Gegendarstellungen jetzt auch in Blogs

Foto: CC-BY-NC 2.0 Thomas Hawk

Selbst Gelegenheitsbloggern kann es passieren, dass sie eine Gegendarstellung veröffentlichen müssen. Christopher Lauer, ehemaliger Berliner Abgeordneter der Piraten, hat gerichtlich einen solchen Gegendarstellungsanspruch gegenüber einem privaten Blog durchgesetzt. Das Blog hat angeblich unrichtige Tatsachenbehauptungen über Lauer verbreitet und musste deswegen diese Gegendarstellung veröffentlichen. Das berichtet Thomas Stadler bei internet-law.de:

Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.

Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Diese Vorschrift setzt allerdings einen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten voraus, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.

Stadler selbst bezweifelt, dass es sich bei dem betroffenen Blog um ein journalistisch-redaktionelles Angebot handelt. Die Entscheidung habe zur Folge, dass „selbst Gelegenheitsblogger […] als journalistisch-redaktionelle Anbieter gelten, mit der Folge, dass sie der erweiterten Impressumspflicht des § 55 Abs. 2 RStV unterliegen und der Gegendarstellungspflicht des § 56 RStV“.

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10 Ergänzungen

  1. Wenn der Betreiber des Blogs unwahrheiten verbreitet, dann sollte man dagegen angehen können, insbesondere dann, wenn es die Karriere einer Person betrifft.

    1. Was ist schon eine Unwahrheit? Wenn es eine negative Wahrheit über eine Person ist, dann wird diejenige Person es einfach als Unwahrheit deklarieren und eine Gegendarstellung fordern. Die 90er sind vorbei! Heutzutage darf man doch weder seine Meinung oder unbequeme Wahrheiten veröffentlichen.

      1. Oder man untermauert seine Bauhauptungen einfach mit Beweisen. Dann kann es jemand noch so sehr zur Unwahrheit erklären, solang man sich auf gute Quellen berufen kann rennt er gegen eine Wand.

  2. Hallo Christopher Lauer,
    Barbara Streisand lässt herzlich grüßen, das Blog kannte sie noch nicht …

  3. Aus dem genannten §55 Abs2:
    „Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, (…) haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. (…) Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
    1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, (…)
    2. (…)“

    FRAGE: Was ist, wenn man als Autor eines deutschsprachigen Blogs, das sich ausdrücklich auch an Deutsche (und Österreicher, etc.) richtet, im entfernten Ausland lebt und niemanden in Deutschland kennt? Klar, ein Impressum braucht man auch dann – soviel habe ich verstanden. Doch was ist mit einem „Verantwortlichen“, wenn man niemanden kennt, der in Deutschland lebt (und der auch dazu bereit wäre)?
    Als Umkehrschluss verstehe ich das so, dass es für Menschen, die im Ausland leben und keinen „Verantwortlichen“ in Deutschland benennen können, ab sofort „verboten“ ist, auf Deutsch zu bloggen. Richtig?
    (Vielleicht könnte ein Rechtskundiger darauf eingehen)

    1. Habe noch nicht ganz verstanden warum ein privater Blogger im Ausland ein Impressum brauchen sollte? Selbst wenn deutsche Gesetze im Ausland gelten sollten (was sich schon komplett nach Irrsinn anhört), dann muss doch erst ein Impressum her, sobald Werbung eingeblendet wird, bzw. Geld verdient wird. Oder hat sich deswegen schon wieder etwas gesetzlich geändert? Ist es überhaupt zumutbar, dass ein Blogger im Ausland sich über alle Gesetze seines Landes und die von Deutschland auskennen und einhalten muss? Was kommt noch dazu? Soll er sich auch noch über österreichische und schweizer Gesetze informieren? Ich mein, die reden auch deutsch, von daher richtet man sich auch auf deren Markt… achso und Gesetze von Liechtenstein auch noch?

      Ich verstehe es auch so, dass es komplett verboten ist auf deutsch zu bloggen, wenn man keinen Verantwortlichen in Deutschland (Österreich, Schweiz und Liechtenstein) vorweisen kann. Doch wer soll bestraft werden und vor Allem wie? Ich mein, einem Chinesen (oder anderen nicht-EUlern) der auf deutsch bloggt ist es doch gänzlich egal wie viele Abmahnungen oder Anzeigen er erhält, wenn er eh nicht vor hat deutschen Boden zu berühren.

      Aber ich bin auf die Antworten auch gespannt

  4. Zusatzfrage: Was ist mit Österreichern? Weil wer auf Deutsch bloggt, zielt ja „automatisch“ auf eine Leserschaft in Deutschland ab und damit gilt die deutsche Rechtsprechung. Müssen jetzt alle österreichischen Blogger einen Verantwortlichen in Deutschland benennen?

    1. Das Selbe habe ich im Kommentar oben auch gedacht! Irgendwo auf der Welt sitzt einer in einem nicht-deutschsprachigem Land und studiert garantiert die Gesetze von 4 Ländern bevor er ein deutsches Wort ins Internet eintippt. Alleine die Vorstellung ist schon ziemlich lustig :D

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.