Drohnen

  • : Verteidigungsministerium hält „breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft“ über Kampfdrohnen für beendet
    Wird es die Drohne "Raubtier", "Sensenmann" oder "MALE2020"? Die Bundeswehr will Kampfdrohnen.
    Verteidigungsministerium hält „breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft“ über Kampfdrohnen für beendet

    Seit Januar vergangenen Jahres ist bekannt, wie die Bundeswehr zur Beschaffung von Kampfdrohnen auf die Tube drückt. Nachdem der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und wegen der Affäre um die Spionagedrohne „Euro Hawk“ unter Druck geriet kündigte er an, die Angelegenheit bis nach der Bundestagswahl zu vertagen. Seine Nachfolgerin Ursula von der Leyen (CDU) blieb bei dieser Linie: Eine endgültige Entscheidung solle erst nach einer „breiten gesellschaftlichen Debatte“ erfolgen.

    Morgen findet im Bundestag eine Anhörung zu „völker‑, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“ statt. Ausrichter ist der Verteidigungsausschuss, alle Fraktionen laden hierzu neun Sachverständige ein (die Grünen und die Linksfraktion durften lediglich je einen Sachverständigen benennen, die von SPD und CDU/ CSU Eingeladen haben sich in der Vergangenheit entweder deutlich für oder zumindest nicht grundsätzlich gegen Drohnenangriffe positioniert). Für Mittwoch ist im Bundestag dann eine Aktuelle Stunde anberaumt. Und dann?

    „Überzeugungsarbeit“ für neues „europäisches Drohnenprojekt“

    Eine vorgestern verschickte Antwort des Verteidigungsministeriums lässt darauf schließen, dass die „breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft“ zu Kampfdrohnen bereits stattgefunden habe, die morgige Anhörung als eine Art Schlusspunkt fungiert. Denn auf die Frage, wie die Bundesregierung eine „breite Debatte“ überhaupt definiert, heißt es:

    Der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge wird seit geraumer Zeit in Politik und Gesellschaft intensiv diskutiert. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzte öffentliche Anhörung zum Thema, die Gelegenheit geben wird, nochmals alle mit dem Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge im Zusammenhang stehenden Aspekte zu beleuchten.

    Dazu passt, dass hinter den Kulissen die Anschaffung bewaffneter Drohnen weiter vorbereitet wird. Letzte Woche hieß es dazu, dass zwar zunächst unbewaffnete Drohnen gekauft werden sollen. Eine Bewaffnungsfähigkeit sei aber „konzeptionell gefordert“. Hierfür brauchen die Drohnen unter anderem sogenannte „Haltepunkte“ für die spätere Bestückung mit Raketen.

    Die am Freitag verschickte Antwort enthält aber weitere, wichtige Details: Denn es ist laut dem BMVg noch nicht entschieden, ob eine bereits am Markt befindliche Drohne gekauft wird oder aber europäische Rüstungkonzerne den Auftrag zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ erhalten. Für ein derartiges „neues, europäisches Drohnenprojekt“ betreiben das deutsch-französische Luftfahrtunternehmen Airbus Defence, das französische Unternehmen Dassault und das italienische Unternehmen Alenia Aermacchi seit geraumer Zeit „Überzeugungsarbeit“ bei der Bundesregierung. Das Vorhaben trägt die Bezeichnung „MALE2020“. Die Konzerne fordern die Bewilligung von 60 Millionen Euro für eine „Definitionsphase“, aus der Anforderungen an ein europäisches Drohnen-Entwicklungsprogramm formuliert werden sollen.

    „Noch abzustimmende Fähigkeitsforderungen“ zur Bestückung mit Raketen

    Ein ähnliches Projekt hatte Airbus Defence zuvor als „FEMALE“ betrieben. „FEMALE“ sollte sowohl mit Überwachungs- oder Aufklärungssensorik als auch mit Waffen bestückt werden können. Zur neuen „europäischen Drohne“ werden keine öffentlichen Angaben zur Bewaffnungsfähigkeit gemacht, sie wird zunächst als „System zur unbemannten Nachrichtengewinnung, Aufklärung und Überwachung“ bezeichnet. Möglichkeiten der Bewaffnung sollen laut dem BMVg aber in den „noch abzustimmenden Fähigkeitsforderungen“ erörtert werden. Die Bundesregierung ist nach Selbstauskunft nur an Drohnen interessiert, die bewaffnet werden können.

    Längst wird daran gearbeitet, dass die großen militärischen Drohnen auch außerhalb des militärischen Luftraums fliegen dürfen. Diese Integration in zivile Luftfahrt hatte der Verteidigungsminister letztes Jahr als Lehre aus dem „Euro Hawk“-Debakel bezeichnet und zusammen mit Frankreich bei der NATO, aber auch der Europäischen Verteidigungsagentur für die Zusammenlegung entsprechender Anstrengungen geworben. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zertifizierung und Zulassung.

    Heraus kam unter anderem eine „Drohnen-Nutzergemeinschaft“ mehrerer interessierter Regierungen. Außer Deutschland und Frankreich gehören hierzu Griechenland, Spanien, Italien, die Niederlande und Polen. Auf diesen Erfolg ist man stolz: Erst durch den Impuls des deutschen Verteidigungsministeriums sei den beteiligten Nationen „bewusst geworden, dass eine Harmonisierung des Betriebes und des Zulassungswesens für UAS [Drohnen] in Europa […] notwendig ist“.

    29. Juni 2014 25
  • : Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum
    Die NATO-Übung "Unified Vision" fand in Norwegen statt. Die Riesendrohne "Global Hawk" wurde dabei aus den USA gesteuert.
    Die NATO-Übung "Unified Vision" fand in Norwegen statt. Die Riesendrohne "Global Hawk" wurde dabei aus den USA gesteuert.
    Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum

    Für die im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-Übung „Unified Vision 2014“ war die mehrmalige Durchquerung des deutschen Luftraums mit einer Drohne des Typs „Global Hawk“ geplant: So war es auf luftwaffe.de zu lesen, auch die FAZ hatte das Thema aufgegriffen. Die von der US-Luftwaffe betriebene Riesendrohne sollte zwischen Sigonella/ Sizilien und Norwegen operieren. Eine entsprechende Genehmigung sei erteilt worden. Gesteuert wurde die Übungsmission von einer Kontrollstation auf einer Basis der US-Luftwaffe in Beale/ USA.

    Nun liefert das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage erstmals Details. Demnach sei der deutsche Luftraum ausgesucht worden, da es sich um die „kürzeste Wegstrecke“ für einen Flug von Sigonella in das Übungsgebiet nach Norwegen und zurück handele. Schließlich sei aber eine andere Route von Italien über Frankreich und Großbritannien nach Norwegen gewählt worden. Zu den Gründen werden keine Angaben gemacht, ursächlich könnte aber die brisante Ausrüstung der „Global Hawk“ gewesen sein. Denn die Drohne war mit einer Reihe von Aufklärungssensoren eingerüstet. Erst am 7. Mai, also dem Zeitpunkt wo auch die Meldung bei luftwaffe.de online ging, war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierüber informiert worden.

    Beim ersten Flug vom 8. bis 9. Mai seien elektrooptische Kameras und Geräte zur Radarabbildung an Bord gewesen. Hierfür ist die „Global Hawk“ im Gegensatz zum deutschen Derivat „Euro Hawk“ eigentlich gedacht. Überraschenderweise hatte die NATO-Drohne für den zweiten und dritten Flug aber zusätzliche Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung (SIGINT) eingebaut. Deren Nutzung auch zu Testzwecken hatte in Deutschland Proteste von Datenschützern hervorgerufen, denn diese waren über die Flüge zuvor nicht informiert worden. War es also die Angst vorm German Datenschutz, der die NATO zum Umfliegen des deutschen Luftraums veranlasste? Denn das Verteidigungsministerium hatte der US-Luftwaffe nach eigenem Bekunden einen Sensorbetrieb „strikt untersagt“.

    24. Juni 2014 1
  • : Wie holt man eigentlich eine fliegende Kamera vom Himmel?
    Quadrokopter wird von einer Menschenmenge gegroundet (GIF startet nach dem Klick)
    Quadrokopter wird von einer Menschenmenge gegroundet (GIF startet nach dem Klick)
    Wie holt man eigentlich eine fliegende Kamera vom Himmel?

    US-amerikanische Medien berichten, aufgebrachte Hockey-Fans hätten in Los Angeles eine kleine Kameradrohne zum Absturz gebracht. Als Beleg gilt ein Video, das zeigt wie ein Quadrokopter niedrig über einer Menge schwebt, mit einem Kleidungsstück beworfen wird und sofort zu Boden geht. Auf einem anderen Video ist das Gerät zwar nicht zu sehen, jedoch rufen die Fans „Wir haben die Drohne! Wir haben die Drohne!“.

    Mittlerweile ist bei Youtube ein weiteres Filmchen aufgetaucht, in dem die zuvor ergebnislosen Versuche zum Herunterholen der Drohne zu sehen sind:

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    Vermutet wurde, das Gerät sei von der Polizei betrieben worden, denn das zuständige Los Angeles Police Department (LAPD) habe kürzlich zwei Drohnen Polizeibehörden aus Seattle erhalten.

    Jedoch wurde die Angabe bislang nicht bestätigt und scheint auch deshalb unglaubwürdig, da es sich offensichtlich um einen Kopter der Marke „Phantom“ handelt. Der Hersteller versucht zwar, auf dem semi-professionellen Markt Fuss zu fassen, Polizeien nutzen die Geräte aber bekanntlich nicht.

    Der Vorfall erinnert an die Gezi-Proteste vom letzten Jahr in der Türkei. Damals hatten AktivistInnen über dem Taksim-Platz in Istanbul ebenfalls eine fliegende Kamera des Typs „Phantom“ aufsteigen lassen und beeindruckende Bilder online gestellt. Der türkischen Polizei gefiel das gar nicht: Der Kopter wurde kurzerhand mit Schüssen aus einer Pistole gegroundet:

    15. Juni 2014 13
  • : Steuerung des US-Drohnenkriegs via Ramstein – Bundesregierung findet das nicht schlimm und verzichtet auf Stellungnahme aus den USA
    Die US-Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Laut Medienberichten dienst sie auch als digitaler Knoten für den US-Drohnenkrieg in Asien und Afrika (Bild: Wikipedia).
    Die US-Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Laut Medienberichten dienst sie auch als digitaler Knoten für den US-Drohnenkrieg in Asien und Afrika (Bild: Wikipedia).
    Steuerung des US-Drohnenkriegs via Ramstein – Bundesregierung findet das nicht schlimm und verzichtet auf Stellungnahme aus den USA

    Das Kabinett von Angela Merkel (CDU) will entgegen früherer Beteuerungen keine weitere Stellungnahme aus den USA dazu anfordern, ob und inwiefern die US-Basis in Ramstein als digitales Drehkreuz für den Drohnenkrieg genutzt wird. Dies teilte die Staatssekretärin Stefanie Hubig in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit. Das Dokument wurde heute auf der Webseite des Bundestages eingestellt.

