Das Bundesverfassungsgericht hat viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner, Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern.