Drohnen
-
: Vorratsdatenspeicherung kleiner Drohnen: Dobrindt-Ministerium berichtet lieber der BILD als dem Parlament
Nur Quadrokopter mit weniger als 500 Gramm dürfen nach den neuen Plänen ohne Vorratsdatenspeicherung ihrer BesitzerInnen verkauft werden. : Vorratsdatenspeicherung kleiner Drohnen: Dobrindt-Ministerium berichtet lieber der BILD als dem Parlament Wie unter anderem die BILD-Zeitung heute berichtet plant die Bundesregierung neue Regelungen für private und gewerbliche Drohnen-Flüge, darunter die Ausweitung von Flugverbotszonen. Zudem sollen gewerbliche Drohnen-PilotInnen eine Art Lizenz erwerben und hierfür ihr Können vorzeigen. Dies habe der von der CSU gestellte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, am gestrigen Samstag in Berlin erklärt.
Schon jetzt müssen gewerbliche NutzerInnen eine pauschale Erlaubnis für das Steuern der Drohnen beantragen, jeder Flug muss dann gegenüber den Luftfahrtämtern einzeln angekündigt werden. Nach dem neuen Vorstoß sollen die PilotInnen zuvor ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse“ nachweisen, diese würden in einer Prüfung abgenommen. Eine entsprechende Lizenz würde anschließend durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.
Außerdem sollen Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm zukünftig registriert werden, um deren BesitzerInnen im Falle eines Schadens identifizieren zu können. Wo diese Vorratsdatenspeicherung geführt wird und welche Behörden darauf zugreifen dürfen, erklärt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht. Auch über den Umfang der erhobenen Daten ist bislang nichts bekannt.
Kommt auch das „Geofencing“?
Wir schrieben vor mehr als zwei Monaten über einen Vorschlag zum „Geofencing“, der vom Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, vorgetragen wurde. Gemeint ist die Möglichkeit, auf der Firmware der Drohnen Flugverbotszonen zu programmieren. Scheurle schlug vor, kleine Drohnen mit Chips auszustatten um diese jederzeit orten zu können. Auch die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen stammt von dem früheren CSU-Politiker und jetzigem Chef der Flugsicherung.
Ähnlich hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Frühjahr in einem „Statement von Riga“ geäußert, an dem auch das deutsche Verkehrsministerium mitgewirkt hat. PilotInnen kleiner Drohnen sollen demnach leichter für Gesetzesverstöße haftbar gemacht werden können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen.
Erst 18 der 28 EU-Mitgliedsstaaten verfügen über einen Rechtsrahmen für kleine und mittelgroße unbemannte Luftfahrzeuge. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln schlägt vor, Drohnen in der gesamten EU in drei Risikokategorien einzuteilen.
Dobrindt will Flüge außerhalb der Sichtweite erlauben
Vor vier Wochen hat das Verkehrsministerium eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern“ beantwortet. Beinahe alle wesentlichen Fragen blieben jedoch offen. Nur schmallippig antwortete der Parlamentarische Staatssekretär und CDU-Abgeordnete Norbert Barthle, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „erarbeitet derzeit Rechtsgrundlagen, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“. Auch auf mehrmalige Nachfrage äußerte sich Barthle nicht konkreter, statt den Abgeordneten wurden gestern Medien und Agenturen über die geplanten Neuerungen informiert.
Zu den neuen Plänen gehört übrigens auch ein weiterer Schritt in Richtung des autonomen Drohnenfluges. Demnach dürfen die Drohnen zukünftig auch außerhalb der Sichtweite der PilotInnen fliegen. Derzeit sind Hilfsmittel wie Ferngläser, Nachtsichtgeräte oder die Steuerung über eine an der Front angebrachte Kamera nicht erlaubt. Auch der reine Flug per GPS ist in Deutschland verboten.
Die Bundesregierung nähert sich damit der EU-Kommission an, die seit einigen Jahren die Gleichstellung von unbemannter und bemannter Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der „vollautonome“ Flug erlaubt werden.
-
: DRadio Kultur Podcast über Drohnen: Tötungsmaschinen mit deutscher Hilfe?
: DRadio Kultur Podcast über Drohnen: Tötungsmaschinen mit deutscher Hilfe? Die Drohnenthematik nahm in den vergangenen Wochen wieder Fahrt auf. Der US-amerikanische Drohnenpilot Brandon Bryant war Zeuge im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag und bestätigte, dass ohne Deutschland der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich wäre. Zudem hat The Intercept ein ausführliches Dossier zum US-Drohnenkrieg veröffentlicht: The Drone Papers. Sie zeigen detailliert, wie Drohneneinsätze für gezielte Tötungen ablaufen und welche verheerenden Folgen sie haben. Im Breitband² Podcast von Deutschlandradio Kultur spricht Philip Banse mit Constanze Kurz, Thomas Wiegold und John Goetz über die Drohnenproblematik:
Anlass für uns in unserer Gesprächssendung Breitband² noch einmal die grundsätzlichen Informationen zu Militärdrohnen zu erklären und die Fragen nach politischen, gesellschaftlichen und auch militärischen Konsequenzen zu stellen.
Wie funktionieren Kampfdrohnen? Was ist ihr militärischer Nutzen? Wer entscheidet über die Tötungen? Welche Daten werden von Kampfdrohnenpiloten benutzt? Ist Deutschland mitverantwortlich für die zahllosen Drohnentoten, unter denen auch viele Unbeteiligte sind, die gar nicht das Ziel der „gezielten“ Tötung waren?
-
: Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören
Zeuge Günter Heiß vor Beginn der Anhörung. : Live-Lesung: NSA-BND-Untersuchungsausschuss zum Nachhören Letzte Woche fand in Berlin eine Tagung über Drohnen statt, während zeitgleich im NSA-BND-Untersuchungsausschuss Brandon Bryant ausführlich zu seiner Tätigkeit als US-Drohnenpilot befragt wurde. Aus dieser Ausschuss-Befragung Bryants wurden Teile am Donnerstagabend im Rahmen der Tagung live verlesen. Wer bisher noch nicht die Zeit hatte, das Live-Protokoll zu lesen, dem bieten wir das mp3 dieser Live-Lesung zum Runterladen an.

Der Live-Lesung der Fragen der Parlamentarier und Aussagen von Brandon Bryant liegt eine gekürzter Teil des Live-Blogs der Sitzung zum Thema „Geheimer Krieg“ des NSA-BND-Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag zugrunde, den wir hier wiedergeben.
Die Antworten gibt der ehemalige Drohnenpilot der US Air Force, Brandon Bryant, 29, aus Montana. Bryant war als US-Drohnenpilot im Irak, New Mexico und Nevada im Einsatz, stieg 2011 aber aus Gewissensgründen aus. Seit seinem Ausstieg kritisiert er immer wieder öffentlich die Praktiken im Drohneneinsatz. Mit seiner Hilfe wollte der Untersuchungsausschuss mehr darüber erfahren, wie sehr Deutschland in die Drohnenschläge der USA involviert war und ist. Es steht im Raum, dass Informationen, insbesondere Koordinaten, die aus Deutschland geliefert wurden, bei gezielten Tötungen geholfen haben. Außerdem soll die US-Luftwaffen-Basis Ramstein in Deutschland dazu genutzt werden, Drohnenangriffe zu steuern. Eine Rolle bei der Zielauswahl spielt auch das in Stuttgart stationierte United States Africa Command (AFRICOM). Bryant sagte in einem Interview gegenüber der Süddeutschen Zeitung:
Es ist ganz einfach. Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.
Im NSA-BND-Ausschuss folgt nach einigen kurzen Eingangsworten Bryants die Befragung:
Bryant: Ich möchte Ihnen allen danken für die Ehre Ihrer Aufmerksamkeit. Wir müssen uns der Bedeutung der Informationen bewusst sein, denn wir werden hier Geschichte schreiben. Vor einhundert Jahren waren die USA und Deutschland noch Feinde, heute sind sie wichtigste Verbündete. Deutschland hat einen Einfluss darauf, in welche Richtung mein Land geht. Deutsche Erkenntnisse aus Zweiten Weltkrieg sind eine bittere Erfahrung. Wir müssen unsere Handlungen und die Verantwortung dafür sehen. Wir alle müssen uns fragen, wem wir dienen wollen und warum. Drohnenopfer Abdulrahman al-Awlaki wurde getötet, und ich war Teil dieser Maschine. Er und andere haben den Preis bezahlt. In Zukunft müssen wir Ähnliches verhindern. Wir müssen auch auf andere schauen: Manning, Assange, Snowden. Unsere Entscheidungen heute werden zeigen, wohin wir in Zukunft gehen.
Sensburg: Wollten Sie immer zum Militär?
Bryant: Ich wollte Journalist werden, habe englische Pädagogik studiert.
Sensburg: Oh, sie sind breit aufgestellt. Wie kam es dazu, zu den Nachrichtendiensten zu gehen, Sie hatten einen guten Eingangstest, warum nicht im Pressestab?
Bryant: Dass ich zum Militär ging, war eher schicksalshaft. Meine Mutter hatte immer noch Schulden, und ich wollte, dass sie damit nicht Rest ihres Lebens verbringt. Ich hatte einen Freund beim Zentrum für US-Armee-Rekrutierung. Er hat von der Air Force erzählt, sie würden die Ausbildung bezahlen und man kommt in der Welt herum. Das klingt gut mit 19 Jahren.
Sensburg: Wie ist dort die Personalauswahl? Braucht man im Drohnenbereich unglaublich viele Leute? Wie ist das Personalmanagement? Nehmen die alle, die eine Tastatur halten können oder möglichst viele junge Leute? Finden Sie, das läuft ordentlich? Sie sind innerhalb nur eines Jahres als Drohnenpilot übernommen worden. Ich kann mir da keine Spezialausbildung vorstellen.
Bryant: Ein paar Details zu Ausbildung: Die war unvollständig. Die Grundausbildung war okay, Bilderanalyse usw. Die Mentalität war aber wie im Kalten Krieg. Das waren auch die alten Videos.
Die Rekrutierung war letztlich eine Verarschung. Die lügen Sie an, drehen an Zahlen und medizinische Probleme werden ignoriert. Das kennt man sonst von der Air Force nicht. Ich war einer der ersten bei der „großen Schwemme“. Viele meiner Kollegen waren unterdurchschnittlich qualifiziert.Sensburg: Haben Sie mal geäußert, was Sie lieber machen würden? Selber fliegen, im Außenbereich arbeiten? Oder war alles aufdiktiert?
Bryant: Nein, habe es nicht probiert. Ich wurde in Nevada ins „Theater“ gebracht, das war so groß wie der Kreis an Menschen hier. Da haben wir Videos mit Drohnen und Heavy Metal gesehen. Der Sergeant sagte dazu: „Euer Job ist es, Menschen zu töten.“
Ich habe gesagt: „Ich glaube nicht, dass ich das machen kann.“ Er wieder: „Du hast einen Eid geleistet, du wirst das machen.“
Habe das dann auch getan. Mein Großvater hat gesagt: Das einzige, was ein Mann an Wert hat, ist sein eigenes Wort. Am Ende habe ich dann doch den Eid verletzt.Sensburg: Mitgehangen, mitgefangen? Haben Sie gedacht, das ist was nicht nur mit friedlichen Dingen?
Bryant: Ich wusste um die Auswirkungen, habe aber geglaubt, meinem Land zu dienen. Wirklich den Abzug zu betätigen, das habe ich mir nicht vorgestellt. Ich habe an das Land geglaubt.
Sensburg: Haben Sie selbst eine Fluglizenz?
Bryant: In der Air Force muss man Offizier sein. Das ist das Prinzip des Drohnenprogramms: Ein richtiger Pilot ist auch immer da, da muss man nur übernehmen, wenn er die Kontrolle verliert. Ich hatte Notfallautorität.
Sensburg: Ist man mit dem Piloten in einem Raum?
Bryant: Ja.
Sensburg: Was war deren Qualifikation?
Bryant: Die kamen von Fluggeräten und hatten Jahre Flugerfahrung. Aber die wurden aus vorigen Programmen rausgeworfen: betrunken, unfähig, Befehle zu befolgen, unfähig am Gerät… Wenige Piloten wollten freiwillig zum Drohnenprogramm.
Sensburg: Ist noch eine dritte Person im „Container“?
Bryant: Legalistisch sollte es noch Beobachter geben, ein weiterer Pilot. Aber tatsächlich passiert das nur auf Zufallsbasis.
Sensburg: Nochmal zum Ablauf ab Einsatzbefehl: Ist eine Remote Split Operation (RSO) im Hintergrund?
Bryant: Lange nicht mehr gehört. RSO heißt, dass wir in anderen Ländern agieren und gleichzeitig Fahrzeuge aus eigenem Land bedienen. Alles über Satellit gesteuert, und Ramstein ist der Signalrelais-Stützpunkt für Nahost.
Sensburg: Für welche Daten?
Bryant: Alle Daten. Jedes einzelne bisschen an Dateninformation, das zwischen Flugzeug und Mannschaft übertragen wurde.
Sensburg: Für alle Gebiete ist Ramstein bedeutend oder noch andere Relais-Stützpunkte?
Bryant: Alles Ramstein, wir mussten sogar einen neuen Satelliten hochschicken, weil die Signale aus Jemen nicht abgedeckt wurden.
Sensburg: Wer war noch ab und zu im Container?
Bryant: Besucher… manchmal Befehlshaber, höherrangige Leute. Normalerweise ist man aber allein und isoliert.
Sensburg: Wie läuft das generell ab, kriegen Sie vorher Infos wie: Wir überwachen jetzt dieses Haus. Dann fliegen Sie über dem Haus rum. Also wie kriegen Sie Input, wenn eine konkrete Zielperson auftaucht? Wen fragen Sie da?
Bryant: Wir fragen gar nichts. Wir bekommen Befehle.
Sensburg: Von wem?
Bryant: Verwirrend. Wir nennen die den „Kunden“, der kontrolliert die Mission: „Folgt dem, passt auf den auf.“
Sensburg: Wie ist das Verhältnis Sensor-Operator vs. Screener?
Bryant: Der Sensor-Operator koordiniert die Kamera. Die Screener in der „Distributed Ground Systems“-Bodenstation beobachten das Videobild und sagen dem Kunden bescheid, wenn etwas Wichtiges passiert.
Wenn jemand Wichtiges auftaucht, würde uns das gesagt werden. Sie sagen nicht, warum, sie sagen nur, folgt dem, das ist die Koordinate.Sensburg: Der Kunde würde dann den Wunsch äußern, weiterzuverfahren. Würde er auch sagen: „Zum Abschuss freigegeben“?
Bryant: Mehr oder weniger. Die mussten dann zum Geschäftsbefehlshaber gehen und es dann erlaubt bekommen. Aber die sagen, dass wir schießen sollen oder nicht.
Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Bryant: Korrekt.
Sensburg: Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund von Funkzellendaten Drohneneinsätze geflogen wurden? Reine Koordinaten? Wenn ja, wie geht das?
Bryant: Mein zweiter Abschuss war über Metadaten. Die vorige Schicht hatte Gebäude beobachtet. Bei meiner Schicht hatten wir Signale vom Telefontracking, dann wurde beschlossen, zu schießen.
Sensburg: Laut Zeitungsbericht: „Sie sollten High-Value-Targets verfolgen.“ Haben Sie sich das nachher erschlossen oder wussten Sie das vorher? Konkreter Fall: Anwar al-Awlaki.
Bryant: Das war ein besonderer Fall, es wurde gesagt, er sei ein Verräter und verdient es zu sterben. Ich wusste nichts speziell über ihn, nur dass er Imam war.
Sensburg: Waren da Nachrichtendienst-Leute dabei?
Bryant: Nein.
Sensburg: Wie wurde der Auftrag durchgeführt?
Bryant: Wir sind ihm zehn Monate lang gefolgt. Oder eher: Wir haben ihn gesucht. Und dann haben wir im Februar 2011 angefangen, bewaffnete Missionen über Jemen zu fliegen. Ich hatte auch kein Problem damit, dass die Konsequenz seines Auffinden sein Tod sein würde, denn das sollten eigentlich Bodentruppen machen. Man hat uns dann gesagt, der Präsident sagt, wir sollen ihn abschießen.