    Hintergrund waren Berichte der Süddeutschen Zeitung, die zusammen mit dem NDR und dem WDR zur Nutzung von US-Basen in Deutschland für „gezielte Tötungen“ in Asien oder Afrika recherchiert hatten. Bereits vergangenen Sommer berichteten die Journalisten, dass in Ramstein eine Relaisstation für die Kommunikation und Steuerung von Drohnen errichtet wurde. Die Bundesregierung bestritt die Meldungen und berief sich dabei auf eine Aussage des US-Präsidenten:

    Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung auf Nachfrage bestätigt, dass von US-Einrichtungen in Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen noch befehligt werden.

    Das hatte allerdings niemand behauptet: Weder die Journalisten noch Abgeordnete gingen davon aus, dass aus Rheinland-Pfalz Drohnen auf dem Weg nach Pakistan oder Somalia abheben würden. Trotzdem wurde das Obama-Mantra von der Bundesregierung immer dann wiederholt, wenn im Bundestag von der Rolle Ramsteins für den Drohnenkrieg die Rede war.

    12. Mai 2014 12
  • : In allen EU-Mitgliedstaaten „wie Bienen Blumen bestäuben“: Kommission will Betrieb ziviler Drohnen einheitlich regeln
    In allen EU-Mitgliedstaaten „wie Bienen Blumen bestäuben“: Kommission will Betrieb ziviler Drohnen einheitlich regeln

    rpas-roadmap_enDie Europäische Kommission hebt ab: In einer Mitteilung werden einheitliche Normen und Vorschriften für den Betrieb von Drohnen in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Ein Gesetzgebungsvorschlag ist ebenfalls unterwegs. Gestern gingen hierzu mehrere Dokumente online, darunter ein „Memo“, ein Pressestatement des estnischen Vizepräsidenten Siim Kallas und eine Sammlung von FAQ. Der eigentliche Regelungsvorschlag findet sich in einer neun Seiten langen Mitteilung an das Parlament und den Rat der Europäischen Union.

    Damit knüpft die EU-Kommission an frühere Maßnahmen für „pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme“ an. Seit Jahren wurden mindestens 315 Millionen Euro in ihre zivile, aber auch militärische Nutzung versenkt. Vergangenen Sommer publizierte die Kommission eine „Roadmap“, um die Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum aller Mitgliedstaaten vorzubereiten. Spätestens ab 2025 sollen sie dann an zivilen Flughäfen anzutreffen sein. Der Europäische Rat hatte im Dezember das Ziel bekräftigt, diese „schrittweise Integration“ von Drohnen in den EU-Luftraum ab 2016 zu beginnen. Zuständig ist hierfür die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln.

    Auch diese Maßnahme des „Einheitlichen Europäischen Luftraums“ war vor zwei Jahren in einem „Arbeitsdokument“ anvisiert worden. Die jetzige Mitteilung greift das Thema wieder auf und überführt es in eine offizielle Initiative. Jedoch geht es mitnichten nur um die Navigation und Steuerung von Drohnen: Die vorgeschlagenen Normen und Vorschriften betreffen die Bereiche technische Sicherheit, Vorbeugung von Abstürzen, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz, Versicherung und Haftung. Damit nicht genug: Derzeit führt die Kommission eine Folgenabschätzung durch, um weitere Defizite auszuloten und Optionen abzuwägen. Dann soll ein Gesetzgebungsvorschlag folgen.

    9. April 2014
  • : Hamburger Militäruniversität forscht weiter zu Drohnen-Würmern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“
    Hamburger Militäruniversität forscht weiter zu Drohnen-Würmern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“

    WOERMS_2Drohnen nicht nur zu Wasser und in der Luft, sondern auch an Land: Das ist der Forschungsauftrag der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg zur Entwicklung von schlangenförmigen Landrobotern. Im Ergebnis will die Bundeswehr über ein neues Aufklärungssystem („AufklSys“) verfügen, das auf Mikrohydraulik basiert. Es handelt sich laut einer Präsentation um eine Art Wurm aus mehrgliedrigen Zellen, die mit unterschiedlich geladenen (sogenannten „elektrorheologischen“) Flüssigkeiten gefüllt sind. Dadurch wird der kleine Roboter beweglich und soll sogar Treppen steigen können. Ausgerüstet mit kleinen Kameras wäre WOERMS ein „abstandsfähiges, operatives Aufklärungsmittel für echtzeitnahe und durchhaltefähige Lage‑, Ziel- und Wirkungsaufklärung“. Das Akronym steht für „Wireless self-organised electrorheological Micro-Sensorsystem“.

