Der alternative E‑Mail-Anbieter Posteo gibt in seinem Transparenzbericht Auskunft über Behördenanfragen aus dem Jahr 2016 und kritisiert rechtswidrige Anfragen. Im letzten Jahr sei die Anzahl der Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden deutlich zurückgegangen, schreibt Posteo in dem Anfang Januar erschienenen Bericht. Während im Jahr 2015 noch 48 Anfragen eingegangen seien, waren es im letzten Jahr nur 35 – bei gleichzeitigem Anstieg der Postfächer um rund 40 Prozent. Eine der Anfragen kam von einem nicht näher benannten Nachrichtendienst.
Der Großteil der Anfragen betrifft Bestandsdaten, also Namen und Adressen von Kunden, die Posteo jedoch nicht erfasst. In vier Fällen wollten Behörden an den Inhalt von Postfächern gelangen. Dem musste Posteo aufgrund von formal korrekten richterlichen Beschlüssen in drei Fällen nachkommen. Wie auch schon in den letzten Jahren (2014, 2015) sei der Anteil der rechtswidrigen Anfragen sehr hoch, kritisiert Posteo. So schickte ein Polizist aus Mecklenburg-Vorpommern gar eine Anfrage von seiner privaten E‑Mail-Adresse. Über diese und andere Fälle berichtet die FAZ in einem lesenswerten Artikel, der auch Datenschutzbeauftragte und die Behörden zu Wort kommen lässt:
Überdies fordern die Beamten oft Daten an, ohne die Rechtsgrundlage zu benennen, wie es ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben ist. Oder sie nennen eine falsche, verwechseln etwa das Telekommunikationsgesetz mit dem Telemediengesetz. Auch der Berliner E‑Mail-Anbieter mailbox.org kennt solche Fälle und bestätigt: Etwa die Hälfte aller Anfragen enthielten Fehler. Man wundert sich dort, dass es in manchen Bundesländern offenbar nicht einmal Formbriefe gibt. Stattdessen tippe wohl jeder Polizist jedes Auskunftsersuchen aufs Neue.
Eine Auswahl der gravierendsten Missstände ist auf der Webseite von Posteo zu finden.
Offenlegung: Posteo spendet regelmäßig an netzpolitik.org, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.
