Drosselkom: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert die Deutsche Telekom auf, die umstrittenen DSL-Tarife mit Drosselung zurückzunehmen. Die Verbraucherschützer kritisieren eine „unangemessene Benachteiligung“ und eine Verletzung der Netzneutralität. Bis zum 16. Mai soll die Telekom eine Unterlassungserklärung abgeben, sonst will die Verbraucherzentrale klagen.

Aus der Pressemitteilung:

Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart, „wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.“

Dazu haben die Verbraucherschützer Fragen und Antworten zusammengestellt:

Was kritisiert die Verbraucherzentrale?

Wir kritisieren das Vorhaben der Telekom aus verschiedenen Gründen:

Der Internetanschluss gehört mittlerweile zur Lebensgrundlage. Der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten und Inhalten des Internets muss für jedermann gleichermaßen garantiert sein. Eine Drosselung auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde führt dazu, dass eine Nutzung des Internets nur noch demjenigen möglich ist, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen hinzuzubuchen. Ein Teil der Verbraucher wird dabei ausgegrenzt und eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft befördert.

Darüber hinaus bedrohen die Pläne der Telekom das Prinzip der so genannten Netzneutralität – und das halten wir für nicht hinnehmbar. Netzneutralität bezeichnet den ungehinderten, gleichberechtigten Zugang zu allen Diensten und Inhalten im Internet: Datenpakete sollen durch die Internetanbieter neutral übertragen werden, ohne einzelne Dienste oder Inhalte zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das ist aber nicht der Fall, wenn eigene Dienste oder Partnerangebote bevorzugt behandelt und so Angebote von Wettbewerbern diskriminiert werden. Die Verbraucherzentralen fordert seit langem, die Netzneutralität gesetzlich fest zu schreiben. Wenn die EU-Kommission in dieser Sache nicht handelt, ist die Bundesregierung gefordert.

7 Ergänzungen

  1. Auch wenn die Idee der VZ NRW richtig ist, ich bin sicher der Drosselkom schlottern schon die Knie. Abgesehen davon, wie genau soll denn die Anklage lauten? Gäbe es Rechtsmittel mit Aussicht auf Erfolg, wäre die VZ sicher die erste Stelle die auf die Idee käme. Ein Recht auf netzneutralen INET Zugang gibt es nicht. Genauso wenig ein Recht auf eine echt Flatrate. Höchstens irreführende Werbung könnte man der Telekom ankreiden. Aber die lässt sich ja entsprechend anpassen, ohne das Angebot zu ändern. Gibts halt keine Flatrates mehr bei der Drosselkom, sondern nur noch „High Speed Surfpakete mit nachbuchbarem Turbo“ oder so.

  2. Höchstens irreführende Werbung könnte man der Telekom ankreiden.

    Der Mißbrauch einer infrastrukturellen Monopolstellung zur Bevorzugung eigener bzw. Benachteiligung anderer Inhalte ist klar wettbewerbswidrig, zumal die Errichtung der Infrastruktur weitgehend vom Steuerzahler vorfinanziert wurde.
    Im übrigen, sollte die VZ tatsächlich klagen, handelte es sich um ein Zivilverfahren, wohingegen es eine Anklage nur im Strafprozeß gibt.

    1. „Benachteiligung anderer Inhalte ist klar wettbewerbswidrig“ Ich weiß nicht, ob die Überlegung wirklich zum Erfolg führen kann. Grundsätzlich hast Du ja recht, aber ob man der Telekom darum Kooperationen mit anderen Unternehmen untersagen kann.Ich weiß ja nicht.. Und richtig, es muss natürlich Klage nicht Anklage heißen. Naja, meinen Segen hat die VZ jedenfalls. Trotzdem bin ich skeptisch. Könnte der Drosselkom falls sie einen solchen Prozeß verlieren würde denn eine Strafe drohen, die Ihnen ernsthaft wehtut oder nur eine lächerliche Strafzahlung?

