Kurzmeldungen
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: Neue Chrome-API: Google lässt Werbetreibende messen, wann ihre Anzeigen gesehen werden
Foto: <a href="https://unsplash.com/search/measurement?photo=p3Pj7jOYvnM" target="_blank">Veri Ivanova</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank">CC0-Lizenz</a>. : Neue Chrome-API: Google lässt Werbetreibende messen, wann ihre Anzeigen gesehen werden Google ergänzt seinen Chrome-Browser um eine Programmierschnittstelle, die es Werbetreibenden ermöglichen soll, genau zu messen, wann ihre Anzeigen gesehen wurden. Die „Intersection Observer“ genannte API ist Teil einer Reihe von jüngst angekündigten Maßnahmen, mit denen Googles Werbenetzwerk DoubleClick für seine Kunden das „viewability measurement“ verbessern möchte. Nachdem der Technologie- und Werberiese seine NutzerInnen mit Account seit dem Sommer dazu ermutigt, einer Zusammenführung der über Google-Dienste und über DoubleClick-Cookies gesammelten Informationen zuzustimmen, ist dies ein weiterer Schritt der umfassenden Verzahnung der beiden Werbesysteme.
Dass Werbeunternehmen daran interessiert sind zu messen, ob ein Werbeelement auf einer Seite nicht nur geladen, sondern (gerade bei größeren Fenstern oder mobil) auch im aktiven Sichtfeld war, ist dabei nicht neu. Wohl aber, dass ein Hersteller für diesen Zweck ein Analyse-Tool direkt in die Architektur des Browsers integriert. Wer immer noch Google Chrome nutzt, sollte sich also bewusst machen: Primärer Zweck dieses Browsers ist es, das Verhalten seiner NutzerInnen möglichst exakt zu erfassen.
Nachtrag: Auch beim Mozilla Firefox und Microsoft Edge wird mit „Intersection Observer“-APIs experimentiert. Danke für den Hinweis, Norbernd!
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: Big Data BND – ein Dienst wird 60
Mit dem geplanten BND-Gesetz werden einige vergangene Rechtsbrüche des BND in Zukunft legal. Aber das Gesetz wird selbst als verfassungswidrig kritisiert. : Big Data BND – ein Dienst wird 60 Die Sendung hr2 – Der Tag hat vergangenen Montag zum 60. Geburtstag unseres Auslandsgeheimdienstes eine Stunde lang über diesen berichtet: Big Data BND – ein Dienst wird 60.
Sie geben die Koordinaten von Angriffszielen weiter, obwohl Deutschland den Kriegseinsatz abgelehnt hat. Sie geben die Daten von Deutschen weiter, obwohl das unseren Gesetzen widerspricht. Sie arbeiten auch nach dem NSA-Skandal eng mit den US-Geheimdiensten zusammen. Und sie sollen demnächst noch mehr dürfen. Zum 60. Geburtstag schenkt die Bundesregierung dem Bundesnachrichtendienst ein neues Gesetz, eine neue Zentrale in Berlin und einen eigenen Spionagesatelliten. Weil Deutschlands Freiheit bekanntlich auch am Hindukusch, am Kaukasus, am Atlas und am Popocatepetl verteidigt werden muss. Weil Deutschland Augen und Ohren braucht – draußen in der gefährlichen Welt. Und weil die immer komplexer wird, muss auch der Dienst mit der Zeit gehen – und selbst ebenfalls immer komplexer werden. Was die geheime Kontrolle des Geheimen nicht einfacher macht.
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: Livestream zum Symposium „re:claim autonomy! Selbstermächtigung in der digitalen Weltordnung“
: Livestream zum Symposium „re:claim autonomy! Selbstermächtigung in der digitalen Weltordnung“ Heute findet ab 9 Uhr ein Symposium in Gedenken an Frank Schirrmacher im Umweltforum Berlin statt. Unter dem Motto „re:claim autonomy! Selbstermächtigung in der digitalen Weltordnung“ soll der Diskurs zur digitalen Gesellschaft, den der ehemalige Mitherausgeber der FAZ angestoßen hat, fortgeführt werden. Das Programm ist hier zu finden.
Am Symposium nehmen unter anderem Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, Gerhart Baum, Bundesinnenminister a. D., Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, Daniel Suarez, Bestseller-Autor, und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., teil.
