Hersteller havarierter Aufklärungsdrohnen will Musterzulassung der „LUNA“ zur Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr

Beinahe-Crash einer "LUNA" mit einem Passagierflugzeug über Kabul im Jahr 2004. Die Drohne absolvierte danach eine "systemkonforme Landung" in Form eines Totalschadens

luna_kabul_beinahecrashWenige Stunden nachdem die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung über mehr als Hundert abgestürzte Bundeswehrdrohnen berichtete hat das Verteidigungsministerium reagiert. In einer Erklärung heisst, es habe tatsächlich 124 „Flugunfälle“ gegeben.

Allerdings habe es sich teilweise um sogenannte „systemkonforme Landungen“ gehandelt. Diese würden beispielsweise ausgelöst, wenn der Funkkontakt abbricht oder die steuernde Person die Kontrolle verliert:

In den genannten Zahlen waren nicht nur – wie bei Antworten auf vergangene Anfragen – Abstürze im engeren Sinne, sondern auch sogenannte „systemkonforme Landungen“ enthalten, die aus Sicherheitsgründen ausgelöst werden, sobald eine Störung, wie zum Beispiel ein Bedienfehler oder Funkübertragungsfehler, auftritt. In solchen Fällen löst automatisch ein Fallschirm aus und das Fluggerät kommt kontrolliert zur Landung.

Das klingt konstruiert: Denn ein derart unkontrollierter Niedergang, beispielsweise über einer Millionenstadt wie dem afghanischen Kabul, könnte auch mit einem Fallschirm Sach- und Personenschäden anrichten. Das Verteidigungsministerium bestätigt, dass alle 124 „systemkonform“ abgestürzten Drohnen Totalschaden erlitten und nicht mehr zu reparieren sind. Dennoch werden die in der Frankfurter Allgemeinen erhobenen Vorwürfe als „konstruiert und falsch“ bezeichnet.

Laut Verteidigungsministerium beziehe sich die „überwiegende Anzahl der in der parlamentarischen Antwort genannten Fälle“ auf „kleine Systeme“. Jedoch ist die in Rede stehende „LUNA“ (mindestens 52 havarierte Drohnen)) mit vier Metern Spannweite die größte, die bei der Bundeswehr geflogen wird – abgesehen von einem Exemplar der Riesendrohne „Euro Hawk“ sowie drei hochfliegende „Heron“ in Afghanistan.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage hatte der zuständige Staatssekretär Christian Schmidt erstmals die Gesamtzahl von 871 Drohnen genannt. Hierzu gehören fliegende Kameras, die an Quadrokoptern (290) oder kleinen Seglern (184) montiert sind. Mit 160 Kilogramm maximales Startgewicht fliegt die Bundeswehr auch Drohnen des Typs „KZO“ von Rheinmetall Defence. Sie sind zwar schwerer als die „LUNA“, haben aber eine kleinere Spannweite. Zu den gecrashten „KZO“ gibt es derzeit keine verläßlichen Zahlen. Vor einem Jahr hieß es dazu (in jener Antwort, in der die Zahl abgestürzter „LUNA“ als nachweislich zu niedrig beziffert wurde):

Während des Ausbildungsflugbetriebes sind bisher zwei LUNA sowie drei KZO in Deutschland abgestürzt. Weiterhin sind im ISAF-Einsatz sechs LUNA und vier KZO abgestürzt. Informationen zu Schäden an Dritten liegen nicht vor.

Um die hohe Zahl „systemkonfomer Landungen“ mit anschließendem Schrottwert zukünftig zu vermindern entwickelt der Hersteller der „LUNA“ einen Ausweichsensor. Die Firma EMT erhielt dafür Gelder für entsprechende Forschungen zum „UAV-Einsatz in Bayern“ von der Bundesregierung. Für Tests hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein sogenanntes „Flugbeschränkungsgebiet“ im bayerischen Spatzenhausen ausgewiesen. EMT will für die „LUNA“ perspektivisch eine pauschale Zulassung für den allgemeinen Luftraum:

Wir bei EMT und SPIES sind begeistert, die Sense & Avoid-Technologie durch LIDAR und Transponder voran zu treiben, um unseren unbemannten Luftfahrzeugen letztendlich die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr zu ermöglichen. Damit können Vorteile wie die günstigen Beschaffungs- und Betriebskosten von unbemannten Flugsystemen auch verstärkt den zivilen Nutzern eröffnet werden.

Letztes Jahr hieß es seitens Bundesregierung, EMT habe für die „LUNA“ bislang sieben „vorläufige stückbezogene Verkehrszulassungen“ erhalten. Zuständig ist das dafür Verteidigungsministerium. Die Drohnen werden von der Dienststelle „Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ mit Sitz im bayerischen Manching – am Flugplatz der „Euro Hawk – geprüft und in einem eigens ausgewiesenen Flugbeschränkungsgebiet getestet. Es geht dabei um die Zulassung nach „Kategorie 2“ der „Luftfahrttauglichkeitsforderung“ (LTF) der Bundeswehr: Die unbemannten Luftfahrzeuge müssen auf gekennzeichneten militärischem Gelände oder „abgesperrtem Gelände mit darüberliegendem Gebiet mit Flugbeschränkungen“ starten und landen. Für den militärischen Betrieb wurden bis letztes Jahr 89 „LUNA“ mit einer Musterzulassung ausgestattet. In der neueren Antwort wird jetzt von 145 Exemplaren gesprochen.

