mit wem sie welche Verträge eingehen. Klare Rechtsverstöße im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes können nicht wirksam geahndet werden, weil entsprechend ausgestattete Behörden fehlen. Von unkontrollierter algorithmischer Manipulation und Diskriminierung ganz zu schweigen.

In seinem eindringlichen Plädoyer für eine notwendige Aktualisierung des Verbraucherrechts zog der Wirtschaftsrechtler Hans-Wolfgang Micklitz, Hauptautor des SVRV-Gutachtens, dementsprechend das Fazit, dass eine Fortsetzung der zurückhaltenden Regulierung keine Option ist. Als Kronzeugen führte er den 2014 verstorben Publizisten Frank Schirrmacher ins Feld, der bereits 2010 angesichts wachsender Informations- und Machtasymmetrien zwischen Individuen auf der einen und kommerziellen wie staatlichen Organisationen auf der anderen Seite schrieb:

Nur Gestrige können glauben, dass in der Skepsis gegenüber dieser neuen Macht die Sehnsucht nach vorindustriellen Zeiten liegt. Es geht vielmehr darum, gegen die Welt der Computer Instanzen des Einspruchs zu etablieren, den Widerspruch, der sich einzig und allein aus Empirie und Intuition speisen kann, als Aufgabe moderner Gesellschaften zu erkennen.

Dass es dem Sachverständigenrat tatsächlich nicht um ein kulturpessismistisches Aufhalten technologischen Fortschritts geht, sondern um einen vernünftigen Interessenausgleich, zeigt die wissenschaftliche Fundierung des Gutachtens: Das Beratungsgremium hat externen Sachverstand dazugeholt, Studien in Auftrag gegeben, Arbeitspapiere erstellt. Heraus kamen nun erste konkrete Vorschläge, an welchen rechtlichen Stellschrauben gedreht werden sollte, um Verbrauchern/Kunden/Nutzern/Prosumenten/Bürgern in der digitalen Wirtschaft wieder ein Stück Autonomie zu ermöglichen.

Klare Rechte für Verbraucher, klare Vorschriften für Unternehmen

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Klingt anstrengend, ist aber wichtig: Mit wem wir in der digitalen Wirtschaft welche Vertragsbeziehungen eingehen – und welche Rechte und Pflichten damit vebunden sind. Foto: CC0 via unsplash/Helloquence

Grob lassen sich die konkreten Vorschläge in drei Bereiche unterteilen. An erster Stelle, quasi als Grundlage, stehen dabei Anpassungen im „Recht der digitalen Dienstleistungen“. Also: Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen und Individuen bei ihren alltäglichen Interaktionen. Zu den Vorschlägen des SVRV gehören hier:

  • Transparenzvorschriften für Vertragsabschlüsse: Unternehmen sollen vor Vertragsschluss sowohl über die relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch über die Datenschutzbestimmungen standardisiert informieren müssen – auf maximal einer Seite (beziehungsweise in 500 Wörtern). Verstöße sollen sanktioniert werden. Bislang setzt die Bundesregierung hier darauf, dass Unternehmen freiwillig kurze Zusammenfassungen ihrer Datenschutzerklärung anbieten. Bei einem ersten Versuch im September versteckte die Telekom aber zum Beispiel noch, dass sie Nutzungsdaten für Werbezwecke analysiert.
  • Entkopplung von Geräten und Software: Technik wird heute häufig mit großen Mengen vorinstallierter Software (Smartphones, Laptops, Tablets, Smart-TVs und so weiter) verkauft. Die Sachverständigen sprechen sich dafür aus, Geräte und Software wieder zu entkoppeln, sodass Kunden eine freiere Auswahl haben. Wo das nicht möglich sei, müssten jedoch mindestens die Preise für die unterschiedlichen Komponenten getrennt ausgewiesen werden. In dem Fall, dass Unternehmen dafür zahlen, dass ihre Produkte auf den Geräten von Beginn an verfügbar sind, sollte dies den Käufern offengelegt werden.
  • Modellverträge: Wirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen sollen gemeinsam Modellverträge entwickeln, die einheitliche und übersichtliche Verabredungen sicherstellen, auf die sich alle Seiten verlassen können. Der SVRV betont dabei besonders, dass diese Verträge Verbindungen zu Schlichtungsverfahren, primär der neuen Verbraucherschlichtungsgestelle enthalten sollen.
  • Mängelhaftung bei Datenschutz- und Sicherheitsproblemen: Die Missachtung der von der DSGVO vorgeschrieben datenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen durch die technische Gestaltung und Voreinstellungen von Geräten sollten als Sachmängel im Sinne des § 434 BGB ausgelegt werden. Im Klartext: Kunden sollten einen vertragsrechtlichen Anspruch darauf haben, dass die Hersteller von Geräte und Software für Privacy by Design und Privacy by Default sowie für die Einhaltung von IT-Sicherheitstandards sorgen.
  • Gewährleistungsanspruch gegenüber „Internet of Things“-Herstellern: In Hinblick auf das „Internet der Dinge“ sehen die Sachverständigen Verbraucherrechte besonders dadurch gefährdet, dass die Geräte meist nur in Kombination mit Diensten von Drittanbietern funktionieren. Diesen gegenüber Ansprüche geltend zu machen, funktioniere aber oft nur bedingt, zumal aus Verbrauchersicht häufig kaum nachvollziehbar sei, welche unterschiedlichen Rechtsbeziehungen mit welchen Akteuren vorliegen. Deshalb schlägt das Gremium die Einführung eines Gewährleistungsanspruchs gegenüber dem Hersteller beziehungsweise EU-Importeur vor: Dieser sollte auch für die Bereitstellung von digitalen Drittleistungen haften.
  • Plattformregulierung: Weil Plattformen in der digitalen Wirtschaft immer wichtigere Mittlerinstanzen zwischen unterschiedlichen Vertragspartnern darstellen, sollten Betreiber verpflichtet werden, genaue Angaben über die Funktion ihres Dienstes und den Charakter der Rechtsbeziehungen zu machen.
    Gerade im Bereich der sogenannten „Sharing Economy“ (also bei Diensten wie Uber oder airbnb) sei es relevant, klar unterscheiden zu können, ob und mit wem man einen Vertrag eingehe, wenn man einen Dienst nutzt. Dafür müsste auch klar definiert sein, welche Leistungen die Plattform anbietet (z.B. kostenlose Information, kostenlose oder kostenpflichtige Vermittlung oder kostenlose oder kostenpflichtige Beratung). Darüber hinaus sollen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, dass diese Vorgaben von allen Akeuren eigehalten werden – und haften, falls dies nicht der Fall ist. Menschen, die kostenpflichtige Leistungen über eine Plattform anbieten, soll zudem einheitlich als Unternehmer im Sinne des BGB gelten, also ebenfalls klare Verantwortlichkeiten haben.
  • Forschung zu „Smart Contracts“: Außerdem empfehlen die Sachverständigen mehr Forschung zu den Chancen und Risiken der Blockchain-Technologie im Rahmen von „Smart Contracts“ durchzuführen, die sich technisch selbst ausführende Verträge versprechen.

Digitalbehörde soll für verbindliche Durchsetzung der Regeln sorgen

Um der „kollektiven Verantwortunglosigkeit“ beim Schutz der Individuen ein Ende zu bereiten, schlagen die Sachverständigen aber nicht nur eine Stärkung der individuellen Rechte und eine Klärung der unternehmensseitigen Pflichten vor, sondern auch eine Stärkung der instituionellen Durchsetzung dieser Regeln. Hier schlägt das Gremium die Schaffung einer „Digitalagentur“ vor, einer zuständigen staatlichen Behörde, in der unterschiedliche Kompetenzen zusammengeführt werden:

Angesichts der Dimension der Probleme, die die digitale Welt aufwirft, kann nicht wie bisher auf die Verbraucher vertraut werden, die ihre Rechte individuell wahrnehmen und die vor Gerichten jahrelang um ihre Rechte kämpfen. Das politische Gewicht individueller Ansprüche, selbst wenn sie wie bei Schrems zu einem spektakulären Erfolg führen, hat nur eine begrenzte punktuelle Bedeutung und hilft nicht dem Kollektiv der Verbraucher. Hinzu tritt die Zeitverzögerung. Brennende Fragen sind durch Gerichte noch nicht geklärt.