Der Kommandeur war sehr aufgewühlt. Er hat gesagt, er verletzt seinen Eid, denn selbst ein Verräter hat das Recht auf ein Verfahren mit Jury. Genau da hatte ich das Gefühl, ich hätte meinen Eid verraten.Sensburg: Ich frage mich: Kann eine Drohne durch Metadaten auf ein Ziel geleitet werden, durch Koordinaten?
Bryant: Ja.
Sensburg: Müssen die vorher da sein, wird die Drohne durch Metadaten geleitet?
Bryant: Beides. Wir haben eine grundlegende Vorstellung vom Gebiet. Metadaten helfen bei der Zielerfassung.
Renner: Sie sagen, Handysignale sind zur Lokalisation geeignet: Wurde auch auf terrestrischer Basis agiert?
Bryant: Wenn die Drohne Teil des GILGAMESH-Projektes ist, fungiert die Drohne als Funkmast. Ein Telefon sucht immer das stärkste Signal. Wir sind dann eben so ein Funkmast und wissen, wer da ist. Wir zapfen die echten Funkmasten an und ziehen das Signal zu der Drohne hin ab, durch Triangulation können wir dann das Ziel lokalisieren. Mit Satellitentelefon würde das nicht funktionieren.
Der Begriff GILGAMESH bezieht sich auf die aktive Geo-Lokation durch Predator-Drohnen.
Renner: Wir haben auch diskutiert, ob lokale Handydaten von Partnerstaaten nutzbar sind. Ein Argument lautet ja: Die Daten von USA und Deutschland sind nicht für Derartiges nutzbar, weil der Signalweg zu lang ist.
Bryant: Doch, das ist möglich, weil Metadaten nicht zeitkritisch sind, also SIM-Kartennummern etc. Das ist ja das, was wir wollen. Dadurch bekommen wir die Verbindung von der SIM-Karte zur Person. Wenn Deutschland diese Daten weitergibt, kann man damit dann Leute exekutieren.
Renner: Sind solche Fälle bekannt?
Bryant: Ja, ein Fall, von dem ich weiß: Es ging um zwei neuseeländische Lehrer. Diese Zivilisten waren in Nahost. Deutschland hat Metadaten an die USA gegeben, die zum Tode geführt haben. Sie wurden durch einen Drohnenschlag getötet.
Renner: Wurden dafür auch Metadaten genutzt?
Bryant: Metadaten waren das, was weitergegeben wurde.
Flisek: Sehen Sie auch ein Problem, wenn es sich um Einsätze handelt, die vom Völkerrecht gedeckt wären?
Bryant: Hypothetisch, wenn das Völkerrecht eingehalten wird und Aktionen nicht zur Tötung führen. Wenn wir damit jemanden verhaften und nicht töten, dann würde ich sagen, das ist okay. Aber wann wird das schon genutzt? Drohnenpiloten sind Menschenjäger.
Flisek: Sind „Kollateralschäden“ Einzelfälle? Worüber unterhalten wir uns da, war das der Regelfall?
Bryant: Ziemlich. Wir unterscheiden drei Kennzeichen: Männer in militärischem Alter, dann „Raben und Krähen“, also Frauen und Kinder. Männer in militärischem Alter heißt über zwölf Jahre, die waren legitime Ziele. Ich würde aber sagen, das sind Kollateralschäden, weil das nicht entsprechend der UN-Terminologie ist.
Flisek: Per se werden Männer mit Aussehen über zwölf Jahren als militärische Ziele eingestuft – also zum Abschuss freigegeben?
Bryant: Ja.
Flisek: Woran hat man das Alter festgemacht?
Bryant: Wussten wir nicht. Man hat ein gutes Bild vom Körper über Infrarot bekommen. Man konnte gut sehen: ob Jugendlicher, Kind, Frau, Mann.
Es ist viel komplizierter, welche Algorithmen man benutzt. Ob Hellfire-Raketen eingesetzt werden, war keine Information, die ich bekam.Flisek: War die Bewertung automatisiert oder durch Menschen?
Bryant: Durch Menschen. Die Screener und der Kunde haben die Entscheidung getroffen, auf wen man schießen sollte und warum.
Flisek: Bei dem Kriterium „zwölf Jahre“, hatten Sie dort Zweifel?
Bryant: Ja, jedes Mal. Das war einer der Hauptpunkte, der mich beschäftigt hat. Ich hatte Zweifel. Da waren einige Menschen, die bei Kollateralschäden gesagt haben: „Man muss das Gras mähen, bevor es wächst. Macht nichts, wenn es Kinder sind, das werden dann eh Terroristen.“

Flisek: Haben Sie Informationen darüber, dass deutsche Stellen über die Funktionen von Ramstein Bescheid wissen?
Bryant: Uns wurde gesagt, dass wir mit der Regierung zusammenarbeiten, und die wusste, was dort passiert. Wir müssen also nichts verbergen. Einzelne Namen oder Einheiten weiß ich nicht. Es wurde nur gesagt, dass Vertreter der deutschen Regierung wussten, was vor sich geht.
von Notz: Ist es ein Problem, dass Sie hier so offen reden, also rechtlich?
Bryant: Das sollte eigentlich kein rechtlich problematisches Thema sein. Ich übernehme Verantwortung, auch mein Land sollte das mal tun.
von Notz: Eine Frage zu Kollateralschäden: Hat es statistische Auswertungen gegeben, wo gesagt wurde: Diesmal war es sehr erfolgreich oder nicht so gut. Gab es Evaluationen? Konnte man überhaupt evaluieren? Oder hat man einfach gesagt: Passt schon?
Bryant: Nach jeder Mission, nach jedem Schuss musste der Pilot einen Bericht verfassen und eine Schadenseinschätzung abgegeben. Meist so, dass die Mission das Abfeuern einer Hellfire verlangte und drei Personen getötet wurden und die Mission erfolgreich abgeschlossen wurde.
von Notz: Wenn Berichte gefertigt werden, neigt man dazu, Probleme nicht reinzuschreiben? Gab es da einen Check oder ging das einfach so in die Statistik ein?
Bryant: Normalerweise wurde einfach geschrieben. Es gab dann ein Debriefing: „Was war gut, was schlecht?“
Ich habe nie erlebt, dass jemand zurechtgewiesen wurde. Es gab auch keinerlei Kontrolle, da hat keiner draufgeguckt.Sensburg: War das alles optisch, durch Kameraerfassung? Keine Signalerfassung?
Ströbele: War die Grundlage für Briefings die schriftlichen Unterlagen?
Bryant: Powerpoint-Präsentationen.
Warken: Laut Interview in der SZ im Jahre 2014 sagten Sie: „Es ist egal, wo Drohnen im Einsatz sind, die Daten gehen immer über Ramstein.“ Zur Einordnung: Ist Ramstein immer im Spiel oder nur bei Nahost?
Bryant: Soweit ich das weiß: immer.
Warken: In welcher Form, als Relaisstation?
Bryant: Ja.
Wendt: Sie sagten, 98 Prozent der Flugstunden waren Beobachtung und nur zwei Prozent Kampf. Stand das vorher fest, wurde zwischendurch gewechselt?
Bryant: Mit den Predator-Drohnen war jede Mission Aufklärung, die auch Kampf werden konnte. Reapers hatten acht Hellfire-Raketen, die spezifisch für Angriffe geschaffen sind. Ich bin immer Aufklärung geflogen, mit der Möglichkeit auf Abschuss.
Hahn: Ist die Entscheidung über Drohnenstarts eine politische oder militärische Entscheidung? Können Drohnen ohne politische Zustimmung eingesetzt werden?
Bryant: Hoffe ich nicht und glaube es nicht. Die meisten Tötungsentscheidungen waren militärische Operationen. Ich hoffe, dass es eine Struktur gab, in der das stattfand. Je mehr ich weiß, desto mehr sehe ich, wie das fragmentiert wurde. Ich habe den Abzug gedrückt, wenn mir das gesagt wurde.
Flisek: Sie sind jemand, der uns hier sehr, sehr eindrucksvoll geschildert hat, wie solche militärischen Drohneneinsätze aussehen. Als politische Entscheider haben wir das unter vielen Punkten zu beurteilen. Was ist für Sie der qualitative Unterschied im Kriegsrecht von bewaffneter Drohne und bewaffneter F16?
Bryant: Ein F16-Pilot muss jahrelang ausgebildet sein, fit sein, geistig und körperlich. Viel mehr Geld wird investiert in den Menschen als in das Flugzeug. Kampfpiloten sollen von höchster Qualität sein. Drohnenschnittstellen sind dagegen junge Leute von der High School. In meinem Fall: Ein junger Mann ohne Lebenserfahrung wird in eine Kampfsituation gebracht, neben einem Piloten, der enttäuscht ist und der eigentlich Flugzeuge fliegen will. Wenn der die Drohne fliegt, nimmt man ihm das weg. Seine Lebensqualität sinkt.
Wir wurden nicht hoch angesehen. Wir sahen uns als Flieger, aber andere Flieger haben uns gehasst. Wie bei einem Computerspiel, nicht wie Call of Duty, mehr wie SIMS.
Eine F16 kann vier bis fünf Stunden fliegen, dann Debriefings. Jedes Mal geht es um was. Bei Drohnen sitzt jemand stundenlang, zwölf Stunden, sechs Tage die Woche in einer isolierten Box: Menschen zugucken, Frauen beim Wäsche waschen, Männer beim Bomben legen und dann ihre Kinder umarmend, und wie Menschen auf Dächern Sex haben. Das ist psychologisch sehr unschön.
Es wird gesagt: Das ist nicht so anstrengend, sie können ja nach Feierabend nach Hause gehen, Pizza essen. Aber man bekommt keine Unterstützung, man hat nicht die Qualitäten, die man für die Einsätze braucht. Die Leute werden misshandelt, ich habe viele Scheidungen gesehen. Wir können ja auch nicht darüber sprechen, wenn wir nach Hause kommen.
Soldaten möchten sich wichtig fühlen, ruhmreich, ehrenhaft sein. Wenn ein Land, dem Sie dienen wollen, sie so missbraucht, macht das alles kaputt. Was Sie da sehen, ist, dass mein Land die Operateure verantwortlich macht, obwohl andere verantwortlich sind.Unabhängig von einer Mittäterschaft beim US-Drohnenkrieg, plant die Bundesregierung bereits die Anschaffung einer bewaffneten „europäischen Drohne“.
In der nächsten öffentliche Sitzung des NSA-BND-Ausschusses am 5. November wird übrigens der „Selektoren-Beauftragte“ Kurt Graulich befragt werden. Wenn die geneigten netzpolitik.org-Leser Gefallen an diesem Live-Lesung-Podcast haben, dann würden wir uns eine Form der Fortsetzung überlegen.
Bildlizenzen: CC BY 2.0 via flickr/Mike Licht. Musiklizenz im Podcast: CC BY-NC-SA 3.0 via jamendo/Bad Bed Bugs
-
: The Drone Papers: Wie der geheime Drohnenkrieg funktioniert
: The Drone Papers: Wie der geheime Drohnenkrieg funktioniert Passend zur heutigen Befragung des US-Drohnenpiloten Brandon Bryant im NSA-Untersuchungsausschuss hat The Intercept ein ausführliches Dossier zum US-Drohnenkrieg veröffentlicht. Die Artikelreihe basiert auf geheimen Militärdokumenten aus dem Jahr 2013, die ein Whistleblower der Plattform zugespielt hat. Sie dienten dazu, den Drohnenkrieg in Jemen und Somalia zwischen 2011 und 2012 zu evaluieren.
From his first days as commander in chief, the drone has been President Barack Obama’s weapon of choice, used by the military and the CIA to hunt down and kill the people his administration has deemed — through secretive processes, without indictment or trial — worthy of execution. There has been intense focus on the technology of remote killing, but that often serves as a surrogate for what should be a broader examination of the state’s power over life and death.
-
: Interview mit Nighat Dad: „Warum werden unschuldige Pakistanis durch aus Deutschland gesteuerte Drohnen getötet?“
Nighat Dad bei der Intelexit Pressekonferenz (Bild: Intelexit) : Interview mit Nighat Dad: „Warum werden unschuldige Pakistanis durch aus Deutschland gesteuerte Drohnen getötet?“ Bei der Pressekonferenz der Intelexit-Kampagne vergangene Woche sprach unter anderem die pakistanische Aktivistin und Rechtsanwältin Nighat Dad. In einer emotionalen Rede äußerte sie sich zu den Auswirkungen des Drohnenkrieges auf den Alltag der pakistanischen Bevölkerung und rief Geheimdienst-MitarbeiterInnen zum Ausstieg auf. Wir sprachen danach mit ihr unter anderem über die Arbeit der von ihr gegründeten Digital Rights Foundation, Massenüberwachung in Pakistan und die Rolle Deutschlands im Drohnenkrieg.
Nighat Dad ist die Gründerin und Geschäftsführerin der Digital Rights Foundation und Vorreiterin im Kampf um offenen Zugang zum Internet in Pakistan. Sie wurde 2015 vom TIME Magazin als „Next Generation Leader“ für ihre Arbeit zur Stärkung von Frauen gegen Belästigungen und Bedrohungen im Internet ausgezeichnet.
There is also an English version of this interview available. Es ist auch eine englische Version verfügbar.
Was macht die Digital Rights Foundation und an welchen Kampagnen arbeitet ihr aktuell?
Nighat Dad: Zurzeit arbeiten wir an einer Anti-Überwachungskampagne, da die Enthüllungen Snowdens zeigen, dass die NSA 55 Millionen pakistanische Mobilfunkanschlüsse überwacht.
Wir schauen uns aber auch die pakistanischen Geheimdienste an, welche ohne jegliche Rechenschaftspflicht und Transparenz Bürger, die Justiz und Politiker überwachen. Dabei machen wir die Regierung für ihr Handeln verantwortlich, indem wir Senatoren und Parlamentarier informieren. Es gibt nicht besonders viel Aufmerksamkeit und Bildung über Überwachungsmaßnahmen in Pakistan. Die meisten Leute sehen es als einen normalen Aspekt geheimdienstlicher Arbeit an. Niemand hinterfragt das. Nach den Enthüllungen von Snowden hat sich das aber geändert, sodass Senatoren und Parlamentarier das Thema adressieren.
Außerdem bieten wir IT-Sicherheitstrainings für Journalisten, Aktivisten und zivilgesellschaftliche Gruppen an, weil diese zunehmend das Internet für ihre Arbeit benutzen. Viele nutzen das Internet, ohne etwas über Online-Sicherheit zu wissen. Wir erzählen ihnen über Überwachung, wie sie genau beobachtet werden, welche Schritte sie übernehmen können, um Überwachung zu verhindern, und andere digitale Sicherheitsthemen.
Du bist ausgebildete Rechtsanwältin mit einem Schwerpunkt auf Frauenrechte. Mit welchen Herausforderungen und Problemen sehen sich pakistanische Frauen und Mädchen online konfrontiert?
Nighat Dad: Zurzeit gibt es keine Gesetzgebung zu Internetkriminalität oder Gesetze, die Frauen bei Belästigungen Absicherung bieten, also zum Beispiel bei Vergewaltigungsandrohungen oder wenn ihre Freiheitsrechte durch Belästigung eingeschränkt werden.
Erstens wissen also Frauen oftmals nicht bescheid über Rechtsmittel oder irgendwelche Gesetze, die ihnen Schutz bieten. Zweitens haben sie keine Ahnung, was sie im Falle von Belästigung machen sollen.
Ihr versucht ihnen also durch Trainings zu helfen?
Nighat Dad: Ja, wir haben ein großes Trainingsprogramm an Universitäten und Colleges gestartet, bei dem wir mit jungen Frauen reden. Immer mehr Frauen nutzen Handys in Pakistan, weil es zunehmend von ihren Familien akzeptiert wird. Normalerweise erlauben Väter und Brüder aus kulturellen Gründen Frauen den Besitz von Handys nicht. Ich kann mich gut erinnern, dass ich kein Handy haben durfte, als ich an der Universität studiert habe. Es ist also eine wirkliche Herausforderung für diese Frauen, Zugang zu dieser Technologie zu bekommen. Im Falle von Belästigungen und Bedrohungen können sie aber nicht einfach zu ihren Familien gehen und ihnen davon erzählen. Sie wissen nicht, wie sie mit solchen Situationen umgehen sollen, und kommen daher zu uns.
Sind Verschlüsselungstechniken in euren Trainings Thema?
Nighat Dad: Verschlüsselung ist in Pakistan verboten. Die Gesetze sagen, dass du eine Genehmigung von der Pakistan Telecommunication Authority (PTA) brauchst, um verschlüsseln zu dürfen, was überhaupt keinen Sinn für mich ergibt.
