Reise zu Protest verweigertInnenministerium mauert bei politischem Reiseverbot

Die Bundespolizei verweigerte im Februar dem Vorsitzenden eines antifaschistischen Verbandes die Ausreise zu einer Demo nach Bulgarien. Auf eine schriftliche parlamentarische Frage zu dem Vorfall antwortet das Innenministerium ausgesprochen schmallippig.

Zwei Polizisten von Hinten, im Hintergrund eine Flughafen-Tafel
Beamt:innen der Bundespolizei an einem Flughafen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / localpic

Am 24. Februar verweigerte die Bundespolizei dem Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Nach Informationen des VVN-BdA wurde die Verfügung damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“. Laut Pressemitteilung des VVN-BdA waren diese Gegenstände ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der Organisation. Auf dieser Grundlage unterstellte die Polizei Gutsche eine mögliche Teilnahme an gewalttätigen Protesten. Gutsche selbst sagt der taz, dass er nie für irgendetwas verurteilt wurde in seinem Leben.

Wurden PNR-Daten genutzt?

Fraglich ist, wie die Polizei überhaupt dazu kam, dass sie Gutsches Reise auf dem Radar hatte. Denkbar ist, dass Gutsche – ohne Verurteilung – in einer Datei für politisch motivierte Gewalttäter gelandet ist und seine Reise mittels der Vorratsdatenspeicherung von Flugdaten (PNR) den Behörden bekannt wurde. Die Bundespolizei hat auf Presseanfragen von taz und nd bislang nicht geantwortet.

Im Jahr 2020 hat das Bundespolizeipräsidium 25.280 Personendaten aus der Fluggastdatenspeicherung vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten. Diese Maßnahmen sind hoch umstritten: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Fluggastdatenspeicherung im vergangenen Dezember für rechtswidrig erklärt: Dem BKA fehle eine grundrechtskonforme Rechtsgrundlage. Zuvor hatte schon der Europäische Gerichtshof die Datensammlung moniert.

Zugeknöpfte Antwort

Auf eine schriftliche Frage der linken Bundestagsabgeordneten Martina Renner antwortete das Bundesinnenministerium nur mit einer allgemeinen Antwort zur Rechtsgrundlage (§ 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes) und verweigerte sonst jede Auskunft zum Fall Gutsche. In der Antwort heißt es:

Die mit der Fragestellung gewünschten Auskünfte zu etwaigen durch die Bundespolizei bei der Ausreise einer Person festgestellten die vorgenannte Gefahr begründenden Tatsachen berühren das Persönlichkeitsrecht Dritter. Unter Abwägung des parlamentarischen Fragerechts und des damit einhergehenden öffentlichen Informationsinteresses mit dem gleichzeitig hier notwendigen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen kommt die Bundesregierung vorliegend zu dem Ergebnis, dass diesbezügliche Auskünfte nicht und – wegen des höchstpersönlichen Charakters der angefragten Daten – auch nicht eingestuft übermittelt werden können. Ob und inwieweit eine Auskunft an den Betroffenen möglich ist, obliegt auf dessen Anfrage der Entscheidung der zuständigen Sicherheitsbehörde im konkreten Einzelfall.

Weiter heißt es: Die Bundespolizei prüfe bei allen Personen, d. h. auch aus allen Phänomenbereichen der Politisch Motivierten Kriminalität, soweit diese bei der Ausreise angetroffen werden, ob einzelfallspezifisch gefahrenbegründende Erkenntnisse vorliegen, die in der Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsgüterabwägung Ausreiseuntersagungen an der Grenze erforderlich machen würden.

Gutsche selbst erwägt laut dem nd eine Klage gegen das Ausreiseverbot.

10 Ergänzungen

  1. Ich würde mir mehr Sorgen um deutsche Urlauber machen, die „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“, mit Bermudashorts, Jesus-Latschen und Bierflasche in der Hand, und um solche, die mit Fahnen ihrer Fußball-Clubs unterwegs sind.

    Weiterhin frage ich mich, wie erfolgreich die Bundespolizei mit ihrer Vorstellung von Kleiderordnung verhindert, dass Reichsbürger und Rechtsextreme mit Aktenkoffern voller Goldbarren, Bargeld und Kurzwaffen z.B. die Schweizer Grenze überqueren.

    1. Ach, Jesuslatschen sind jetzt nicht schlimm oder Bermudashorts. Man soll sich ja für seinen behaarten Körper ja nicht schämen. Aber Fahnenschwenkerei oder T-Shirts mit fragwürdigen schwarz-rot-gold Emblemen auf jeden Fall!
      Und bitte nicht das obligatorische Handtuch vergessen. Handtücher werden i.d.R. als Kriegswaffe eingesetzt in Hotels. :^)

  2. So so, da reichen eine Fahne und „schwarze Kleidung“ in einem Koffer aus, um nicht ausreisen zu dürfen. Beim Lesen der entsprechenden Zeilen bzw. beim Stichwort „Ausreisen“ sind mir sofort die DDR und deren Methoden eingefallen.

    Es mutet mehr als kurios an, wenn man einerseits die AFD (zu Recht) kritisch hinterfragt, aber andererseits Leute, die im Ausland gegen Nazis demonstrieren wollen, als mögliche „Rufschädiger unseres Landes“ daran hindert, und das mit höchst fragwürdigen und möglicherweise nicht gesetzeskonformen Methoden. Dann haben Nazis einen besseren Ruf als deren Gegner?

    Und möglicherweise offenbart das Verhalten der Bundespolizei sowohl die Gefährlichkeit als auch den Missbrauch diverser Datenspeicherungen.

    Man kann Herrn Gutsche nur raten, zu klagen und Erfolg wünschen!

    1. Wenn man sich das Verhalten der Polizei bei rechtsradikalen Demos anguckt, haben Nazis dort offensichtlich einen wesentlich besseren Ruf als ihre Gegner.

  3. Als Kind hab ich noch an die Polizei als dein „Freund“ und „Helfer“ geglaubt. Diese Sichtweise hab ich in den letzten Jahren komplett verloren. Schritt für Schritt verkehrt sich das ins Gegenteil.

    1. Nur sehr wenige sind „Feind“, aber der Korpsgeist hindert fast alle anderen am „Helfen“.

      Von den praktisch unwidersprochenen radikalen Lautsprechern DPolG und GdP ganz zu schweigen.

      1. Der Slogan geht zurück auf Albert Grzesinski, preußischer SPD Innenminister 1926–1930 und 1933 wegen der Nazis emigriert.

  4. Interessant ist da die Abwägung der Rechtsgüter. Der möglichen Willkür einer solchen Maßnahme steht keinerlei mögliche Wiedergutmachungsoption gegenüber. Reiseverbote sollten einer enorm hohen Schwelle bei der Anwendung unterliegen, damit ein Missbrauch entsprechend erschwert wird. Dies scheint nach dem Artikel nicht der Fall. Der Betroffene wurde ja offenbar nicht der Vorbereitung einer schwersten Straftat bechuldigt.

    1. „Der möglichen Willkür einer solchen Maßnahme steht keinerlei mögliche Wiedergutmachungsoption gegenüber.“
      Ob das zur Norm wird? (Hausdurchsuchungen, bzgl. IT-Equipment z.B.)

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