Danke an Philip Banse für die Bereitstellung des Livestreams zu der Veranstaltung:
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: EVE Online- Ein Spiel zwischen den Welten
: EVE Online- Ein Spiel zwischen den Welten SWR2-Wissen hat ein halbstündiges Feature über die Weltraum-Simulation und MMORPG EVE Online, „Ein Spiel zwischen den Welten“, gesendet.
Das Spiel EVE berührt virtuelle und tatsächliche Wirklichkeit: Religionswissenschaftler beobachten, welche Formen Trauer annimmt, und Humangenetiker lassen sich vom Spiel helfen.
Hier gibt es das Transcript und hier die MP3.
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: Vorstand von Wikimedia Deutschland soll Berliner Staatssekretär für Digitalisierung werden
Jan Voth, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">CC-BY-SA 4.0 International</a> : Vorstand von Wikimedia Deutschland soll Berliner Staatssekretär für Digitalisierung werden Christian Rickerts, der aktuelle Vorstand von Wikimedia Deutschland, soll als Staatssekretär in die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wechseln. Rickerts hatte den Vorstandsposten erst im März 2015 von seinem Vorgänger Pavel Richter übernommen. Christian Rickerts war Mitgründer des Schüler Helfen Leben e. V., dessen späterer Geschäftsführer und dann noch später geschäftsführender Vorstand der gleichnamigen Stiftung. Anschließend war er sowohl im wirtschaftlichen als auch gemeinnützigen Umfeld tätig, zuerst als Strategieberater bei Capgemini, dann als Geschäftsführer bei Reporter ohne Grenzen in Deutschland und zwischen 2012–2015 als Vice President für Corporate Communications bei der Bertelsmann-Stiftung.
Der Wechsel ist schade für Wikimedia Deutschland, die jetzt eine/n Nachfolger/in suchen müssen, aber eine gute Entscheidung der neuen Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Glückwunsch an Christian Rickerts.
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: Neuer Klagefonds finanziert Klagen nach Informationsfreiheitsgesetzen
Gestern fiel das Urteil, nachdem bereits vor über einem Jahr Klage eingereicht wurde. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/143601516@N03/27571522123/">Blogtrepreneur </a> : Neuer Klagefonds finanziert Klagen nach Informationsfreiheitsgesetzen Die neue Initiative Transparenzklagen.de unterstützt Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen in Deutschland. Das Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Open Knowledge Foundation Deutschland verfolgt das Ziel, die Kosten und anwaltliche Vertretung für strategisch wichtige Klagen zu übernehmen.
Um sich für eine Transparenzpatenschaft zu bewerben, müssen Privatpersonen, JournalistInnen oder auch Organisationen die Ablehnung ihrer Anfrage an eine Behörde auf Transparenzklagen.de einreichen.
Auch netzpolitik.org hat bereits einige Klagen auf Basis der Informationsfreiheitsgesetzes geführt. Einige Mitglieder der Redaktion sind außerdem Mitglieder der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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: Werbeblocker: Adblock Plus gewinnt gegen Spiegel Online
Wer mit einem Adblocker surft, ist nicht überall willkommen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pixothings/26120326531/">pixothings</a> : Werbeblocker: Adblock Plus gewinnt gegen Spiegel Online Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Adblock Plus keine unzulässige Marktbeeinflussung darstellt. Geklagt hat Spiegel Online gegen den Werbeblocker-Hersteller Eyeo. Heise berichtet zum Fall:
Die Kläger stützten sich in dem Verfahren auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer prinzipiell kostenpflichtigen Whitelist stelle einen unzulässigen Eingriff in das Anzeigengeschäfts von Spiegel Online dar. Zudem beriefen sich die Kläger auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.
Doch die Hamburger Richter lehnten die Anträge der Kläger vollumfänglich ab. So akzeptierte die 15. Zivilkammer das Argument der Anwälte Eyeos, dass Spiegel Online keine wirksamen Gegenmaßnahmen gegen die Blockade von Werbung eingebaut habe.
In Deutschland wird bei etwa jedem fünften Seitenabruf die Werbung blockiert. Das stört die Verlage, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. Sie bekämpfen die Ad-Blocker gerade auf allen Ebenen. Bundesregierung und Bundesländer prüfen derzeit ein Verbot von Ad-Blockern. Bislang zu kurz kommt in der Auseinandersetzung, dass Werbenetzwerke Malware verbreiten können – und dass Ad-Blocker davor schützen.