Kennst du Fälle, bei denen jemand auf Grund von Verschlüsselung angeklagt wurde?
Nighat Dad: Mir sind keine öffentlichen Fälle bekannt, aber ich weiß, dass die ISPs den Auftrag von der PTA bekommen haben, jene, die verschlüsseln, zu überwachen.
Wie gehst du mit dieser Situation persönlich um?
Nighat Dad: Manchmal nutze ich Verschlüsselung, wenn ich das Gefühl habe, meine Kommunikation sichern zu müssen, oder wenn ich mich bedroht fühle… Es gibt gerade diesen drakonischen Cybercrime-Gesetzesvorschlag, welcher einige unserer in der Verfassung niedergeschriebenen Grundfreiheiten einschränkt. Einige Aktivisten, unter anderem ich, sind dagegen besonders aktiv. Ich fühle mich also schon gezielt beobachtet. Wenn ich zum Beispiel bei Twitter über diesen Gesetzesvorschlag schreibe, steht immer eine Art Twitter-Troll-Armee bereit, mich zu attackieren. Gerade fühle ich mich also beobachtet und nutze sie [Verschlüsselung] nicht.
Es gibt zurzeit Bestrebungen der pakistanischen Regierung, die Kompetenzen der Überwachungsdienste auszubauen. Was sind die Vorhaben genau?
Nighat Dad: Ja, das stimmt. Privacy International hat vor ungefähr einem Monat einen Bericht herausgegeben, in dem sie zeigen, dass der pakistanische Geheimdienst plant, die Überwachungsprogramme der NSA nachzuahmen. Das ist nicht nur beschränkt auf die pakistanischen Internetnutzer, sondern auch außerhalb der Grenzen Pakistans. Es handelt sich also um einen bedeutenden Plan, der auch viel Geld kostet. Die veröffentlichten Dokumente zeigen, dass die Pläne auf das Jahr 2013 zurückgehen. Ich denke, dass sie gegenwärtig umgesetzt werden.
Gibt es darüber in Pakistan eine öffentliche Diskussion?
Nighat Dad: Erfreulicherweise ist es nicht nur die Zivilgesellschaft, die diesen Plan öffentlich thematisiert, auch ein Senator hat sich letztens dessen angenommen. Er brachte einen Antrag ein, der die Regierung auffordert, die Geheimdienste über diesen Plan zu befragen. Überall auf der Welt, auch in Pakistan, operieren Geheimdienste außerhalb gesetzlicher Kontrolle und Verpflichtungen. Ich denke, jetzt ist die Zeit, in der sie zur Rechenschaft gezogen werden sollen, was auch immer sie tun.
Wir wissen dank der Snowden Enthüllungen, dass Metadaten genutzt werden, um Zielpersonen für die Drohnenattacken auszuwählen. Wie funktioniert das?
Nighat Dad: Es ist bekannt, dass die meistgenutzte Taktik der NSA für die Drohnenattacken die „geolocation“-Methode ist, bei der Zielpersonen ausschließlich anhand von Mobiltelefonen und SIM-Karten identifiziert werden. Auch der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant hat deutlich gemacht, welche Rolle Metadaten im Drohnenkrieg spielen und wie durch ihre Fehleranfälligkeit bereits tausende Zivilisten getötet worden sind. Die NSA hat keinen Mechanismus, um ihre Ziele zu verifizieren, was zur Tötung von Unschuldigen führt.
Beispielsweise gab es 2011 einen Vorfall bei einer traditionellen Versammlung (Jirga), bei der lokale Belange geklärt werden, in der Stammesregion Waziristan mit mehr als hundert Stammesältesten. In dieser Region geschehen die meisten Drohnenattacken. Das Treffen wurde mit Drohnen angegriffen, weil einige der Männer Bärte trugen. So wurden 44 Stammesälteste getötet. Dieses Beispiel zeigt, wie Metadaten und Charakteristika genutzt werden, um Menschen als Ziele auszuwählen.
Ist das der Grund, warum du heute auf der Pressekonferenz der Intelexit-Kampagne gesprochen hast?
Nighat Dad: Ja, weil diese geheimen Unternehmungen der Geheimdienste und Regierungen zunehmen. Sie wollen aber nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel Deutschland: Niemand hinterfragt energisch genug, warum die Bundesregierung einen Stützpunkt für die Drohnenattacken der USA bereitstellt.
Ich spüre sehr viel Freiheit hier in Berlin. Schließlich hat die Stadt das Thema Überwachung schon in der Vergangenheit aufgeworfen und durch die Befragungen des NSA ein sehr gutes Vorbild für andere Regierungen gesetzt. Zur selben Zeit erlaubt die Bundesregierung den Amerikanern aber einen Stützpunkt zur Steuerung der Drohnenangriffe.
Du denkst also, dass die deutsche Regierung die Pflicht hat, etwas zu ändern?
Nighat Dad: Natürlich, warum auch nicht? Die Medien hier sollten die Regierung noch stärker unter Druck setzen, die Duldung des Stützpunktes Ramstein zu rechtfertigen. Warum werden unschuldige Pakistanis durch aus Deutschland gesteuerte Drohnen getötet? Das sind die Fragen, die gestellt werden müssen! Wir müssen sie zur Rechenschaft ziehen!
Was würdest du den Menschen sagen, die für die Geheimdienste arbeiten?
Nighat Dad: Ich denke, dass sie wissen sollten, dass diese Drohnenangriffe keine Videospiele sind, sondern dass dabei echte Menschen getötet werden. Jene, die tot sind, sind tot! Jene, die überleben, tragen Verletzungen davon. Die Opfer bekommen von nirgendwo Hilfe.
Die Drohnenattacken beeinflussen die Communities, weil Kinder nicht raus können, um zu spielen, nicht zur Schule gehen können. Mütter und Väter haben Angst, ihre Kinder aus dem Haus zu lassen, Menschen können nicht zu Hochzeiten gehen, an Beerdigungen teilnehmen oder traditionelle Stammesversammlungen abhalten, weil sie sonst leicht von Drohnen ins Ziel genommen werden. Die Mitarbeiter dieser Geheimdienste sollen wissen, dass Blut an ihren Händen klebt.
Was denkst du über die Intelexit-Kampagne?
Nighat Dad: Ich denke, dass es eine sehr gute Kampagne ist, weil sie den Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, aus diesen blutigen Unternehmungen auszusteigen. Es wäre wunderbar zu sehen, wie ihre „kleine“ Handlung eine reale Folge für die Communities und das Leben der Menschen in Pakistan hat. Wenn sie Herz und Gehirn haben, werden sie definitiv diese Möglichkeit nutzen, um aus den Behörden herauszukommen.
-
: Interview with Nighat Dad: „Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany?“
: Interview with Nighat Dad: „Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany?“ One of the guest speakers at the recent Intelexit press conference was Nighat Dad, a digital rights activist from Pakistan. She gave an emotional speech about the effects of the drone war on the daily lives of Pakistani citizens and appealed to intelligence agency personnel to resign. We talked to her afterwards about her work at the Digital Rights Foundation, mass surveillance in Pakistan and the involvement of the German government in the drone attacks.
Nighat Dad is the founder of Digital Rights Foundation Pakistan and its Executive Director. She has been named a „Next Generation Leader“ by the TIME magazine in 2015 for her work against online harassment of Pakistani women.
Es gibt auch eine deutsche Übersetzung dieses Interviews. There is also a german translation available.
What is the Digital Rights Foundation currently working on?
Nighat Dad: At the moment we’re working on an anti-surveillance campaign focusing on NSA’s intrusion in Pakistani space after Snowden’s revelations showed that the NSA surveilled 55 million Pakistani mobile users.
We are also looking into the Pakistani intelligence agency which is surveilling citizens, the judiciary, and politicians without having any accountability and transparency in the whole process. We are making the government accountable for their actions by reaching out to senators and parliamentarians. There is not so much awareness and education about surveillance in Pakistan, so people and politicians often think surveillance is part of the normal job being done by the intelligence agencies. Nobody questions them. However, the Snowden revelations led to a huge debate in Pakistan as well. Senators and parliamentarians are also raising this issue in their chambers now.
We also organize digital security trainings for journalists, activists, and civil society organizations because people are now more tend to use internet for their work. They use it without having any knowledge about security and safety in the online space. We are telling them about surveillance, how they are being monitored, what steps they can take to avoid surveillance and other digital security issues.
You are a trained lawyer with a focus on legislations and policies concerning women’s rights. What challenges and problems are Pakistani girls and women facing in the Internet?
Nighat Dad: At the moment we do not have any cybercrime legislation or any law which actually gives safeguards to the women who are facing harassment, for example rape threats or whose freedom of expression is violated by their harassers.
Firstly, women often don’t know about the legal remedy or any laws and policies which actually give them any safeguards. Secondly, they absolutely have no idea what to do in case of harassment or how to avoid it.
So you’re providing them with trainings?
Nighat Dad: Yes, we have started a massive training program in universities and colleges where we talk to young women. More and more women are using mobile phones in Pakistan because it is becoming more acceptable to their family members. Fathers and brothers usually didn’t allow women to have mobile phones due to cultural factors. I remember that when I was in university, I was not allowed to have a mobile phone. So it’s a real challenge for these women to have access to these technologies. Also, in a case of harassment they cannot simply tell their families about it. They don’t know how to deal with these situations.
Are you teaching encryption techniques in your seminars?
Nighat Dad: Encryption is actually illegal in Pakistan. The laws say that if you have to use encryption, you have to get permission from the Pakistan Telecommunication Authority (PTA) first, which actually does not make sense to me. I do not know about any public cases where people got into trouble because they used encryption but the ISPs are told by the PTA to monitor those who are encrypting.
Has anyone ever been charged with using encryption?
Nighat Dad: I do not know about any public cases where people got into trouble because they used encryption but the ISPs are told by the PTA to monitor those who are encrypting.
So how are you dealing with this situation in your daily work?
Nighat Dad: Sometimes I just start to use encryption when I feel like I need to secure my communications or when I feel endangered … There is this draconian cybercrime legislation right now which violates some of the fundamental freedoms enshrined in our constitution. There are a few activists in Pakistan who are at the forefront, including me, and I feel like I am being surveilled and I am being targeted. For example, whenever I talk about this cybercrime legislation on Twitter, there is this twitter troll army ready to attack me. These days I feel like I am actually monitored and I know that it is illegal so I am not using it [encryption] right now.
As far as I have heard, there are new plans by the Pakistani government on expanding the surveillance by the intelligence services. What’s the current status?
Nighat Dad: Yes, that’s right. Privacy International released a report about a month ago showing that the Pakistani intelligency agency is planning to replicate the programs of the NSA. Not only restricted to the Pakistani internet users but also outside the borders of Pakistan. This is a major plan that also requires a lot of money. The released documents show that these plans are dating back to 2013. I believe that they are implemented right know.
Is there a discussion in Pakistan about this?
Nighat Dad: Gladly, not only civil society is raising these issues but also one of the Senators addressed this recently. He issued a motion, demanding that the government questions the intelligence agencies about these plans. All around the world intelligence agencies are beyond legislative control and liabilities, in Pakistan as well. I think now is the time where they should be hold accountable, whatever they are doing.
We know from the Snowden revelations that Metadata is used to determine targets for drone attacks. How does that work?
Nighat Dad: It is already revealed by Snowden that for the drone attacks the most common tactic by the NSA is „geolocation“ which involves locking of the sim card or mobile handset of a target. Former drone pilot Brandon Bryant also mentions clearly how metadata is used in drone strikes and how erroneousness in this method has killed thousands of civilians. The NSA has no mechanism to verify its targets which often results in the killing of innocent people.
They have also identified some characteristics like a gathering of three to four men having beards. For example in 2011, there was this tribal gathering, a Jirga, with more than a hundred elders in a tribal area (Waziristan) where most of the drone attacks happen and they were discussing local village issues. They were attacked by drones because some of the men had beards and 44 elders got killed. This shows how characteristics and metadata are used to target people.
Is this the reason why you were one of the speakers at the press conference of the intelexit campaign today?
Nighat Dad: Yes, because the secretive business of these intelligence agencies and governments is becoming more and more common. They don’t want be held accountable. In Germany for example: No one is questioning them hard enough why they are providing an air base for the drone attacks by the US.
When I come to Berlin, I feel like there is a lot of freedom here. Berlin has raised the issue of surveillance in the past and has set a very good precedence for the governments as well to question the NSA but at the same time they’re allowing a base for operating drone attacks.
So you think that the German government has an obligation to change something?
Nighat Dad: Absolutely, why not? The media here should pressure the German government more heavily to provide justification for why they are providing the Ramstein base. Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany? These are the questions that should be raised! We should hold them accountable!
What would you like to tell those people working for the intelligence agencies?
Nighat Dad: I think they should know that the drone attacks that are happening are not a videogame but that real people, real human beings are killed. Those who are dead are dead! Those who survive are disabled, they are crippled. These victims just do not get any remedy from anywhere.
The drone attacks are impacting communities since children cannot go out and play, they cannot access schools. Mothers and fathers are scared to send their kids out of the house, people cannot gather in a wedding, they cannot go to a funeral or hold tribal gatherings because they are easily targeted by drones. People in those agencies should be aware that they have blood on their hands
What do you think about the Intelexit campaign?
Nighat Dad: I think it is a very good campaign as it paves a way for those agents to get out of this bloody business. It would be great if they see that their “small” actions have a real impact on the communities and lives of people in Pakistan. If they have a heart and a brain, they will definitely use this opportunity to get out of these agencies.
-
: Deutsche Flugsicherung fordert, dass BesitzerInnen privat genutzter Drohnen auf Vorrat gespeichert werden
Der Aufsichtsrat der Deutschen Flugsicherung. : Deutsche Flugsicherung fordert, dass BesitzerInnen privat genutzter Drohnen auf Vorrat gespeichert werden Der Aufsichtsratschef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters nach einem Interview mit dem früher als Staatssekretär im Verkehrsministerium tätigen DFS-Manager. Dabei geht es um kleine Quadrokopter, die mittlerweile in vielen Ausführungen und Preisklassen in Elektronikmärkten erhältlich sind. Der Kauf erfolgt in der Regel anonym, Gerätenummern und Personen werden allenfalls für Rechnungszwecke gespeichert.
Mit einer Kennzeichnungspflicht würden die kleinen Quadrokopter ihren BesitzerInnen zugeordnet und damit ähnlich behandelt wie größere Drohnen. Laut Scheurle könnten die Behörden „jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen“.
Es soll sich dabei offenbar nicht um technische Mittel wie einen RFID-Chip handeln, der erst im Falle einer Gesetzesüberschreitung ausgelesen würde. Vielmehr bemüht Scheurle den Vergleich mit der bemannten Luftfahrt, wo über Transponder neben Informationen über das Flugzeug permanent Daten über Richtung und Geschwindigkeit ausgesendet werden.
Flugverbotszonen nach US-Vorbild
Der deutsche Vorschlag zielt auf eine Art Vorratsdatenspeicherung für fliegende Elektrogeräte und setzt damit eine EU-Initiative um. Im März hatten die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission das „Statement von Riga“ verabschiedet. Auch dort wird gefordert, DrohnenpilotInnen für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Drohnen und ihre BesitzerInnen müssten demnach jederzeit identifizierbar sein. Angeraten wird, den „am wenigsten bürokratischen Weg“ zu wählen. Der Vorschlag hebt hervor, dass einige Staaten bereits entsprechende „Chips“ in Drohnen vorschreiben wollen.
Vorstellbar sei laut Scheurle auch, „in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern“. Dann könnten bestimmte Gebiete nicht mehr durchflogen werden. Die Drohnen würden auf diese Weise wie an einer unsichtbaren Mauer stehenbleiben. Ein solches Verfahren hatte der populäre Hersteller DJI nach einem Vorfall am Weißen Haus versprochen, dies aber aus technischen Gründen kurz darauf widerrufen. Denn auf den Platinen der Quadrokopter könnten zwar Flugverbotszonen programmiert werden. Diese würden aber nur dann aktualisiert, wenn die BesitzerInnen ein Firmware-Update durchführen.
