Drohnen

  • : Meilenstein für europäische Tarnkappen-Drohne könnte hohe Investitionen auch in Deutschland nach sich ziehen
    BAE Sytems bringt Erfahrungen seiner Tarnkappen-Drohne "Taranis" in ein neues Drohnen-Projekt mit Frankreich ein.
    BAE Sytems bringt Erfahrungen seiner Tarnkappen-Drohne "Taranis" in ein neues Drohnen-Projekt mit Frankreich ein.
    Meilenstein für europäische Tarnkappen-Drohne könnte hohe Investitionen auch in Deutschland nach sich ziehen

    Großbritannien und Frankreich sind dem Ziel zur gemeinsamen Entwicklung einer Kampfdrohne ein weiteres Stück näher gekommen. Die Regierungen haben nach Medienberichten vergangenen Mittwoch vereinbart, rund 150 Millionen für eine Vorstudie auszugeben. Weitere 100 Millionen Euro sollen später folgen. Eine entsprechende Absicht war bereits bei einer Luftfahrtschau in Großbritannien bekannt geworden. Beauftragt sind die beiden Rüstungsunternehmen BAE Systems und Dassault Aviation, die zu den Marktführern beider Länder gehören.

    Bei dem Projekt handelt es sich nicht um eine Kampfdrohne der MALE-Klasse, wie sie etwa die Bundesregierung bestellen will, sondern um ein „Unmanned Combat Aerial System“ (UCAS). Die futuristisch anmutenden Drohnen werden als sogenannte Nurflügler konzipiert. Sie erreichen große Höhen und hohe Geschwindigkeiten und verfügen über Tarnkappen-Eigenschaften. Während andere Drohnen noch von Bodenstationen gesteuert werden, sollen die UCAS über eine größtmögliche Autonomie verfügen.

    Geplant ist, ab 2030 mit der Serienfertigung zu beginnen. Bei der jetzigen Vergabe handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie. Derartige Verträge geben den begünstigten Konzernen eine gewisse Sicherheit für eigene Investitionen. Die eigentliche Entwicklung wird gewöhnlich erst begonnen, wenn Bestellungen für ein Serienprodukt vorliegen. Die jetzt beschlossene Studie soll benötigte Schlüsseltechnologien identifizieren. Hierfür nehmen weitere Firmen, darunter auch Rolls-Royce und Safran teil. Beide arbeiten an Antrieben. Auch die italienische Firma Selex und Thales aus Frankreich übernehmen Aufträge, etwa zu Elektronik und benötigten Sensoren.

    BAE Systems hat mit SELEX bereits an einem UCAS namens „Taranis“ gearbeitet, ein ähnliches Projekt von Dassault firmiert unter „nEUROn“. Beide Firmen hatten bereits an dem gemeinsamen Drohnen-Projekt „Telemos“ gearbeitet, dessen Fortführung nun offensichtlich angestrebt ist. Perspektivisch wollen auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Tarnkappen-Kampfrohne entwickeln. Dem Projekt „Telemos“ werden hierfür gute Chancen nachgesagt.

    Die britisch-französische Entscheidung dürfte zu weiteren Investitionen in ein deutsches Drohnenprojekt bedeuten: Seit Jahren versucht EADS Cassidian (jetzt Airbus Group), die Bundesregierung zur Förderung seines Projekts „SAGITTA – Open Innovation“ zu überreden. „SAGITTA“ ist ebenfalls als „Nurflügelkonzept“ ausgelegt, der Erstflug eines Demonstrators war für Mitte dieses Jahres angekündigt gewesen. Es handelt sich dabei nicht um einen Prototyp, sondern um ein flugfähiges Modell im Maßstab 1:4.

    Auch das Bundesministerium der Verteidigung ist an Forschungen zu „SAGITTA“ beteiligt, die Universität der Bundeswehr München übernimmt Forschungen zur Untersuchung von „neuartigen Flugführungs- und Missionsmanagementkonzepten“ sowie einer „Schnittstelle Mensch/Maschine in der Bodenkontrollstation zur intelligenten Führung“. Weitere Partner sind das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Oberpfaffenhofen und Braunschweig, die Technische Hochschule Ingolstadt sowie die Technische Universität Chemnitz.

    10. November 2014
  • : Bundesregierung staunt über sich „wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess“ von Fragen zu AFRICOM
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Bundesregierung staunt über sich „wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess“ von Fragen zu AFRICOM

    predator-firing-missile4Im April diesen Jahres hatte das Auswärtige Amt der amerikanischen Botschaft einen „Fragenkatalog“ zu den Aktivitäten von AFRICOM zukommen lassen. Hintergrund waren Medienberichte und Zeugenaussagen, wonach Relaisstationen der US-Standorte in Stuttgart und Ramstein für den Drohnenkrieg in Afrika und womöglich auch in Asien genutzt werden.

    Wie das mit den deutschen „Fragenkatalogen“ so ist, werden diese gewöhnlich von der US-Regierung ignoriert. Im Juni hieß es auf Nachfrage, man rechne „in wenigen Wochen“ mit einer Antwort. Das ist jetzt 16 Wochen her (seit April 28 Wochen).

    Auf entsprechende Nachfragen hieß es von der zuständigen Staatssekretärin entweder, sie erinnere USA mal „fortgesetzt“, mal „eindringlich“ oder auch „mit Nachdruck“. Später wurde dann sogar „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt – bis heute erfolglos.

    Nun gibt es wieder Neuigkeiten: Das Auswärtige Amt habe zuletzt am 23. September gegenüber dem stellvertretenden AFRICOM-Befehlshaber (also nicht bei der Botschaft) „die amerikanische Seite eindringlich an die Beantwortung der Fragen erinnert“.

    Zwar habe die „amerikanische Seite“ eine Beantwortung weiterhin „in Aussicht gestellt“. Allerdings wurde die Bundesregierung nun von einem sich „wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess“ unterrichtet. So habe die USA mittlerweile auch „kein konkretes Zieldatum“ mehr für die Antworten genannt.

    Macht aber nix: „Die Bundesregierung fordert die US-Seite weiter eindringlich zur Beantwortung des Fragenkatalogs auf“.

    29. Oktober 2014 7
  • : Schon wieder Zulassungsprobleme: Bundeswehr stoppt weiteres Drohnenvorhaben
    Schon wieder Zulassungsprobleme: Bundeswehr stoppt weiteres Drohnenvorhaben

    Die deutschen Teilstreitkräfte Heer und Marine ziehen sich komplett aus der geplanten Beschaffung von Helikopter-Drohnen der Firma Schiebel zurück. Dies teilt das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Zu den Gründen heißt es, eine Prüfung habe ein „nicht akzeptables zeitliches, technisches und finanzielles Risiko für den Zulassungsprozess“ ergeben.

    Über den anvisierten Kaufpreis der für Aufklärung und Überwachung gebauten Drohnen schweigt sich die Bundesregierung aus, auch die für die Zulassung zusätzlich erwarteten Kosten werden nicht beziffert. Schon letztes Jahr hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) beim Drohnenprojekt „Euro Hawk“ die „Reißleine“ gezogen: Die Zulassung eines Prototypen der Riesendrohne hätte nach Schätzungen eine weitere halbe Milliarde Euro verschlungen, die Bestellung weiterer „Euro Hawk“ wurde deshalb storniert.

    Marine wollte sechs „Camcopter“ kaufen

    Beim unbemannten Aufklärungssystem „Camcopter S‑100“ handelt es sich um senkrechtstartende Helikopter-Drohnen, die als „Vertical Take Off and Landing“ (VTOL) bezeichnet werden. Sie sind besonders für den Einsatz auf Schiffen geeignet, da diese meist über wenig Platz und keine Rollbahn verfügen. Ein „Camcopter“ ist rund drei Meter lang und hat einen Rotordurchmesser von 3,4 Metern. Deshalb kann das Gerät bequem im Hangar kleinerer Fregatten und Korvetten geparkt werden.

    Die Drohne hat eine Reichweite von bis zu 180 Kilometern. Sie verfügt über eine Nutzlast von 34 Kilogramm und kann mit umfangreicher Aufklärungssensorik bestückt werden, darunter auch kleine Radargeräte und Infrarotkamaeras. Obwohl Bilder von „Camcoptern“ mit kleinen Raketen kursieren, beteuert der Hersteller dass die Drohnen nicht bewaffnet werden könnten.

    Nach umfangreichen Tests 2008 hatte die Marine eine entsprechende Beschaffung für Korvetten der sogenannten „Braunschweig-Klasse“ vorbereitet. Geplant war, sechs „Camcopter“ zu kaufen. Für die Vermarktung in Deutschland arbeitet Schiebel mit dem deutschen Rüstungskonzern Diehl BGT Defence zusammen. Zum System gehören auch Bodenkontrollstationen, die ebenfalls auf den Korvetten untergebracht werden sollten. Die Drohnen hätten als „System zur Abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes“ fungieren sollen. Damit wird beim Militär das Aufklären gegnerischer Stellungen bezeichnet, wobei feindliche Linien überflogen werden.

    „Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken“

    Laut der Bundeswehr wäre die Reichweite wegen unzureichender Leistungsfähigkeit genutzter Antennen zunächst auf 100 Kilometer begrenzt gewesen. Trotzdem hätte das System die „Arbeit von Spezialkräften“ unterstützen können. Als Beispiel werden Einsätze von „Boarding-Teams“ beim Entern von Schiffen genannt.

    Nach der Marine hatte auch das Heer Interesse an der Beschaffung von „Camcoptern“ entwickelt. Zwar gab es keine konkreten Planungen, jedoch habe die „Heeresaufklärungstruppe“ laut der Webseite der Bundeswehr einen Einsatz „vor allem im Bereich der Ziel- und Wirkungsaufklärung“ geplant. Heer und Marine hatten sich in einer Arbeitsgruppe zusammengetan und funktionale Forderungen erarbeitet. Die Heeres- und Marineversion des „Camcopters“ ist wohl identisch, jedoch werden die Kontrollstationen an Land in Container eingerüstet.

