Bundeswehr trainiert mit ihren Aufklärungsdrohnen „Luna“ und „KZO“ auf Truppenübungsplatz der US-Armee in Bayern

Der Presse- und Informations­stab des Ver­teidigungs­ministeriums hat gestern eine erneuerte Übersicht über „Drohnen und Drohnenverluste“ veröffentlicht. Es geht um unbemannten Systeme „Kleinfluggerät für Zielortung“ (KZO), die „Nahaufklärungs-Ausstattung Luna“, die Langstreckendrohne Heron sowie die Spionagedrohne „Euro Hawk“. Ebenfalls berücksichtigt sind die kleine Drohne „Aladin“ sowie die als „Mikro-Aufklärungsdrohne im Ortsbereich“ bezeichnete „Mikado“. Dankenswerterweise hat die Webseite Bundeswehr Monitoring eine Tabelle zu den aktuellen Totalverlusten veröffentlicht:

Verlustige_Drohnen

Daraus geht hervor, dass von den drei größten Drohnen des Typs „Heron“ alle abgestürzt sind und ersetzt werden müssen. Von den „Luna“ des deutschen Herstellers EMT sind bereits rund ein Drittel gecrasht. Dennoch will EMT die Zulassung nach „Kategorie 3“ beantragen. Dann könnte die Drohne der allgemeinen Luftfahrt gleichgestellt werden und von zivilen Flughäfen starten.

In der Vergangenheit hatte das Verteidigungsministerium widersprüchliche Angaben zu verlustig gegangenen Drohnen gemacht. Eine abgestürzte Drohne wird mittlerweile als „Absturz“ geführt, wenn „durch einen unkontrollierbaren Flugzustand das Luftfahrzeug am Boden zerstört wurde“. Sofern das teilweise kommerzielle Bedienpersonal den Fallschirm auslösen konnte, aber dennoch ein Totalschaden eintritt, gilt die Kategorie „Zerstört“ – jedenfalls dann, wenn das Luftfahrzeug „derart beschädigt [ist], dass es ausgesondert wird“. Ergänzend wird erklärt, Absturz sei nur die „Teilmenge von zerstört“.

Aktuell verfügt die Bundeswehr über 581 Drohnen. 114 sind laut der Aufstellung zerstört, abgestützt oder vermisst. Zuletzt war noch von 106 verlustig gegangenen Drohnen die Rede.

Seit letzter Woche ist auch bekannt, wo noch die Bundeswehr mit ihren unbemannten Luftfahrzeugen trainiert. Zwar hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung außerhalb von Kasernen der Bundeswehr drei Flugbeschränkungsgebiete für Testflüge ausgewiesen („Spatzenhausen“, „Manching“, „Schleswig“). Hiervon profitieren die deutschen Hersteller von Drohnen bzw. der noch nicht in Betrieb genommene Drohnen-Flugplatz im schleswig-holsteinischen Jagel.

Nun heißt es, dass deutsche militärische Drohnen der Typen „KZO“ und „Luna“ regelmäßig über dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr unterwegs sind. Der untersteht jedoch der US-Armee. Das dort verantwortliche „Joint Multinational Training Command” (JMTC) darf mit drei verschiedenen US-Drohnen seit 2005 über mehreren Basen in Nordbayern fliegen.

Nun wurde auch der Betrieb zwischen zwei Basen beantragt. Die Genehmigung steht noch aus, da laut dem zuständigen Verteidigungsministerium entsprechende Unterlagen fehlen. Sollten die Flüge in einem Korridor über bewohntem Gebiet gestattet werden, wäre dies bundesweit einmalig. Eine Entscheidung hierzu soll in diesen Tagen fallen.

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5 Ergänzungen

  1. >>Ergänzend wird erklärt, Absturz sei nur die “Teilmenge von zerstört”. <„Zerstört“. Dann müßte auch die Summe „Verluste gesamt“ kleiner sein. Vielleicht liegt aber nur ein Mißverständnis meinerseits vor?

    Davon abgesehen besagt eine allgemein verbreitet Faustregel, daß 20% die Obergrenze für militärische akzeptable Verluste ist. Diese bereits ohne jeglichen Feindkontakt zu erreichen, kann man wohlwollend als reife Leistung bezeichnen. Kennt jemand vielleicht noch ein paar gute Starfighter-Witze?

    1. Phöse! Einfach zwei Zeilen verschluckt. Also nochmal:
      Stimmt etwas nicht. Kann aber nicht sagen was genau. Bei drei der Typen ist die Teilmenge dann nämlich größer.

  2. Was immer wieder vergessen wird:
    Die Bundeswher hat schon Drohnen im Einsatz, sogar im Kampfeinsatz.
    Der erste war als personelle Unterstützung im Kosovokrieg 1999.

    Die Drohne hieß damals CL-289.

    “ Auftrag war Lageaufklärung in Form der Gefechtsfeldüberwachung und die Zielortung zu jeder Tageszeit mit Luftbildaufnahmen im Verantwortungsbereich der Division (damals 5. Panzerdivision).
    Wirkungsforderung :
    1. Entdecken
    2. Erkennen
    3. Identifizieren“

    Geübt wurde mit der auf dem Truppenübungsplatz in Baumholder, der von amerikanern und deutschen Kräften genutzt wird.
    Das heisst so neu ist die Sache nicht, und den Verantwortlichen ist wahrscheinlich deshalb der (wichtige und richtige) Aufruhr darum völlig unverständlich.

  3. Die Drohnen, welche derzeit von der Bundeswehr eingesetzt werden dienen dem Zweck „militärische Aufklärung“. Dieses Aufgabenfeld ist ja geradezu eine Paradedisziplin für Drohnen. Da kann man wirklich schwerlich gegen argumentieren.

    Ansonsten kommt der Artikel so rüber als ob da sinnlos Geld in den Sand gesetzt wird weil die Drohnen ständig kaputt gehen. Bei der Heron ist es zumindest so, das die Drohen + Personal + Wartung geleast sind. Siehe auch https://netzpolitik.org/2013/aufklaerungsdrohnen-der-bundeswehr-werden-im-kriegsgebiet-von-eads-gestartet-und-gelandet-regierung-nennt-das-automatisch/ . Wenn die also mal wieder eine Drohne kaputt gespielt haben, dann wird die Drohne durch das Konsortium ersetzt.

    Ein ganz anderes Thema ist Drohnen als Trägerplattform für Waffensysteme. Da kommen dann die ganzen moralischen Argumente zum tragen. Wenn man diese weglässt reduziert sich das Ganze auf Drohe billiger Tornado. Sein Ziel sieht weder der (Killer-)Drohnen- noch der Tornadopilot aus der Nähe bzw. drückt aus sicherer Entfernung aufs Knöpfchen (siehe Oberst Klein).

    Die Luftwaffe hat doch schon geäußert, dass diese eine Fähigkeitslücke bei Killerdrohnen hat. Da steckt auch jede Menge Geld = Lobbykraft dahinter. Das wird eine ganze Menge Lobbyarbeit notwendig sein um die Entscheider = Politiker von diesem Thema abzubringen (Ich bin da eher Pessimist).

  4. 2005 ist der Truppenuebungsplatz Grafenwoehr, sowie auch Hohenfels, wieder in deutsche Haende uebergegangen nach 50 Jahren Besatzungszeit! War in Presse, Funk und Fernsehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.