Hintergrund der Initiative sind mehrere Vorfälle, in denen die Drohnen der zivilen Luftfahrt in Europa gefährlich wurden. Zuletzt war ein Lufthansa-Jet in Warschau beinahe mit einem Quadrokopter kollidiert. Auch Rettungsmannschaften berichten, dass ihre Hubschrauber immer öfter durch Kameradrohnen behindert würden. Justizbehörden klagen ebenfalls über die Nutzung der Drohnen, um in Gefängnissen verbotene Güter zu schmuggeln. Wie in der Nähe von Flughäfen darf über Justizvollzugsanstalten allerdings nicht geflogen werden.
Drohnen „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“
In Deutschland wurde das Phänomen unerwünschter Drohnenflüge erstmals 2013 breiter bekannt, als AktivistInnen in Dresden eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. In Frankreich kurvten kleine Drohnen im Oktober und November 2014 in mindestens 15 Fällen über Atomkraftwerken, ohne dass die PilotInnen festgestellt wurden. Atomanlagen dürfen jedoch nur in einer Höhe von mindestens 1.000 Metern überflogen werden.
Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Geräte explosive oder gefährliche Stoffe transportieren könnten, um Anschläge oder andere Straftaten zu begehen. Das Bundeskriminalamt erforscht deshalb mit mehreren Landeskriminalämtern Möglichkeiten zur Abwehr der kleinen Drohnen. Im Rahmen einer „Marktbeobachtung“ haben die Behörden unter anderem Jamming-Verfahren, Gewehre, die Netze verschießen, oder Laserwaffen begutachtet und diskutiert.
Die weniger eingriffsintensiven Vorschläge der Deutschen Flugsicherung gehen in eine deutlich andere Richtung als die Suchbewegungen der Kriminalbehörden. Trotzdem sind sie datenschutzrechtlich bedenklich, denn es entstünde ein Register, in denen Personen und Fahrzeuge gespeichert würden. Scheurle erläutert nicht, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürften.
Förderung der europäischen Industrie
Auch die EU-Kommission warnt vor „illegalen Tätigkeiten“ mit Drohnen. Sie könnten demnach „als Waffen benutzt werden, die Signale der Navigations- oder Kommunikationssysteme fremder Drohnen könnten gestört oder Bodenkontrollstationen überfallen werden“. Zur „Behebung von Sicherheitsschwachstellen im Bereich Information und Kommunikation“ müsse deshalb ein „Generalplan für das europäische Flugverkehrsmanagement“ erstellt werden. Aus den dort festgestellten „Sicherheitserfordernissen“ müssten dann „rechtliche Verpflichtungen für alle relevanten Akteure“ abgeleitet werden, darunter „Navigationsdienstleister, Drohnen-Betreiber oder Telekommunikationsdienstleister“.
Laut dem DFS-Chef müssten Drohnen die Regeln für den Betrieb des bemannten Flugverkehrs beachten. Damit liegt Scheurle auf einer Linie mit der EU-Kommission, die seit einigen Jahren die Gleichstellung der unbemannten und bemannten Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der vollautonome Flug erlaubt werden.
Die besagte EU-Initiative zielt vor allem auf die Förderung der europäischen Industrie. Die EU-Kommission veröffentlichte im Jahr 2014 Zahlen, wonach die globalen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Beschaffung (einschließlich militärischer Aufträge) von 5,2 Milliarden US-Dollar jährlich auf rund 11,6 Milliarden im Jahr 2023 steigen. Weltweit seien 1.708 unterschiedliche Drohnen-Typen belegt, davon 566 in Europa. Der Europäische Lobby-Verband der Luftfahrt‑, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie orakelt von 150.000 Arbeitsplätzen bis 2050.
Mehr große Drohnen auch für deutsche Polizeibehörden?
Geld und Arbeitsplätze in der Industrie mag auch Klaus-Dieter Scheurle mit seinen Regularien für kleine Drohnen im Sinn gehabt haben. Die Deutsche Flugsicherung gehört zwar zur Bundesregierung, ist aber ein Unternehmen. Scheurle hat seit zweieinhalb den Vorsitz inne, schon vorher saß er im Aufsichtsrat der DFS. In der Vergangenheit probierte er sich als CSU-Politiker, Banker und Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde. Sein Wechsel zur DFS löste im Jahr 2012 Irritationen aus.
Der ehemalige deutsche Staatssekretär geht davon aus, dass sich die Zahl der Drohnen in den nächsten fünf Jahren hierzulande mindestens verzehnfacht. Es ist unklar, ob dabei auch Geräte von Sicherheitsbehörden erfasst sind. Einige Landeskriminalämter nutzen Quadrokopter zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Tatortsicherung.
Während seiner Tätigkeit als Staatssekretär hatte Scheurle gefordert, die deutschen Polizeibehörden nunmehr auch mit größeren Drohnen auszurüsten, um damit höherwertige Überwachungssensorik zu transportieren. Die Fluggeräte müssten demnach rund um die Uhr in ganz Deutschland einsatzbereit sein.
-
: Drohnen und deren Abwehr beim G7-Gipfel in Elmau
Männer, die auf Monitore starren: Werbung für das System TARANIS, über das Informationen zu Drohneneindringlingen verteilt werden können. : Drohnen und deren Abwehr beim G7-Gipfel in Elmau Zu den Sicherheitsmaßnahmen rund um den G7-Gipfel im bayerischen Elmau gehörten in geringem Umfang auch Einsätze von kleinen Drohnen. Laut der Antwort des Bundeskanzleramts auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter seien von der Bundespolizei drei Flüge mit Quadrokoptern durchgeführt worden. Die Maßnahmen erfolgten als Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA), das für den Personenschutz der Staatsgäste verantwortlich war. Ziel war die Erstellung von „Luftbildaufnahmen und Videoaufzeichnungen“. Diese seien „umgehend ausgewertet, nicht gespeichert und nicht weitergegeben“ worden.
Pro halbe Stunde werden die Kosten der Flüge mit 0,60 Euro veranschlagt. Diese ermittelten sich laut dem Bundeskanzleramt aus „Betriebskosten, berechnet aus Anschaffungskosten und etwaigen Ladezyklen, sowie Aufladung des Akkus“. Glaubwürdig ist das kaum, zumal die gängigen und auch von der Bundespolizei genutzten Geräte „Aladin“ und „Fancopter“ in der Anschaffung einen fünfstelligen Betrag verschlingen dürften.
Bundes- und Länderpolizeien suchen Handlungsempfehlungen zur Abwehr von Drohnen
Außer der sächsischen setzen deutsche Polizeibehörden derzeit kaum Drohnen ein. Weitaus mehr Anstrengungen richten Bundes- und Länderpolizeien auf die Abwehr von Quadrokoptern. Aufgrund seiner Zuständigkeit für den Personenschutz leitet das BKA derzeit zwei internationale Arbeitsgruppen, auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Bald sollen Handlungsempfehlungen vorliegen, entsprechende Inspirationen wurden bei niederländischen und britischen Polizeibehörden eingeholt.
Es gibt mehrere Herangehensweisen, unerwünschte Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Mittels Sensorik können die Bewegung, das Aussehen, die Temperatur oder die Funkfrequenz der Fernbedienung analysiert werden. Mikrofone spüren Geräusche auf. Auch elektromagnetische oder elektrostatische Emissionen können erkannt werden. Zur Abwehr können GPS-Module, die Fernsteuerung oder Motoren gestört werden. Die Rüstungskonzerne MDBA, Rheinmetall und Airbus Space and Defense forschen an Strahlenwaffen, um die Elektronik mit elektromagnetischen Impulsen lahmzulegen. Der Raketenhersteller MBDA führte kürzlich den Abschuss einer Mikrodrohne mit einem Hochenergielaser vor.
Auch beim G7-Gipfel war ein System zur Erkennung von Drohnen installiert. Zum Zuge kam das Radarsystem des Militärzuliefers ESG. Die Anlage wurde zusammen mit dem deutschen Rüstungskonzern Diehl Defence und der niederländischen Firma ROBIN Radar Systems errichtet. Das gemeinsam entwickelte System ist erst wenige Monate alt und offenbar noch nicht serienreif.
Inwiefern beim G7-Gipfel auch Anlagen zur Abwehr (etwa Abschuss oder Jamming) installiert waren, ist nicht bekannt. Der Online-Dienst „Hardthöhenkurier“ dekoriert seinen Bericht zum ESG-System mit einem Bild vom Dach des Schlosses in Elmau, auf dem lediglich verschiedene Erkennungssysteme zu sehen sind.
Weitreichende Einsatzgebiete für neue Systeme
Der Test beim G7-Gipfel diente wohl auch dazu, neue Märkte für das von ESG eigentlich für militärische Zwecke entwickelte „Führungs- und Lagedarstellungsmittel“ TARANIS zu finden. Nach Auskunft des Herstellers seien die Informationen der Drohnen-Erkennungssysteme in Elmau an mobile Endgeräte der Polizei übermittelt worden.
Zu den Sicherheitsrisiken durch Drohnen – mithin den Einsatzgebieten der Hardware – zählt ESG öffentliche Großveranstaltungen sowie „sicherheitsempfindliche Infrastrukturen und Einrichtungen wie Kernkraftwerke, industrielle Großanlagen, Liegenschaften der Bundeswehr oder Justizvollzugsanstalten“. Im Fokus stünden die „unbefugte Nutzung zum Zweck der Ausspähung oder Provokation, aber auch die Verwendung zu kriminellen und terroristischen Zwecken“.
-
: Neue Pläne für Kampfdrohnen: Wegen Zulassungsproblemen verabschiedet sich die Bundeswehr von „Predator B“
Das derzeit neu entwickelte Modell "Certifiable Predator B" soll alle europäischen Zulassungsanforderungen erfüllen. : Neue Pläne für Kampfdrohnen: Wegen Zulassungsproblemen verabschiedet sich die Bundeswehr von „Predator B“ Das Verteidigungsministerium hat das für anvisierte Rüstungsdeals mit den USA vorgesehene Verfahren „Foreign Military Sales“ (FMS) für die Drohne „MQ‑9 Predator B“ gestoppt. Dies teilte der parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Zu den Gründen heißt es, der US-Hersteller General Atomics entwickle derzeit mit der Drohne „Predator CPB“ ein neues Modell für europäische Märkte. Falls sich die Bundesregierung für einen Kauf entscheidet, seien die für Zulassungsverfahren in Deutschland zu beachtenden Standards erfüllt.
Das Kürzel steht für „Certifiable Predator B“. Das Programm wurde 2013 aufgelegt, als die deutschen Drohnen-Pläne wegen Zulassungsschwierigkeiten ins Trudeln gerieten. Die „Certifiable Predator B“ hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Auch das Verteidigungsministerium quittiert dem Modell „weitgehende Abweichungen“, es handele sich sogar um eine „weitgehende Neu- bzw. Nachentwicklung“.
Seit 1990 hat General Atomics die „Predator“ in rund 20 Ausführungen entwickelt und verkauft. Die „Predator B“ ist eine der neuesten Versionen und firmiert inzwischen unter dem Namen „Reaper“.
Neu entwickelt für europäische Anforderungen
Außer der „CPB“ arbeitet General Atomics an einer Steigerung der Energieversorgung für die „Predator B“ in einer Version „Block 5“. Die US-Luftwaffe könnte auf diese Weise noch mehr Aufklärungssensorik befördern. Außerdem wird die Drohne in einer Exportversion für „nicht-europäische Märkte“ entwickelt. Diese „Predator XP“ ist vor allem für arabische Länder gedacht, die aus politischen Gründen keine israelischen Drohnen kaufen wollen. Angeblich soll die „Predator XP“ so konzipiert sein, dass sie auch nachträglich nicht bewaffnet werden kann.
Die „Predator B“ wird derzeit vom Militär in Großbritannien, Frankreich und Italien geflogen. Auch die Niederlande verfügt über drei Exemplare, darf diese aber nicht im eigenen Land fliegen. Außer Deutschland haben auch Polen und Spanien Interesse am Kauf von „Predator B“ bekundet. Beide Regierungen äußern sich aber skeptisch, ob die Drohnen den heimischen Zulassungskriterien entsprechen.
General Atomics wirbt mit der Serienfertigung der „Certifiable Predator B“ ab 2017, vergangenen Monat meldete der US-Hersteller das Erreichen eines ersten Meilensteins. Das Versprechen der europäischen Lufttüchtigkeit gilt sowohl für die Drohne als auch für die zur Steuerung benötigten Bodenstationen. Seit letztem Jahr experimentiert General Atomics mit dem Einbau deutscher Kommunikationsanlagen, damit auch diese den Anforderungen in Europa genügen. Erste Tests wurden mit einem System von Rohde & Schwarz durchgeführt. Die Software Defined Radios des Typs „MR6000A“ waren zuvor im Rahmen des Airbus 400M-Programms zertifiziert worden.
Für den damals geplanten Verkauf der Vorversion „Predator B“ nach Deutschland hat General Atomics im Auftrag der US-Luftwaffe 2011 eine technische „Gap-Analyse“ angefertigt. Die offensichtlich negativen Studienergebnisse wurden laut dem Verteidigungsministerium mit Ankündigung der Entwicklung der „Certifiable Predator B“ nicht weiter verfolgt. Auch die Schweizer Firma RUAG, die für die Vermarktung von „Predator“-Drohnen in Europa zuständig ist, hat eine solche Studie für die Version „Block 1“ durchgeführt.
Eine „bundeswehrinterne Bewertung“ habe jedoch ergeben, dass die Drohne „einer umfassenden Nach- bzw. Neuentwicklung bedürfte“, um den deutschen Anforderungen der STANAG 4671 und anderer Zulassungsvorschriften zu genügen. Sollte hingegen die „Certifiable Predator B“ die von der NATO geforderten Standards STANAG 4671, DO-178C und DO-254 erfüllen, sehe das Verteidigungsministerium „gute technische Voraussetzungen für eine deutsche luftfahrtrechtliche Zulassung.“
Auch die alte „Heron 1“ ist noch im Rennen
Nach Bekanntwerden der fortgeschrittenen Pläne zur Beschaffung von Kampfdrohnen hatte die Bundesregierung 2013 angekündigt, zunächst eine „gesellschaftliche Debatte“ zu führen. Dessen ungeachtet reisten in dieser Zeit mehrere Abteilungen und Ämter des Verteidigungsministeriums mehrfach in die USA, um technische Voraussetzungen einer möglichen Zulassung der Kampfdrohnen zu erörtern. Hierzu gehörten außer der Wehrtechnischen Dienststelle 61 der Bundeswehr (zuständig für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung) auch das Kommando Luftwaffe, das Planungsamt und das Luftfahrtamt der Bundeswehr.
Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen anschaffen. Im nächsten Quartal soll der Generalinspekteur der Bundeswehr eine Auswahlentscheidung treffen. Außer der „Predator“ kommt laut dem Verteidigungsministerium nur die israelische Drohne „Heron“ infrage. Die „Heron“ wird inzwischen in der größeren und leistungsfähigeren Version „TP“ produziert, allerdings käme für die Bundeswehr „mit Einschränkung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit“ auch die frühere Version „Heron 1“ in Betracht. Seit 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr für eine „Besprechung zur Zulassbarkeit“ mehrmals nach Israel.
Auch die Herstellerfirma Israel Aerospace Industries (IAI) hatte die Lufttüchtigkeit ihrer Drohne für Deutschland untersucht. Dies geschah aber ohne offiziellen Auftrag des Verteidigungsministeriums. An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus (damals EADS) beteiligt. Trotz ihres informellen Charakters hat sich die zuständige Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr in „Workshops“ mit den Ergebnissen der Studie beschäftigt. Im Ergebnis heißt es, dass „bei ca. zehn Prozent der Forderungen“ entsprechender Standards Abweichungen festgestellt wurden. Auch fehle der Nachweis der „elektromagnetischen Verträglichkeit“.
Vorstudie für europäisches Drohnenprojekt wieder unklar
Unklar ist, ob die aus Israel oder den USA stammenden Drohnen lediglich als Übergangslösung angeschafft werden. Denn insbesondere der europäische Airbus-Konzern drängt seit Jahren zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“, die dann bewaffnet und unbewaffnet operieren könnte. Dieses zunächst „Talarion“ genannte Projekt firmierte später als „FEMALE“ und mittlerweile als „MALE 2020“.
Im Frühjahr hatte die für Rüstungsfragen zuständige Staatssekretärin Katrin Suder die Obleute der Bundestagsfraktionen darüber unterrichtet, dass noch in diesem Jahr eine erste Vereinbarung über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ unterzeichnet und anschließend eine Studie zur Realisierung erstellt werden soll. Eigentlich waren hierfür außer Airbus die Firmen Dassault Aviation (Frankreich) und Alenia Aermacchi (Italien) vorgesehen.