    Noch im Dezember hatte die Webseite der Bundeswehr euphorisch von der Beschaffung für die Teilstreitkräfte geschrieben. Daraus wird nun nichts: Das Verteidigungsministerium teilte zunächst im August äußerst knapp mit, „alle Aktivitäten hinsichtlich Ausstattung der Deutschen Marine mit Camcopter S 100“ seien im zweiten Halbjahr 2013 eingestellt worden. Zu den Gründen heißt es nun, die Bundeswehr sehe eine „Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken“. Anscheinend hatten sich die Bodentruppen zuerst aus der Beschaffung zurückgezogen. In der Antwort klingt das so, als gebe es inzwischen attraktivere und leistungsfähigere Drohnen: So habe das Heer für die „Bedarfsdeckung“ ein „geändertes Marktumfeld“ registriert.

    Vermutlich wurde das System deshalb auch für die Marine weniger attraktiv, denn das Risiko einer womöglich teuren Erlangung der Zulassungsfähigkeit musste nun allein getragen werden. In der Antwort heißt es, die von Schiebel übermittelten „zulassungsrelevanten Unterlagen“ seien für eine Musterzulassung unzureichend gewesen.

    Schiebel-Drohne trotzdem populär

    Nun wird sich die Marine nach neuen Drohnen für die Korvetten umsehen, denn eine Bestückung der Schiffe mit unbemannten Systemen gilt als „integraler Bestandteil“ und wird als „Fähigkeitslücke“ bezeichnet. Interessanterweise scheint aber auch die Beschaffung von gewöhnlichen, nicht senkrecht startenden Drohnen in Erwägung gezogen zu werden, die Helikopterdrohnen seien lediglich „eine der betrachteten Lösungsalternativen“.

    Trotz des Ausstiegs der Bundeswehr aus dem „Camcopter“-Vorhaben ist die Schiebel-Drohne derzeit überaus populär. Zur Überwachung des Waffenstillstands in der Ostukraine hat die OSZE vier „Camcopter“ beschafft, die ersten beiden haben vergangenen Freitag erste Einsätze geflogen. Erstmals gibt es Angaben über Preise: Laut der Bundesregierung seien der OSZE im ersten Monat Kosten in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro entstanden, in den Folgemonaten seien weitere Ausgaben in Höhe von jeweils rund 1,4 Millionen zu erwarten. Nach Medienberichten lässt eine dubiose Aachener Sicherheitsfirma Söldner an den OSZE-Drohnen ausbilden.

    Schiebel-Drohnen werden vorwiegend an Militärs geliefert. Nach unterschiedlichen Angaben sollen die ferngesteuerten Helikopter an Libyen, USA, Jordanien, China und Saudi-Arabien verkauft worden sein. Das italienische Militär hat ebenfalls mehrere „Camcopter“ gekauft. Tests auf Schiffen der italienischen Marine sind nach Berichten des Verteidigungsministeriums abgeschlossen, seit September seien die Drohnen startbereit. Im Mittelmeer sollen sie beim Aufspüren unerwünschter MigrantInnen helfen.

    Schiebel lässt die Drohne auch in Lizenz in Russland produzieren. Russische Sicherheitsbehörden hatten die Geräte unter anderem bei den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi eingesetzt. Die Niederlande testen „Camcopter“ angeblich über der Nordsee, die Bundespolizei hatte solche Tests mit einer ähnlichen Drohne eines Konkurrenten von Schiebel auf der Ostsee geflogen. Die Helikopter-Drohnen sind vor allem für jene Polizeibehörden interessant, die bereits Erfahrungen mit Drohnen mit sehr geringer Nutzlast gesammelt haben. Laut dem Hersteller können „Camcopter“ beispielsweise Seile oder Netze abwerfen. Damit wären sie bestens für ein EU-Forschungsprojekt geeignet, das polizeiliche Möglichkeiten zum Stoppen von Fahrzeugen oder Booten aus der Luft untersucht.

    28. Oktober 2014 5
  • : US-Drohnen und AFRICOM: Bundesregierung erinnert USA „fortgesetzt“, „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, leider erfolglos [Update]
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    US-Drohnen und AFRICOM: Bundesregierung erinnert USA „fortgesetzt“, „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, leider erfolglos [Update]

    Presseberichte zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart am US-Drohnenkrieg, etwa des Zentrums AFRICOM, führten zu keinerlei nennenswerten Aktivitäten der Bundesregierung. Stets wurde behauptet, US-Drohnen würden nicht aus Deutschland „geflogen“ oder „gesteuert“. Dies habe die US-Regierung mehrfach bekräftigt.

    Wie hier schon mehrfach ausgeführt war das aber gar nicht behauptet worden. Die Bundesregierung verlässt sich also auf eine Zusicherung, die am Kern der Enthüllung vorbei geht. Denn kritisiert wurde, dass Relaisstationen in Ramstein für die Kriegsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Bundestagsabgeordnete haben deshalb ein weiteres Mal mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt, denn:

    Die Bundesregierung zieht sich hierbei auf die Verben wie „steuern“ oder „befehligen“ zurück, ohne auf den Umstand, durch Ramstein in Drohnenangriffe verwickelt zu sein, Bezug zu nehmen.

    Bei der Bundesregierung hat man irgendwie den Schuss nicht gehört. Die Antwort:

    Die amerikanische Regierung hat der Bundesregierung wiederholt, zuletzt am 23. September 2014, versichert, dass bewaffnete Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge in Afrika nicht von Deutschland aus befehligt oder gesteuert werden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, an diesen Versicherungen der USA zu zweifeln.

    Weiter heißt es:

    Die Aufgabe des U.S. Africa Command (AFRICOM), einem der sechs regionalen Kommandos des amerikanischen Verteidigungsministeriums, liegt laut Eigendarstellung in der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent. Die Bundesregierung teilt dieses erklärte Ziel […]. Zudem begrüßt die Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung mit der Entscheidung für Stuttgart als Standort für AFRICOM Deutschland insgesamt als Standort für amerikanische Streitkräfte gestärkt hat.

    Im April hatte das Auswärtige Amt – wohl wegen weiterer Presseberichte – einen „Fragenkatalog“ an die US-Botschaft „zur Klärung der Fragen um Einsätze bewaffneter unbemannter Flugzeuge der US-Streitkräfte“ gerichtet. Zunächst gab man sich überzeugt, dass die Beantwortung in wenigen Wochen erfolge, später gestand die zuständige Staatssekretärin Maria Böhmer ein, die Beantwortung „steht noch aus“. Deshalb erinnere Frau Böhmer „fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung“.

    Nach sechs Monaten also immer noch keine Antwort aus Washington. Aufgegeben hat man im Auswärtigen Amt aber noch nicht. Nachdem man bislang „fortgesetzt“ an die Beantwortung erinnerte, wird die „amerikanische Seite“ ab jetzt „eindringlich“ erinnert.

    Nach „fortgesetzt“ und „eindringlich“ kommt „mit Nachdruck erinnert“, wie es in der neuen Antwort auf die Kleine Anfrage heißt:

    Die Bundesregierung hat mehrfach mit Nachdruck an die Beantwortung der Fragen erinnert, zuletzt am 23. September 2014 im Gespräch mit dem stellvertretenden Befehlshaber von AFRICOM.

    Wie lange wird noch erinnert, ab wann wartet man nicht mehr auf Echo aus Washington? Das ist leider noch unklar:

    Die amerikanische Seite hat eine Beantwortung in Aussicht gestellt, jedoch noch kein konkretes Zieldatum genannt.

    Bereits letzten Sommer, im Juni, hatten das Bundesinnen- sowie das Justizministerium ähnliche „Fragenkataloge“ an die US-Regierung geschickt, um die Meldungen über die NSA-Spionage zu verifizieren. Bekanntlich gab es auch darauf nie eine Antwort.

    Wer denkt, dass die Bundesregierung deshalb irgendwann sauer wird, irrt:

    Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der engste Bündnispartner Deutschlands außerhalb Europas. Eine Sanktionierung der USA steht für die Bundesregierung nicht im Raum.

    Update: Es gibt noch eine Steigerung von „fortgesetzt“ und „eindringlich“. Aus einer weiteren Anfrage zu AFRICOM und Drohnen geht hervor, dass die Bundesregierung jetzt richtig Druck auf die USA ausübt:

    Die Bundesregierung steht in dieser Frage in engem Kontakt mit der US-Regierung und erinnert fortgesetzt eindringlich an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs.

    13. Oktober 2014 8
  • : Hochfliegendes Abhörsystem ISIS: Verteidigungsministerium schießt nach eigener Aussage nicht mit Geld
    "Winning the intelligence battle" - Aus der Broschüre eines ebenfalls von der Bundeswehr geprüften fliegenden Spionagesystem aus Israel.
    "Winning the intelligence battle" - Aus der Broschüre eines ebenfalls von der Bundeswehr geprüften fliegenden Spionagesystem aus Israel.
    Hochfliegendes Abhörsystem ISIS: Verteidigungsministerium schießt nach eigener Aussage nicht mit Geld

    Vorgestern hatten wir über die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zur Drohne „Euro Hawk“ berichtet. Das hochfliegende unbemannte Luftfahrzeug sollte ein Abhörsystem befördern, das von EADS (jetzt Airbus Group) entwickelt wurde und den Verteidigungshaushalt bereits 270 Millionen kostete. Die Rede ist vom „Integrierten SIGINT-System” (ISIS), das jeden Funkverkehr abhören und sogar Strahlung von Mikrowellen im Haushalt auffangen kann. Das Gerät muss dabei nicht unbedingt über dem Zielgebiet kreisen, sondern kann auch von benachbarten Ländern operieren.

    Durch die Anfrage kam heraus, dass der Bundeswehr damit allerdings noch keine serienreife ISIS-Plattform zur Verfügung steht, sondern lediglich ein einmaliger Prototyp. Das war dem zuständigen Verteidigungsausschuss so deutlich anscheinend noch nicht kommuniziert worden. Stattdessen heißt es jetzt, dass für die Serienreife weitere Mehrkosten in Höhe von 255 Millionen Euro veranschlagt werden.

    SPD und Grüne hatten nach dem Debakel um den „Euro Hawk“ darauf gedrungen, das ISIS auch ohne Drohne möglichst schnell einsatzbereit zu machen. Notfalls solle das Abhörsystem in andere, auch bemannte Flugzeuge eingerüstet werden.