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: 55. Netzpolitischer Abend am 6. Dezember in Berlin
Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin : 55. Netzpolitischer Abend am 6. Dezember in Berlin Wie an jedem ersten Dienstag im Monat findet kommende Woche am 6. Dezember der Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c‑base Berlin statt.
Diesmal mit folgenden Beiträgen:
- Arne Semsrott: Frag das Jobcenter
- Ulf Buermeyer, Peggy Fiebig, Malte Spitz, Volker Tripp (Gesellschaft für Freiheitsrechte): Hacking Karlsruhe: Strategische Klagen für mehr Freiheit im Netz
- Benjamin Cölle: datarush.eu
Die c‑base befindet sich in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Der Einlass ist ab 19:15 Uhr, los geht’s um 20:00 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c‑base.org. Der Eintritt ist frei. Der Hashtag für die Veranstaltung lautet #npa055.
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: Gambia schaltet zur Präsidentschaftswahl Internet und Auslandstelefonie ab
Karte Gambias. Grafik: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC-BY-SA 3.0</a> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gambia#/media/File:Gambia-karte-politisch.png">de-user Domenico-de-ga</a> : Gambia schaltet zur Präsidentschaftswahl Internet und Auslandstelefonie ab Die Regierung Gambias hat am Vorabend der Präsidentschaftswahl sowohl das Internet wie auch Anrufe ins Ausland abgeschaltet. Das berichtet das Mediennetzwerk Fatu (unsere Übersetzung):
„Die Abschaltung betrifft alle vier Mobilfunkanbieter des Landes, die Internet für mobile Endgeräte liefern. Dazu gehören die privaten Unternehmen Africell und QCell sowie die staatliche Gamcel, die alle 3G-Internet anbieten. Betroffen ist auch Comium, der neueste private Provider, der 2G-Internet anbietet.“
Laut dem Bericht haben fast 100 Prozent der Gambier Zugang zu Mobilfunk. Internet über feste Anschlüsse ist hingegen wenig verbreitet.
In Gambia wird heute gewählt. Hintergrund für die Abschaltung des Internets ist die drohende Wahlniederlage des seit 22 Jahren regierenden Präsidenten Yahya Jammeh. Seine Herrschaft ist durch ein breites Oppositionsbündnis mit einem gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten gefährdet. Etwa 900.000 Menschen sind im kleinen westafrikanischen Land wahlberechtigt. Wie der Deutschlandfunk berichtet, war schon der Wahlkampf von Festnahmen von Oppositionspolitikern und offenen Drohungen des Präsidenten überschattet. Zudem wurde ein Demonstrationsverbot erlassen.
Govt of Gambia orders Internet blackout ahead of national election. Service down since 20:05 UTC on 30-Nov. https://t.co/N3HqI1g8D8 pic.twitter.com/QWUUj1qneq
— Dyn Research (@DynResearch) December 1, 2016
Update 2.12. / 18 Uhr:
Die Opposition hat die Wahl gewonnen. Accessnow berichtet, dass das Internet wieder angeschaltet sei. -
: Wegen Trump: Internet Archive will Backup in Kanada anlegen
Die historische Erfahrung zeigt, dass Informationen oder ganze Bibliotheken schnell verschwinden können. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/laughingsquid/4896138965/">Scott Beale</a>/<a href="laughingsquid.com/">laughingsquid.com</a> : Wegen Trump: Internet Archive will Backup in Kanada anlegen Das Internet Archive hat angekündigt, eine vollständige Kopie seines Datenbestands nach Kanada auszulagern. Wie der Projektgründer Brewster Kahle in einem Blog-Posting ausführt, habe der republikanische Wahlsieger Donald Trump einen „radikalen Wandel“ angekündigt, auf den sich nun Institutionen wie das Internet Archive vorbereiten müssten. Die nicht-kommerzielle Organisation bittet um Spenden, um den teuren Umzug zu stemmen und weiterhin digitale Informationen wie Webseiten, E‑Books oder Software zu speichern und langfristig zur Verfügung stellen zu können. Unsere Übersetzung:
Für uns bedeutet das, dass wir unsere kulturellen Güter sicher, vertraulich, und dauerhaft zugänglich machen müssen. Es bedeutet, sich auf ein Internet vorzubereiten, dem größere Einschränkungen bevorstehen könnten. Es bedeutet, eine Klientel in einer Welt zu bedienen, in der staatliche Überwachung nicht verschwinden wird; tatsächlich sieht es danach aus, als ob sie zunehmen wird.