Ob die drei Rüstungskonzerne jedoch wirklich Auftragnehmer dieser Vorstudie werden, sei laut dem Verteidigungsministerium noch gar nicht entschieden. Zwar seien Vertreter der Firmen „bei verschiedenen Besprechungen im nationalen und internationalen Rahmen“ anwesend gewesen hatten dort ihr „Angebot zu einer möglichen Definitionsstudie und anschließender Entwicklung“ vorgetragen. Mittlerweile sei aber auch Spanien an der Beteiligung am „deutsch-französisch-italienischen Entwicklungsvorhaben“ interessiert. Entsprechende Absichten würden „auf Arbeitsebene der Ministerien“ und auf Staatssekretärsebene verhandelt.
-
: Laser, Strahlenwaffen und Störsender: BKA leitet zwei internationale Arbeitsgruppen zur Abwehr kleiner Drohnen
Vor drei Wochen hatte der Raketenhersteller MBDA den Abschuss einer kleinen Drohne durch einen Hochenrgielaser demonstriert. MBDA : Laser, Strahlenwaffen und Störsender: BKA leitet zwei internationale Arbeitsgruppen zur Abwehr kleiner Drohnen Das Bundeskriminalamt (BKA) führt eine EU-Arbeitsgruppe zur Abwehr kleiner Drohnen an. So steht es in dem Arbeitsprogramm der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“. Die Arbeitsgruppe gehört zum „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF), einem Netzwerk von Polizeibehörden die mit Personenschutz befasst sind. Als deutsches Mitglied ist dort das BKA vertreten.
Weitere Mitglieder der Gruppe sind Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn sowie die EU-Polizeiagentur Europol. Ziel ist die Entwicklung von Verfahren, um kleine Drohnen erkennen und abwehren zu können. Zunächst werden Vorfälle des vergangenen Jahres begutachtet, bei denen Personen durch kleine Drohnen bedroht wurden. Anschließend werden Methoden zur Störung oder Zerstörung der kleinen, ferngesteuerten Flieger ausgewertet.
Im Bereich des Personenschutzes ist das BKA seit einiger Zeit mit dem Phänomen befasst und hat bereits einen Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien und dem derzeitigen Stand der Technik erhoben. Mit der Landeszentrale für polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen wurde bereits ein Verfahren zum „Jamming“ von Funkfernsteuerungen erprobt. Das BKA interessiert sich auch für Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“.
Bundesländer erarbeiten Handlungsempfehlungen
Mehrere Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Untersuchungen gestartet. Die Innenminister der Länder hatten sich vergangenes Jahr mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, an der außer dem BKA und der Bundespolizei elf Bundesländer beteiligt sind. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten, befragt wurden hierzu unter anderem niederländische und britische Polizeibehörden. Ein nicht-öffentlicher Abschlussbericht war für die März-Sitzung der IMK angekündigt. Auch die Staatssekretäre aus den Justizressorts der Länder haben eine Länderumfrage gestartet, um den Bedarf nach neuen Regelungen zur Kontrolle oder Abwehr von Drohnen auszuloten.
Auf EU-Ebene wurde das Thema letztes Jahr erstmals diskutiert. Das „European Network for the Protection of Public Figures” zirkulierte einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten, der Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr abfragte. Auch Maßnahmen wie die Änderung von Gesetzen, Ausbildung und Training wurden gesammelt.
Die Abwehrmöglichkeiten von Drohnen werden auch im Rahmen eines internationalen Netzwerkes staatlicher Personenschutzdienststellen untersucht. Innerhalb dieser „Association of Personal Protection Services” ist eine entsprechende Unterarbeitsgruppe eingerichtet worden, die ebenfalls von Deutschland geleitet wird. Wie beim ENPPF dürfte es sich dabei um das BKA handeln. Andere Teilnehmer sind Polizeibehörden aus Israel, Polen, den Niederlanden und Südkorea. Zuletzt traf sich die Gruppe im März in Deutschland.
Beide Arbeitsgruppen sollen nun miteinander verzahnt werden. Unter Federführung der deutschen Polizei wird ein Fragebogen an das internationale Fragebogen geschickt, in dem Erfahrungen und Techniken gesammelt werden. Dann sollen gemeinsame „Aktionen” folgen.
Zahlreiche Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr
Die Möglichkeiten zur Erkennung von Drohnen sind zahlreich. Möglich sind beispielsweise Sensoren zur Feststellung von Bewegung, Radar oder Laser. Mikrofone können Drohnen an ihren Geräuschen erkennen. Die Systeme strahlen aber auch elektromagnetische oder elektrostatische Emissionen aus, die eine Wiedererkennung bekannter Typen ermöglichen. Mithilfe weiterer Sensoren können Drohnen auch am Aussehen, der Temperatur oder der genutzten Funkfrequenz der Fernbedienung erkannt werden. Schließlich kann auch erkannt werden, wenn in der Nähe Bilder übertragen werden.
Zur Abwehr der Drohnen kommen ebenfalls mehrere Ansätze infrage. So können einzelne Komponenten der Drohne (etwa GPS-Module, die Fernsteuerung oder Motoren) mithilfe von Störsendern lahmgelegt werden. Möglich ist auch, den per GPS definierten Kurs der Drohne zu beeinflussen, indem ein gefälschtes Signal ausgesendet wird. Denkbar wäre sogar, Sensoren zur Lage oder Richtung des Fluges oder den meist eingebauten „E‑Kompass“ aus der Ferne zu manipulieren. Einige Hersteller entwickeln Verfahren zum „Einfangen“ von Drohnen mit Netzen oder Fallschirmen.
Abschuss mit Strahlenwaffen
Geforscht wird auch zum Abschuss von Drohnen. Statt Schusswaffen setzen die Polizeibehörden dabei lieber auf Strahlenwaffen, wie sie von den europäischen Rüstungskonzernen MDBA, Rheinmetall und Airbus Space and Defense entwickelt werden. In einem EU-Forschungsprojekt arbeitet MDBA an Methoden, die Bordelektronik von Fahrzeugen oder Schiffen mit mit elektromagnetischen Impulsen lahmzulegen um diese zu stoppen. Das Endprodukt soll tragbar sein, um es in Polizeifahrzeugen mitführen zu können.
Deutsche Polizeibehörden haben sich bereits bei den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH und DeDrone GmbH nach dem Stand der Forschungen erkundigt. Auch Abwehrmöglichkeiten der Bundeswehr waren von Interesse. Weitere „Sachstanderhebungen“ erfolgten beim europäischen Rüstungslieferanten MBDA. Der Raketenhersteller hatte vor drei Wochen den Abschuss einer kleinen Drohne mit einem Hochenergielaser vorgeführt. Zum Einsatzspektrum des Lasers verweist MBDA in einer Pressemitteilung auf den Quadrokopter, der im CDU-Wahlkampf in Dresden zwei Meter vor der Nase der Kanzlerin Angela Merkel und des damaligen Verteidigungsministers Thomas de Maizière zu Boden ging.
-
: „Wiederinbetriebnahme“ der Spionagedrohne Euro Hawk soll für drei Jahre weitere 192,7 Millionen kosten
Sollte eigentlich als Prototyp die Beschaffung weiterer vier Drohnen einleiten: Der gegroundete "Euro Hawk" : „Wiederinbetriebnahme“ der Spionagedrohne Euro Hawk soll für drei Jahre weitere 192,7 Millionen kosten Die von der Bundeswehr zunächst als Prototyp beschaffte Riesendrohne „Euro Hawk“ wird wieder aus der Garage geholt. Dies teilte das Verteidigungsministerium gestern in der Fragestunde des Bundestages mit. Demnach würden derzeit „Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme“ der eingemotteten Spionagedrohne getroffen, damit diese zu neuen Testflügen starten kann. Zunächst soll aber die Verkehrssicherheit bescheinigt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um eine vorläufige Verkehrszulassung.
Die Schritte erfolgen in drei Phasen. In der nun beendeten Stufe 1 wurde der „aktuelle luftfahrzeugtechnische Zustand“ untersucht. Den Auftrag hierzu erhielt die Euro Hawk GmbH, ein Konsortium des US-Drohnenherstellers Northrop Grumman und des europäischen Rüstungskonzerns Airbus, der das vom „Euro Hawk“ transportierte Spionagemodul ISIS fertigt. Das Konsortium hat nun ein Angebot zur vertraglichen Umsetzung der Stufe 2 über 32,7 Millionen Euro vorgelegt. Das Verteidigungsministerium will hierüber jedoch verhandeln.
Das technisch veraltete Spionagemodul soll nochmal 55 Millionen kosten
Womöglich würde die Summe auch mit früheren Forderungen verrechnet, die aus Sicht der Bundesregierung nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Hingegen hat die Euro Hawk GmbH die Pflege der im bayerischen Manching eingemotteten Drohne übernommen, ohne hierfür Geld zu kassieren. Das Verteidigungsministerium hat die Drohne bzw. das Spionagemodul noch nicht offiziell abgenommen. Eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung war eigentlich für Ende März 2015 angepeilt. Letztes Jahr hatte die Bundesregierung in einem Rechtsgutachten Schadensersatzansprüche prüfen lassen, diese aber nicht geltend gemacht und eine entsprechende Frist verstreichen lassen.
Die Stufe 3 des Euro soll schließlich in zwei Teilen umgesetzt werden. Zunächst würde das Spionagemodul ISIS für 12 Monate getestet. Das Verteidigungsministerium will die Testflüge danach aber für mindestens 24 Monate weiterführen. Vermutlich geht es dabei nicht nur um die Verbesserung des ISIS, das mittlerweile als technisch überholt gilt. Schon letztes Jahr hatte das Verteidigungsministerium deshalb weitere 55 Millionen Euro für ein „serienreifes ISIS, das auf dem derzeitigen technischen Stand aufbaut“ anvisiert. Die Rede war von einer Anpassung der Hardware „an das sich in den letzten zehn Jahren veränderte Signals Intelligence (SIGINT) Szenario“.
Verteidigungsministerium will „Triton“
Die nun geplanten Testflüge sollen wohl auch beim Sammeln von Erfahrungen helfen, um zulassungsrelevante Daten für die Drohne „Triton“ zu sammeln. Nachdem der damalige Verteidigungsminister die Beschaffung weiterer „Euro Hawk“ gestoppt hatte, favorisiert seine Nachfolgerin die ebenfalls von Northrop Grumman gebaute und für die maritime Aufklärung optimierte „Triton“.
Ein Angebot für die Durchführung der Testflüge in Stufe 3 liegt laut dem Verteidigungsministerium noch nicht vor. Die Kosten würden aber auf rund 160 Millionen Euro geschätzt. Bislang hat der Versuch zur Beschaffung einer fliegenden Spionageplattform mindestens 616 Millionen Euro gekostet, davon 270 Millionen für das ISIS.
-
: Flucht übers Mittelmeer: EU beschließt mehr Satelliten, Drohnen, Finanzermittlungen und Geheimdienstler [Update]
Bild: EU-Satellitenzentrum SatCen : Flucht übers Mittelmeer: EU beschließt mehr Satelliten, Drohnen, Finanzermittlungen und Geheimdienstler [Update] Die 28 Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben heute die „Phase 1“ der neuen zivil-militärischen Mission „EUNAVFOR Med“ beschlossen. Ziel ist das Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern. Insbesondere sollen Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden. Die Mission soll vor libyschen Gewässern abgehalten werden. „Phase 1“ sieht den Einsatz von Seeaufklärern, Flugzeugen, Drohnen und Satellitenüberwachung vor. Die Rede ist sogar von U‑Booten. Erst in „Phase 2“ ist das Kreuzen in Hoheitsgewässern Libyens geplant. „Phase 3“ soll schließlich den Einsatz von Bodentruppen in dem nordafrikanischen Land ermöglichen. Allerdings ist hierfür ein Mandat des UN-Sicherheitsrates erforderlich, dass Russland zustimmt gilt derzeit als unwahrscheinlich.
Die Mission untersteht dem Auswärtigen Dienst (EAD) der Europäischen Union, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Das militärische Hauptquartier der Operation „EUNAVFOR Med“ wird in Rom angesiedelt. In einer anderen, ebenfalls in Rom befindlichen Leitstelle wird der Einsatz der Grenzüberwachungsmission „Triton“ koordiniert. „Triton“ steht unter der Leitung der EU-Grenzagentur Frontex. Zu den vorläufigen Kosten heißt es, diese würden auf 11,82 Millionen Euro geschätzt. Nach einer zweimonatigen Startphase soll die Mission zunächst für ein Jahr betrieben werden.
Kriminalpolizeiliche Lagezentren in Den Haag und auf Sizilien
Unklar ist auch, welche Rolle die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten im Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern spielen. Nach neueren Berichten werden Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS Enterprise“ stationiert. Auf welche Weise sie dort bei der Aufklärung helfen, wird aber nicht berichtet. Soweit bekannt ist das auf dem Mittelmeer kreuzende Marineschiff nicht mit Technik zur Signalerfassung ausgelegt.
Für das Aufspüren von Fluchthelfern sind auch die Kriminalpolizeien der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Hierfür hat die EU-Polizeiagentur eine „gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag eingerichtet. Zur Ermittlung und Bekämpfung von „Schleppernetzwerken“ setzen die beteiligten Polizeien (darunter auch das Bundeskriminalamt) Finanzermittlungen ein und werten Telefondaten aus. Die Kriminalpolizeien der EU-Mitgliedstaaten unterhalten zentrale Meldestellen zur Geldwäschebekämpfung, die weltweit vernetzt sind. Sie sollen helfen, unrechtmäßig erlangtes Vermögen sicherzustellen und einzuziehen. Auch beim BKA existiert eine solche Einheit. In jedem EU-Mitgliedstaat sollen nun auch zentrale „Anlaufstellen für Migrantenschleusung“ aufgebaut werden.
Geplant ist auch, dass die EU unter Leitung von Europol ein Lagezentrum in Sizilien einrichtet. Nicht erklärt wird, ob damit ein bereits vergangenen Donnerstag eröffnetes Lagezentrum der Grenzagentur Frontex gemeint ist. Vergangene Woche meldete der britische „Guardian“, dass Großbritannien sechs weitere Agenten der National Crime Agency (NCA) nach Sizilien entsenden würde. Auch in den Niederlanden würden Angehörige der NCA eingesetzt.
Vermutlich wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón eine wichtige Rolle bei „EUNAVFOR Med“ übernehmen. Es kauft und verarbeitet Aufklärungsdaten von kommerziellen optischen und Radarsatelliten. Analysierte Bilder übermittelt das Zentrum an den zivil-militärischen Auswärtigen Dienst, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum in Brüssel oder die Grenzschutzagentur Frontex.
Frontex verfolgt verdächtige Schiffe per Satellit
Vor zwei Jahren nahm die EU ihr Grenzüberwachungssystem EUROSUR in Betrieb. Das System basiert ebenfalls auf der Satellitenaufklärung. Frontex soll nun eine Liste verdächtiger Schiffe erstellen, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten. Gemeint sind registrierte Schiffe, die ausgemustert wurden und zur Verschrottung vorgesehen sind. Per Satellit sind sie aufgrund ihrer Größe gut zu verfolgen. Frontex wird nun aufgefordert, „Risikokriterien“ für die Identifizierung derartiger Fluchtbewegungen zu entwickeln. Diese könnten dann genutzt werden, um die infrage kommenden Schiffe aus dem All zu überwachen. In steigendem Maße bestellt Frontex schon jetzt beim EU-Satellitenzentrum Aufklärungsdaten, um verdächtige Schiffe auf dem Mittelmeer zu tracken.
Noch offen ist, welche weiteren Einsatzmittel in der Luft und im All genutzt werden sollen. Die EU-Kommission finanziert beispielsweise das Forschungsprojekt CLOSEYE zur Seeüberwachung, das ebenfalls Drohnen und Satelliten einbindet. Es wird von der spanischen Küstenwache koordiniert, beteiligt sind die Küstenwachen Portugals und das italienische Militär. Das Akronym CLOSEYE steht für „Collaborative evaLuation Of border Surveillance technologies in maritime Environment bY pre-operational validation of innovativE solutions“. Bereits vorhandene Kapazitäten, darunter Satellitenaufklärung oder Radaranlagen, werden mit neuen Technologien synchronisiert. Die Guardia Civil betreibt hierfür seit vielen Jahren das Projekt „Seepferdchen Atlantik“, das ebenfalls Drohnen einbindet. Nun errichtet Spanien ein ähnliches Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“, das von einem Kontrollzentrum in Italien geleitet wird.