    Preissteigerung angeblich wegen „Inflation“

    Die Abgeordnete Katja Keul hatte die Angelegenheit deshalb gestern in der Fragestunde des Bundestages noch einmal thematisiert. Wie üblich war der Informationsgehalt zunächst gering, im Prinzip wiederholte der Staatssekretär Ralf Brauksiepe die Frage mit eigenen Worten und gab dies als Antwort aus.

    Erhellend waren dann erst die Nachfragen. Keul wies zunächst darauf hin, dass sie Ministerin Ursula von der Leyen gestern im Verteidigungsausschuss auf die zusätzlichen 255 Millionen Euro ansprach, diese habe die Zahl aber gar nicht gekannt.

    Brauksiepe erklärte anschließend, wie es aus seiner Sicht zur Kostenexplosion des ISIS gekommen sei. Es handele sich demnach im Wesentlichen um „Preissteigerungen, wie es sie auch in anderen Bereichen gibt“. Inflation sei beispielsweise „kein Grund, ein Unternehmen zu verklagen“. Außerdem habe die Bundesregierung 2010 davon gesprochen, dass rund 330 Millionen Euro für das ISIS ausgegeben würden.

    Vereinfacht gesagt: Die Kosten haben sich laut Brauksiepe in vier Jahren gar nicht verdoppelt, sondern stiegen lediglich um den Faktor 1,6. Außerdem werde weiter verhandelt, man befinde sich „in entsprechenden Gesprächen mit der Industrie“. Erst wenn es einen unterschriftsreifen Vertrag gebe, wende man sich an den Haushaltsausschuss des Bundestages.

    Viertelmilliarde für Flugzeug, das nicht fliegt, und Viertelmilliarde für Aufklärungstechnologie, die nicht funktioniert

    Wie absurd die Ausreden sind bringt Katja Keul in einer weiteren Nachfrage auf den Punkt:

    Ich stelle mir gerade vor, was geschehen würde, wenn so etwas im privaten Bereich passierte. Sie haben an die EuroHawk GmbH eine Viertelmilliarde Euro für ein Flugzeug gezahlt, das nicht fliegt, und eine Viertelmilliarde für eine Aufklärungstechnologie, die ebenfalls noch nicht funktioniert und die Investition des doppelten Betrags benötigt, bis sie auch nur ansatzweise fertig entwickelt ist. Sie haben des Weiteren keine Schadensersatzansprüche gegen EADS geltend gemacht, weil der Vertrag offensichtlich so schlecht ist, dass Sie Angst haben, dass er möglicherweise vor Gericht nicht besteht. Jedenfalls heißt es, die Prozessrisiken seien zu hoch. Jetzt will man also diesem Auftragnehmer mit diesem Vertrag noch einmal eine Laufzeitverlängerung mit Kosten von 250 Millionen Euro geben. Ich frage Sie: Wird man diesen Vertrag dann endlich um eine effektive Gewährleistungsklausel ergänzen? Oder will man hier EADS weiter das Geld hinterherschießen?

    Brauksiepe dazu:

    Frau Kollegin, den Vorwurf, dass wir jemandem Geld hinterherschießen, weise ich namens der Bundesregierung entschieden zurück. Es macht, glaube ich, Sinn, sich etwas tiefer mit der Materie zu beschäftigen.

    9. Oktober 2014
  • : Drohnen: EU-Verkehrsminister beraten morgen über mehr Investitionen in „neues Zeitalter der Luftfahrt“
    EU-Forschungsprojekt "Demonstration of Satellites enabling the Insertion of RPAS in Europe" (DeSIRE)
    EU-Forschungsprojekt "Demonstration of Satellites enabling the Insertion of RPAS in Europe" (DeSIRE)
    Drohnen: EU-Verkehrsminister beraten morgen über mehr Investitionen in „neues Zeitalter der Luftfahrt“

    Morgen berät der EU-Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie über die Integration von Drohnen in den allgemeinen, von der zivilen Luftfahrt genutzten Luftraum. Auf der Agenda der Minister steht die Beratung eines Kommissionspapiers mit dem Titel „Ein neues Zeitalter der Luftfahrt“. Dabei geht es um zivil genutzte Drohnen, die im EU-Neusprech als „pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme“ bezeichnet werden (im englischen „Remotely Piloted Aircraft Systems“, RPAS).

    Durch eine Öffnung des „Luftverkehrsmarktes“ erhofft sich die Kommission mehr Initiativen für die Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme. Ab 2016 sollen Drohnen schrittweise mit der bemannten Luftfahrt gleichgestellt werden und perspektivisch im nicht reservierten Luftraum fliegen. „Voll automatische“, also nicht ferngesteuerte Luftfahrtsysteme, könnten demnach bis 2050 den Himmel bevölkern. Das gleiche Ziel wird auch in der EU-Initiative „Single European Sky“ verfolgt. In dem zuständigen Komitee sind zivile und militärische Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten vertreten. Das deutsche Bundesverteidigungsministerium sitzt dort mit Bundesverkehrsministerium zusammen.

    „Wachstum und Arbeitsplätze“ durch Drohnen

    Das Papier der EU-Kommission zum „neuen Zeitalter der Luftfahrt“ war bereits im April diesen Jahres veröffentlicht worden. Hintergrund ist vor allem die wirtschaftliche Entwicklung und Förderung der Drohnen-Industrie. Laut der Kommission sei es „unbedingt erforderlich“, den europäischen Markt auf den „aufstrebenden Sektor“ Drohnen vorzubereiten. Dadurch könnten „Wachstum und Arbeitsplätze“ geschaffen werden. Allerdings brauche es dafür einen politischen Rahmen.

    Vorgeschlagen werden mehrere Maßnahmen und „konzertierte Bemühungen“ im Bereich Forschung und Entwicklung, aber auch Fragen der Haftung, der Abwehr von Gefahren durch herunterfallende Drohnen und des Datenschutzes. Der Vorschlag war bereits in der Ratsarbeitsgruppe „Luftverkehr“ beraten worden, wo sich die Delegationen der EU-Mitgliedstaaten organisieren. Laut der Kommission sei das Papier dort begrüßt worden.

    Die Gruppe unterstützte demnach den Gedanken, dass die heimische Drohnenindustrie einen Wettbewerbsvorteil für die europäische Fertigungs- und Dienstleistungsbranche bieten könne. Dabei geht es wohl vor allem um die Nutzung größerer Drohnen für zivile Behörden. Die EU fördert hierzu die Projekte DeSIRE, Closeye, SUNNY und Aeroceptor, die allesamt bislang militärisch genutzte Drohnen beforschen. Von Interesse ist, wie diese Polizeien und Grenzpolizeien zugänglich gemacht werden. Nach einer Studie des Statewatch-Mitarbeiters Ben Hayes hat die EU bereits mindestens 300 Millionen Euro für die Drohnenforschung ausgegeben, in Deutschland dürfte sich der Betrag in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Nicht alle Zahlen zu Ausgaben für das Militär werden veröffentlicht.

    Sollen Drohnen „Teil des ’normalen’ Luftverkehrs sein“?

    Zur Vorbereitung der morgigen Ratstagung waren vom Generalsekretariat des Rates Fragen versandt worden, die allerdings kaum kontrovers sein dürften. Erfragt wird etwa, ob die Mitgliedstaaten die „neuen Technologien“ entwickeln wollen, ohne dabei die Sicherheit zu beeinträchtigen. Drohnen könnten dann „Teil des ’normalen’ Luftverkehrs sein“. Außerdem ist von Interesse, ob die Minister eine Harmonisierung der europäischen Regeln für erforderlich halten, ohne dass „lokale Entwicklungen gehemmt werden“ und ein großer Regelungsaufwand entstehe.

    Gefragt wird aber auch, ob und inwiefern auch besondere Vorschriften über Datenschutz und Gefahrenabwehr ausgearbeitet werden sollen. Die Regelungen in den Mitgliedstaaten sind hierzu nicht einheitlich. Hier könnte etwa gefordert werden, dass bestimmte Orte, Zeiten oder Veranstaltungen nicht von Drohnen überwacht werden dürfen oder eine Überwachung stets vorher mitgeteilt werden muss. Vermutlich geht es aber vielmehr um Fragen des Überflugs privater Grundstücke oder Regelungen, wann und wo Aufnahmen gefertigt werden dürfen.

    Was Alexander Dobrindt, der deutsche Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU) morgen dazu vortragen wird ist nicht bekannt. Allerdings hatte ein Staatssekretär des Verkehrsministeriums bereits vor einigen Jahren auf einer Konferenz bekräftigt, dass deutsche Behörden jederzeit Zugriff auf größere Drohnen haben müssten und diese daher an mehreren Standorten verfügbar sein müssten.

    „Luftfahrtamt der Bundeswehr“ nimmt Arbeit auf

    Für EU-weit einheitliche luftfahrtrechtliche Regelungen ist die Europäische Luftfahrtagentur EASA in Köln zuständig. Dies betrifft jedoch lediglich zivil genutzte Drohnen mit einem Abfluggewicht über 150 Kilogramm. Regularien für militärische Drohnen werden bislang von allen Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Nach dem Scheitern der Bundeswehr-Drohne „Euro Hawk“ hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) jedoch die Einrichtung einer europäischen, militärischen Luftfahrtbehörde gefordert.

    Die EU hatte daraufhin angekündigt, Fragen der luftfahrtrechtlichen Zulassung zivil und militärisch genutzter Drohnen zukünftig gemeinsam zu betreiben. Die EU-Verteidigungsagentur und die EASA haben hierfür ein Kooperationsabkommen geschlossen. Ziel ist die Beschleunigung verkehrsrechtlicher Fragen und der gegenseitige Austausch zur Lufttüchtigkeit von Drohnen, dem größten Hindernis bei der Integration in den nicht reservierten Luftraum. Die EASA soll von militärischen Forschungsergebnissen profitieren. Die Verteidigungsagentur prüft außerdem, inwiefern die derzeitigen europäischen militärischen Zulassungsvorschriften (EMAR) die Anforderungen an Drohnen wie gewünscht abdecken.

    Auch in Deutschland hatte der Verteidigungsminister die Gründung einer neuen, militärischen Luftfahrtbehörde vorbereitet. Zur „Optimierung des Zulassungswesens“ bemannter und unbemannter Systeme werden nun „alle diesbezüglichen Kompetenzen unter einem Dach“ im „Luftfahrtamt der Bundeswehr“ zusammengeführt. Ein erster „Aufstellungsstab“ hat bereits im April diesen Jahres seine Arbeit aufgenommen, nun werden die „relevanten Verantwortungen und Aufgaben“ aus anderen Organisationsbereichen der Bundeswehr an das Luftfahrtamt vorbereitet.