    Die Würmer werden durch eine Artilleriegranate über dem gegnerischen Gebiet verschossen und landen per Fallschirm. „Auftragsangepasst“ kann weitere Überwachungstechnik angebracht werden, darunter Akustik- und Seismiksensoren oder ABC-Spürsonden. Auch wenn einzelne Würmer von gegnerischen Kräften gefunden oder zerstört würden, sollen die verbleibenden Systeme im Schwarm weiter aktiv bleiben. Nach Ende der Mission könnten die kleinen Würmer zu den Soldaten zurückkriechen. WOERMS sei laut der Helmut-Schmidt-Universität „wiederverwendbar“.

    18. März 2014 18
  • : Luftwaffe entscheidet sich angeblich für Aufklärungsdohnen aus den USA, die nachträglich bewaffnet werden könnten
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Luftwaffe entscheidet sich angeblich für Aufklärungsdohnen aus den USA, die nachträglich bewaffnet werden könnten

    Angeblich ist die Auseinandersetzung um die zukünftige Langstreckendrohne der Bundeswehr entschieden. So berichtet es die Druckversion des „Newsletter Verteidigung“, der als Sprachrohr der Rüstungsindustrie über neue militärische Entwicklungen informiert. Demnach sei die US-Drohne „MQ‑9“ die „einzige hochfliegende Aufklärungsplattform“, die eine Reihe von technischen Forderungen der Luftwaffe erfüllen würde. Auch der „Spiegel“ berichtet in seiner jüngsten Ausgabe von Plänen für die „Predator B“ und beruft sich auf einen nicht näher erklärten „Bericht“ des Verteidigungsministeriums.

    Als „MQ‑9“ wird die Drohne „Reaper“ („Sensenmann“) bezeichnet. Sie ist eine Weiterentwicklung der „Predator“ („Raubtier“) und wird deshalb mitunter als „Predator B“ bezeichnet. Hersteller ist der US-Konzern General Atomics. Die Drohne wird von einem Turboprop-Heckmotor angetrieben, der das unbemannte Fluggerät auf eine Höchstgeschwindigkeit von fast 500 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Das voll betankt bis zu 4.700 Kilogramm schwere Luftfahrzeug kann auch auf einer kurzen Startbahn gestartet werden. Angeblich kann das System Entfernungen von über 9.000 Kilometern zurücklegen.

    Das Gesamtsystem von Langstreckendrohnen besteht aus einer Bodenkontrollstation, Vorrichtungen zur Satellitenkommunikation sowie Infrastruktur zur Wartung und Reparatur. Im Falle der „Predator B“ gehört zur Besatzung ein „RPA-Führer“ und zwei „Nutzlastoperateure“. Mittlerweile existiert auch US-Drohne in einer Variante mit mehr Treibstoff und leichterer Bauweise. Für den anvisierten Vertrieb in Deutschland kooperiert die Firma mit dem Schweizer Rüstungskonzern RUAG, der auch in Deutschland einen Ableger unterhält. Am Wochenende wurde bekannt, dass deutsche Firmen Bauteile für die „Predator“ und andere US-Drohnen liefern.

    17. März 2014 6
  • : Fliegt Drachen, keine Drohnen! Internationales Aktionswochenende vom 21. bis 23. März
    Fliegt Drachen, keine Drohnen! Internationales Aktionswochenende vom 21. bis 23. März

    kites-not-drones1Unter dem Motto „Fly Kites Not Drones“ ruft die britische Bürgerrechtsorganisation Voices for Creative Non-Violence zu einem internationalen Aktionswoche auf. In Afghanistan, aber auch anderen Ländern sollen Drachen fliegen, um auf die menschenverachtende Politik „gezielter Tötungen“ aufmerksam zu machen. Hintergrund ist der Neujahrstag, der in Afghanistan am 21. März gefeiert wird.

    Die Organisation erklärt, dass Drachenfliegen zwar eine beliebte Freizeitbeschäftigung sei, von den Taliban aber verboten wird. Stille am Himmel bedeutete dies aber nicht: Stattdessen kreisen in vielen Gebieten permanent mehrere Drohnen der US-Armee oder Großbritanniens. Während deutsche Drohnen nur zur Aufklärung oder Vorbereitung von Kriegshandlungen genutzt werden, verlaufen Einsätze der USA und Großbritanniens oft tödlich: In den letzten fünf Jahren unternahm allein die britische Armee mindestens 547 entsprechende Angriffe, bei denen vielfach auch Kinder oder offensichtlich Unschuldige von Raketen getötet wurden. Für die Bevölkerung bedeutet die Präsenz der Drohnen dauerhaften Psychoterror.

    Auch in Pakistan ist dies längst zum Alltag geworden. Am Montag hatte das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) pakistanische Aktivisten eingeladen. Unter ihnen war auch Kareem Khan, der vor seiner Abreise neun Tage von 20 unbekannten, uniformierten Männern entführt worden war. Er wollte vor dem beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aussagen, seine Verhaftung war wohl eine Drohgebärde. Erfolglos: Nachdem er freikam, bestieg Khan umgehend ein Flugzeug Richtung Europa.

    19. Februar 2014
  • : Jetzt neu: The Intercept von Firstlook
    NSA-Headquarter in Fort Meade, Maryland, USA. Foto: <a href="https://theintercept.com/2014/02/10/new-photos-of-nsa-and-others/">Trevor Paglen</a>
    Jetzt neu: The Intercept von Firstlook

    Als erstes Medium aus dem neuen Verlage Firstlook um Glenn Greenwald, Laura Poitras & Co gibt es jetzt „The Intercept“ zu lesen (Falls der Server gerade mal nicht offline ist). In der ersten Titelgeschichte von Glenn Greenwald und Jeremy Scahill geht es um Drohnenangriffe der USA und wie diese auf Basis von Mobilfunküberwachung funktionieren.