Nachtrag: Die Militärmission wird angeführt von einem Verband des italienischen Flugzeugträgers „Cavour“. FLugzeuge wurden von Bord geschafft, um auf Deck ein „robustes Krankenhaus“ zu errichten. Bekanntlich ist das britische Schiff „HMS Bulwark“ ebenfalls in der Region aktiv, allerdings im Rahmen der Frontex-Operation „Triton“. Dort beteiligt sich auch die deutsche Marine, derzeit mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Bislang ist aber nichts darüber verlautbart, ob die britischen und deutschen Schiffe nun auch bei „EUNAVFOR Med“ eingesetzt würden.
Laut dem Fact Sheet des Europäischen Auswärtigen Dienstes würden die 20 Luft- und Marineschiffe, Hubschrauber, Aufklärungsflugzeuge, U‑Boote und Drohnen von den Regierungen in Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien beigestellt. Der Blog Bruxelles 2 schlüsselt auf:
Nine countries, according to B2, will contribute directly to the operation: Italy in the first place will provide the flagship (the Cavour), 1 submarine, 3 helicopters and 2 drones; the United Kingdom will provide a ship (HMS Enterprise) and use its Cheltenham listening station, Belgium and Slovenia provide a ship, Greece a submarine, Luxembourg, Spain and France a maritime patrol aircraft, Finland one team visiting and collision. The France will also provide ‚rough’ or ‚finished’ products (with analysis) from his various „sensors“. The Germany still hesitates. One can notice the almost total absence of the countries of Central and Eastern Europe to the operation (except Slovenia). Fifteen nationalities will be also present at the headquarters of operation of Rome.
Eigentlich soll „EUNAVFOR Med“ nicht Flüchtlinge bekämpfen, sondern „Schleppernetzwerke“. Bebildert wird das Fact Sheet des EAD aber nicht mit „Schleppern“ oder „Schleusern“, sondern mit dem ikonenhaften Bild eines großen Flüchtlingsbootes, das sich seit einiger Zeit oft auf Titelseiten findet.
-
: Die Nutzung der US-Basis Ramstein als Relais-Station für tödliche Drohnenangriffe – Eine Faktensammlung (mit Ergänzungen)
: Die Nutzung der US-Basis Ramstein als Relais-Station für tödliche Drohnenangriffe – Eine Faktensammlung (mit Ergänzungen)
„Die Regierung kann viel erzählen, das heißt aber nicht, dass alles stimmt“ (Brandon Bryant)Die Ramstein Air Base liegt in Rheinland-Pfalz in der Nähe von Kaiserslautern. In Stuttgart, 200 Kilometer südöstlich, sitzt das amerikanische Oberkommando für Afrika AFRICOM. Aus einer Präsentation der US-Luftwaffe (vermutlich von 2009) geht hervor, dass die Air Force zur Steuerung von Drohnen über Kontinente hinweg das Konzept „Remote Split Operations“ entwarf: Von Kontrollstationen in den USA wird die Kommunikation mit den Drohnen über ein Glasfaser-Kabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete. Laut dem Dokument ermöglichten solche „Remote Split Operations“ noch mehr Einsätze von noch mehr Drohnen auch in Afghanistan und dem Irak. Die Satellitensteuerung einer „Remote Split Operation“ wird am Beispiel einer Drohne des Typs „Shadow“ erklärt.
Am 27. März 2013 erfährt Hans-Christian Ströbele als Antwort auf seine schriftliche Frage, auf welche Weise „Einrichtungen der NATO und des US-Militärs in Deutschland (Airbase Ramstein, Africom/Eucom in Stuttgart, CC Land HQ Heidelberg)“ an der „Zielauswahl oder Durchführung von bewaffneten Drohneneinsätzen im Ausland“ beteiligt sind, der Bundesregierung lägen „keine Erkenntnisse zu von US-Streitkräften oder NATO-Einrichtungen in der Bundesrepublik geplanten oder geführten Drohneneinsätzen im Ausland vor“. Eine völkerrechtliche Beurteilung der Einsätze sei nicht pauschal, „sondern nur bei genauer Kenntnis der konkreten Situation und der Umstände des Einzelfalls möglich“.
Am 6. Mai antwortet die Bundesegierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „gezielten Tötungen“ durch US-Drohnen und die Verwicklung deutscher Behörden. Dort heißt es ebenfalls, der Bundesregierung lägen keinerlei Erkenntnisse vor, wonach in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in Drohnen-Operationen eingebunden seien. Auch ob US-Basen in Ramstein oder Stuttgart hierfür Informationen sammeln und verarbeiten sei nicht bekannt.
Am 30. Mai 2013 berichteten das ARD-Magazin „Panorama“ und die „Süddeutsche Zeitung“, das in Deutschland stationierte United States Africa Command (AFRICOM) spiele eine maßgebliche Rolle bei der Zielauswahl, Planung und Durchführung gezielter Tötungen durch US-Drohnen in Afrika. Angriffe würden seit 2011 über eine Flugleitzentrale und Relais-Station in Ramstein gesteuert. Zuständig sei ein „Air- and Space-Operations-Center“ (AOC). In einer Stellenausschreibung wirbt das US-Militär für „Geheimdienstkarrieren“ in Ramstein mit der Aufgabe, individuelle Ziele für die Tötung zu „nominieren“.
Ein AFRICOM-Sprecher erklärt Panorama: Das AFRICOM in Deutschland erteilt den Befehl, Ziele in Afrika aufzuklären. Wurde ein Gesuchter identifiziert, kann AFRICOM auch die Tötung anordnen. Der Befehl geht an den Piloten in den USA. Über den Satelliten in Ramstein wird die Drohne zum Ziel gelenkt. In dieser Zeit erhält das AFRICOM mit US-General Martin Dempsey einen neuen Befehlshaber.
Am 31. Mai kommentiert Regierungssprecher Steffen Seibert: „Ich kann für die Bundesregierung diese Behauptungen, die in der Berichterstattung aufgestellt werden, nicht bestätigen“. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für ein völkerrechtswidriges Verhalten der USA.
Am 12. Juni erkundigt sich H.-C. Ströbele in der Fragestunde des Bundestages, ob die Beantwortung seiner Frage vom März unrichtig gewesen war. In der Antwort erklärt die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, der damalige Außenminister Guido Westerwelle habe das Thema zuletzt bei seinem Besuch in den USA beim Zusammentreffen mit dem Außenminister John Kerry besprochen. Dieser habe ihm erneut versichert, „dass jedwedes Handeln der USA, auch auf deutschem Staatsgebiet, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt“.
Am 18. und 19. Juni 2013 besucht Obama Berlin. Er habe dabei laut Bundesregierung „klargestellt, dass Deutschland nicht Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen sei“. So hatten es „Panorama“ und „Süddeutsche Zeitung“ aber gar nicht berichtet, vielmehr ging es um die Relais-Station. Tatsächlich hatte sich Obama aber sehr viel verdruckster geäußert: „Ich betone, dass wir Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen verwenden, die als Teil der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden“ (hier im O‑Ton). Dies schließt zumindest nicht aus, dass Anlagen in Deutschland für Kriegshandlungen genutzt würden.
Auch erklärt die Bundesregierung, die US-Streitkräfte hätten (wie im Artikel 49 NATO-Zusatzabkommen gefordert) das BMVg erstmals im April 2010 benachrichtigt, eine „Drohnen-SATCOM-Relais-Einrichtung“ in Ramstein zu errichten. Eine kurze Baubeschreibung und Lageplanskizzen enthielten demnach einen „Hinweis auf ein Kontrollzentrum“. Dabei handelt es sich vermutlich um das „Distributed Ground System“ (DGS). Insgesamt unterhält die US-Luftwaffe weltweit fünf solche DGS-Einrichtungen (unter anderem in Sigonella/ Sizilien). Die US-Baubeschreibung für Ramstein erklärt die Relevanz dieser Zentren: „Mit Hilfe dieser Maßnahme wird ein einzigartiges Kontrollzentrum für den Einsatz der Predator, Reaper und Global Hawk zur Unterstützung der Operation Iraqi Freedom (OIF) und Operation Enduring Freedom (OEF) geschaffen“.
Weiterhin ist unklar, inwiefern die Bundesregierung über die Nutzung von Ramstein informiert ist. In Antworten auf etliche parlamentarische Anfragen der Linksfraktion wird stets betont, sie stehe „in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Partnern“. Zu Ramstein gebe es permanent bilaterale politische und militärische Gespräche auf allen Ebenen. Die Bundeswehr hat Verbindungsoffiziere in verschiedenen US-amerikanischen Dienststellen stationiert. Hierzu gehören das AFRICOM sowie (seit 1996) der Standort Ramstein. Deren Hauptauftrag besteht im „Vertreten nationaler Forderungen und Wünsche gegenüber USA“.
Am 3. April 2014 wiederholen NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, die US-Basis in Ramstein spiele „eine weit bedeutendere Rolle im weltweiten Drohnen-Krieg der USA als bislang bekannt“. Dies wird nun auch vom früheren US-Drohnenpiloten Brandon Bryant bestätigt. Es gehe um Einsätze in Pakistan und in Jemen. Mit der Air Base sei Bryant immer über ein Glasfaserkabel verbunden gewesen. Von dort würden die Steuerungssignale dann über eine Satellitenverbindung an die Drohnen übertragen.
Immer noch will die Bundesregierung hiervon aber nichts wissen. Abermals wird das Mantra von Obama wiederholt, Einsätze bewaffneter Drohnen würden von Deutschland weder geflogen noch befehligt. Obwohl US-Basen jederzeit inspiziert werden könnten, hat kein Angehöriger der Bundesregierung zu diesem Zweck einen Zutritt beantragt.
Das Auswärtige Amt richtete im April 2014 nach den neuerlichen Berichten der Süddeutschen Zeitung einen „Fragenkatalog“ zum AFRICOM-Komplex an die US-Regierung. Dies wurde aber erst im Sommer 2014 bekannt. Abgeordnete hatten sich danach regelmäßig nach der Beantwortung der Fragen erkundigt. Anfangs hieß es, das Auswärtige Amt habe die US-Regierung „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, später auch „mit Nachdruck“ erinnert. Auch als „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt wurde, kam aus Washington keine Reaktion. Abgeordnete der Linksfraktion schrieben deshalb selbst an den Standortkommandanten von AFRICOM und die US-Botschaft und baten darum, wenigstens zu erfahren auf welche Weise der „Fragenkatalog“ behandelt würde und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Nicht einmal der Eingang dieses Schreibens vom Dezember wurde wie erbeten quittiert.
Am 16. Juli 2014 berichtet die Süddeutsche Zeitung erneut über den Ex-Drohnen-Pilot Brandon Bryant: „Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich“. Bryant war bis April 2011 auf einem Luftwaffenstützpunkt in New Mexiko stationiert. Bei Dienstbeginn habe er „immer als erstes in Ramstein angerufen“: „Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich steuern will, und schon ging es los. Das Signal der Drohne wird über einen Satelliten nach Ramstein übertragen. Dort wird das Signal verstärkt und per Glasfaserkabel in die Vereinigten Staaten geleitet, wo wir Piloten saßen“. Als Pilot sei er während des gesamten Einsatzes per abgesichertem Chat-System mit in Kontakt gewesen. Von dort habe er mehrmals stündlich Live-Hilfestellung zur Auswertung seiner Bilder erhalten.
Interessantes Detail: Die Bundesregierung schrieb ein Jahr zuvor, dass sich das Kontrollzentrum (DGS) aus ihrer Sicht gar nicht in Deutschland befinde, „da die Baubeschreibung lediglich die Errichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelliten (SATCOM-Relay) spezifiziert“. Bryant aber erklärt, er habe oft „mit den Jungs vom DGS gechattet“, diese hätten bestätigt in Langley, Hawaii oder Ramstein zu sitzen.
Bryant erklärt in den neuen Berichten auch, wie das US-Militär Mobiltelefone von Zielpersonen mithilfe von IMSI-Catchern ortet. Ein solches Gerät namens „Gilgamesh“ sei dafür gebaut, an Drohnen montiert zu werden. Der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt haben Telefonummern deutscher Staatsangehöriger an US-Behörden weitergegeben, die dann womöglich zu deren Ortung und Hinrichtung per Drohne genutzt wurden. Allerdings existiert laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage ein Übermittlungsverbot für Daten, die für völkerrechtswidrige HAndlungen genutzt würden. Deshalb hätten die Bundesbehörden stets vermerkt, dass die übermittelten Daten „nicht als Grundlage oder Begründung für eine Verurteilung zum Tode verwendet werden dürfen“.
Tötungen von deutschen Staatsangehörigen lösen eine Ermittlungspflicht deutscher Strafverfolgungsbehörden aus. Der Generalbundesanwalt war mehrmals mit einem Prüfvorgang befasst, stellte diese aber sämtlich ein. Ohne das zu belegen behauptet er, die per Rakete getöteten Deutschen seien Angehörige „organisierter bewaffneter Gruppen“ gewesen und hätten mithin angegriffen werden dürfen.
Am 15. Oktober 2014 reicht das European Centre for Constituional Rights (ECCHR) im Namen von drei jemenistischen Überlebenden eines US-Drohnenangriffs Klage beim Verwaltungsgericht in Köln ein. Der Angriff war womöglich aus den USA gesteuert und mit Unterstützung des US-Militärstützpunkts Ramstein ausgeführt worden. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidigungsministerium, auf Unterbindung der Nutzung Ramsteins.
Im November 2014 stürzt eine Drohne des Typs „Shadow“ des US-Militärs in der Nähe des Truppenübungsplatz Hohenfels auf einem Trainingsflug in der Oberpfalz ab. Erst acht Tage später war das Verteidigungsministerium vom USAREUR, dem US-Hauptquartier in Deutschland, ausführlich über den Unfall informiert worden. Noch immer liegt der Bundesregierung kein Untersuchungsbericht der US-Armee vor (Stand: Juni 2015). So kann nicht geklärt werden, weshalb die Drohne abstürzte. Unklar ist etwa, ob das unbemannte Fluggerät auf Sicht gesteuert wurde. Denn laut der Bundesregierung finden die Flüge in der Oberpfalz auch nach dem Verfahren „Beyond Visual Line of Sight“ („außerhalb der Sichtweite“) statt. Die Steuerungsart hänge demnach „vom entsprechenden Übungsprofil ab“. Aus einem Dokument der US-Luftwaffe geht hervor, dass die Air Force die in Hohenfels abgestürzte Drohne des Typs „Shadow“ auch aus der Ferne per Satelliten steuert (die sogenannten „Remote Split Operations“). Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relais-Stationen geübt wird. Möglich wäre sogar, dass die abgestürzte Drohne von einer Basis in den USA via Ramstein gesteuert wurde. Die Bundesregierung hat hiercon nach eigener Aussage keine Kenntnis.
Weiterhin beharrt die Bundesregierung darauf, keinerlei Kenntnis davon zu haben, dass US-Stützpunkte in Deutschland in den Drohnenkrieg der Amerikaner eingebunden seien. Washington habe mehrmals versichert, dass von Deutschland aus „ferngesteuerte Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt“ werden. Immer noch ist in den Medien davon auch nicht die Rede – niemand hatte behauptet, dass in Ramstein Drohnen starten und landen würden.
Im Februar 2015 teilt das AA schließlich mit, man verzichte auf weitere kritische Nachfragen bei der US-Regierung, die Beantwortung des zehn Monate vorher versandten „Fragenkataloges“ habe sich also erledigt. Dazu musste die Obama-Administration lediglich die bereits vorgetragenen Nebelkerzen wiederholen: „Die US-Regierung hat dem Auswärtigen Amt nach intensiven, vertraulichen Gesprächen Mitte Januar 2015 versichert, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden. Darüber hinaus fielen auch sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge im Kommandobereich von U.S. AFRICOM nach Erklärung der Regierung der USA durch die US-Regierung in Washington“.