    7. Oktober 2014
  • : Serienreife Abhörplattform ISIS für hochfliegende Drohnen soll weitere Viertelmilliarde kosten
    Wappen des Aufklärungsgeschwaders "Immelmann" in Schleswig-Holstein, dem Standort der zukünftigen deutschen Drohnenflotte (Bild: Devianzen).
    Wappen des Aufklärungsgeschwaders "Immelmann" in Schleswig-Holstein, dem Standort der zukünftigen deutschen Drohnenflotte (Bild: Devianzen).
    Serienreife Abhörplattform ISIS für hochfliegende Drohnen soll weitere Viertelmilliarde kosten

    Die Riesendrohne „Euro Hawk“ ist bekanntlich letztes Jahr gegroundet worden und brachte auch den damaligen Verteidigungsminister beinahe zu Boden. Damals ging es um erwartete Mehrkosten von einer halben Milliarde Euro für luftfahrtrechtliche Zulassungsverfahren eines bereits gelieferten Prototypen. Seitdem wurde immer wieder kolportiert (1 | 2), dass die im bayerischen Manching geparkte Drohne wieder aus der Versenkung geholt werden könnte. Am Wochenende hatte die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bestätigt, dass weitere Erprobungsflüge mit dem „Euro Hawk“ unternommen werden sollten.

    Hintergrund ist die endgültige Fertigstellung des Spionagemoduls ISIS, das ein Regierungssprecher letztes Jahr als „Juwel“ bezeichnet hatte, mit dem man „sehr schön gucken und schauen kann”. Der Mensch hatte wenig Sachverstand von militärischer Aufklärungstechnik, denn das ISIS guckt nicht, sondern es hört funkgebundene Kommunikation ab und detektiert elektronische Strahlung. Die Abkürzung steht für „Integriertes SIGINT-System”. „Integriert“ bedeutet, dass das Abhörsystem auch über eine Bodenstation zur Auswertung abgeschnorchelter Daten verfügt.

    „Grundlagendaten für den Elektronischen Kampf“

    Die Bundeswehr will mit dem ISIS „gesicherte Informationen für die militärische und militärpolitische Lagefeststellung“ in Kriegs- und Krisengebieten erlangen, heißt es in der viel zu spät versandten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Einsätze der Spionagedrohnen dienten demnach aber auch als „Grundlagendaten zur umfassenden Unterstützung des Elektronischen Kampfes“.

    Immer wieder hatten Abgeordnete mit parlamentarischen Anfragen die weitere Nutzung der Drohne und des ISIS erfragt. Erhellend war das nicht, denn bevorstehende Entwicklungen wurden meist beschwiegen und die Antworten mehrere Wochen nach den gewöhnlichen Fristen geliefert. So hatten sich Grüne und Linke bereits vergangenes Jahr erkundigt, inwiefern die Bundesregierung Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern des „Euro Hawk“ geltend machen würden. Erst jetzt hat das Verteidigungsministerium hierzu Stellung genommen: Wegen „ganz erheblicher Prozessrisiken“ sehe man davon lieber ab.

    Für die Entwicklung des ISIS wurden bislang rund 270 Millionen Euro verausgabt. Das ist aber noch lange nicht alles: Denn es seien laut dem Ministerium „Restzahlungen im Rahmen der noch zu beendigenden Verträge“ zu leisten. Deren Höhe könne laut der Bundesregierung erst nach Ausgang von Vertragsverhandlungen beziffert werden. Schon jetzt ist aber klar, dass das fertige ISIS ebenfalls nur enein Prototyp darstellt: Denn für die Entwicklung „eines serienreifen ISIS, das auf dem derzeitigen technischen Stand aufbaut“, würden weitere Kosten in Höhe von 255 Millionen Euro abgeschätzt. Insgesamt sollen wohl drei ISIS-Plattformen gekauft werden. Hierfür entstünden dann abermals 55 Millionen Euro.

    Bundeswehr auf heißen Kohlen

    Weil die Bundeswehr dringend die vermeintliche „Fähigkeitslücke zur signalerfassenden Aufklärung“ stopfen will, sitzt man im Verteidigungsministerium also auf heißen Kohlen. Daher wurden schon vorvergangenes Jahr „begleitende Untersuchungen“ beauftragt, um alternative Trägersysteme für das ISIS zu suchen. Dies schloss auch bemannte Luftfahrzeuge ein.

    Geprüft wurde beispielsweise, inwiefern das ISIS in israelische „Heron“-Drohnen verbaut werden könnte. Dafür müsste das Abhörsystem aber in seine zwei Komponenten zerlegt werden. Außerdem fehle den „Heron“ laut dem Ministerium „genügend elektrische Energie zum Betrieb der Missionsausrüstung“.

    Erwogen wurde sogar, die Entwicklung des ISIS einzustampfen und die verausgabten Millionen in den Sand zu setzen. Mitarbeiter der zuständigen militärischen Abteilungen hatten nach Angaben des Verteidigungsministeriums bereits Dienstreisen zur „Informationsgewinnung“ durchgeführt, um zu prüfen, ob man nicht besser ein entsprechendes Abhörsystem im Ausland einkaufen könne. Wohin die Reisen führten wird nicht mitgeteilt, vermutlich aber in die USA und nach Israel.

    Nutzung des ISIS in „Triton“ angeblich kein Problem

    Relativ unbemerkt hatte die Bundeswehr zwei weitere Studien „Vertiefende Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen“ und „Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen“ zur Integration des ISIS-Systems in alternative Plattformen
    beauftragt. Am Wochenende offenbarte die Verteidigungsministerin, dass dadurch eine weitere Drohne ins Rennen kam: Die „Triton“, die wie der „Euro Hawk“ vom US-Konzern Northrop Grumman gebaut wird, aber eigentlich für die Seeaufklärung gedacht ist.

    Die Ministerin erklärte am Wochenende gegenüber der ARD, mehrere „Triton“-Drohnen beschaffen zu wollen. Damit setzt sich über ein von ihr selbst beauftragtes und erst am Montag veröffentlichtes Gutachten hinweg, in dem es zum Kauf einer neuen Trägerplattform heißt:

    Es bedarf einer belastbaren Informationsgrundlage und einheitlichen Entscheidungsreife für eine möglichst verzugslose, fundierte und nachhaltige Auswahlentscheidung.

    Die endgültige Verwendung der fliegenden Abhöranlagen werde laut dem Verteidigungsministerium im Rahmen der Bewertung der drei Studien „umfassend untersucht“. Nach Medienberichten kann das ISIS-Modul aber nicht ohne weiteres in die „Triton“ eingerüstet werden. Das Verteidigungsministerium hält dem entgegen: Es seien „bisher keine Probleme bekannt, die eine grundsätzliche Nutzung des ISIS-Moduls auf einer alternativen Trägerplattform ausschließen“.

    7. Oktober 2014 3
  • : Wie klären die Bundeswehr-Drohnen in der Ukraine eigentlich auf?
    Das sogenannte "Mosaiking": Bilddaten werden wie Panoramabilder zu Mosaiken zusammengesetzt. Abb. 2: Das aus dem Datenstrom berechnete Mosaik bietet einen erheblich besseren Überblick als das Einzelbild
    Das sogenannte "Mosaiking": Bilddaten werden wie Panoramabilder zu Mosaiken zusammengesetzt. Abb. 2: Das aus dem Datenstrom berechnete Mosaik bietet einen erheblich besseren Überblick als das Einzelbild
    Wie klären die Bundeswehr-Drohnen in der Ukraine eigentlich auf?

    Wie berichtet hat die Bundeswehr eine „Erkundungsmission“ in die Ukraine geschickt, um die Entsendung eigener Drohnen vorzubereiten. Geplant ist die Verlegung der Crash-Drohne LUNA („Luftgestütze Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“).

    Die LUNA wird als „Motorsegler mit Verbrennungsmotor“ bezeichnet und hat einen Einsatzradius von rund 40 Kilometern. Sie wird von der Bundeswehr seit 13 Jahren genutzt. Bei einem Gesamtgewicht bis zu 40 Kilogramm kann das Gerät miniaturisierte Aufklärungs- und Überwachungstechnik befördern.

    Das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) hat für die LUNA eine bildgebende Plattform entwickelt. Diese sogenannte „Automatisierte Bildauswertung am Beispiel UAV LUNA“ (ABUL) soll auch in anderem „Roboterfahrzeugen“ verbaut werden können. Es handelt sich um Verfahren der automatischen Bildauswertung, die auf Mustererkennung basieren. Das ISOB bewirbt das so:

    • Bewegtzielerkennung (Moving Target Indication – MTI):
      Bewegte Objekte werden trotz der Kamerabewegung erkannt und in der Darstellung hervorgehoben
    • Fahrzeugverfolgung (Vehicle Track­ing):
      Durch Mausklick im Bild markierte Fahrzeuge werden verfolgt und in der Darstellung hervorgehoben.
    • Verfolgung von ortsfesten Objekten:
      Verfolgung von interaktiv markierten Objekten aufgrund der Referenzie­rung des Bildes. D.h. markierte Bereiche können in der Sequenz zeitweise auch außerhalb des Sichtfeld wandern und bleiben aber trotzdem markiert.

    Die „Integrationsplattform“ werde laut Fraunhofer „gegenwärtig mit sehr gutem Erfolg bei der Bundeswehr getestet“, weitere Verfahren könnten „einfach integriert werden“. Hierzu gehört die sogenannte „Objektidentifikation“, das ebenfalls vom IOSB unter dem Namen „RecceMan“ entwickelt und vermarktet wird. „Recce“ steht für das englische „reconnaissance“ und meint gewöhnlich die militärische „abbildende Aufklärung“.

    Das IOSB hat auf seiner Webseite einige Bilder veröffentlicht, die das Verfahren von ABUL nachvollziehbar machen. Demnächst dann also nicht nur Afganistan, sondern auch über der Ukraine.