Durch die Geschichte hindurch haben Bibliotheken gegen fürchterliche Verletzungen der Privatsphäre gekämpft – wenn Menschen nur für ihre Lesegewohnheiten verhaftet wurden.
Das Internet Archive werde weiterhin dafür kämpfen, die Privatsphäre seiner Nutzer in einer digitalen Welt zu schützen, schreibt Kahle weiter. Zudem werde man die „Wayback Machine“ erhalten, die 300 Millionen Webseiten pro Woche speichere. Niemand solle in der Lage sein, die Vergangenheit zu ändern, nur weil davon keine digitalen Spuren mehr vorhanden sind, so Kahle: „Das Internet braucht ein Gedächtnis, die Fähigkeit, zurückzuschauen.“
Der bevorstehende Regierungswechsel in den USA treibt vielen die Sorgenfalten auf die Stirn, die berechtigterweise um Grundrechte, Meinungsfreiheit und um ein offenes Internet bangen. Nicht von ungefähr verzeichnen seit der Wahlnacht zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen und unabhängige Medien Spendenrekorde, um sich für die anstehenden Auseinandersetzungen mit einer rückwärts gewandten und repressiven Administration zu wappnen.
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: Was passiert eigentlich, wenn 32 Videokameras einen U‑Bahn-Waggon überwachen?
Überwachung sichtbar machen. Foto: Rocco and his brothers. : Was passiert eigentlich, wenn 32 Videokameras einen U‑Bahn-Waggon überwachen? Das Künstlerkollektiv „Rocco und seine Brüder“ hat einen Waggon in der Berliner U‑Bahn mit Videokameras überfrachtet. Die Aktion wendet sich gegen die zunehmende und flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums.
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: Staatliche Überwachung: Zwei Drittel der Deutschen fühlen sich vor Geheimdiensten nicht sicher
Besserer Datenschutz bedarf mehr Personal. Zu diesem Schluss gelangt auch Alexander Roßnagel Foto:<a href="https://pixabay.com/de/private-datenschutz-gr%C3%BCn-geheimnis-1647769/">notnixon</a> : Staatliche Überwachung: Zwei Drittel der Deutschen fühlen sich vor Geheimdiensten nicht sicher 61 Prozent der Deutschen halten den Schutz ihrer persönlichen Daten vor Geheimdiensten für nicht ausreichend. Zu diesem Schluss kommt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Internetwirtschaftsverbandes eco durchführte. Fast die Hälfte (47 Prozent) der Befragten waren zudem der Meinung, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) nur in begründeten Fällen Zugriff auf ihre Daten bekommen soll. Grundsätzliche Ablehnung der Datenzugriffe durch den BND fand sich nur bei zwölf Prozent. Fast jeder vierte (23 Prozent) befürwortet hingegen einen ständigen Zugriff.
Die Umfrage ist Teil der eco-Serie „Wahl/Digital 2017″ zur Bundestagswahl 2017. Der Verband will damit mehr Aufmerksamkeit auf netzpolitische Themen lenken. Im Rahmen des Schwerpunktthemas im November – staatliche Überwachung – hat eco auch ein Interview mit dem Vorstandsmitglied Klaus Landefeld veröffentlicht. Er ist Geschäftsführer des (weltweit größten) Internetknotens DE-CIX in Frankfurt am Main. Das im Oktober verabschiedete BND-Gesetzespaket sei eine „gefährliche Ermächtigungsgrundlage“ für den Geheimdienst, so Landefeld in dem Interview. Für die neu geschaffenen Überwachungsmöglichkeiten gebe es „keine wirksame Kontrolle“.
An der Vorratsdatenspeicherung kritisiert Landefeld unter anderem, dass sie Artikel 10 des Grundgesetzes, der die Privatheit der Kommunikation garantiert, verletzt. Außerdem sei ihre Wirksamkeit nicht belegt:
In keinem der Länder, in dem die Vorratsdatenspeicherung existiert, konnte hierdurch eine Verbesserung der Aufklärungsquote erreicht werden. Sie ist ein reines Scheinargument. Gleichzeitig kehrt die Vorratsdatenspeicherung eines der fundamentalsten Grundprinzipien unserer Rechtsordnung um – jedermann steht unter Generalverdacht und muss die Aufzeichnung seiner Verbindungsdaten in Kauf nehmen, unabhängig davon, ob man sich etwas zu Schulden hat kommen lassen oder nicht.