Um die eklatante Durchsetzunglücke bei digitalen Rechten zu schließen, fordern die Sachverständigen für eine solche Agentur die nötigen Überwachungs- und Kontrollinstrumente gegenüber der Wirtschaft. Aufgrund der hohen Dynamik im Feld sei es zudem notwendig, ihr die Kompetenzen zu geben, „proaktiv Sach- und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft zu untersuchen, Vorschläge auszuarbeiten, diese öffentlich zu diskutieren, gemeinsam mit der Wirtschaft und den Verbrauchern Verhaltenskodices zu entwickeln sowie Empfehlung und Vorschläge an den Gesetzgeber auszuarbeiten.“

Sowohl das Wirtschafts- und das Justizministerium hatten sich in dieser Hinsicht bereits positioniert und im Vorfeld die Einrichtung einer solchen Digitalagentur gefordert. Denkbar scheint derzeit eine Realisierung im Rahmen neuer Kompetenzen für das Bundeskartellamt. Die Große Koalition ließ in dieser Richtung jedenfalls erst kürzlich einen Testballon steigen: Die Bundestagsabgeorndeten Matthias Heider (CDU) und Marcus Held (SPD) sprachen im November medienwirksam von Plänen in dieser Richtung. Der Vorschlag war in Teilen der Opposition auf ein positives Echo gestoßen.

Auch der SVRV hat sich der Idee kurzfristig angeschlossen und befürwortet die Verortung einer Digitalagentur für Verbraucherrechte im Bundeskartellamt. Im Vergleich zu den Verbraucherzentralen hat jenes schließlich ungleich schärfere Sanktionsmöglichkeiten, etwa die Anordnung von Schadenersatzahlungen oder der Rückerstattung wirtschaftlicher Vorteile.

Mit einem Algorithmengesetz zu mehr Fairness und Verlässlichkeit

Beziehungsnetzwerk von Ton Siedsma.
Durch Big Personal Data und algorithmische Bewertungssysteme wachsen die Informationsasymmetrien zwischen Individuen und Organisationen. Hier zu sehen: Eine Analyse des Beziehungsnetzwerks des Netzaktivisten Ton Siedsma.

Auch dem gerade heiß diskutierten Bereich der Algorithmenkontrolle wenden sich die Sachverständigen zu und fokussieren die Problematik der ungleichen Informations- und Machtverhältnisse:

Das gesamte existierende Verbraucherrecht ruht auf der Vorstellung, dass durch staatlich vorgegebene Informationsregeln Asymmetrien beseitigt werden können. […] Die Verknüpfung von Erkenntnissen der Verhaltenswissenschaft mit Big Data und Profilierungstechnologien hat eine neue Form der Informationsasymmetrie hervorgebracht. In der analogen Welt hat die Wirtschaft bessere Kenntnisse über das Produkt und den Markt. Verbraucherverhaltensforschung war bislang aufwendig, teuer und die Erkenntnisse waren nur bedingt nutzbar. Big Data und Profiling eröffnen der Wirtschaft die Möglichkeit, das Verbraucherverhalten gezielt auszuwerten, die Gründe für eine Entscheidung besser nachzuvollziehen und so den Verbraucher besser zu kennen als er sich selbst kennt oder gar kennen möchte. Dieser Vorsprung erlaubt der Wirtschaft völlig neue Formen des Einsatzes gezielter Werbestrategien, die die bisherigen Kosten drastisch reduzieren und die Effizienz eingesetzter Werbemittel erhöhen.

Konkret sieht das Gremium drei große Gefahren, die konkrete Regeln nötig machen:

  • Unternehmen könnten den Zugang zu Waren und Dienstleistungen an diskriminierende Bedingungen knüpfen,
  • sie könnten unfaire Geschäftspraktiken nutzen, die auf dem besseren Verständnis des Verbraucherverhaltens basieren und
  • sie könnten Systemarchitektur und die algorithmischen Bewertungsverfahren jederzeit ändern, weil sie in den geschlossenen Verträgen zwischen Verbrauchern und Firmen nicht verbindlich beschrieben werden.