    19. September 2014
  • : Bundesregierung macht sich lächerlich und „erinnert fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs“
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Bundesregierung macht sich lächerlich und „erinnert fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs“

    Der frühere Kanzleramtsminister Pofalla (CDU) schrieb Geschichte mit dem voreiligen Beenden der Affäre um die Spionage der USA und Großbritanniens. Die Vorwürfe seien „vom Tisch“, es gebe in Deutschland „keine millionenfache Grundrechtsverletzung“. Der damalige deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ging sogar noch weiter und kommentierte, die digitale Spitzelei der NATO-Verbündeten habe einen „edlen Zweck“. Wenige Tage später verlautbarte Friedrich am Rande des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, Sicherheit sei ein „Supergrundrecht“. Friedrich kam gerade aus einer Sitzung zum US-Überwachungsprogramm PRISM.

    Wieder rund vier Wochen später musste die Bundesregierung auf der Bundespressekonferenz erneut zu der NSA-Spionage Stellung nehmen. Das war am Vormittag jenes Tages, als die Nachricht über das abgehörte Nokia-Handy der Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Mainstream erreichte. Offensichtlich noch in Unkenntnis der brisanten Information antwortete der Regierungssprecher:

    […], dazu kann ich Ihnen zumindest sagen, dass wir nach wie vor im Gespräch mit den amerikanischen und auch mit den britischen Behörden sind. Wir hatten ja schon vor einiger Zeit einmal Zwischenergebnisse bekommen, nämlich dass die USA keine Industriespionage betreiben, dass es keine wechselseitige Beauftragung der Nachrichtendienste zur Ausspähung der eigenen Staatsbürger gibt und dass Inhaltsdaten nur zielgerichtet erhoben worden sind, wenn es sich um Terrorismus, Kriegswaffenkontrolle oder organisierte Kriminalität handelt. Aber wir sind, wie gesagt, nach wie vor im Gespräch.

    Die Geheimdienstaffäre wurde oft in der Bundespressekonferenz behandelt. Die im Juni vergangenen Jahres an die USA versandten Fragenkataloge zu PRISM & Co. waren sieben Monate später allerdings immer noch unbeantwortet. Man bat weiter um Geduld:

    Der Kanzlerin ist sehr wohl bewusst, dass das ein dickes Brett ist, das es da zu bohren gilt, und dass auch Geduld gefragt ist, um dabei zu Übereinstimmungen zu kommen. Es gibt sicherlich Meinungsverschiedenheiten, aber deshalb werden ja auch die Gespräche geführt, damit man darüber zu einer Übereinkunft kommt. […] Ich kann nur sagen, dass die Kanzlerin die Gespräche natürlich beobachtet und mit Geduld abwartet, dass es dabei zu Ergebnissen kommt. […] Für den Moment kann ich tatsächlich nur sagen, dass die Gespräche andauern und wir nicht aus diesen internen Gesprächen berichten. Im Moment müssen wir einfach vielmehr abwarten, dass es Ergebnisse gibt, die wir Ihnen dann natürlich auch mitteilen werden. […] Seien Sie gewiss, dass diese Gespräche weiter fortgeführt werden. Wir werden Ihnen, wie gesagt, die Ergebnisse dann mitteilen.

    Das Brett war dann wohl zu dick: Mittlerweile gab die Bundesregierung zerknirscht zu, dass eine Beantwortung der Fragen zu Prism & Co. Gar nicht mehr erwartet wird. Auf einem Innenminister-Stammtisch hieß es im März diesen Jahres:

    Zu PRISM/NSA berichtete US-Seite, man sei zu dem Schluss gekommen, dass die weitere Sammlung zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit zwar notwendig sei, es aber eines besseren Datenschutzes und besserer Rechtschutzmöglichkeiten bedürfe.

    Überraschenderweise hatte das Auswärtige Amt aber zu Beginn des Sommers einen weiteren „Fragenkatalog“ an die USA gerichtet. Das Ersuchen wurde an die US-Botschaft geschickt und betraf die „mögliche Beteiligung des US Africa Command und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein“ an Einsätzen von US-Drohnen in afrikanischen Ländern. Dass US-Drohnen über Relaisstationen in Deutschland gesteuert werden, hatten Journalisten bereits im vergangenen Jahr berichtet. Die Meldungen waren später von einem ehemaligen Drohnenpiloten untermauert worden.

    Wieder kam keine Antwort, im Auswärtigen Amt glaubte man aber fest an eine Erwiderung. Deshalb sei am 11. Juni an die Beantwortung der Fragen erinnert worden. AFRICOM habe die Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ in Aussicht gestellt, erklärte die zuständige Staatssekretärin Maria Böhmer (CDU) Anfang Juli. Daran glaube man fest.

    Aus den „wenigen Wochen“ sind nun wieder gute vier Monate geworden. Am Montag teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage des MdB Andrej Hunko mit, die Beantwortung „steht noch aus“. Man sei dazu aber in „engem Kontakt“ mit der US-Regierung. Mittlerweile erinnere Frau Böhmer „fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs“.

    19. September 2014 5
  • : Bundeswehr will unbemannte Flugzeuge in die Ukraine schicken, Russland hatte bislang nur OSZE-Drohnen gutgeheißen
    Die "LUNA" muss in eigens postierten Netzen gelandet werden - ein deutlicher Vorteil für den "Camcopter". Nach Angaben der Hersteller kann dieser selbst Netze abwerfen.
    Die "LUNA" muss in eigens postierten Netzen gelandet werden - ein deutlicher Vorteil für den "Camcopter". Nach Angaben der Hersteller kann dieser selbst Netze abwerfen.
    Bundeswehr will unbemannte Flugzeuge in die Ukraine schicken, Russland hatte bislang nur OSZE-Drohnen gutgeheißen

    Die Bundeswehr will die Beobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ostukraine mit eigenen Drohnen unterstützen. Dies teilte das Verteidigungsministerium heute mit. Zur Überwachung der Waffenruhe könnte die von der Bundeswehr seit langem genutzte Drohne „LUNA“ („Luftgestütze Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“) eingesetzt werden. Heute soll ein 14-köpfiges „Erkundungsteam“ der Bundeswehr in die in die Ukraine aufbrechen, um gemeinsam mit einem französischen Team entsprechende Möglichkeiten auszuloten. Aus Frankreich seien ebenfalls Drohnen-Experten angereist.

    Der Entsendung waren demnach Gespräche zwischen Bundeskanzleramt, Auswärtigem Amt, Verteidigungsministerium, den „französischen Partnern“ und der OSZE vorausgegangen. In Deutschland würden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Unterstützung der OSZE-Mission geprüft. Inwiefern dies auch den Einsatz der Drohnen umfasst, erläutert die Meldung nicht.

    „Camcopter“ und „LUNA“ in ähnlicher Gewichtsklasse

    Vorvergangene Woche war bekannt geworden, dass auch die OSZE unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen wird. Nach Angaben der „Wiener Zeitung“ handelt es sich dabei um „Camcopter“ der Firma Schiebel aus Österreich. Der Lieferung war eine Ausschreibung vorausgegangen, die im Juli endete. Der Vertrag wurde schließlich am 13. August unterschrieben. Um wie viele Drohnen es sich handelt und welche Kosten entstehen, teilten Schiebel und die OSZE aber nicht mit. Die „Camcopter“ sollen ab Oktober einsatzbereit sein. Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte den Drohneneinsatz in der Ostukraine laut staatlichen Agenturen grundsätzlich gutgeheißen. Damals war aber noch nicht von Drohnen der Bundeswehr die Rede.

    Die „Camcopter S‑100“ sind im Gegensatz zu den „LUNA“ mit einem Rotor betrieben, starten und landen also senkrecht. Dadurch kann auf umständliche und materialermüdende Landeverfahren verzichtet werden. Mit einem Abfluggewicht von 200 Kilogramm operieren sie aber in einer ähnlichen Gewichtsklasse wie die „LUNA“. Sie können bis zu 240 km/h schnell unterwegs sein und erreichen Höhen bis zu 6.000 Metern. Die Nutzlast wird mit 34 Kilogramm angegeben. Bewaffnungsfähig sind die „Camcopter“ angeblich nicht, eingerüstet werden stattdessen optische oder radarbasierte Sensoren.

    Auch die deutsche Marine hatte seit 2008 geplant, bis zu sechs „Camcopter“ anzuschaffen. Letztes Jahr hatte sich die Bundeswehr aber endgültig von dem Plan verabschiedet. Dies teilte das Verteidigungsministerium diese Woche in Berlin mit. Schiebel-Drohnen wurden nach unterschiedlichen Angaben an Libyen, USA, Jordanien, China und Saudi-Arabien verkauft. Nach unbestätigten Berichten will auch das russische Militär „Camcopter“ kaufen, angeblich soll das Gerät von russischen Firmen in Lizenz produziert werden.

    Crash-Drohne „LUNA“ bald bei Grenz- und Polizeibehörden?

    Die Hersteller von Drohnen wie „Camcopter“ und „LUNA“ drängen immer mehr auf zivile Märkte. Die Flugroboter sollen vor allem an Grenz- und Polizeibehörden verkauft werden. Obwohl die „LUNA“ die höchsten Absturzraten bei der Bundeswehr verzeichnet, will der Hersteller eine Zulassung für den allgemeinen Luftraum beantragen. Die Niederlande testen „Camcopter“ angeblich über der Nordsee, die Bundespolizei hatte Tests mit einer ähnlichen Drohne eines Konkurrenten von Schiebel auf der Ostsee geflogen.

    Vor Malta fliegt ein „Camcopter“ im Auftrag der Nichtregierungsorganisation „Migrant Offshore Aid Station“, die damit Geflüchtete in Seenot aufspüren will. Gekauft wurde das Gerät zu einem unbekannten Preis durch das Millionärsehepaar, das auch die Hilfsorganisation gegründet hatte. Auch das italienische Militär hat „Camcopter“ gekauft, die nach Presseberichten ab September ebenfalls im Mittelmeer beim Aufspüren unerwünschter MigrantInnen helfen sollen.