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: Kundendaten kopiert: Ehemalige Nutzer von Mitfahr-Portalen betroffen
Rund 638.000 Kontodaten sollen von der Datenbank kopiert worden sein. Foto:<a href="https://pixabay.com/de/tramper-daumen-hoodie-rucksack-691581/">Unsplash</a> : Kundendaten kopiert: Ehemalige Nutzer von Mitfahr-Portalen betroffen Ein bisher Unbekannter hat eine Datenbank der ehemaligen Portale Mitfahrgelegenheit.de und Mitfahrzentrale.de kopiert. Die Dienste wurden zwar Ende März abgeschaltet, trotzdem müssen die früheren Nutzer um ihre Daten bangen. Etwa 638.000 IBAN- und Kontonummern sowie 101.000 E‑Mail-Adressen, 15.000 Handynummern und teilweise Namen und Adressen der Nutzer wurden entwendet. Ereignet hat sich der Vorfall im vergangenen Oktober.
Die betroffene Datenbank gehört der Comuto Deutschland GmbH, einer Tocher der französischen Comuto SA, die das Portal BlaBlaCar betreibt. BlaBlaCar übernahm Mitfahrgelegenheit.de und Mitfahrzentrale.de im April. So kamen auch die Daten in ihren Besitz. Nutzer von BlaBlaCar sollen nicht betroffen sein.
Eigentlich sollten die Nutzerdaten anonymisiert werden. Das ist seit der Übernahme der beiden Websites allerdings nicht passiert, was das Unternehmen auf einen nicht näher ausgeführten Fehler zurückführt. Ehemalige Nutzer sollten sich im Zweifel informieren, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Dies können sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800–32 32 555 tun. Außerdem wird empfohlen, die Kontobewegungen der letzten sechs Wochen zu überprüfen.
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: Urheberrecht verhindert freies Wissen: 120 Jahre Schutzfrist für Fotos einer Kirche
Kamera im öffentlichen Raum. Foto: <a href="https://unsplash.com/@alexandru_stavrica">Alexandru Alexandru Stavricâ</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> : Urheberrecht verhindert freies Wissen: 120 Jahre Schutzfrist für Fotos einer Kirche Die bestehenden Regelungen des Urheberrechtes verhindern die Nutzung von Fotos öffentlicher Gebäude in Projekten wie der Wikimedia Commons für teilweise absurd lange Zeiträume. Ansgar Koreng, Anwalt und selbst ambitionierter Hobbyfotograf, zeigt bei irights.info anschaulich die Wirrungen des deutschen Urheberrechts:
Das Urheberrecht entzieht das architektonische Werk, das selbst mittlerweile über 80 Jahre alt ist, der Öffentlichkeit für noch weitere 40 Jahre. Die Kirche wird 120 Jahre stehen (sofern sie 2054 überhaupt noch steht), bevor man Fotos des Innenraums veröffentlichen darf. Das ist grotesk.
Koreng führt in seinem Text auch Lösungsansätze an, wie das Urheberrecht sinnvoller gestaltet werden könnte. Für Nicht-Juristen sei die Rechtslage kaum zu vermitteln, auch darum könne das Urheberrecht eine Aktualisierung gut vertragen.
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: Jetzt auch amtlich: Mehr Strafverfolgung von rechter Hetze im vergangenen Jahr
Fremdenfeindlichkeit und rechte Gewalt sind in Deutschland angestiegen. Bild: dierk schaefer. Lizenz: Creative Commons BY 2.0. : Jetzt auch amtlich: Mehr Strafverfolgung von rechter Hetze im vergangenen Jahr Überraschen dürften diese Zahlen wohl nicht: Laut einem Bericht des Bundesamtes für Justiz hat fremdenfeindliche und rechte Hetze im Internet im vergangenen Jahr stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ und „Gewaltdarstellungen“ in 2015 insgesamt um ganze 130 Prozent auf 5700 Verfahren gestiegen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der im Internet begangenen Taten dabei alleine 2300 der Fälle ausmachten. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 waren es gerade einmal 500 gewesen.
Auch die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremer und fremdenfeindlicher Straftaten ist von 2014 auf 2015 drastisch angestiegen: 7200 Verfahren, das ist ein Anstieg um 42,5 Prozent. 2013 war zunächst ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu erkennen gewesen, weshalb der Ausgangswert relativ niedrig war. Dennoch sind nunmehr 24 600 Verfahren signifikant.
Die Statistik wurde in allen Bundesländern nach gleichen Maßstäben erhoben und soll die bisherige allgemeine Kriminalitätsstatistik ergänzen. Ältere Kriminalitätsstatistiken vor dem Jahr 2014 lassen sich laut dem Bundesamt mit den neuen Erhebungen kaum vergleichen, da ihnen unterschiedliche Erhebungsmethoden zugrunde liegen.
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: Rechtshilfe-Fonds für Whistleblower gegründet
Whistleblower müssen besser geschützt werden, dafür setzt sich der Verein ein. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/fleshmanpix/9012944062/">fleshmanpix</a> : Rechtshilfe-Fonds für Whistleblower gegründet Der Verein Whistleblower-Netzwerk hat einen Rechtshilfe-Fonds für Hinweisgeber eingerichtet. Das aus privaten Spenden gesammelte Geld soll Whistleblower bei möglichen Gerichtsverhandlungen unterstützen. Dadurch sollen sie ermutigt werden, weiterhin Missstände öffentlich zu machen.
Die Vorsitzende des Vereins, Annegret Falter, sagte dazu:
Durch einen von privater Seite gestifteten Rechtshilfefonds soll verhindert werden, dass Whistleblower aus finanzieller Not heraus klein beigeben und Kündigung, Vergleich oder Maulkorb akzeptieren müssen. Gleichzeitig wird der Zivilgesellschaft eine sehr konkrete Möglichkeit an die Hand gegeben, durch Spenden in den Fonds ihre Verbundenheit eben jenen Menschen gegenüber zum Ausdruck zu bringen, die im öffentlichen Interesse „Kopf und Kragen“ riskiert haben.
Das Whistleblower-Netzwerk setzt sich unter anderem für bessere Rahmenbedingungen zum Schutz von Hinweisgebern ein. Es bietet außerdem Tipps und Beratungen für potenzielle und aktive Whistleblower. Der Rechtshilfe-Fond wurde im Rahmen des zehnjährigen Bestehens des Vereins gegründet.
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: Bundesgerichtshof: Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
WLAN-Router <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/cgc/407416579/">Chris Campbell </a> : Bundesgerichtshof: Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN Private WLAN-Betreiber fallen nicht unter die Störerhaftung, wenn sie voreingestellte Router-Passwörter nicht ändern. Das hat der BGH gestern entschieden. Seit einer Leitsatzentscheidung aus dem Jahr 2010 haften Anschlussbesitzer, wenn sie ihren Internet-Zugang nicht vor illegalen Handlungen Dritter absichern. Bisher war unklar, ob die Passwörter, mit denen die Router ausgeliefert werden, durch eigene ersetzt werden müssen, um den Prüfungspflichten nachzukommen.
Eine Filmfirma klagte eine Frau an, von deren Internetanschluss Filesharing betrieben wurde. Durch eine Sicherheitslücke des Routers hatte sich ein Dritter Zugang zum WLAN verschafft. Der BGH entschied, die Angeklagte habe mit der Verwendung des Hersteller-Passworts ihre Prüfungspflichten nicht verletzt. Er knüpft sein Urteil jedoch an zwei Bedingungen: Die Router müssen vom Hersteller individuelle Passwörter erhalten und diese müssen marktüblichen Standards entsprechen. Im vorliegenden Fall war eine WPA2-Verschlüsselung mit 16-stelligem Passwort ausreichend.
Auch, wenn die Frage nach Hersteller-Passwörtern nun beantwortet ist, attestiert Thomas Stadler dem Urteil eine begrenzte Bedeutung für das Filesharing:
der BGH geht zunächst einmal von der Vermutung aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zur Störerhaftung […] gelangt man überhaupt erst dann, wenn man ausreichend darlegen kann, dass eine Rechtsverletzung durch einen Dritten ernsthaft und konkret in Betracht kommt. Wenn es sich hierbei um einen unbekannten Dritten handeln soll, der den Router gehackt hat, dann müssen die konkreten Umstände dargelegt werden, unter denen sich der Dritte den unberechtigten Zugang verschafft hat. Das ist im Zweifel kaum möglich.
Weitere Hintergrund-Informationen haben auch Spiegel Online und Zeit Online.