    2. Eben! Übervorteilung der Mitbewerber und Netzteilnehmer kann man der Drosselkomik allemal vorhalten.

  3. Könnte der Drosselkom falls sie einen solchen Prozeß verlieren würde denn eine Strafe drohen, die Ihnen ernsthaft wehtut oder nur eine lächerliche Strafzahlung?

    Gesetzt, es läuft für die Bürger(rechtler), Verbraucher, Wettbewerber der Drosselkom sowie die Marktwirtschaft optimal, dann werden der Drosselkom die Ausführung ihrer Pläne schlicht untersagt. Verstöße wären dann ohne weiteres durch alle direkt sowie indirekt betroffenen abmahnfähig und mit steigenden und zusehends schmerzhaften Strafzahlungen verbunden, in der Konsequenz wäre dieses Verbot sogar polizeilich durchsetzbar.

    Wie geschrieben: Im Optimalfall. Ich bin ebenfalls skeptisch. Von Juristen, die die Einbettung von Videos abmahnfähig machen, ein Unternehmspersönlichkeitsrecht oder eine Störerhaftung erfinden, sollte man netzpolitisch wenig erwarten. Der Versuch ist aber trotzdem lobenswert.

  4. Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei weniger um ein Verbraucherschutz-Thema, gleichwohl die Ambitionen der VZ-NRW löblich sind, sondern eher um Kartellrecht. Wir kleinen Shop-Betreiber, Blogger, Affiliate-Partner und Preisvergleiche sind genauso Teilnehmer am Wirtschaftsleben wie die Telekom und ihre „Freunde“.

    Jetzt hat sich die Telekom aber überlegt, dass wir nerven. Meine Website rankt bei bestimmten Suchbegriffen auf Google vor T-Online. Mit der Drossel holt sich die Telekom jetzt einen Vorteil, der mir nicht zu Teil werden kann und manipuliert damit einseitig den Wettbewerb zu ihrem Vorteil. Nach meinem Kenntnisstand haben sich darüber auch schon einige Unternehmen beim Bundeskartellamt beschwert.

    Meine Server-Hosting Firma aus London bezahlt ja bereits Traffic-Entgelte an alle ISPs, an die sie angebunden ist und diese rechnen dann jeweils mit den anderen ab und so kommt auch Geld zur Telekom, welches ich monatlich an meinen Hoster in britischen Pfund bezahle. Das Verfahren das die Telekom jetzt hier ansetzen möchte, ist einseitig, lokal-patriotisch und völlig absurd. Möchte die Telekom jetzt mit jedem internationalen Netzbetreiber direkte Verträge machen, damit diese das denn Kunden verkaufen?

    Wie soll das funktionieren? Das ist vollkommen lächerlich! Ich habe bei der Telekom-Pressestelle nachgefragt und die hat mir gesagt, dass Telekom Hosting (Achtung!) „aufgrund geringer Nachfrageeingestellt wurde. Also sorry, aber das ist ein absolutes Armutszeugnis! Die sog. „Managed Services“ sind nicht anderes als der Name des Kartellbildungsverfahrens, welches sich die Telekom ausgedacht hat. Wer glaubt, dass er als Blogger für 20€ im Monat beim Managed Service dabei sein kann, der hat sich geschnitten… Die Telekom ist so modern, die picken sich das per Hand raus, wer da dabei sein darf und wer nicht. Bei den Mobilfunkbetreibern kann man sich das heute schon ansehen. Da kommt man selbst als Wirtschaftsunternehmen nicht in den Genuss eines „Managed Service“.

    Meiner Meinung nach zeigt das die vermeintliche Inkompetenz des gesamten Führungsapparats (und man muss es Apparat nennen) der Telekom. Der Laden steht so dermaßen mit dem Rücken zur Wand, dass man nur noch extrem radikal ran gehen kann sonst sind die Weg bevor die Drosselregel in Kraft tritt.

    Vg, Jan

  5. wie ist das dann eigentlich mit der Haushaltsabgabe, wenn ich die ganzen öffentlich-rechtlichen Sender gar nicht mehr einen ganzen Monat 24/7 streamen kann?
    Da käme ich mir auch als Gebührenzahler ein wenig ver*****t vor…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.