Dabei stellt das Gremium erneut fest, dass das bisher praktizierte Vertrauen auf die Selbstregulierung der handelnden Unternehmen, bei dem eine Kontrolle höchstens im Nachhinein stattfindenden kann, aufgrund mangelnder Transparenz und Vergleichbarkeit schlicht nicht funktioniert: „Potenziell rechtswidrige Ergebnisse sind nur für den jeweiligen Adressaten zu erkennen, und auch das nur theoretisch.“ Für die Sachverständigen ist deshalb klar: „Die Frage ist nicht mehr, ob die Politik handeln muss, sondern wie ihr Handeln aussehen könnte.“

Bei dem „Algorithmengesetz“, das die Sachverständigen nun am Ende einer längeren Abwägung vorschlagen, soll es sich weder um die immer wieder hyperventilierte vermeintliche Pflicht zur „Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen“ handeln noch um eine Vorschrift zur TÜV-artigen Prüfung jeder einzelnen Code-Zeile in einem Unternehmen. Wohl aber müsse rechtlich klargestellt sein,

  • dass algorithmische Systeme „die Vorgaben des Verbraucherrechts, des Anti-Diskriminierungsrechts und der digitalen Sicherheit zu berücksichtigen“ haben,
  • dass Unternehmen auch für selbst-lernende Algorithmen die rechtliche Verantwortung tragen und
  • dass die Parameter, die algorithmischen Entscheidungen mit Verbraucherbezug zugrundeliegen, transparent sind.

Wenn sich eine Grundüberzeugung durch das Gutachten zieht, dann die, dass es ohne Kontrolle wahrlich nicht geht. Die algorithmischen Bewertungs- und Prognoseverfahren sollten deshalb zudem einem Expertengremium der Digitalagentur in standardisierten Prüfverfahren offengelegt werden können. Diese Expertenrunde solle bei der Digitalagentur angesiedelt sein und stichprobenartig die rechtliche Unbedenklichkeit der algorithmischen Systeme prüfen können.

Darüber hinaus sollten Unternehmen sich in einem „Code of Conduct über die Verwendung von personenbezogenen Daten, künstlich Intelligenter Systeme und Big Data Analyse“ selbst zur Wahrung ethischer Grundsätze verpflichten.

Bitkom: Vorschläge sind Gift für Arbeitsplätze und Wohlstand

Bundesminister für Jusitz und Verbraucherschutz: Heiko Maas. Foto: metropollco.org CC BY-SA 2.0
Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz: Heiko Maas. Foto: metropollco.org CC BY-SA 2.0

Knapp 90 Seiten ist das Hauptgutachten der Sachverständigen lang. Auch wenn sie öffentlich bislang wenig Beachtung gefunden haben: Die Vorschläge liegen nun zur Prüfung im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Das Gremium will seine umfassenden Vorschläge jedenfalls explizit als „Diskussionsgrundlage“ verstanden wissen.

Dass das aktuelle politische Klima in der Großen Koalition nicht gerade die beste Vorraussetzung für ein Update des Verbraucherrechts darstellt, scheint auch dem Sachverständigenrat bewusst zu sein. Manchen müsste der Impuls gar ungeheuerlich vorkommen, so Hauptautor Micklitz.

Entsprechend selbstsicher trat bei der Diskussion im Anschluss an die Vorstellung der Vorschläge im Justizministerium auch der Bitkom-Geschäftsführer für Politik & Wirtschaft Joachim Bühler auf. Er lehnte jegliche Regulierung als vermeintliches Fortschrittshemmnis rundweg ab. Über Haftungsverpflichtungen und Transparenzvorgaben „nur nachzudenken wirft der Wirtschaft Knüppel zwischen die Beine. Das ist Gift für Arbeitsplätze und Wohlstand“, so Bühler. Stattdessen forderte er eine fünfjährige Haftungsfreistellung für Neugründungen – Verantwortungslosigkeit als Modell der Wirtschaftsförderung. „Es geht jetzt wirklich darum, ob wir die viertgrößte Volkswirtschaft bleiben wollen oder nicht.“

Weitere Diskussionsteilnehmer wie der Jurist Alexander Roßnagel, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen oder eco-Vorstand Norbert Pohlmann fanden für die Vorschläge hingegen überwiegend positive Worte. Auch Klaus Müller, Vorstand vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), sprach sich – wenig überraschend – ebenfalls für die Vorschläge aus. Insbesondere die Schritte mit präventiver Wirkung, wie die Gründung einer Digitalagentur unter dem Dach des Bundeskartellamtes, seien geeignet, den Hase-Igel-Wettkampf zwischen Industrie und Regulierung ausgeglichener zu machen.

Wie dieses Wettrennen ausgeht, wird erheblich vom Durchsetzungswillen des Justiz- und Verbraucherschutzministers Heiko Maas abgehängen. Er habe versprochen, die Vorschläge seines Beratungsgremiums sorgfältig zu prüfen, sagt die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Lucia Reisch. Ein konkretes Verfahren oder einen Zeitplan gibt es dafür laut Pressestelle des Justizministeriums nicht. Die zuständigen Fachabteilungen würden die Vorschläge jedoch auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Passung in die politische Linie des Hauses prüfen. Dort, wo andere Ministerien betroffen sind, würden diesen die Vorschläge weitergeleitet.

15 Ergänzungen

  1. Bitkom: Vorschläge sind Gift für Arbeitsplätze und Wohlstand

    Wessen Wohlstand sieht Bitkom denn gefährdet? Mein Wohlstand kann damit absolut nicht gemeint sein.

    Ganz im Gegenteil: Durch Profiling entstehen Konsumenten ganz erhebliche Schäden während andere sich bereichern.

    Algorithmen tendieren naturgemäß zur Diskriminierung. Selbstverständlich könnte man diese auch diskriminierungsneutral gestalten, aber dann wäre ihre Selektivität kaum mehr gegeben. Wir brauchen dringend eine breite öffentliche Diskussion über Algorithmen, die unsere Gesellschaft zunehmend beeinflussen.

    Algorithmen, die Individuen, Personengruppen und Minderheiten betreffen dürfen nicht weiter als Betriebsgeheimnisse gelten.

    Und noch ein Wort zu den – nach Bitkom – angeblich gefährdeten Arbeitsplätzen:
    Diese Behauptung ist eine dreiste Lüge, man könnte sie mit Neusprech auch postfaktisch nennen, auch wenn es hier die Zukunft betrifft. Sicherlich werden neue Arbeitsplätze entstehen, die es bisher nicht gab. Doch hinter vorgehaltener Hand taxiert man das Verhältnis von neuen zu wegfallenden Arbeitsplätzen von 1:40 bis 1:500. Soziologen befürchten tiefgreifende Verwerfungen und das Ende dessen, was man bisher unter Vollbeschäftigung verstand.

  2. genau. weil „es sind (waren) die algorithmen“ wird (ist) das „ich habe ja nur anordnungen befolgt“ der jetzt-zeit.

  3. Es werden keine Algorithmen gefordert, die verhindern, dass ein bekloppter Pilot ein Flugzeug in den Alpen gegen den Berg fliegen kann, um 150 Menschen zu ermorden. Das ist den Experten egal. Nicht meine Art von Ethik. Schade, dass denen Menschenleben nicht so wichtig sind in ihrer Retro-Ideologie. Verbraucherschutz?

    1. > ein bekloppter Pilot

      Sie bezeichnen den Pilot als „bekloppt“. Ärzte, Richter, Gutachter und Journalisten sprechen von von einem Suizid-gefährdetem Menschen.

      Aber es gab hier auch schon Kommentare, die Sie, lieber Herr Ksoll als „bekloppt“ bezeichnet haben, wegen Ihrer teils sonderbaren (Retro-?)Äußerungen.

      1. Sieh es positiv. Immerhin mal ein Kommentar indem nicht das Wort „Hass“ oder „Verschwörungstheorie“ vorkommt. Kann man schon als Fortschritt bezeichnen ;-)

        1. „bekloppter pilot“ = das . darf . hier . so . nicht . sein.
          1. menschen, die i.d. terrorismusforschung arbeiten, wissen und können nachweisen, dass ein nicht-weisser „lone wolf“ solch einer tat als terrorist/massenmörder/selbstmordattentäter zu benennen ist (und so geschieht es ja auch).
          2. dieser (weisse, deutsche) co-pilot ist selbstmordattentäter/massenmörder.
          3. es manifestiert weiterhin die stigmatisierung von menschen mit sog. mental illness, z.b. diagnostizierter depression, die nachgewiesen das gegenteil von massenmörderischen-/terroristischen tendenzen und aktionen haben.
          es wird nie-nicht von (weissen, männlichen „lone wolf“) massenmördern im zusammenhang mit chronischen-/krankheiten wie z.b. diabetes mellitus berichtet.
          #StopGaslighting #Stop Sealionning
          ot off

