Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Adblock Plus keine unzulässige Marktbeeinflussung darstellt. Geklagt hat Spiegel Online gegen den Werbeblocker-Hersteller Eyeo. Heise berichtet zum Fall:
Die Kläger stützten sich in dem Verfahren auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer prinzipiell kostenpflichtigen Whitelist stelle einen unzulässigen Eingriff in das Anzeigengeschäfts von Spiegel Online dar. Zudem beriefen sich die Kläger auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.
Doch die Hamburger Richter lehnten die Anträge der Kläger vollumfänglich ab. So akzeptierte die 15. Zivilkammer das Argument der Anwälte Eyeos, dass Spiegel Online keine wirksamen Gegenmaßnahmen gegen die Blockade von Werbung eingebaut habe.
In Deutschland wird bei etwa jedem fünften Seitenabruf die Werbung blockiert. Das stört die Verlage, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. Sie bekämpfen die Ad-Blocker gerade auf allen Ebenen. Bundesregierung und Bundesländer prüfen derzeit ein Verbot von Ad-Blockern. Bislang zu kurz kommt in der Auseinandersetzung, dass Werbenetzwerke Malware verbreiten können – und dass Ad-Blocker davor schützen.