    NSA-photo-by-Trevor-Paglen

    Trevor Paglen geht fotografisch der Frage nach: Wie sieht ein Überwachungsstaat aus?
    New Photos of the NSA and Other Top Intelligence Agencies Revealed for First Time Die Fotos stehen alle unter der Public Domain.

    10. Februar 2014 2
  • : Bundeswehr trainiert mit ihren Aufklärungsdrohnen „Luna“ und „KZO“ auf Truppenübungsplatz der US-Armee in Bayern
    Bundeswehr trainiert mit ihren Aufklärungsdrohnen „Luna“ und „KZO“ auf Truppenübungsplatz der US-Armee in Bayern

    Der Presse- und Informations­stab des Ver­teidigungs­ministeriums hat gestern eine erneuerte Übersicht über „Drohnen und Drohnenverluste“ veröffentlicht. Es geht um unbemannten Systeme „Kleinfluggerät für Zielortung“ (KZO), die „Nahaufklärungs-Ausstattung Luna“, die Langstreckendrohne Heron sowie die Spionagedrohne „Euro Hawk“. Ebenfalls berücksichtigt sind die kleine Drohne „Aladin“ sowie die als „Mikro-Aufklärungsdrohne im Ortsbereich“ bezeichnete „Mikado“. Dankenswerterweise hat die Webseite Bundeswehr Monitoring eine Tabelle zu den aktuellen Totalverlusten veröffentlicht:

    Verlustige_Drohnen

    Daraus geht hervor, dass von den drei größten Drohnen des Typs „Heron“ alle abgestürzt sind und ersetzt werden müssen. Von den „Luna“ des deutschen Herstellers EMT sind bereits rund ein Drittel gecrasht. Dennoch will EMT die Zulassung nach „Kategorie 3“ beantragen. Dann könnte die Drohne der allgemeinen Luftfahrt gleichgestellt werden und von zivilen Flughäfen starten.

    In der Vergangenheit hatte das Verteidigungsministerium widersprüchliche Angaben zu verlustig gegangenen Drohnen gemacht. Eine abgestürzte Drohne wird mittlerweile als „Absturz“ geführt, wenn „durch einen unkontrollierbaren Flugzustand das Luftfahrzeug am Boden zerstört wurde“. Sofern das teilweise kommerzielle Bedienpersonal den Fallschirm auslösen konnte, aber dennoch ein Totalschaden eintritt, gilt die Kategorie „Zerstört“ – jedenfalls dann, wenn das Luftfahrzeug „derart beschädigt [ist], dass es ausgesondert wird“. Ergänzend wird erklärt, Absturz sei nur die „Teilmenge von zerstört“.

    22. Januar 2014 5
  • : Mehr Informationsfreiheit wagen
    Mehr Informationsfreiheit wagen

    fragdenstaat30c3Aus aktuellem Anlass empfehlen wir den informativen und unterhaltsamen Vortrag von Stefan Wehrmeyer, der beim 30C3 an vier Beispielen die Funktionsweise wie auch die Relevanz von Informationsfreiheitsgesetzen erklärte.

    Einiges von dem, was wir über Drohneneinsätze in Deutschland, die Kommunikationsstrategie zum ePerso und die Aussagekraft des Zensus wissen, verdanken wir Informationsfreiheitsanfragen.

    Auch die jetzt Ärger machende Stellungnahme zur Sperrklausel bei den Europawahlen kommt zur Sprache. Wie sich das Innenministerium bisher gewunden hat, ist mehr als ärgerlich – dass es auch positive Beispiele und kooperative Behörden gibt, wird im weiteren Verlauf aber auch deutlich.

    Das Video gibt es beim CCC, wer will kann zum Schauen aber auch NSAtube verwenden.

    Die Spendenseite von fragdenstaat.de findet man übrigens hier.

    22. Januar 2014 3
  • : Kaum sechs Wochen nach der Anschaffung ist eine Aufklärungsdrohne der UNO im Kongo gecrasht
    Kaum sechs Wochen nach der Anschaffung ist eine Aufklärungsdrohne der UNO im Kongo gecrasht

    Schlechte Publicity für den italienischen Rüstungskonzern SELEX: Eine ihrer beiden Drohnen des Typs „Falco“ ist nach Presseberichten gestern in der Demokratischen Republik Kongo abgestürzt. Sie war im Auftrag der UNO unterwegs und erst im Dezember letzten Jahres von Organisation beschafft worden.

    Bei einer öffentlichen Präsentation vor Journalisten hatte die UNO damals die Fähigkeiten der „Falco“ gezeigt:

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    Ihr Einsatz sollte die UN-Mission MONUSCO unterstützen, die sich gegen Rebellen der „M23“ richtet. Laut der UNO würden diese von Ruanda und Uganda mit Waffen und Truppen unterstützt. Die etwa fünf Meter langen, unbemannten Aufklärungsdrohnen dürfen jedoch nur über kongolesischem Territorium fliegen.

    Die nun verunfallte Drohne sei laut einem MONUSCO-Sprecher von der Landebahn abgekommen, der Vorfall habe sich auf dem Flughafen von Goma in der Provinz Nordkivu ereignet. Niemand sei dabei zu Schaden gekommen, allerdings habe das Fluggerät Totalschaden erlitten.