    2. Es ist interessant, in welche Richtung die Diksussion geht. Man müht sich eine politisch korrekte Bezeichnung für eine seelische Störung zu finden, die 150 Toten, die durch den seelisch gestörten ermordet wurden, finden keine Erwähnung. Das ist eine irrationale, menschenverachtende Ethik. Man kann also sagen, dass es bei der Diskussion nicht um ethische Fragen geht oder um das Leben von Menschen, sondern völlig nebensächliche Dinge, die man des Laberns willen entäußert. Das passt hervorragend zu den menschenverachtenden „Verbraucherschutz“ der „Wissenschaftler“, ist aber vom ethischen Standpunkt eine zynische Katastrophe. Und für Reisende im Verkehr eine lebensgefährliche Konzentrationsstörung und so können halte Menschen fröhlich weiter vor sich hin töten wie der Pilot und der Fahrdienstleister, ohne dass die durch Technik daran gehindert werden. Mich ekelt so eine menschenverachtende Diskussion an. In der Tat fehlt hier der Begriff Hass, mit dem das Leben seiner Mitmenschen einem am Arsch vorbei geht: Damit ist die Diskussion der Spinner also erst mal mausetot, da es ihnen offensichtlich in der Ethik-Diskussion nicht um Menschen gehen sonder um perversen Narzismus.

      1. > Es ist interessant, in welche Richtung die Diksussion geht. Man müht sich eine politisch korrekte Bezeichnung für eine seelische Störung zu finden

        Daher weht also ihr warmer Wind, Ksoll. Sie gehören zur der Fraktion „das wird man wohl noch sagen dürfen …“

        Fühlen Sie sich von kranken Menschen bedroht? Regen Sie sich öfter mal über die Maßen auf? Plagt Sie die Angst? Fühlen Sie sich erschöpft? Sind Sie trotz allem gelegentlich kämpferisch eingestellt?

        Ksoll, was soll man mit solchen Menschen machen? Selektieren? Einsammeln? Wegsperren? Euthanisieren? Das kann Sie selbst treffen.

      2. @AK Internet Spuren
        Ich gehöre nicht zu der Fraktion „Das wird man wohl noch sagen dürfen“ an. Sie spinnen. Es geht hier u.a. um ein Algorithmengesetz zum Verbraucherschutz. Meine These war, dass die Algorithmen bei Verkehrssysteme mit in den Verbraucherschutz einbezogen werden.
        Es kann nicht angehen, dass wir nach 200 Jahren Eisenbahn in Deutschland Eisenbahnstrecken immer noch nicht in gegenläufiger Richtung verriegeln und nicht mal darüber diskutieren. Mir ist Egal, ob der Fahrdienstleiter spielsüchtig oder alkoholsüchtig ist. Er soll nicht die Strecke technisch für das Befahren in beide Richtungen gleichzeitig freigegeben dürfen. Weder in Bad Aibling noch im Emsland bei der Magnetbahn. Diese Toten dürfen so nicht mehr sein.
        Genauso darf es nicht sein, dass ein einzelner Mensch einen Airbus in den Hochalpen gegen den Berg fliegen darf. Aus welcher Motivation auch immer. Autopilot und andere Mechanismen dürfen nicht abschaltbar sein, um damit 149 Menschen zu ermorden.
        Wenn man über Algorithmengesetz zum Verbraucherschutz redet, ist der Schutz des menschlichen Lebens das allerert, was man bedenken muss.
        Aber Sie scheinen die Problematik trotz Wiederholung nicht erahnen zu können, weil Sie offenbar lieber hasserfüllt ad hominem hetzen, als sich mit der Sache auseinandner zu setzen. Unsachliche Leute wie Sie machen es den Politiker super leicht, jeden Blödsinn durchzusetzen, weil in ihrer Irrationalität kein ernster Widerstand zu befürchten ist.
        Schade, dass es Ihnen an Sachlichkeit so stark mangelt.

