Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte.
Die Dokumente zeigten, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Das ist auch angesichts von 16 aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Belang.
Im Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob die sogenannten „Unterrichtungen des Parlaments“ der Bundeswehr die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Auffassung der Vorinstanzen ist dies der Fall. Demnach kann die Bundesregierung eine ihr ungenehme Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht verbieten, das viele amtlichen Werke bisher noch nicht vom urheberrechtlichen Schutz ausschließt.
