Urheberrecht verhindert freies Wissen: 120 Jahre Schutzfrist für Fotos einer Kirche

Kamera im öffentlichen Raum. Foto: Alexandru Alexandru Stavricâ unter CC0 1.0

Die bestehenden Regelungen des Urheberrechtes verhindern die Nutzung von Fotos öffentlicher Gebäude in Projekten wie der Wikimedia Commons für teilweise absurd lange Zeiträume. Ansgar Koreng, Anwalt und selbst ambitionierter Hobbyfotograf, zeigt bei irights.info anschaulich die Wirrungen des deutschen Urheberrechts:

Das Urheberrecht entzieht das architektonische Werk, das selbst mittlerweile über 80 Jahre alt ist, der Öffentlichkeit für noch weitere 40 Jahre. Die Kirche wird 120 Jahre stehen (sofern sie 2054 überhaupt noch steht), bevor man Fotos des Innenraums veröffentlichen darf. Das ist grotesk.

Koreng führt in seinem Text auch Lösungsansätze an, wie das Urheberrecht sinnvoller gestaltet werden könnte. Für Nicht-Juristen sei die Rechtslage kaum zu vermitteln, auch darum könne das Urheberrecht eine Aktualisierung gut vertragen.

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15 Ergänzungen

  1. Ein Text voller abenteuerlicher Verdrehungen und mit exakt 0 Belegführung, was denn die Grundlage dieser gewägten These sein soll.Es genügt hier die Aussage des Unternehmensjuristen der profitierenden Firma. Respekt. Immerhin, der Autor hat verzichtet davon zu berichten, dass das Urheberrecht zu Zaunfäulnis Verdrehungen Kindergartenkindern führt, obwohl das allgemein bekannt ist

    1. Was meinst Du denn genau? Belege sind doch ausreichend geführt. Rechtsprechung und Urteile sind verlinkt. Alles andere ist eine subjektive Rechtsauffassung, die man nicht teilen muss…Außerdem ist Wikimedia ein Non-Profit-Unternehmen. Und was ist mit den Kindergartenkindern?

      1. Wikimedia Non-profit? Träum weiter. knapp 100 Mill. Auf der hohen Katze. Astronomische Gehälter. Absurde Privilegien der Mitarbeiter. Die Deutschen Spenden fließen zu 80%nach US ab. In Deutschland würde das längst als Verschleierung der Geschäftstätigkeit laufen. Und jährlich steht der Entzug der Gemeinnützigkeit im Raum. Und für Dummies Die Probleme gibt es nur, weil Wikimedia darauf besteht, den eingestellten Inhalt kommerziell nutzen zu wollen. Würde sich Wikimedia auf Non Profit also Nichtkommerziell, beschränken, dann -gäbe es keine Probleme mit den Rechten Dritter.

        1. Oje, das ist wohl das was die mit

          postfaktisch

          meinten. Leute die schamlos rumlügen. Gut dass man das immer noch mit den Augen ignorieren kann ;)

  2. Wie aberwitzig das Urheberrecht ist, sieht man auch im Vergleich mit dem Patentrecht. Eine Firma, eine Universität die Millionen Euro (im Pharmabereich können die Entwicklungskosten bis zur Zulassung auch durchaus an der Milliarde € kratzen) in die Entwicklung einer neuen Technologie, eines neuen Wirkstoffs, eines neuen Materials steckt, bekommt dafür lächerliche 20 Jahre Schutz – keinen Tag länger. Ab Anmeldung natürlich, nicht am Gewährung des Patents. Und natürlich gegen Zahlung für die Anmeldung und jährliche Zahlung von Gebühren – für jedes Land in dem der Patentschutz gelten soll.
    Und der Autor der ein paar interessante (Noten-) Zeilen auf ein Papier kritzelt, der Fotograf der (zufällig) ein gutes Bild macht, kann mit diesem kurzen Geistesblitz noch seine Enkel versorgen.
    Verglichen mit künstlerischen Werken, ist der Schutz von technisch-wissenschaftlicher Innovation geradzu ein Witz. Was sagt das über unsere Gesellschaft aus?

