Das Kammergericht Berlin hat im einem heute bekannt gewordenen Urteil vom April 2016 verfügt, dass der Messenger WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Deutsch zur Verfügung stellen muss. Außerdem muss das Unternehmen mindestens zwei unmittelbare Kontaktmöglichkeiten angeben, unter denen es für Verbraucher erreichbar ist. Bislang ist dies ausschließlich über eine E‑Mailadresse möglich. Sollte das Unternehmen diese verbraucherschutzrechtlichen Mängel nicht beheben, können ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für Whatsapp-CEO Jan Koum angeordnet werden.
Das Gericht bezeichnet die Nutzungsbedingungen in seiner Urteilsbegründung als „umfangreiches, komplexes Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln“. Nutzer des Messengers, der 2014 von Facebook Inc. gekauft wurde, müssen den AGB zwangsläufig zustimmen. Sie erlauben dem Unternehmen durch ihre Zustimmung, gepostete Status-Texte und Profilbilder für gewerbliche Zwecke zu nutzen und auf die Telefonkontakte zuzugreifen. Außerdem stimmen sie der Analyse ihres Nutzungsverhaltens sowie einer Übertragung ihrer Daten an einen neuen Eigentümer zu, sollte das Unternehmen übernommen werden. Whatsapp wird auch auf einer deutschsprachigen Website beworben, die AGB sind wie die Datenschutzhinweise jedoch nur auf Englisch vorhanden. Vertragssprachliches und juristisches Englisch seien in Deutschland jedoch nicht gängig, so die Richter. Die Allgemeinen Geschäftsbedingung seien gegenüber Verbrauchern deshalb intransparent und benachteiligend.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bereits 2014, damals vor dem Landgericht Berlin. Nachdem die Richter dem Anliegen der Verbraucherschützer zunächst gefolgt waren, wies das Landgericht die Klage des VZBV aufgrund mangelnder Klagebefugnis im Frühjahr 2015 dann jedoch ab. Der Verband hatte daraufhin Berufung beim Kammergericht – in Berlin die nächste Instanz – eingelegt und nun größtenteils Recht bekommen. VZBV-Vorstand Klaus Müller bezeichnet das Urteil als „ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“.