In Afghanistan kommen die Drohnen der zivilen Luftfahrt bisweilen bedenklich zu nahe: Über Kabul hatte eine „LUNA“ 2004 beinahe ein Passagierflugzeug gerammt. Angeblich sei der Jet im für die NATO teilweise reservierten Luftraum geflogen. Die „LUNA“ kam ins Trudeln und stürzte „systemkonform“ ab.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. Das ist schon harter Tobak, wenn man der Hauszeitschrift der CDU “konstruiert und falsch” vorwirft.

  2. Und wer „bezahlt“ die „Schäden“ wenn so eine Drohne systemkonform ein Loch in ein Auto oder schlimmer noch einen Schädel stanzt?

    Ich glaube nicht, dass man z.B. mit Einbehalt der Sache bis zur Schadensregulierung durchkommen würde gegen einen Trupp Sturmgewehrträger, die zum Abholen kommen.

  3. Seltsames Geschwurbel bei der gestrigen Bundespressekonferenz: (1)

    FRAGE WONKA (zu bei Flugunfällen verlorenen Drohnen der Bundeswehr): Herr Dienst, hat man sich in Ihrem Hause einmal Gedanken darüber gemacht, ob es Zufall ist, dass sich in den letzten Wochen die Einschläge hinsichtlich Ihres Ministers in den Medien im Hinblick auf Reaktionen und Vorwürfe, worauf dann mit diversen Sprechererklärungen reagiert wurde, gehäuft haben? Ist das Zufall, oder vermutet man in Ihrem Hause dahinter eine Absicht, sprich eine gewisse Art von Kampagne?

    DIENST: Herr Wonka, wollen Sie als alter Ritter einen alten Recken aufs Glatteis führen? Journalisten fahren mit dir im Fahrstuhl hoch, und sie fahren mit dir auch im Fahrstuhl wieder herunter. Ich glaube, das ist ein Bild aus Ihren Reihen.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Können Sie mir das übersetzen? Ich habe nicht gedient.

    DIENST: Es gehört zum politischen Geschäft dazu, dass die Situation so ist, wie sie ist.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Nehmen der Minister und auch sein Pressesprecher den Medien das, was sie tun, gar nicht übel, wie es andere tun? Andere grollen dann oder sind dann patzig.

    DIENST: Ich meine, manches aus unserem Haus mag zurzeit nicht ganz so professionell herüberkommen. Aber in dieser Frage sind wir wirkliche Profis. Wir lassen jeden seine Arbeit machen, und zwar so gut, wie er meint, es tun zu können und können zu müssen, und wir tun unsere Arbeit so gut, wie wir meinen, es tun zu können und können zu müssen.

    FRAGE JESSEN: Herr Dienst, Piloten bezeichnen Landungen gerne als kontrollierte Abstürze. Ist der Begriff einer systemkonformen Landung eine kreative Weiterentwicklung dieses Begriffs?

    DIENST: Nun haben Sie in aller Bescheidenheit den Vorteil, dass Sie an dieser Stelle mit einem Piloten sprechen. Insofern weiß ich relativ gut, wie in dieser Frage zu differenzieren ist. Ein Absturz ist natürlich immer ein Absturz. Wenn mit einem Absturz ein Totalverlust einhergeht, dann ist es ein Totalverlust. Das ist das, was landläufig darunter zu verstehen ist, wenn man mit Lufthansa, easyJet oder Luftfahrzeugen sonstiger Gesellschaften unterwegs ist.

    Dann kommen wir in den Bereich der technischen Geräte, zu denen nun einmal Drohnen in allen Größenordnungen gehören. Dabei ist es durchaus so, dass sie Abstürze im erstgenannten Sinne erfahren können. Außerdem können sie Systemfehler erfahren, bei denen der Systemfehler dann mit einer sogenannten kontrollierten Landung erst einmal behoben wird. Wenn zum Beispiel das System LUNA nicht mehr funktioniert, dann ist es so, dass es sich, wenn es einen Abbruch der Funkverbindung „verspürt“, auf den Rücken dreht, den Fallschirm auslöst und dann eben am Fallschirm kontrolliert zu Boden geht. Dann lauten die Fragen: Kann man das Gerät überhaupt noch dort bergen, wo es zu Boden gegangen ist? Wenn man es geborgen hat, lohnt es sich dann, das Gerät zu reparieren, oder schreibt man es im Zweifelsfall ab?

    Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel aus dem Bereich der Meteorologie geben: Es steigen jeden Tag Dutzende von Wetterballons mit entsprechenden Sonden darunter über Deutschland auf. Jetzt könnten Sie sagen: Diese Wetterballons können natürlich auch wieder kontrolliert zur Landung gebracht werden. Das werden sie aber nicht, weil es einfach wirtschaftlicher und technisch einfacher ist, diese Wetterballons aufsteigen zu lassen, und irgendwo oben zerplatzen sie, nachdem sie diese Messstrecke von zigtausend Metern durchlaufen haben. Die Sonde fällt dann am Fallschirm herab. Wenn Sie diese Sonde dann irgendwo im Wald finden daran hängt ein kleiner Zettel mit den Worten „Schicken Sie das bitte an diese und jene Adresse zurück“ , dann wird das Gerät eben geborgen, und ansonsten geht es eben verloren.

    Damit will ich einfach nur beschreiben, dass es in diesem Bereich eben verschiedene Verfahren in Bezug darauf gibt, wie man den Flug systemkonform durchführen oder wie man ihn im Zweifelsfall systemkonform abbrechen kann.

    ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich wusste ja, dass Sie Pilot sind, und deswegen finde ich es schön, dass wir hier Ihre Fachkompetenz erleben. Jetzt bin ich, wenn ich das sagen darf, Germanist. Darf ich vor dem Hintergrund dieses Kompetenzaustausches dann etwas fragen? Bedeutet der Begriff „Landung“ im Zusammenhang mit dem Begriff „systemkonform“, dass das Teil in irgendeiner Weise Land erreicht, was, den Gesetzen der Schwerkraft folgend, dann eben auch passiert? Ist es richtig, dass in diesem Fall der systemkonformen Landung die Auswirkungen im Sinne eines Totalschadens mit denen eines Absturzes vergleichbar wären oder gleichzusetzen wären?

    DIENST: Wie ich Ihnen eben sagte, bedeutet ein Absturz in der Regel eigentlich immer einen Totalverlust. Bei einer systemkonformen Landung wie gesagt: bei einem Flugabbruch aufgrund einer Systemstörung kann man Glück haben man findet das Gerät wieder, es ist auch noch in dem Zustand, in dem es sein sollte, man kann es reparieren und hat es dann , oder man findet es im Zweifelsfall irgendwo im Meer dann versinkt es einfach, und das war es; man findet es also gar nicht mehr , oder man findet es so demoliert, dass es sich nicht lohnt, das Gerät zu reparieren, sondern man kauft sich einfach ein neues.

    Im Übrigen muss ich noch darauf hinweisen, dass das System LUNA, wenn es denn zur Landung kommt das gilt neben LUNA auch für andere Systeme , auch nicht auf einer Landebahn landet, sondern landet, indem es über ein bestimmtes Gebiet gesteuert wird, wo die Bergemannschaft steht. Dann wird die Landung einfach ausgelöst. Das heißt, der Fallschirm wird ausgelöst, und das Gerät geht auf diesem definierten Gebiet nieder. Es wird dann geborgen und für den nächsten Einsatz klargemacht. Das Verfahren mit diesem Fallschirm ist ein völlig normales Landeverfahren. Mit easyJet oder Lufthansa landen Sie in der Regel nicht mit einem Fallschirm.

    FRAGE WONKA: Herr Dienst, hat Ihr Haus inzwischen eine Zwischenbilanz im Hinblick auf die Drohnen und die abgängigen Drohnen gezogen? Würden Sie im Nachhinein sagen, dass Ihr Haus die parlamentarische Öffentlichkeit im Hinblick auf diese Anfragen zu 100 Prozent korrekt unterrichtet hat, oder hätte man im Nachhinein mit dem Wissen von heute und der Sensibilität der öffentlichen Reaktionen vielleicht auf das eine oder andere zusätzliche Problem aufmerksam machen können?

    DIENST: Um diesen Vorgang noch einmal aufzunehmen: Zuerst einmal, Herr Wonka, weise ich auf die Worte von Herrn Paris in der entsprechenden Sprechererklärung hin, in der, wie Sie es teilweise auch aufgenommen haben, scharf daran herangegangen wird. Wir sagen, dass diese Vorwürfe der Opposition schlichtweg konstruiert und falsch sind.

    Es geht hierbei jetzt um vier Parlamentarische Anfragen eine aus dem Jahr 2011, eine aus dem Jahr 2012 und zwei aus diesem Frühjahr , die sich alle irgendwie mit der Thematik der Drohnen befassen. Der Teufel liegt einfach im Detail. Sie müssen sich immer sehr genau die Fragestellung anschauen und dann sehen, welche Antwort auf die Frage gegeben worden ist. Sie können nicht die Frage, die heute gestellt worden ist, einfach einmal so pauschalisieren, sie mit der Fragestellung aus 2011 vergleichen, die eine ganz andere gewesen ist, und dann die Zahlen miteinander vergleichen.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Aber deswegen habe ich ja gefragt, ob es im Lichte der heutigen Diskussion besser gewesen wäre, wenn bestimmte Antworten auf die vier zurückliegenden Anfragen vielleicht etwas erweiterter ausgefallen wären.

    DIENST: In der Regel sind unsere Bearbeiter gehalten, Parlamentarische Anfragen im Sinne der Frage sauber und genau zu beantworten, nicht mehr und nicht weniger. Wir sind nicht gehalten, zu antizipieren, was der eine oder der andere daraus herauslesen könnte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.