Die massenhafte EU-weite Sammlung und Auswertung von Fluggastdaten ist mit einem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf das „absolut Notwendige“ beschränkt worden. Die EU-Richtlinie, die das anlasslose massenhafte Sammeln, Übermitteln und Verarbeiten von Reisedaten vorschreibt, um Terrorismus und schwere Kriminalität vorzubeugen, bleibt aber bestehen.