Am 17. April 2015 kocht der „Spiegel“ mit dem US-Magazin „The Intercept“ die Debatte unter der Überschrift „Berlin ignoriert Beweise für Drohnensteuerung in Ramstein“ wieder auf. Das Magazin beruft sich (unabsichtlich?) auf die gleichen, im Internet abrufbaren Dokumente zur Errichtung einer „Drohnen-SATCOM-Anlage“ wie seinerzeit die „Süddeutsche Zeitung“ und „Panorama“. Auch wiederholt der „Spiegel“ die längst dokumentierten Informationen zum mobilen IMSI-Catcher „Gilgamesh“.
In dem Bericht ist auch von einem geheimen Vermerk die Rede. Daraus geht hervor, dass die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt im Juni 2013 darauf bestand dass die US-Regierung eine Zusicherung abgibt wonach sich US-Stellen in Deutschland „nicht an gezielten Tötungseinsätzen“ beteiligen“. Das AA stand demnach in Konkurrenz zum Bundeskanzleramt und zum Verteidigungsministerium, die beide dafür plädiert hätten, Druck aus Parlament und Öffentlichkeit „auszusitzen“. Auf Nachfragen von Abgeordneten der Linksfraktion und H.-C. Ströbele in der Fragestunde des Bundestages heißt es wie üblich, Einsätze von US-Drohnen würden „in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt“, sämtliche Entscheidungen hierüber träfe die US-Regierung in Washington. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge „nach den Regeln des geltenden Rechts“. Diese zitierte Zusicherung habe die US-Regierung auf Nachfrage „ungefähr ein halbes Dutzend Mal“ gegeben. Weiterhin arbeite die Bundesregierung „mit unseren amerikanischen Partnern vertrauensvoll zusammen“. Das vertrauensvolle Verhältnis basiere auch darauf, „dass man dem Wort des anderen vertraut“. Auch sitze die Bundesregierung „nicht über die Regierung der Vereinigten Staaten zu Gericht“. Es sei „nicht ihre Aufgabe, über jeden einzelnen Drohneneinsatz der Vereinigten Staaten vor Gericht zu sitzen und darüber eine Bewertung abzugeben“. Werde doch einmal ein Drohneneinsatz des US-Militärs durch den Generalbundesanwalt untersucht, sei dies „immer eine Frage des Einzelfalls“. In erster Linie stünden das Ziel des Einsatzes, äußere Rahmenbedingungen und gegebener Kenntnisstand der Verantwortlichen im Mittelpunkt, jedoch „weniger die Struktur des Datentransfers“.
Neuer Aspekt der „Spiegel“-Story ist eine als „streng geheim“ bezeichnete Folie zur Rolle Ramsteins bei der Steuerung von Drohnen. Jedoch sind die darin enthaltenen Informationen keineswegs neu und tauchen in ähnlichen anderen Folien ebenfalls auf. Auch versucht der „Spiegel“, den Bundesnachrichtendienst ins Spiel zu bringen. „Geheime Unterlagen“ zeigten demnach, dass „BND-Leute“ in den Jahren 2012 und 2013 auf Leitungsebene Gespräche mit dem AFRICOM führten. Zusammen mit den Grünen fordert der Spiegel, der Generalbundesanwalt möge Ermittlungen einleiten. Der prüft den Vorgang jedoch schon seit 2013, davon schrieb der „Spiegel“ aber nicht.
Am 23. April 2015 verabschiedet die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution zu „Drohnen und gezielte Tötungen“. Die mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommene Resolution wendet sich gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen und mahnt die Einhaltung internationaler Rechtssetzung an. Im Blick hatten die Abgeordneten zunächst jene Mitglieder und Beobachter des Europarates, die bewaffnete Drohnen einsetzen. Gemeint sind vor allem die USA und Großbritannien, aber auch Länder, die eine Beschaffung von Kampfdrohnen beschlossen haben. Hierzu gehören Frankreich, Italien und Deutschland. Allerdings hatten mehrere Parlamentarier darauf gedrungen, auch Unterstützer von völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen in der Resolution zu benennen. In einem ebenfalls aufgenommen Zusatz heißt es, einige Mitgliedstaaten des Europarates hätten Aufklärungsdaten für „gezielte Tötungen“ bereitgestellt und auf diese Weise dabei „assistiert“. Die Resolution kritisiert die Nutzung von Anlagen zur Steuerung von Drohnen über Kontinente hinweg. Deutschland und Italien werden zwar nicht direkt angesprochen. Jedoch heißt es wörtlich, die USA würden von Mitgliedern des Europarates mit „Sendeanlagen auf ihrem Staatsgebiet“ unterstützt. Die Parlamentarische Versammlung schlägt deshalb ein sogenanntes Artikel 52-Verfahren vor. Die Mitglieder des Europarates müssen dann Berichte abliefern und erklären, inwiefern sie sich bei Einsätzen von Kampfdrohnen an die Menschenrechtskonvention halten und das dort verbriefte Recht auf Leben achten. Die Staaten sollen auch darlegen, auf welche Weise sie den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg unterstützen. Ein solches Verfahren hatte der Europarat in der Vergangenheit beispielsweise wegen der Unterstützung von US-Geheimgefängnissen in Europa beschlossen.
Am 27. Mai 2015 wird die Klage jemenitischer Drohnenopfer vor dem Verwaltungsgericht zwar als begründet angesehen, aber abgelehnt. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin, die Kläger könnten sich zwar im Grundsatz auf eine Pflicht der Beklagten zum Schutz von Leib und Leben berufen. Daraus folge aber nicht zwingend die von den Klägern begehrte Handlungspflicht. Zudem sähen die Verträge über die Stationierung befreundeter Streitkräfte im Bundesgebiet nur eine sehr eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeit deutscher Behörden auf die Liegenschaftsnutzung durch fremde Truppen vor. Ein zielgerichtetes Einschreiten gegen die Satellitenrelaisstation auf der Air Base Ramstein sei deshalb ausgeschlossen. Ein Anspruch der Kläger auf Kündigung dieser Verträge bestehe offenkundig nicht, zumal durch eine Kündigung zahlreiche vitale und berechtigte außen- und verteidigungspolitische Interessen der Beklagten beeinträchtigt würden. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich und wurde vom ECCHR auch für das Oberverwaltungsgericht in Münster anerkannt.
Im Mai 2015 erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage erstmals, ihr seien „die technischen Möglichkeiten der Steuerung von Drohnen auch über Relaisstationen bekannt“. Auf welche Weise Drohnen aus den USA über Relais-Stationen in Europa gesteuert werden, dürfte auch ein hoher Soldat der Bundeswehr beantworten können. Vor einem Jahr führte die NATO im Rahmen einer in Norwegen abgehaltenen Übung erste Flüge mit den US-Drohnen des Typs „Global Hawk“ von Sizilien nach Norwegen durch. Die Bundeswehr entwickelte hierfür ein flugbetriebliches Verfahren zur Durchquerung des deutschen Luftraums. Ein deutscher Offizier saß deshalb als Beobachter in der Steuerungszentrale in den USA. Die Flüge der „Global Hawk“ dürften auch über Relais-Stationen geführt worden sein, vermutlich via Sigonella oder Ramstein. In der Oberpfalz führt die US-Armee Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durch. Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command„ (JMTC) in Vilseck. Im November vergangenen Jahres ist erstmals eine „Shadow“ über dem Truppenübungsplatz Hohenfels abgestürzt. Unklar ist immer noch, ob das unbemannte Fluggerät außerhalb der Sichtweite gesteuert wurde. Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relaisstationen (auch via Ramstein) geübt wird.
Am 13. Juni 2015 berichtet der „Spiegel“, dass nun auch der Sohn eines zivilen Drohnenopfers aus Somalia die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Der Luftangriff auf seinen Vater sei über US-Einrichtungen auf deutschem Hoheitsgebiet gelaufen. Gleichzeitig wollten die Anwälte bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Strafanzeige wegen gemeinschaftlich begangenem Mord gegen das beteiligte Personal in den US-Militäreinrichtungen in Deutschland stellen. Die Bundesregierung trage nach Ansicht der Klagevertreter eine Mitschuld, da sie ihre „Schutzpflichten“ aus dem Nato-Truppenstatut vernachlässigt habe. Der Sohn des Drohnenopfers wird von der Open Society Justice Initiative vertreten. Der „Spiegel“ schreibt auch, dass die auf US-Militärbasen stationierten deutschen Verbindungsbeamten möglicherweise „doch Kenntnis von irgendwelchen Vorgängen hatten“.
Gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts haben Streitkräfte aus NATO-Staaten das Recht des Aufnahmestaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage „keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die USA auf deutschem Staatsgebiet völkerrechtswidrig verhalten hätten“. Allerdings hat sie sich hierum auch nicht bemüht. Gerne würde auch Brandon Bryant dazu auch vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Allerdings sei er nicht eingeladen worden.
-
: Neue Überwachungsdrohne der NATO soll auch zur Grenzsicherung genutzt werden
Die erste der fünf an die NATO ausgelieferten Drohnen des Typs "Global Hawk". Sie trägt noch die Kennung "NATO 1". : Neue Überwachungsdrohne der NATO soll auch zur Grenzsicherung genutzt werden
Die US-Luftwaffe hat erste Bilder der neuen NATO-Drohne „Global Hawk“ veröffentlicht. Sie wurde vom US-Konzern Northrop Grumman gebaut und trägt den Namen „NATO 1“. Im Frühjahr 2016 soll die auf optische Überwachung kleiner, beweglicher Ziele zugeschnittene „Global Hawk“ dann zum NATO-Stützpunkt Sigonella auf Sizilien überführt werden. Laut dem Bericht wird sie dort aber nicht nur für militärische Zwecke genutzt: Demnach würde die Drohne auch gegen Terrorismus, zur Grenzüberwachung und für den Zivilschutz eingesetzt. So hatte es die NATO bereits früher in einem Werbevideo erklärt.Vor zehn Tagen wurde die „Global Hawk“ der NATO auf einer Übergabezeremonie erstmals öffentlich vorgestellt. Die „NATO 1“ ist die erste von insgesamt fünf Drohnen des Programms „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) auf Sizilien. Drei der übrigen vier Drohnen seien laut dem für das AGS zuständigen Direktor bereits in der Endproduktion und könnten ebenfalls bald übergeben werden. Die NATO hat die Drohnen in der aktuellsten Version „Block 40“ bestellt.
Steuerung auch über Relaisstationen
Das AGS wird nicht von allen 28 NATO-Mitgliedern getragen. Die Investitionen von rund 1,45 Milliarden Euro verteilen sich prozentual auf 13 Beschaffungsnationen. Hierzu gehören vor allem osteuropäische Länder, darunter alle drei baltischen Staaten sowie Bulgarien, die Tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. Die ebenfalls beteiligten Regierungen der USA (42%), Deutschlands (33%) und Italiens (15%) tragen die meisten Kosten. Ab 2023 will die Bundeswehr zusätzlich eigene Drohnen beschaffen, die dann dem AGS unterstellt werden. Laut Northrop Grumman erwägen auch Norwegen und Großbritannien, „Global Hawk“ bzw deren Derivat „Triton“ zu ordern.
Die „Global Hawk“ gehört zur Klasse der hoch fliegenden HALE-Drohnen (High Altitude Long Endurance). Sie sind die größten Drohnen die je in Serie gebaut wurden. Sie können bei jedem Wetter fliegen und mithilfe von optischen und radarbasierten Sensoren auch nachts und bei bewölktem Himmel hochauflösende Bilder zu Boden übermitteln. Das mitgeführte Radar ist besonders zur Erfassung von Flugzeugen in niedrigen Höhen geeignet. Ein anderes Radarsystem ist auf stationäre und sich bewegende Objekte ausgelegt.
Zum AGS-Programm gehört außer den Drohnen auch ein „Bodensegment“. Es handelt sich um Anlagen zur Steuerung und Flugkontrolle, darunter auch Relaisstationen für die Satellitenkommunikation. Die NATO-Drohnen können von der Basis in Sigonella, aber auch von mobilen, transportfähigen Bodenstationen aus gesteuert werden. Es ist unklar in welchen NATO-Mitgliedstaaten diese fahrbaren Einheiten stationiert werden. Möglicherweise auch in Deutschland, denn die Bundeswehr hat bereits ein flugbetriebliches Verfahren zur „anlassbezogenen Nutzung“ des deutschen Luftraumes durch Drohnen des Typs „Global Hawk“ entwickelt.
Tests in den USA für die spätere Zulassung in Italien
Die Bodensegmente der NATO-Drohnen unterscheiden sich wesentlich von jenen Anlagen, wie sie bereits jetzt in den USA genutzt werden. Wie die US-Luftwaffe schreibt, würden sie von europäischen Firmen gebaut. Zum Kernteam des NATO-Auftrages gehören die Rüstungskonzerne Airbus Defence and Space (Deutschland), Selex ES (Italien) und Kongsberg (Norwegen). Wegen der hohen Reichweite und der immensen Datendichte der „Global Hawk“ erfordert der Austausch mit der Auswerte- und Steuereinheit breitbandige Datenrelaissatelliten. Airbus hat hierfür in den letzten Jahren von der EU-Kommission Forschungsgelder in dreistelliger Millionenhöhe erhalten.
Die „NATO 1“ soll ab Sommer auf der Luftwaffenbasis Edwards in Kalifornien getestet werden. Die Ergebnisse werden vor allem für Zulassungsverfahren benötigt. Zwar besitzen die Drohnen eine technische Zertifizierung durch US-Behörden. Für ihre Integration in den Luftraum über Sigonella ist aber eine militärische Zulassungsstelle des italienischen Verteidigungsministerium verantwortlich.
Laut der US-Luftwaffe werden bald zahlreiche weitere Berichte über die NATO-Drohne folgen. Denn bei der Übergabe sei ein Team von „NATO-Journalisten“ angereist, die auch Produktionsstätten und das Testgelände in Edwards besichtigen durften. Der oberste Pressesprecher des Herstellers freut sich über die zu erwartende Propaganda:
All of these are international journalists that will go back to their home countries and tell the story to the NATO countries that are investing.
In Deutschland erschien nach der feierlichen Veranstaltung in den USA ein Bericht eines solchen „NATO-Journalisten“ in der Tageszeitung WELT. Dort wird die Eignung des Überwachungssystems gegen Russland hervorgehoben.
-
: Schweiz bekommt eigenes Prism
Ständeratssaal der Schweiz - CC BY-SA-NC 3.0 via https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:John_Doe : Schweiz bekommt eigenes Prism Den schweizer Bürgern blüht der Überwachungsstaat mit Drohnen, Kabelüberwachung und automatisiertem Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten. Heute fand im schweizer Ständerat die Debatte zum neuen Nachrichtendienstgesetz statt. Die digitale Gesellschaft Schweiz berichtete live. Im Ständerat wird jeder Artikel eines Gesetzesentwurfes verlesen. Nach der Verlesung eines Artikels können die Ständeräte einen Antrag auf Streichung oder Änderung stellen. Über den Artikel, der von der Änderung oder der Streichung betroffen ist, wird dann abgestimmt.
Zur ersten Abstimmung kam es bei Artikel 12, der Zusammenarbeit mit dem Ausland durch automatisierte Datenströme, etwa wie BND und NSA. Anita Fetz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) plädierte für die Streichung des betreffenden Artikels, da der Inhalt der übermittelten Daten unbekannt sei und der Bundesrat dafür keine Kompetenz besäße. Außerdem verwies sie darauf, dass wenn der Bundesrat derartige Kompetenzen wünsche, diese gezielt anfragen sollte. Bundesrat Ueli Maurer bezweifelte, dass der Antrag zielführend sei, da ein automatisierter Datenstrom notwendig sei, um zeitnah zu reagieren. In der Abstimmung stimmten 28 mit ja und damit für das Bestehen bleiben des vorliegen Artikels. Sieben stimmten mit nein und damit gegen den vorliegenden Artikel. Fünf Räte enthielten sich.
Weniger eindeutig war die Abstimmung darüber, ob der schweizer Nachrichtendienst – uneingeschränkt – Drohnenflüge durchführen darf. 15 Räte stimmten für die Streichung des Zusatzes – uneingeschränkt -, allerdings stimmten 21 für, den Antrag des Ständerates Hess (FDP.Die Liberalen), die Drohnenflüge – uneingeschränkt – zuzulassen. Außerdem hat der Nachrichtendienst weitgehende Kompetenzen zugesprochen bekommen, in fremde Computersysteme eindringen zu dürfen, sofern diese Aktionen ihren Ursprung in der Schweiz haben.
