Bürgerrechtsorganisationen klagen gegen Vorratsdatenspeicherung der Lüfte

Seit einigen Jahren werden anlasslos und massenhaft Flugdaten aller Passagiere in der EU gespeichert. Gegen diese Vorratsdatenspeicherung im Flugverkehr klagen nun die Bürgerrechtsorganisationen Gesellschaft für Freiheitsrechte und Epicenter Works.

Wer einen internationalen Flug macht, landet in einer Datenbank und wird der Rasterfahndung unterzogen. Dagegen klagen die Bürgerrechtsorganisationen GFF und Epicenter Works. CC-BY-NC 2.0

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Klage gegen die anlasslose Massenüberwachung des Flugverkehrs vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. In der 51-Seitigen Klageschrift (pdf) fordert sie, die Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten zu unterlassen. Ziel der Klage ist es, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sogenannte PNR-Richtlinie („Passenger Name Records“) überprüft, die nicht nur gegen die EU-Grundrechtecharta, sondern auch gegen das Grundgesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen soll.

Vorratsdatenspeicherung im Flugverkehr

Seit 2018 gibt es in der EU eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten, die eine flächendeckenden Überwachung von Flugreisen ermöglichen soll. Airlines und Reisebüros müssen vor jedem internationalen Flug alle Fluggastdaten an die zuständige Fluggastdatenzentralstelle übermitteln.

Zu den routinemäßig ausgewerteten Informationen zählen bis zu 60 Einzeldaten, unter anderem Name, Anschrift, Flugverbindung, Sitzplatz, Essenswünsche oder IP-Adressen, die für fünf Jahre gespeichert werden. Dadurch sollen bislang unbekannte Verdächtige identifiziert werden und Verdachtsmomente begründet werden.

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es in Deutschland das Fluggastdatengesetz. Es erlaubt dem BKA alle Fluggastdaten zu speichern und zu analysieren. Auch Landeskriminalämter, Bundespolizei, die deutschen Geheimdienste, Europol und andere Staaten haben auf die sensiblen Daten Zugriff. Erst kürzlich hatte das BKA 500 neue Stellen eingerichtet, um die riesigen Datenmengen bewältigen zu können.

Rasterfahndung mit Lücken

Kritiker:innen sehen in der umfangreichen Speicherung von Datensätzen eine Möglichkeit zur Rasterfahndung: Die Datenbanken ermöglichen nicht nur einen Abgleich mit anderen Dateien, wie dem „Schengener Informationssystem“ (SIS) oder der Fahndungsdatenbank INPOL. Es ist zudem möglich, die Datensätze präventiv mit verdächtigen Reisemustern abzugleichen und nach möglichen Übereinstimmungen zu suchen.

Tatsächlich findet ein erster Abgleich voll automatisiert statt: Über ein „Abgleichbearbeitungssystem“ werden die PNR-Daten mit der deutschen INPOL-Datei und dem SIS gerastert. Doch die meisten Treffer entpuppen sich als Datenmüll: Von den 94.098 Treffern hielten nur 277 der manuellen Durchsicht stand. Die Betroffenen werden dann besonders kontrolliert, befragt und gegebenenfalls sogar festgenommen. Die Kontrolle verdächtiger Personen kann jedoch auch verdeckt erfolgen, das erlaubt der Schengener Grenzkodex.

Anlasslose Massenüberwachung verstößt zahlreiche Grundrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist der Ansicht, dass diese Form der anlasslosen Massenüberwachung und Rasterfahndung gegen zahlreiche Grundrechte verstößt und endlich beendet werden muss: „Wir wollen einen verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen in der Gefahrenabwehr und keine anlasslose Massenüberwachung“, betonte Malte Spitz, Generalsekretär der GFF, in einer Pressemitteilung.

Nach Ansicht der Kläger:innen, der sich neben der GFF zahlreiche weitere Personen angeschlossen haben, verstößt die EU-PNR-Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta: Besonders mit den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten, die sei die Richtlinie unvereinbar. So beurteilen es die Anwälte der GFF.

Darüber hinaus habe der EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten bereits geurteilt, dass Daten nicht einfach ohne triftigen Grund über Jahre hinweg gespeichert werden dürften. Genau dies sei bei der Fluggastdatenspeicherung jedoch der Fall, da jeder Fluggast betroffen sei. Zudem Verstoße die Umsetzung der Richtlinie mit dem Fluggastdatengesetz in Deutschland gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Da nicht nur die Daten von Fluggästen aus dem außereuropäischen Ausland erfasst würden, sondern auch die auf innereuropäischen Flügen, gehe die deutsche Umsetzung unverhältnismäßig weit über die europäische Richtlinie hinaus.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und epicenter.works aus Österreich versuchen deswegen unter der Beteiligung weiterer Kläger:innen, möglichst viele Klagen vor Gericht anzustrengen, damit der Fall möglichst schnell vor dem EuGH landet. Ziel ist es „die jetzige Form der Fluggastdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof zu kippen“, die sich teils gegen die Fluggesellschaften und teils gegen das BKA richten.

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2 Ergänzungen

  1. „Genau dies sei jedoch bei der Fluggastdatenspeicherung jedoch der Fall“
    zweites „jedoch“ zu viel.

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