    Andere Meldungen behaupten, der Vorfall habe sich beim Start ereignet. Auch sei die Überwachungsausrüstung unbeschädigt geblieben. Der Sprecher der UNO-Mission kündigte die Aufklärung der Ursache des Crashs an.

    Der Hersteller der „Falco“ gehört zum Rüstungskonzern Finmeccanica. Die SELEX-Drohnen können zwischen acht und 14 Stunden in der Luft bleiben und dabei bis zu 200 Kilometer zurücklegen. Sie fliegen beispielsweise in Pakistan, geplant sind weitere Verkäufe nach Nordafrika. So will das libysche Militär womöglich „Falco“-Drohnen zur Grenzüberwachung beschaffen.

    Zur Zeit operiert das italienische Militär mit seinen „Predator“-Drohnen bis tief ins Landesinnere Libyens. Der Einsatz geht auf bilaterale Vereinbarungen zurück und dient dem Aufspüren von Schmuggel und unerwünschter Migration. SELEX errichtet zudem zwei Grenzüberwachungssysteme für die Land- und Seegrenzen.

    16. Januar 2014 9
  • : Kriegsspiele auf Drohnen-Teststrecke in der Oberpfalz verzögern sich – Keine Kontrolle, ob Überwachungssensorik mitgeführt wird
    Kriegsspiele auf Drohnen-Teststrecke in der Oberpfalz verzögern sich – Keine Kontrolle, ob Überwachungssensorik mitgeführt wird

    Erst im Sommer wurde bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt. Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck.

    Vorbereitungen für den „Geheimen Krieg“ in Pakistan und Somalia laufen also auch hinsichtlich unbemannter Luftfahrtsysteme mithilfe von Infrastruktur in Deutschland: Unverblümt erklärt das US-Kommando auf seiner Webseite, wie diese zusammen mit anderen Einrichtungen in Deutschland dem tödlichen Drohnenkrieg dienen sollen:

    JMTC officials say regular training with UAS is just one of many tools available on the U.S. Army’s Grafenwoehr and Hohenfels training areas. […] Used in conjunction with the live-fire ranges, maneuver areas, simulation and training resources, it will help prepare U.S. and partner-nation forces to prevent conflict in the region, shape strong international partnerships, and, if necessary, win decisively on any battlefield.

    Die Übungsflüge durften bislang nur auf über den US-Einrichtungen in Bayern stattfinden. Nun wurden Korridore zwischen den Basen genehmigt. Diese verbinden Grafenwöhr und Hohenfels und wurden vom Verteidigungsministerium in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ ausgewiesen.

    Aufstiegsgenehmigungen für die US-Drohnen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ wurden schon 2005 erteilt. Flüge in den geplanten Korridoren sollen nach Medienberichten allerdings nur mit dem Typ „Hunter“ vorgenommen werden. Sie kann über 4.000 Meter aufsteigen und fliegt mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde. Allerdings konnten die Trainings nicht wie beabsichtigt im Oktober starten. Der Grund war bislang nebulös: Die US-Armee behauptete zunächst, das Wetter sei schuld gewesen.

    Aus dem Bundesverteidigungsministerium hieß es, es brauche noch eine weitere Prüfung. Dies wird nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt: Demnach fehle als Voraussetzung für eine Genehmigung zur Nutzung der Korridore eine „technische Bewertung des unbemannten Luftfahrzeuges“. Diese erfolge „auf Grundlage US-amerikanischer Dokumentationen“, die jedoch noch nicht „im erforderlichen Umfang vorliegen“ würden.

    20. Dezember 2013
  • : „Forensische Architektur“ versucht die digitale Rekonstruktion tödlicher Drohnenangriffe in Pakistan
    "Forensische Architektur" zu einem Angriff in Miranshah, Pakistan
    "Forensische Architektur" zu einem Angriff in Miranshah, Pakistan
    „Forensische Architektur“ versucht die digitale Rekonstruktion tödlicher Drohnenangriffe in Pakistan

    Ein Team internationaler ExpertInnen um die Goldsmiths University (London) analysiert derzeit sogenannte „gezielte Tötungen“ von Zivilpersonen durch US-Drohnen in Pakistan. Das Verfahren nennt sich „forensische Architektur“. Hintergrund sind unter anderem Untersuchungen von Ben Emmerson, dem UN-Berichterstatter für „Counter-Terrorism and Human Rights“ in Pakistan. Die Regierung in Islamabad hatte die Einstellung aller Drohnenangriffe der US-Armee verlangt – allerdings vergeblich. Emerson erstellt nun einen Bericht über Rechtsstandards für Einsätze von Drohnen. Ein Zwischenbericht liegt bereits vor. Auch Amnesty International hatte im Oktober zu Drohnenangriffen in der Provinz Waziristan Stellung genommen. Die Menschenrechtsorganisation kritisiert, dass die Bevölkerung in ständiger Angst leben muss.

    Die Untersuchungen mittels „forensischer Architektur“ unterstützen auch Aktivitäten in Deutschland: In einem der drei untersuchten Fälle wurde mit Bünyamin E. ein deutscher Staatsangehöriger 2010 von einer Rakete getötet (insgesamt sind in Pakistan bereits mindestens drei Deutsche getötet worden). Die Bundesanwaltschaft musste sich eingeschalten, weil die Exekution nach deutschem Recht womöglich eine Straftat darstellt. Im Sommer wurden die Ermittlungen aber eingestellt. Auch das in Berlin ansässige European Centre for Constitutional Rights (ECCHR) ist deshalb an der Untersuchung der Goldsmiths University beteiligt. Juristen des Zentrums hatten in einer gutachterliche Stellungnahme die Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts heftig kritisiert.