    16. September 2014 1
  • : Immer mehr Verbote von touristisch genutzten Kameradrohnen in Nationalparks
    Soll demnächst weniger Stress aus der Luft ausgesetzt: Dickhornschafe im Norden der USA.
    Soll demnächst weniger Stress aus der Luft ausgesetzt: Dickhornschafe im Norden der USA.
    Immer mehr Verbote von touristisch genutzten Kameradrohnen in Nationalparks

    Ein deutscher Tourist steht demnächst wegen einer abgestürzter Drohne im Yellowstone Nationalpark im Norden der USA vor Gericht. Der in Zeitungen mit vollem Namen genannte Mann aus Königswinter erhielt gleich vier Anzeigen, darunter die Missachtung eines Aufstiegsverbotes für privat genutzte fliegende Kameras. Zu den Anschuldigungen gehört das Nichtbeaufsichtigen von Eigentum und die Falschaussage. Jedes der Vergehen kann mit bis zu sechs Monaten Gefängnis geahndet werden.

    Die Drohne war bereits Mitte Juli abgestürzt. Laut dem Piloten habe er einen nicht-kommerziellen Dokumentarfilm drehen wollen. Angemeldet und genehmigt worden sei laut Behörden aber lediglich eine Fahrradtour. Nachdem die Drohne dann in einen See stürzte, habe der Angeklagte für die Bergung die Hilfe von Wildhütern gesucht. Dabei habe er allerdings verschwiegen, dass diese zuvor an einer Drohne montiert war.

    Seit Juni haben sämtliche US-Nationalparks die Nutzung fliegender Kameras bis auf wenige Ausnahmen verboten. Im Zion Nationalpark soll damit unter anderem unnötiger Stress für das dort beheimatete Dickhornschaf vermieden werden. TouristInnen hätten die Tiere häufig mit Drohnen gestört, so die Verwaltung der Nationalparks.

    Ganz anders sieht das bei Genehmigungen für Projekte zum Erhalt bedrohter Tierarten aus. In Sumatra sollen fliegende Kameras die Zerstörung des Regenwaldes dokumentieren und illegalen Holzeinschlag verhindern. In Sibirien werden die wenigen übrig gebliebenen Schneeleoparden mit Drohnen aus der Luft beobachtet. Auch das russische Militär hilft nach staatlichen Medienberichten mit 15 Drohnen aus. Das deutsche Helmholtz Zentrum für Umweltforschung in Leipzig hat zahlreiche weitere Anwendungsgebiete ausgemacht.

    In afrikanischen Ländern werden bereits Drohnen von Wildhütern geflogen. Der World Wildlife Fund frohlockt über ein entsprechendes Pilotprojekt in Namibia ausgerechnet mit „Eye in the Sky for Boots on the Ground“. Mit dem gleichen Slogan wirbt die NATO für ihr neues Überwachungsprogramm mit Riesendrohnen auf Sizilien. In Kenia hatte die Regierung Anfang des Jahres entsprechende Genehmigungen zum Schutz von Nashörnern erteilt.

    Jedoch werden auch in Afrika die touristischen fliegenden Kameras immer mehr zum Problem. Kenia und Südafrika haben deshalb kürzlich jeden Aufstieg privat genutzter Drohnen untersagt. Nach Medienberichten sei davon sogar das Programm zu gewilderten Nashörnern betroffen. Es fehlten laut den Regierungen gesetzliche Regelungen, die nun nach europäischem Vorbild nachgeholt werden sollen.

    5. September 2014 2
  • : #OKFest14: Von Dummheiten und offenen Daten als Kunst
    #OKFest14: Von Dummheiten und offenen Daten als Kunst

    Habt ihr schon einmal etwas Dummes gemacht? Und es dann wieder gemacht? Und wieder? Habt ihr mit Datensätzen herumgespielt? Und wurde daraus politische Kunst? Nein? Dann ist der folgende Artikel eine Inspiration, was man alles mit Datenbanken anstellen kann.

    Letzten Mittwoch waren die Keynotes ja nicht das einzige, was auf dem Open Knowledge Festival so los war. Der Nachmittag wartete mit einigen spannenden Veranstaltungen auf. Die verheißungsvolle Überschrift: Just Do One Stupid Thing, and Other Secrets of Making Political Art with Data zog mich zu einer Session, wo zwei Künstler, Josh Begley und Ingrid Burrington, über ihre Leidenschaft sprachen: Kunst aus Daten.

    Was investiert die USA in die Geheimdienste?

    Ingrid interessiert sich besonders für Karten. Und für die Visualisierung von Daten. Sie wollte gern illustrieren, wie sich die steigende Bedeutung der nationalen Sicherheit der USA – und damit der NSA – auf die unmittelbare Umgebung des NSA-Hauptquartiers auswirkt. Dafür besorgte sie sich Kartenmaterial von ca 2001 bis zur Gegenwart und interessierte sich besonders für eine wachsende künstliche Stadt direkt in Nachbarschaft zur NSA. Die Satellitenbilder sprechen eine deutliche Sprache und stehen stellvertretend für die Millionen – oder Milliarden? – US-Dollar, die in die Geheimdienste und Mitgliederanwerbung gesteckt wurden. Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht – daher muss man sich mit solchen Annäherungen behelfen. Leider sind die Bilder dazu nicht online verfügbar, dafür aber jede Menge anderer Daten- und Kartenprojekte von ihr.

    Wie sehen US-Gefängnisse aus? Wie oft sterben Menschen weltweit durch amerikanische Drohnen?

    Josh übernimmt an dieser Stelle – unweit des NSA-Hauptquartiers befindet sich nämlich auch ein Gefängnis. Und Josh wollte unbedingt wissen, wie es eigentlich um Gefängnisraum auf der Welt bestellt ist. Seine Nachforschungen mündeten in unzähligen Satellitenbildern von Gefängnissen in den USA. Aufbauend auf einem Ortungswerkzeug für Gefängnisse und den offenen Koordinatendatenbanken von GoogleMaps konnte so unter der Nutzung von Open Data diese Prison Map entstehen. Oder auch die Information, wo überall auf der Welt Gefängnisse sind, und wie sie aussehen.

    Aber damit nicht genug. Jetzt beginnen erst die Dummheiten. Denn Josh überlegte sich eines Tages: Wäre es nicht spannend, in Echtzeit zu wissen, wann wo ein amerikanischer Drohnenangriff geflogen wird? Würde ich das wissen wollen? Würde ich wollen, dass mein Smartphone mir dann Pushnachrichten sendet? Er sammelte Informationen über alle bekannten Drohnenangriffe, legte eine Datenbank und eine öffentlich zugängliche API (Programmierschnittstelle) an. Und entwickelte eine App namens Dronestream. Die wurde jedoch vom Apple Store abgelehnt, da sie abstoßendes Material enthalte und kein größeres Publikum ansprechen würde. Josh hätte sich vielleicht nicht so vertieft, wenn er nicht auf Gegenwind gestoßen wäre. Aber jetzt erst recht. Er legte also einen Twitteraccount an – dort kann man auch in Echtzeit Drohnenangriffe verfolgen. Und schrieb eine neue App, mit anderem Namen und schwammigerer Beschreibung. Diese wurde akzeptiert – und macht jetzt genau dasselbe wie die ursprüngliche Dronestream App. Sie ist hier erhältlich.

    Ist das jetzt Kunst?

    Was Ingrid und Josh uns mitteilen wollen: Oft stehen wir vor großen Datensätzen und können die vielfachen Informationen, die darin enthalten sind, gar nicht erkennen. Oder sie anderen nicht verständlich machen. Die beiden suchen Mittel und Wege, große, umfangreiche, meist öffentlich zugängliche Informationen neu zu ordnen und für Interpretationen zu öffnen. Deswegen versehen sie ihre Projekte nicht mit einer endgültigen Nachricht. Sie heben keinen mahnenden Zeigefinger, aber sie geben anderen die Möglichkeit, selbst nachzudenken. Das kann man fehlgeleiteten Aktivismus nennen, oder eben Kunst. Fragen aus dem Publikum stellten diese Frage – was daran eigentlich Kunst sei. Manchmal ist Kunst eine Kategorie, die vieles erlaubt, was andererseits nicht toleriert wird. Wie Echtzeitdaten von tödlichen Drohnenangriffen in Push-Benachrichtigungen. Manchmal ist Kunst ein Schutzschild, eine Narrenkappe. Kunst ist ein umfassender Begriff, über den sich niemand Bedeutungshoheit anmaßen würde, aber in diesem Fall meint er auch: Es wird keine eindeutige Nachricht mitgeschickt. Der Betrachter kann darüber sinnieren und sich eine Interpretation zurechtlegen. Eigene Fragen stellen. Das ist Ingrid auch wichtig, die eigentlich noch mit der Gruppe einen neuen Datensatz ansehen wollte: Die Daten eines Schiffes, das immer zwischen seinem Heimathafen in den USA und verschiedenen Orten in China verkehrt, wann es wo war, was es wann geladen hatte, von wem und wie viel. Und dass eine solche Excel-Tabelle in ihr Fragen weckt, die sie sofort anfängt zu stellen. Jeder der Anwesenden sollte das für sich mit nach Hause nehmen: Daten erzählen Geschichten. Sie lassen sich in jeder möglichen und unmöglichen Form wiedergeben. Ein künstlerischer Ansatz schafft neue Perspektiven. Und macht offene Daten auf ganz andere Art erfahrbar.

    23. Juli 2014 2
  • : Angela Merkel zu Totalüberwachung, Snowden, Souveränität & Kampfdrohnen
    Angela Merkel zu Totalüberwachung, Snowden, Souveränität & Kampfdrohnen

    Kurz bevor sie in ihren Sommerurlaub entschwindet, war Bundeskanzlerin Angela Merkel heute in der Bundespressekonferenz und hat Fragen der Hauptstadtjournaille beantwortet. Mich interessierte, ob sie glaubt, nachdem die Totalüberwachung ausländischer Geheimdienste ungehindert weitergeht, Kanzlerin eines souveränen Staates zu sein, wann sie Edward Snowden in Berlin begrüßen wird, warum Deutschland Kampfdrohnen braucht und, wenn laut Verteidigungsministerin von der Leyen die Bundesregierung Drohnenmorde „kategorisch ablehnt“, was unternommen wird, US-Drohnenangriffe, die aus Deutschland (Stichwort: Africom) koordiniert werden, zu stoppen…

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    18. Juli 2014 5
  • : Frontal21 mit neuen Details zu US-Drohnen in Bayern – Ab 2017 auch „Predator“ in Vilseck und Grafenwöhr?
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort.
    Frontal21 mit neuen Details zu US-Drohnen in Bayern – Ab 2017 auch „Predator“ in Vilseck und Grafenwöhr?

    predator-firing-missile4Mehrfach hatten wir hier bereits über Trainingsflüge der US-Armee in der Oberpfalz berichtet: Über US-Gelände wird unter dem Kommando des „Joint Multinational Training Command“ in Vilseck der Drohnenkrieg in Afrika und Asien geübt. Die drei verschiedenen geflogenen Drohnen-Typen sind unbewaffnet, die „Hunter“ kann aber je nach Ausführung mit Raketen behängt werden.