    1. Das liegt am unterschiedlichen Schutzrecht. Das Patentrecht schützt nicht die kreative Erfindung. Weder muss jemand etwas selbst noch als erstes gemacht haben, um etwas per Patent schützen zu können. Es darf nur nicht wo anders schon veröffentlicht worden sein. Andere, die unabhängig davon auf die gleichen Gedanken kommen, dürfen ihre eigenen Ideen dann nicht mehr umsetzen. Selbst wenn ihre Ideen aus der Zeit vor dem Patent stammen. Dafür sind dann bis zu 20 Jahre Patentschutz schon ziemlich heftig.
      Das Urheberrecht schützt dagegen nur die persönliche kreative Schöpfung. Wer diese nicht kopiert, sondern auf Grund eigener Kreativität ähnliches schafft, hat vom Urheberrecht nichts zu befürchten. Trotzdem ist das Urheberrecht in seiner jetzigen Form immer weniger Zeitgerecht. Um es „dem digitalen Zeitalter anzupassen“ wurde es immer weiter ausgedehnt und sinnvolle Ausnahmen für den privaten Gebrauch, den demokratischen Diskurs und die Wissenschaft immer weiter eingeschränkt. Dazu wurden die hier kritisierten aberwitzigen Schutzzeiträume erst in den letzten Jahren geschaffen – u.a. auf Initiative von Walt Disney, die weiter vom Werk ihres Gründers profitieren möchten.

      1. Wenn jemand vor der Anmeldung schon begonnen hat die gleiche Idee umzusetzen gilt das Vorbenutzungsrecht, die Nutzung der Idee kann also nicht durch das Patent eingeschränkt werden. Muss man natürlich beweisen können, aber nicht umsonst hat man in entsprechenden Unternehmens- oder Forschungsbereichen entsprechende Dokumentationsanforderungen.
        Auch das Patentrecht schränkt weder weitergehende noch umgehende Ideen ein – hier ist also der technischen Kreativität keine Grenze gesetzt.
        Letztendlich sehe ich keinen Grund warum man den Schutz künstlerischer Werke nicht den gleichen ,teuren und aufwendigen Restriktionen aussetzt wie technischen Ideen. Dann würde sich die Urheberrechtsdebatte von alleine abmildern, den viel weniger wäre viel kürzer geschützt, und man hätte gleichzeitig ein zentrales Verzeichnis aller Urheberrechtsansprüche und ihres Verfallsdatums.

  3. Die Schaffenden digitalisierbarer Werte
    beschweren sich darüber dass das Internet ihr Geschäftsmodell obsolet gemacht hat.

    Üblicher Blödsinn …
    aber wir erinnern uns ja alle an die Klagen der Postkutschenbauer bei Erfindung der Dampfmaschine.

  4. Das Patentrecht schützt technische Entwicklungen. Und jeder sollte doch wissen, wie schnell solche Entwicklungen überholt sind.
    Beim Urheberrecht gibt es unterschiedliche Fristen. 70 Jahre nach dem Tod eines Autors sind aber dennoch recht lange. Hier ist aber ein Unterschied: Ein einziges Werk soll der Autor, seine Kinder und Enkel noch finanzieren können.

    1. Etwas, wovon jeder Handwerker nur träumen kann. Eine einmalige Arbeit ernährt sogar noch die Enkel. Die haben genau was zu dem, Werk beigetragen?

      Für mich ist das einfach nur pervers.

  5. Aus dem Urheberrecht ergibt sich ein Nutzungsrecht, dass der Inhaber des Urheberrechtes vergeben darf. Dafür muss er nach dem Gesetz angemessen entschädigt werden.
    D. h. es geht hier nicht um die Verhinderung einer Nutzung, sondern lediglich um die Tatsache, dass Wikimedia Commons keine Gebühren für die Nutzungsrechte zahlen möchte.

    1. Nutzungsrecht woran? An einer Kirche? Will sich Wikimedia die Kirche in den Vorgarten stellen? Oder eine Kopie davon? Wikimedia will Wissen verbreiten. Offensichtlich soll Wissen wieder nur den Reichen vorbehalten sein. Hier geht es ausschließlich um Gier. Womöglich wird künftig sogar verboten Bilder meiner Wohnung ins Netz zu stellen. Die Möbelstücke in meiner Wohnung müssten dann ja auch dem Urheberrecht unterliegen. Schließlich wurden die auch von jemanden entworfen und gebaut.

  6. Geistiges Eigentum …
    „Dieser Gedanke gehört mir!!11elf“

    Was mich immer wieder verblüfft ist,
    die meisten Menschen merken es nicht mehr …
    sind unempfindlich ihrer eigenen Idiotie.

    Ich kam vor kurzem an einer Plakatwand vorbei.
    Sie war über und über mit kleinen Buchstaben bedruckt. Der erste Satz lautete „Dies ist mein Buch, wenn sie es lesen, auch in Auszügen, überweisen sie Geld auf mein Konto. Sonst werde ich Sie verklagen.“

    Schöne neue Welt.
    Ich möchte einräumen das es das Internet noch nicht so lange gibt, aber finde es bedrückend wie schlecht die Auswirkungen bisher verstanden wurden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.