    5. Dezember 2013 1
  • : Drohnen entführen mit SkyJack
    Drohnen entführen mit SkyJack

    Samy Kamkar hat vor ein paar Tagen SkyJack veröffentlicht – ein Programm samt Anleitung, um mit einer Hobby-Drohne andere Drohnen zu „entführen“. Mit ein bisschen zusätzlicher Hardware und dem entsprechenden Code ist es fortan möglich die Gewalt über fremde Parrot AR.Drohnen zu erlangen. Hierfür fliegt die eigene, entsprechend ausgestattete, Drohne herum und sucht nach anderen Drohnen in Reichweite. Wird eine Parrot AR.Drohne gefunden (anhand bestimmter MAC-Adressen leicht zu erkennen) wird die Verbindung der Ziel-Drohne mit ihrem Steuergerät (meist Tablet oder Handy) getrennt. Danach kann der „Entführer“ die Drohne selbst lenken und auch einen Live-Feed der Kamera(s) sehen.

    Benötigt wird hierfür lediglich eine Drohne, ein Raspberry Pi, eine Batterie und ein AWUS036H Wifi-Adapter. An Software kommen node-ardrone, node.js, Aircrack-ng und natürlich SkyJack zum Einsatz.

    Samy Kamkars Motivation und Idee waren, dass es doch lustig wäre zukünftig Amazon Drohnen zu entführen. Es ist natürlich fraglich, dass ein ähnlich simpler Trick bei industriellen oder gar militärischen Drohnen funktioniert. Dennoch zeigt Kamkars Hack sehr schön, dass auch in Zeiten umfassender Automatisierung uralte Vorgänge, wie Entführungen, weiterhin funktionieren.

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    5. Dezember 2013 4
  • : India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien
    India Privacy Watch zeigt Überwachungslandschaft in Indien

    Indien ist wohl nicht das Land, das jemandem direkt einfällt, wenn er an Überwachung denkt. Dennoch haben Meldungen aus der fernen Nation es schon einige Male auf unseren Blog geschafft, denn auch dort gibt es NSA-artige Bestrebungen zur Ausspähung der Bevölkerung.

    Das Centre for Internet and Society India hat eine Landkarte der verschiedenen Bundesstaaten und der dort vorhandenen Überwachungsmaßnahmen und ‑technologien erstellt, die in Kategorien untergliedert sind:

    21. November 2013
  • : SPD-Mitarbeiterin schickt versehentlich vertrauliches Papier an alle Fraktionen – SPD votiert demnach für „europäische Drohne“
    SPD-Mitarbeiterin schickt versehentlich vertrauliches Papier an alle Fraktionen – SPD votiert demnach für „europäische Drohne“

    Wohl durch eine unbeabsichtigte Indeskretion gelangten heute Details der Koalitionsverhandlungen zur Drohnen-Politik an die Öffentlichkeit: Eine Mitarbeiterin der SPD verschickte das Ergebnis entsprechender Gespräche nicht nur an den Verteiler der eigenen Fraktion, sondern an alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten und deren MitarbeiterInnen.

    Hintergrund waren entsprechende Verhandlungen von CDU/ CSU und SPD zur Anschaffung von Kampfdrohnen, die in der „Arbeitsgruppe Außen- und Sicherheitspolitik“ geführt wurden. Mehrere Medien hatten bereits gemeldet, Pläne zum Kauf von Kampfdrohnen seien erstmal vom Tisch. Dies wird in der SPD-Mail zwar bestätigt:

    In Sachen bewaffnete Drohnen haben wir uns in den Verhandlungen mit der Union mit unserer Haltung in allen Punkten durchgesetzt:

    1. Wir haben uns darauf verständigt, bewaffnete Drohnen künftig in die internationale Rüstungskontrolle einzubeziehen. Denn wir wollen nicht, dass sich diese gefährliche Technologie ungebremst und unkontrolliert weltweit verbreitet.
    2. Wir wollen gemeinsam dafür eintreten, dass vollautomatische Waffensysteme, die sich ihr Ziel alleine und ohne jedes menschliche Zutun suchen und bekämpfen, international geächtet werden.
    3. CDU/CSU haben sich auf unser Betreiben klar bekannt: „Extralegale Tötungen lehnen wir kategorisch ab“.
    4. Und wir haben gemeinsam bekräftigt, was so auch im SPD- Wahlprogramm steht: Vor jeder Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme – und nichts anderes sind Drohnen – wollen wir alle völker- und verfassungsrechtlichen, alle ethischen und sicherheitspolitischen Fragen klären.

    Eine Beschaffung bewaffneter Drohnen steht in den kommenden Jahren nicht an.

    Allerdings ist dies eine Mogelpackung: Denn auch das CDU-geführte Verteidigungsministerium hat sich längst darauf eingeschossen, statt israelischer oder US-amerikanischer Drohnen eine „europäische Drohne“ zu beauftragen.