    Letztes Jahr haben die Militärs eine erweiterte Zulassung beantragt: Zukünftig sollen die Drohnen in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels verkehren. Erst vor einem Jahr wurde die Angelegenheit öffentlich, seitdem hält sich das zuständige deutsche Verteidigungsministerium zurück. Vor der gewünschten Erlaubnis werden von der US-Armee weitere Nachweise zu den „Hunter“ gefordert.

    Im Mai hatte das ZDF-Magazin Frontal21 vor Ort recherchiert, der fertige Beitrag wurde aber mehrmals verschoben. Der zuständige Redakteur Ulrich Stoll konnte ein paar AugenzeugInnen auftreiben, die von dubiosen Aktivitäten berichten: So fliegen die mittelgroßen Drohnen auch ohne Genehmigung längst außerhalb des erlaubten Geländes, teilweise sogar mehrmals am Tag. Und so wie es aussieht will die US-Armee ab 2017 noch größere Drohnen in Bayern stationieren: Die „Sky Warrior“.

    Die Drohne ist eine aufgepeppte Version der „Gray Eagle“, die hierzulande aber viel besser unter dem Namen „Predator“ („Raubtier“) bekannt ist. Auch die Bundeswehr liebäugelt mit diesen bewaffnungsfähigen Drohnen. Die „Predator“ wurde auch von Italien, Frankreich und Großbritannien beschafft. 80 Prozent aller Einsätze erfolgten laut dem Rüstungsblatt „Newsletter Verteidigung“ in „Kampfmissionen“. Täglich seien “bis zu 58″ der Drohnen in der Luft. Auch die Türkei würde sich laut dem Bericht für das System interessieren. Als weitere „internationale Bedarfsträger“ werden Australien, Spanien, die Niederlande und Polen angeführt.

    Sollte sich der Bericht einer Stationierung von „Predator“-Drohnen in Bayern als wahr herausstellen, könnte dies am Ende sogar als Verkaufsförderung dienen: Laut dem „Newsletter Verteidigung“ sei ein weltweit bestehendes „Versorgungsnetz der amerikanischen Streitkräfte“ ein weiterer Pluspunkt für einen Kauf mehrerer „Predator“. Schon jetzt übt auch die Bundeswehr mit ihren kleinen Drohnen auf den US-Basen. Zu Ende gedacht könnten ab 2017 deutsche Drohnen-PilotInnen durch die US-Armee über Bayern ausgebildet werden.

    Die Bundesregierung ist über die Stationierung weiterer US-Drohnen in Bayern übrigens nicht informiert.

    https://www.youtube.com/watch?v=rrg5U1f7F2I

    17. Juli 2014 7
  • : SPD, IG Metall und Airbus-Betriebsrat werben für „europäische Drohne“
    Der frühere "Talarion" von EADS (Modell) war der erste Versuch, eine "europäische Drohne" auf den Weg zu bringen.
    Der frühere "Talarion" von Airbus (Modell) war der erste Versuch, eine "europäische Drohne" auf den Weg zu bringen.
    SPD, IG Metall und Airbus-Betriebsrat werben für „europäische Drohne“

    Gab es einmal eine Zeit, in der sich Gewerkschaften und Betriebsräte kritisch gegenüber Rüstungprojekten gezeigt haben? Die ist dann jedenfalls vorbei.

    Die Bundesregierung will bekanntlich Drohnen der sogenannten „MALE“-Klasse beschaffen. Diese hochfliegenden Flugroboter könnten zu Aufklärungszwecken und Kampfeinsätzen unterschiedlich eingerüstet werden. Mehrfach hatte EADS (jetzt umbenannt in Airbus Defence and Space) versucht, die Bundesregierung zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ zu überreden. Auch die SPD hat sich letztes Jahr dazu bekannt.

    Der Betriebsratsvorsitzende von Airbus Defence and Space, Thomas Pretzl, hat sich im Bayerischen Rundfunk zum Thema zu Wort gemeldet. Ihn besorgt die Unsicherheit, ob die „Entwicklung und die Wartung für die neuen Drohnen“ nach Manching kommt oder womöglich in anderen Ländern gefertigt wird.

    Die IG Metall hatte sich am Wochenende ähnlich geäußert. Die „Welt am Sonntag“ interviewte den für Airbus im bayerischen Manching zuständigen Beauftragten, Bernhard Stiedl. Weil Airbus bis 2017 alle bestellten Eurofighter-Kampfjets produziert hat, sorgt man sich nun um die Arbeit der Betriebsangehörigen. Stiedl meint, ein „Drohnenprogramm“ könne „zu neuer Beschäftigung führen“ und sei deshalb ein „Lichtblick“:

    Ein europäisches Drohnenprogramm würde am Standort Manching 1500 Arbeitsplätze sichern. […] Wir fühlen uns von der Politik im Stich gelassen. […] In der Krise gab es Hilfsprogramme für die Auto- und Bankenindustrie. Wir stellen fest, dass das für die Wehrindustrie nicht gilt.

    Endgültig entschieden ist übrigens nichts: Zwar tat die Verteidigungsministerin in der „BILD“ ihre Überzeugung kund, „in die Entwicklung einer europäischen bewaffnungsfähigen Drohne einsteigen [zu] müssen“. Mit welchen Regierungen, soll nun sondiert werden – denn die sollen die spätere Abnahme in bestimmter Stückzahl garantieren. Ein entsprechendes Angebot hatten zuletzt Airbus und die französische Dassault Aviation sowie die italienische Alenia gemacht.

    9. Juli 2014 5
  • : Ex-Geheimdienstler wird neuer Chef der US-Drohnenflotte in Bayern
    Ex-Geheimdienstler wird neuer Chef der US-Drohnenflotte in Bayern

    Die im bayerischen Grafenwöhr stationierte „US-Armee Garnison Bavaria“ erhält einen neuen Vorgesetzten. Laut einer Lokalzeitung handelt es sich dabei um den Oberst Mark Colbrook, der vorher „in verschiedenen Verwendungen“ gedient habe, darunter in den Bereichen „Luftfahrt und Nachrichtendienst“. Zuletzt war Colbrook in Pennsylvania stationiert. Zu seiner jüngsten Beschäftigung heißt es, er habe die Abteilung „Unbemannte Flugsysteme“ im Stab des US-Heeres geleitet.

    Das ist heikel, denn dadurch wird eine umstrittene, geplante Maßnahme in Bayern aufgewertet: Bei Grafenwöhr sollen bald US-Drohnen zwischen verschiedenen Basen in Luftkorridoren unterwegs sein. Damit würden sie die jetzt reservierten Lufträume verlassen. Der Bundeswehr sind solche Flüge zwischen verschiedenen Standorten in Deutschland nicht gestattet.

    Die US-Armee führt in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durch. Zuständig ist bislang das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck. Eine Genehmigung für die Erweiterung der Trainings ist beantragt. Die Korridore zwischen den Basen sind zwar bereits bewilligt. Diese verbinden Grafenwöhr und Hohenfels und wurden vom Verteidigungsministerium in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ ausgewiesen. Nachdem die Angelegenheit aber vor einem Jahr öffentlich wurde, hält sich das zuständige deutsche Verteidigungsministerium zurück. Zunächst werden von der US-Armee weitere Nachweise zu den Drohnen gefordert.

    Kameras werden angeblich an- und ausgeschaltet

    Soweit bekannt will die US-Armee zwischen den Basen nur den Typ „Hunter“ fliegen, der je nach Modell auch bewaffnet werden kann. Über Bayern sollen aber lediglich Kameras montiert werden. Den AnwohnerInnen versprach das Militär, diese würden nur über den Basen angeschaltet. Laut einem Bericht der Washington Post sind etliche „Hunter“ bereits im Einsatz und bei Trainingsflügen abgestürzt.

    Letztes Jahr hatte das US-Kommando auf seiner Webseite bestätigt, dass die Trainings über Bayern (gemeinsam mit anderen US-Einrichtungen in Deutschland) dem tödlichen Drohnenkrieg dienen:

    JMTC officials say regular training with UAS is just one of many tools available on the U.S. Army’s Grafenwoehr and Hohenfels training areas. […] Used in conjunction with the live-fire ranges, maneuver areas, simulation and training resources, it will help prepare U.S. and partner-nation forces to prevent conflict in the region, shape strong international partnerships, and, if necessary, win decisively on any battlefield.

    Zuständig auch für „alle in Berlin stationierten US-Militärangehörigen“?

    Die ehemalige Garnison Grafenwöhr wurde nach dem Bericht im September 2013 in „US-Armee Garnison Bavaria“ umbenannt und habe damit auch die „volle Verantwortung“ für die Verwaltung sowie Infrastrukturmaßnahmen erhalten. Dies beträfe auch die Garnison Hohenfels, Vilseck und Garmisch sowie „alle in Berlin stationierten US-Militärangehörigen“.

    Die Bundesregierung versichert, Bundestagsabgeordnete hätten immer die Möglichkeit die US-Basen zu inspizieren. Dies müsse lediglich mit dem Kommandanten abgestimmt werden. Tatsächlich funktioniert das nur als „embedded parlamentarism“: Denn Zugang gibt es nur, um Manöver zu besichtigen.

    Drei Mal hatten zwei deutsche ParlamentarierInnen im Frühjahr versucht, einen Termin zu vereinbaren. Jedes Mal wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in einem Fall dauerte dies über mehrere Wochen.