    3. In dem Abschlussbericht der französischen BEA werden nur Fragen zur Person diskutiert. Getreu dem Motto, dass der Mensch der Gipfel der Schöpfung sei, auch wenn er in seelischer Krankheit 150 Menschen ermordet. Es wird nicht diskutiert, wie algorithmisch der Massenmord durch das technische System verhindert werden kann. Genau wie bei der Bahn und der Magnetbahn auch nicht. Es geht bei Diskussion um die Algorithmen nicht um Ethik, Verbraucherschutz oder Rettung von Menschenleben. Es ist eine pure Hassdiskussion gegen die Wirtschaft. Solch ideologisch entarteten Hassprediger braucht niemand. Aber es muss auch gebprüft werden, wie Menschen durch Algorithmen vor Tötung geschützt werden. So ein Germanwings-Toter ist auch Verbraucher, dessen Ableben von den Experten einfach übersehen wird.
      Der Abschlussbericht in Deutsch:
      https://www.bea.aero/uploads/tx_elydbrapports/BEA2015-0125.de-LR.pdf
      Und hier noch für die LEute, die nach Verschwörungstheorien gefragt hatte: der Pilot war völlig unschuldig, und wegen des Uninterruptible Autopilot – UAP kommt der Pilot als Massenmörder gar nicht Frage. Ja, wenn man so der Welt entflieht, dann braucht man technische Systeme, die Morde verhindern, nicht zu diskutieren. Da reicht dann der Hass auf Facebook:
      http://n8waechter.info/2015/04/germanwings-4u9525-andreas-lubitz-ist-unschuldig/

      1. Ich verstehe den Punkt, dass man sich lieber um die allerkorrekteste Bezeichnung für jemanden kümmert, dem egal ist, ob bei seinem „Selbst“mord 150 Unschuldige mit sterben, anstatt Lösungen für Probleme zu finden.

        Dennoch hat die Technik nicht für alles eine Lösung parat – deshalb sitzen ja Menschen im Cockpit. Und erst Recht ist nicht immer ein Computer die richtige Technik. Beim Zugunglück hingegen wäre es wohl leichter möglich gewesen. Doch ausgerechnet dieser Computer als Lösung für das Privatleben des Verantwortlichen, mit Spielen die auf Sucht und jederzeitiges Tätigwerden optimiert werden, hat das Problem mit hervorgerufen. (So wie täglich im Verkehr.)

        Aber es wäre falsch, aus Sicherheitsgründen wegen Einzelfällen von der Computerassistenz zur Bevormundung über zu gehen. Sonst hält das Auto künftig bei längeren Reisen nur noch am Drive-In-Schalter von McDoof, ob man will oder nicht. ;) Und noch ein Verweis auf die Handlung von 2001: Odyssee im Weltraum …

      2. Es ging in dem Artikel hier um ein Algorithmengesetz und Digitalwirtschaft. Die „Experten“ haben große Bereiche des Verbraucherschutzes einfach ausgeblendet. Damit haben Sie sich als unsachlich erwiesen und sind Apologeten eine ideologischen Richtung, bei der das Menschenleben und der Verbraucherschutz nicht im Vordergrund steht. Unbrauchbar und lebensgefährlich.

        1. d a s beinhaltet mein o.g. kommentar :
          > Ang L. 15. Dez 2016 @ 21:27
          genau. weil „es sind (waren) die algorithmen“ wird (ist) das „ich habe ja nur anordnungen befolgt“ der jetzt-zeit. <
          ("wer aus der geschichte/shoah/holocaust nicht lernt …")

        2. @Ang L.
          Sie erzählen Unsinn. Der Fahrdienstleiter aus Bad Aibling redet sich nicht raus, sondern geht für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Frage die sich hier für ein Algorithmengesetz für dei Digitalwirtschaft ist, warum wir seit 200 Jahren es zulassen, dass Eisenbahngeleise für die gleichzeitige Benutzung in beide Richtungen freigegeben werden können und man solche Zusammenstöße wie in Bad Aibling nicht algorithmisch verhindert. Gesetzlich. Der Unsinn von Shoah und Verantwortungslosigkeit ist völlig aus der Luft gegriffen und neben dem Thema.

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