Datenweitergabe, Werbung und lediglich Pseudo-Widerspruchsmöglichkeiten: Dass die jüngsten Änderungen der Nutzungsbedingungen des Messengers WhatsApp für Nutzer eine Zumutung sind, wurde bereits viel diskutiert. Das Projekt „Marktwächter Digitale Welt“ der Verbraucherzentralen hat nun Konsequenzen gezogen und das Unternehmen abgemahnt.
Konkret geht es dabei um zehn AGB- und datenschutzrechtliche Punkte. Am schwersten wiegt der Vorwurf der Täuschung: Die Verbraucherschützer kritisieren unter anderem, dass WhatsApp seine Nutzer absichtlich nicht ausreichend darüber informiert, wie schwerwiegend die aktuellen Änderungen sind, und dass hierfür ihr explizites Einverständnis gebraucht wird. Dazu gehört auch, dass die neue Datenweitergabe an Facebook nicht wie vorgeschrieben als Opt-In angelegt ist, sondern standardmäßig geschieht, sofern nicht widersprochen wird. Das Marktwächter-Team moniert darüber hinaus auch die (eigentlich ungültige) Erlaubnis für das Auslesen von Kontaktlisten und dass die Betreiber sich vorbehalten, die AGB jederzeit zu ändern und darüber lediglich „gegebenenfalls“ zu informieren.
WhatsApp hat nun bis Mittwoch Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die kritisierten Verstöße einzustellen – ansonsten droht eine Klage der Verbraucherschützer.
Verbraucherzentralen-Vorstand: „Rote Linie überschritten“
Christopher Kunke, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und beim Marktwächterprojekt, fasst die Vorwürfe wie folgt zusammen:
WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein.
Der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, sieht eine rote Linie überschritten und erinnert an die Versprechen, die bei der WhatsApp-Übernahme durch Facebook gemacht wurden:
Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht. Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert. Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen.
Wer sichergehen will, wechselt den Messenger
Das entschiedene Vorgehen der Verbraucherschützer ist ein wichtiges Signal an WhatsApp und seine Nutzer. Gleichzeitig wird es wohl keine schnelle Besserung bringen: Eine Überlastung der Gerichte und die juristische Strategie des Unternehmens mit Sitz in Kalifornien können dafür sorgen, dass Verfahren wie diese sich über mehrere Jahre hinziehen. Im Fall der 2014 eingereichten Klage gegen die WhatsApp-Praxis, AGB ausschließlich in englischer Sprache anzubieten, bekam der vzbv erst im Frühjahr dieses Jahres Recht.
Wenn es in diesem Fall auch so lange dauert, sind die Daten längst ausgetauscht. Den Nutzerinnen und Nutzern bleibt also nur der Wechsel zu einem anderen Messenger.