    14. November 2013 16
  • : „Geheimer Krieg: Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird“
    „Geheimer Krieg: Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird“

    geheimer-kriegAm Freitag erscheint im Rowohlt-Verlag ein bestens recherchiertes Buch zu den Verquickungen deutscher und US-amerikanischer Geheimdienste. Unter dem Titel „Geheimer Krieg: Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird“ illustrieren die beiden Autoren Christian Fuchs und John Goetz die Zusammenarbeit am Beispiel des Drohnenkriegs in Somalia, Pakistan und Afghanistan, aber auch anhand der millionenfachen Überwachung der Telekommunikation.

    Die 256 Seiten liefern Informationen zur US-Basis AFRICOM in Stuttgart, von wo aus Drohneneinsätze in Afrika gesteuert werden. Nachzulesen ist, wie der Dagger-Komplex in Darmstadt für die weltweite Spionage genutzt wird oder US-Behörden (ohne dazu ermächtigt zu sein) an Flughäfen Festnahmen durchführen können. Auch die Praxis der „Hauptstelle für Befragungswesen“ des Bundesnachrichtendienstes wird erklärt: Die Behörde nutzt die Tarnorganisation, um syrische oder pakistanische Asylbewerber für potentielle Drohnenziele auszuquetschen. Etwas reißerisch heißt es vom Verlag:

    Das alles und noch viel mehr geschieht nicht nur auf deutschem Boden, sondern auch mit der Unterstützung der Bundesregierung. Denn Deutschland ist längst zum untrennbaren Bestandteil der US-Sicherheitsarchitektur geworden. Eines Systems, das sich öffentlicher Kontrolle entziehen will. Der amerikanische „Krieg gegen den Terror“ beginnt direkt vor unseren Haustüren — und wird mit Mitteln geführt, die viele Menschen verabscheuen.

    Viele der nun gedruckten Geschichten sind nicht neu: Die beiden Autoren haben die Informationen bereits sukzessive bei ihren Arbeitgebern untergebracht. Christian Fuchs schafft als freier Reporter für den NDR bzw. Panorama und schreibt wie John Goetz in der Süddeutschen Zeitung. Zusammen haben sie in den letzten Monaten regelmäßig Scoops gelandet, die teilweise auf Dokumenten von Edward Snowden beruhen. Auch zur Zusammenarbeit des deutschen Inlandsgeheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ mit dem US-Militärgeheimdienst NSA folgten Enthüllungen. Zuletzt recherchierte Goetz in Zypern zu von Großbritannien angezapften Glasfaserkabeln.

    Rowohlt nennt das „datenjournalistische Gegenspionage“:

    11. November 2013 3
  • : Drohnen – Von der Waffe zur Überwachung
    Drohnen – Von der Waffe zur Überwachung

    In der ARTE-Mediathek findet sich die nächsten Tage noch eine 53 Minuten lange Dokumentation über „Drohnen – Von der Waffe zur Überwachung“.

    Drohnen veränderten als fliegende Roboter die Kriegsführung, indem sie es ermöglichten, aus großer Distanz vom Einsatzort entfernt zu sehen und zu töten. Werden Drohnen bald bemannte Flugzeuge ersetzen und Science Fiction zu Realität werden lassen? Wissenschaftler, Ingenieure und Piloten antworten.

    Hier kann man die Dokumentation sehen:

    10. November 2013 6
  • : Innenministerium beantwortet Anfrage zu Quadrokoptern, BKA prüft demnach „technische Möglichkeiten zur Abwehr“
    Wunderbare Aktion bei Freedom Not Fear 2013 in Brüssel: Ein Quadrokopter beim Auswärtigen Dienst, der im Dezember über EU-Drohnen beschließen lassen will
    Wunderbare Aktion bei Freedom Not Fear 2013 in Brüssel: Ein Quadrokopter beim Auswärtigen Dienst, der im Dezember über EU-Drohnen beschließen lassen will
    Innenministerium beantwortet Anfrage zu Quadrokoptern, BKA prüft demnach „technische Möglichkeiten zur Abwehr“

    Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt in einem „Lagebild Luftsicherheit 2012“ vor dem Einsatz von ferngesteuerten Drohnen und Modellflugzeugen in Deutschland, da diese zur Beförderung von Sprengstoffen genutzt werden könnten. Hintergrund war die Verurteilung eines US-Staatsbürgers, der angeblich den Regierungssitz und das Pentagon in Washington mit Modellflugzeugen angreifen wollte. Als Nutzlast habe der Festgenommene Plastiksprengstoff vorgesehen, Flugzeuge und Fernzünder seien bereits besorgt gewesen. „Ähnliche Szenarien müssen auch in Deutschland als mögliche Tatoption in Betracht gezogen werden“, zitiert FOCUS den als geheim eingestuften Bericht des BKA. Weil die dort aufgestellten Behauptungen mithin nicht überprüft werden können, hatte die Linksfraktion eine Kleine Anfrage „Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern“ eingereicht.

    Die Antwort ist nun eingetrudelt und gibt einige Hinweise auch zum Flug von Quadrokoptern beim US-Komplex „Dagger“ in Darmstadt und der Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden, als die Piratenpartei kurz vor der Wahl mit einer „Parrot“-Drohne auf sich aufmerksam machte. Kern der Anfrage waren aber zwei Ermittlungsverfahren, mit denen das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg befasst ist. In mindestens zwei Fällen wurde demnach versucht, Anschläge mit Sprengstoffen zu begehen.

    21. Oktober 2013 8