    4. Juli 2014 1
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 27
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 27

    Es ist mal wieder Zeit für einen kompakten Überblick der netzpolitischen Themen der letzten Woche(n), ein kleines Best-off der Dinge, die hier so passieren. Allen voran tagte gestern der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag zur öffentlichen Zeugenvernehmung von Whistleblowern William Binney und Thomas Drake, Ex-NSA-Mitarbeitern, von 13 Uhr bis 0:30 nachts. André Meister hat alles live mitgetippt, weil die Regierungsfraktionen keinen Livestream autorisieren wollten. Absolut lesenswert, weil zum Teil spannende Fragen und Aussagen. Den Anfangsteil über Grillabende und Tankgutscheine bei der NSA kann man getrost überspringen. Hier findet ihr auch noch Verweise auf Interviews mit den beiden hochspannenden Zeugen. Und ganz aktuell zum NS-AUA: Ein Mitarbeiter des BND soll den NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert und Informationen an einen “US-Dienst” weitergegeben haben.

    Apropos Überwachung: Das zweite namentlich bekannte Ziel der NSA-Überwachungsmaßnahmen wurde gestern öffentlich: Sebastian Hahn, Student aus Erlangen und Betreiber eines TOR-Anonymisierungsservers. Aber: Keep calm and join the Torrorists.

    Die Finger der NSA sind lang, ihr Wissensdurst unbegrenzt („collect everything“). Die Washington Post berichtete diese Woche über Dokumente, die eindeutig darlegen, dass die NSA ganz legal eigentlich alle Staaten der Welt überwachen darf, mit Ausnahme der Five Eyes Mitglieder. Zusätzlich die wichtigsten internationalen Organisationen. Und auch die eindeutig verpartnerten Staaten, nur für den Fall. Soll man die anlasslose Massenüberwachung einfach klaglos hinnehmen? Nein, denken sich sieben internationale Provider, und reichten eine Klage gegen das GCHQ beim britischen Investigatory Powers Tribunal (IPT)ein. Mit dabei ist auch der Chaos Computer Club (CCC).

    In puncto Datenschutz und Meinungsfreiheit im Internet gab es diese Woche einen kleinen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof: Es gibt laut dem Urteil zumindest keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten, wie der Fall eines von falschen Bewertungen düpierten Arztes zeigt. Ein kleiner Schritt für Schutz von Anonymität, jedoch wären strafrechtliche Schritte noch immer möglich – und wir dafür, dass die Daten gar nicht erst gespeichert werden.

    Großes Thema der letzten Wochen war auch die Debatte über (Kampf-)Drohnen für Deutschland. Wir berichteten hierzu im Vorfeld, dass das Verteidigungsministerium die “breit angelegte Debatte in Politik und Gesellschaft” über Kampfdrohnen für beendet hält, und auch über die Anhörung im Bundestag.

    Dann haben wir ja auch seit gestern einen flächendeckenden Mindestlohn für alle – wirklich alle? – Nein. Die Koalition leistet fleißig Widerstand, und so gibt es noch immer eine Vielzahl an Ausnahmen. Eine erregt besonders unser Interesse: die der Zeitungsboten. Diese verbirgt nämlich eine ungeahnte netzpolitische Dimension.

    Zum Schluss noch zwei Meldungen in eigener Sache: Zum einen hat der aufmerksame Leser sicherlich gemerkt, dass unser Blog nun schöner geworden ist. Wer noch Fehler findet, bitte nicht behalten sondern vertrauensvoll an uns wenden. Und schließlich freuen wir uns ganz besonders über den Grimme-Online-Award, den wir am Wochenende in der Kategorie ‚Spezial’ entgegen nehmen durften. Ein schönes Zeichen, dass unsere Arbeit wertgeschätzt wird. Vielen Dank euch allen für die Treue, die ihr uns über die Jahre gehalten habt.

    4. Juli 2014 3
  • : Elektrischer Reporter über Drohnen und EDRi
    Elektrischer Reporter über Drohnen und EDRi

    Der elektrische Reporter berichtet diese Woche u.a. über Drohnen und stellt European Digital Rights (EDRi) vor. Mit dabei sind unsere beiden Autorinnen Kirsten Fiedler und Thomas Lohninger. Nur ein kleiner Fehler ist drin: Die Debatte um Netzneutralität in der EU ist leider noch nicht vorbei, wie der Beitrag suggeriert sondern läuft im Moment hinter verschlossenen Türen im EU-Rat.

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    3. Juli 2014
  • : Auswärtiges Amt fragt AFRICOM, wie US-Anlagen in Stuttgart und Ramstein den Drohnenkrieg unterstützen
    Auswärtiges Amt fragt AFRICOM, wie US-Anlagen in Stuttgart und Ramstein den Drohnenkrieg unterstützen

    463px-Africom_emblem_2.svgDie Bundesregierung hat tatsächlich Fragen an die US-Regierung übermittelt, um die Beteiligung von US-Basen in Deutschland am Drohnenkrieg der Obama-Administration aufzuklären. Dies erklärte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer, in der gestrigen Fragestunde im Bundestag. Demnach sei das Auskunftsbegehren an das US Africa Command (AFRICOM) gerichtet worden. Das in Stuttgart befindliche Kommando untersteht dem US-Verteidigungsministerium.

    Vor zwei Monaten hatte die zum Justizministerium gehörende Staatssekretärin Stefanie Hubig noch erklärt, die Bundesregierung stehe „zu dem gesamten Themenkomplex in einem vertraulichen Dialog“ mit der US-Regierung. Vor Abschluss eines ähnlichen Prüfvorganges der Bundesanwaltschaft wolle man aber nichts unternehmen. Von den übermittelten Fragen schrieb sie nicht.

    Nun heißt es, das Auswärtige Amt habe der US-Botschaft die Fragen im April übermittelt. Erbeten wurden Informationen zu einer „möglichen Beteiligung des AFRICOM und dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein“ an den tödlichen Drohneneinsätzen der US-Regierung. Es ist unklar, ob nur die militärischen Einsätze von Interesse sind, oder sich die Fragen auch auf „gezielte Tötungen“ durch die CIA bezieht.

    Hintergrund waren Berichte des Rechercheteams von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zur Nutzung von US-Basen in Deutschland für Drohnenangriffe in Asien oder Afrika. Vergangenen Sommer berichteten Journalisten, dass in Ramstein eine Relaisstation für die Kommunikation und Steuerung von Drohnen errichtet wurde.

    Die Bundesregierung beruft sich hierzu stets auf ein Dementi des US-Präsidenten. Dieser hatte beteuert, von Ramstein würden keine Drohnen Richtung Afrika oder Asien starten, auch die Befehle würden von woanders erteilt. Allerdings war dies auch niemals behauptet worden: Stattdessen ging es um die elektronischen Anlagen auf US-Basen, ohne die der US-Drohnenkrieg undurchführbar ist. Dies hatte der frühere Drohnenpilot Brandon Bryant bestätigt: Demnach sei der „gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs“ ohne Deutschland „nicht möglich“. Immer würden Daten über Ramstein fließen, egal wo die Drohnen im Einsatz seien.

    Gewöhnlich hat die Bundesregierung keine Probleme mit der Nichtbeantwortung ihrer „Fragekataloge“: Geduldig wartete man in Berlin auf ein Rascheln aus Washington, nachdem sich das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium nach dem Wahrheitsgehalt der Enthüllungen zur NSA-Spionage erkundigt hatte. Unlängst hieß es dazu, man rechne nun, ein Jahr später, nicht mehr mit Antworten.

    Ganz anders bei den jetzigen Fragen: Zwei Monate später, nämlich am 11. Juni, habe das Auswärtige Amt „Vertreter von AFRICOM“ an die Beantwortung der Fragen „erinnert“. AFRICOM habe die Beantwortung innerhalb weniger Wochen in Aussicht gestellt. Der fragende Abgeordnete Andrej Hunko hielt der Staatsministerin die nicht beantworteten früheren „Fragekataloge“ vor und erkundigte sich, ob die Bundesregierung diesmal wirklich mit einer konkreten Antwort innerhalb der nächsten Wochen rechnet. Die knappe Erwiderung lautete „Ja“.

    3. Juli 2014 1
  • : Öffentliche Anhörung im Bundestag: Braucht die Bundeswehr Kampfdrohnen?
    Öffentliche Anhörung im Bundestag: Braucht die Bundeswehr Kampfdrohnen?

    Gestern hat der Verteidigungsausschuss des Bundestages vier Stunden lang Experten zum Thema Kampfdrohnen befragt. Wie wir bereits berichteten gab es im Vorfeld Anzeichen dafür, dass die Entscheidung bewaffnete Drohnen zu kaufen hinter den Kulissen schon gefallen ist. Nichtsdestotrotz konnten die geladenen Sachverständigen ausführlich zu dem Thema Stellung nehmen.

    Das Spannungsfeld der Argumente war durch die vorab teilweise veröffentlichten schriftlichen Stellungnahmen gesetzt. Die Befürworter, das waren insbesondere die Vertreter der Bundeswehr und des Bundeswehrverbands, sowie der Wehrbeauftragte des Bundestages Königshaus, betrachten bewaffnete Drohnen als wichtige und wirksame „Systeme“ zum Schutz der Soldaten. Die Kritiker sehen dagegen die Gefahr einer „Entgrenzung“, also eine eskalierende Wirkung von Kampfdrohnen auf Kriegseinsätze. Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung betonte, dass gerade auf der politischen Ebene die Hemmschwelle zum Kampfeinsatz sinken könne, wenn sie von unbemannten Luftfahrzeugen durchgeführt werden.

    Dr. Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik wies auf den generellen Trend zur Autonomisierung von Luftfahrzeugen hin. Noch seien die Drohnen ferngesteuert, doch die Entwicklung völlig autonomer Systeme laufe schon und stehe unmittelbar bevor. Daher gebe es eine politische Verpflichtung Grenzen zu setzen.

    Auch juristische Sachverständige wurden angehört. Deren Standpunkt: unbemannte Flugkörper, egal ob bewaffnet oder nicht, sind völkerrechtlich legal. Waffensysteme unterliegen zwar internationalen Regulierungen und Verboten, dies sei aber unabhängig davon ob sich ein Pilot in der Luft oder am Boden befinde.

    Außerdem wurde die mögliche Zulassung von Drohnen diskutiert. Das Fazit des geladenen Luftfahrtrechtlers: eine allgemeine Zulassung für den Luftverkehr werde es erstmal nicht geben. Aber das sei egal, denn Drohnen könnten ja entweder in Einzelteilen in die Einsatzgebiete gebracht werden oder in Deutschland in gesperrtem Luftraum aufsteigen, wofür keine Zulassung nötig sei. Juristisch gebe es also keine Probleme.

    1. Juli 2014 3