Danach bat Paul Rechtsteiner (SP) um eine Streichung der Kabelaufklärung, da sie eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung sei und Infrastruktur geschützt werden müsse. Diese Bitte wurde aufgrund der Gegenwehr der SVP jedoch abgelehnt und die Kabelaufklärung wurde angenommen. Bei Kabelaufklärung handelt es sich um das Abhörsystem Onyx, welches Statellitenverkehr abhören und auffangen kann. Fetz war ebenfalls dagegen, Kabelaufklärung führe tendenziell zu einer Rasterfahndung. Dies würde der Überwachung Tür und Tor öffnen. Fetz sagte wörtlich:
Der NDB will sein eigenes „PRISM“, darauf läuft das nämlich hinaus
Zum Abschluss der Sitzung wurde, auf den Antrag von Frau Fetz (SP) hin, noch darüber debattiert, ob das Auskunftsrecht der Bürger, zu erfahren, ob diese nachrichtendienstlich erfasst sind, vereinfacht werden soll. Jedoch ging die Abstimmung darüber mit 25 zu 5 Stimmen aus, bei 5 Enthaltungen. Somit wurde der Antrag von Fetz abgelehnt. Die Sitzung wurde danach auf den 17. Juni 2015 vertagt.
-
: Entscheidung zu Kampfdrohnenmodell noch in diesem Jahr – Lenkraketen werden als „Effektoren“ verniedlicht
Eine militärische "Predator"-Drohne, hier mit Raketen. Einsätze in den USA erfolgten unbewaffnet. : Entscheidung zu Kampfdrohnenmodell noch in diesem Jahr – Lenkraketen werden als „Effektoren“ verniedlicht Bereits Ende dieses Jahres könnte das Verteidigungsministerium festgelegen, mit welchem Typ einer bewaffneten Drohne die Bundeswehr für die nächsten Jahre ausgerüstet wird. Dies teilte die Bundesregierung auf Anfrage mit. Demnach ist anvisiert dass der Generalinspekteur der Bundeswehr bis zum 4. Quartal eine Übersicht über entsprechende Vorschläge erhält. Nach seiner Auswahlentscheidung stünde der Beschaffung nichts mehr im Wege.
Bei der anvisierten Drohne handelt es sich um die sogenannte Überbrückungslösung. Vor drei Wochen hatte die Bundesregierung zusammen mit Frankreich und Italien eine Studie über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ beauftragt. Ziel ist die Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance). Für die Vorstudie warben die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi seit Jahren. Laut der Bundesregierung wollen sich andere Länder in einer späteren Entwicklungsphase ebenfalls an dem Projekt beteiligen.
Als Termin für die Verfügbarkeit der „europäischen Drohne“ gilt das Jahr 2025. Bis dahin will die Bundeswehr Drohnen anderer Hersteller per Leasingvertrag beschaffen. Nach derzeitigem Stand stehen für die Überbrückungslösung nur zwei Modelle zur Debatte: Die „Predator B“ (auch „Reaper“ genannt) des US-Herstellers General Atomics oder die „Heron TP“ vom israelischen Rüstungskonzern IAI.
Luftwaffe favorisiert „Predator“
Soweit bekannt favorisiert die Luftwaffe die „Predator“. Zur Begründung heißt es laut einem hohen General, dass diese weltweit im Einsatz sei und die Bundeswehr im Falle nötiger Reparaturen auf ein weit verzweigtes Service-Netz zurückgreifen könne. Auch die nun vorliegende Antwort beschreibt einen weit fortgeschrittenen Beschaffungsprozess mit General Atomics. Demnach haben etliche Treffen der Luftwaffe und anderen zuständigen Bundeswehr-Dienststellen mit der US-Air Force stattgefunden. Auch die deutsche Botschaft und das Verteidigungsministerium waren beteiligt.
Die Bundesregierung schreibt nicht, wer für den Leasingvertrag zwischen Bundeswehr und General Atomics verantwortlich wäre. Vermutlich übernimmt dies der Schweizer Rüstungskonzern RUAG. Beide Firmen gingen eine Partnerschaft zur Vermarktung der „Predator“ in Europa ein. Die Beschaffung der ebenfalls in den USA gefertigten Riesendrohne „Euro Hawk“ scheiterte vor zwei Jahren an Fragen der Zulassbarkeit. Damit sich dieses Desaster nicht wiederholt, möchte das Verteidigungsministerium die RUAG zu einer sogenannten Musterprüfleitstelle ernennen. Die Firma begleitet den Prozess der Zulassung dann bis zum Ende. Mit einem Prototyp der „Predator“ würden dann entsprechende Tests vorgenommen. Nach erfolgreicher Musterprüfung durch die Bundeswehr folgt die Serienproduktion. Geplant ist die Beschaffung von bis zu 16 „Predator“.
Auch mit dem israelischem Verteidigungsministerium führte die Bundeswehr „Abstimmungsgespräche zu Zulassungsaspekten“ der Drohne „Heron“. Der Hersteller hat sich mit Airbus ebenfalls einen europäischen Partner für die etwaige Vermarktung und Zulassung in Deutschland gesucht.
Hersteller von Raketen wirbt mit „geringen Kollateralschäden“
Das Angebot von General Atomics enthält auch Angaben über die von Deutschland geforderte Bewaffnungsfähigkeit. Demnach soll die Drohne mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ behängt werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme, mit denen Ziele per Laser markiert werden um sie dann mit anderen Flugzeugen oder Drohnen zu bombardieren.
Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“. Würde die „Predator“ mit einer europäischen Rakete bestückt, könnte sich die Bundeswehr für den „Brimstone“ („Zitronenfalter“) der Rüstungsschmiede MBDA entscheiden. Laut dem Hersteller zeichnet sich die Rakete durch einen „geringen Kollateralschäden“ aus. Die Angriffswaffe wurde bereits an „Predator“ getestet.
https://www.youtube.com/watch?t=70&v=Iw2Jswucfjk
-
: Datenbank zeigt zivile Drohneneinsätze
Screenshot: drones.newamerica.org : Datenbank zeigt zivile Drohneneinsätze Der Begriff „Drohnen“ löst bei vielen ein mulmiges Gefühl im Bauch aus, und das nicht ganz zu unrecht. Die Bedrohungsszenarien reichen vom Drohnenkrieg in Pakistan oder Jemen – mit dem Militärflugplatz Ramstein als Herzstück – bis hin zur vergleichsweise harmlosen Verletzung der Privatsphäre zu Hause.
Eine andere Seite zeigt das Projekt „World of Drones“ des Think Tanks New America Foundation, das auf einer Weltkarte zivile Einsätze von Drohnen anzeigt, die seit 2002 stattgefunden haben. Die Ansicht lässt sich umschalten, um Auskunft über die regulatorische Lage in den jeweiligen Nationalstaaten zu erhalten.
Das Projekt nimmt für sich nicht in Anspruch, eine repräsentative Zusammenstellung von Drohnenflügen ins Netz zu stellen, sondern konzentriert sich auf nennenswerte zivile Flüge der letzten Jahre. Ausschließlich militärische und kommerzielle Einsätze bleiben dabei ausgenommen.
Drone surveillance can help conservationists to protect endangered wildlife and aid scientists in understanding the changing climate; drone imagery can be used by advocates and analysts to document and deter human rights violations. UAVs can be used by first responders to search for lost people, or to evaluate the extent of damage after natural disasters like earthquakes or hurricanes.
Dementsprechend richtet sich das Projekt und insbesondere die Regulations-Datenbank an Entwicklungshelfer und Menschenrechtsaktivisten, die Drohnen für zivile und nicht kommerzielle Zwecke einsetzen wollen. Dass es sich dabei um keine vollständige Datenbank handelt kann man jedoch wörtlich nehmen: Für Deutschland etwa ist bislang kein einziger Drohnenflug vorhanden. Das lässt sich jedoch gegebenenfalls leicht korrigieren, indem man ihn einfach selbst einträgt.
-
: US-Armee steuert ihre Drohnen in der Oberpfalz außerhalb der Sichtweite – Auch via Relaisstation in Ramstein?
In "Remote Split Operations" werden Drohnen des Typs "Shadow" über Satelliten gesteuert. Die "Shadow" fliegen auch in der Oberpfalz. : US-Armee steuert ihre Drohnen in der Oberpfalz außerhalb der Sichtweite – Auch via Relaisstation in Ramstein? Mehrmals hatten wir an dieser Stelle bereits darüber berichtet, dass die US-Armee in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt. Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen wurden vor elf Jahren vom deutschen Verteidigungsministerium für die Typen „Raven“, „Hunter“ und „Shadow“ erteilt.
Im November vergangenen Jahres ist erstmals eine „Shadow“ über dem Truppenübungsplatz Hohenfels abgestürzt. Laut der Bundesregierung habe es sich um einen Übungsflug gehandelt. Erst acht Tage später war das Verteidigungsministerium vom USAREUR, dem US-Hauptquartier in Deutschland, ausführlich über den Unfall informiert worden.
Bundesregierung spricht erstmals von „Steuerung auch über Relaisstationen“
Wie die Bundesregierung nun mitteilt, liegt auch sieben Monate nach dem Absturz kein Untersuchungsbericht der US-Armee vor. So kann nicht geklärt werden, weshalb die Drohne abstürzte. Unklar ist etwa, ob das unbemannte Fluggerät auf Sicht gesteuert wurde. Denn laut der Bundesregierung finden die Flüge in der Oberpfalz auch nach dem Verfahren „Beyond Visual Line of Sight“ („außerhalb der Sichtweite“) statt. Die Steuerungsart hänge demnach „vom entsprechenden Übungsprofil ab“.
Auch zum „Übungsprofil“ der Crash-Drohne hatte die US-Armee bislang keine Mitteilung gemacht. Laut der Webseite des US-Kommandos sollen die Flüge jedoch den tödlichen Drohnenkrieg der US-Armee trainieren. Angeblich würde dabei keine Überwachungssensorik mitgeführt.
Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relaisstationen geübt wird. Drohnen des Typs „Predator“ werden nach Medienberichten über eine solche Anlage in Ramstein gesteuert. Nach langem Leugnen spricht die Bundesregierung hierzu erstmals Klartext:
Der Bundesregierung sind die technischen Möglichkeiten der Steuerung von unbemannten Luftfahrzeugen auch über Relaisstationen bekannt.
Aus einem Dokument der US-Luftwaffe geht hervor, dass die Air Force hierfür das Konzept „Remote Split Operations“ entwarf: Von Kontrollstationen in den USA wird die Kommunikation mit den Drohnen über ein Glasfaser-Kabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete.
Laut der Präsentation ermöglichten solche „Remote Split Operations“ noch mehr Einsätze von noch mehr Drohnen auch in Afghanistan und dem Irak. In dem Dokument wird die Satellitensteuerung einer „Remote Split Operation“ am Beispiel der in Hohenfels abgestürzten Drohne des Typs „Shadow“ erklärt.
Trainings in der Oberpfalz bald in „Korridoren“?
Eigentlich dürfen die Drohnen das Gelände der US-Basen in Bayern nicht verlassen. Jedoch hat das US-Militär eine erweiterte Zulassung beantragt, wonach Drohnen des Typs „Hunter“ in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels verkehren sollen. Sie könnten in diesen Übungsräumen über 4.000 Meter aufsteigen und mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde fliegen.
„Hunter“ werden seit 1996 in unterschiedlichen Serien gefertigt und können – je nach Ausführung – auch mit Raketen bestückt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in Bayern die bewaffnungsfähige Baureihe „MQ-5B“ genutzt wird.
Das Verteidigungsministerium hat zwar die Einrichtung der Korridore in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ genehmigt, deren Nutzung aber noch nicht. Hierfür fehle nach wie vor eine technische Bewertung der Drohnen. Da die US-Regierung die Herausgabe entsprechender Dokumente verweigert, liegt das Verfahren weiterhin auf Eis.
-
: Rohde & Schwarz könnte ins Kampfdrohnen-Geschäft einsteigen
Funkgeräte von Rohde & Schwarz der Baureihe "MR6000A" mit Zusatzmodulen. Sie dienen der Kommunikation mit der Flugsicherung. : Rohde & Schwarz könnte ins Kampfdrohnen-Geschäft einsteigen Der US-amerikanische Rüstungskonzern General Atomics testet seine Kampfdrohne „Predator“ mit Funkgeräten der deutschen Firma Rohde & Schwarz. Die beiden Partner wollen auf diese Weise europäische Märkte ins Visier nehmen. Die Software Defined Radios des Typs „MR6000A“ waren zuvor im Rahmen des Airbus 400M-Programms zertifiziert worden. Sie werden mittlerweile auch im Eurofighter und Hubschraubern der Bundeswehr genutzt. Ihr Einbau in die „Predator“ könnte die Zulassungsverfahren der Kampfdrohne deutlich vereinfachen.
Die Funkgeräte entsprechen sowohl militärischen als auch zivilen Standards. Entsprechende Anforderungen mit Zulassungsvorschriften für Drohnen sind in der Bau- und Prüfvorschrift „NATO STANAG 4671“ niedergelegt. Diese werden von einer NATO-Arbeitsgruppe entwickelt, die den Flug in zivilen Lufträumen ermöglichen will. Die „STANAG 4671“ ist von Bestimmungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für bemannte Luftfahrzeuge abgeleitet. Als eine der schwersten Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen gilt der Ausfall der Kommunikation mit der Flugsicherung. Hier verspricht Rohde & Schwarz Abhilfe.
Erweiterte Fluggenehmigungen gibt es erst mit dem Nachweis der Lufttüchtigkeit und entsprechender Zertifikate. Nur dann ist es möglich, dass die militärischen Drohnen auch im zivilen Luftraum operieren. Bislang muss jeder Langstreckenflug in Deutschland durch Sperrung der durchflogenen Lufträume vorbereitet werden. Dies ist vor allem bei der Verlegung der Drohnen in Einsatzgebiete oder auch bei Trainings äußerst hinderlich.
Fluglotsen könnten Mitteilungen der Drohnen als Sprachnachrichten erhalten
Das Verteidigungsministerium plant deshalb, dass die noch zu beschaffenden großen Drohnen mit der zivilen Flugverkehrskontrolle kommunizieren können. Ähnliche Tests werden derzeit in dem EU-Forschungsprojekt „Desire II“ vorgenommen. An dessen Vorläufer hatte noch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt teilgenommen. Eine israelische „Heron“-Drohne hatte hierzu mehrmals Flüge durch den zivilen Luftraum Spaniens absolviert. Das unbemannte Luftfahrzeug war dabei von Fluglotsen in Barcelona wie ein gewöhnliches Flugzeug behandelt worden.
Die RMIT-Universität in Melbourne will diese Verfahren noch verbessern. Zusammen mit dem französischen Rüstungskonzern Thales haben die ForscherInnen eine Text-zu-Sprache-Anwendung entwickelt. Dadurch erhalten die Fluglotsen die Statusmeldungen und Kommandos der Drohnen als gewohnte Sprachmitteilung.
Die Kooperation von General Atomics und Rohde & Schwarz war bereits auf der ILA-Flugschau vor einem Jahr angekündigt worden. Zunächst sollten zwei Drohnen und zwei Bodenstationen („Ground Control System“) mit den „MR6000A“ bestückt werden. Getestet würden laut General Atomics die Kontrolle des Luftfahrzeuges und das Frequenzmanagement. In der Mitteilung ist auch davon die Rede, dass in die Tests weitere Relaisstationen eingebunden werden sollten.
Allerdings wird nicht ausgeführt, um welche Art von Relaisstationen es sich handelt. Denkbar wäre, dass die Kommunikation auch über Satelliten geführt wird, um große Reichweiten zu überbrücken. Laut der Bundesregierung ist dies aber mit dem Basismodul des „MR6000A“ nicht möglich. Ob dies wirklich technisch ausgeschlossen ist oder durch Ergänzung mit weiteren Geräten bewerkstelligt werden kann, ist unklar. Rohde & Schwarz hat für die Funkgeräte jedenfalls diverse nachrüstbare Komponenten entwickelt, darunter auch zur Verschlüsselung der Daten- und Sprachübertragung.
Luftwaffe bevorzugt die „Predator“
Vergangene Woche haben die Rüstungsfirmen Airbus, Dassault und Alenia Aermacchi den Zuschlag für eine Vorstudie zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ erhalten. Bis diese ab 2025 einsatzbereit wäre, will das deutsche Verteidigungsministerium Drohnen aus Israel oder aus den USA beschaffen. Außer der US-Drohne „Predator B“ gehört die israelische „Heron TP“ zu den Favoriten.
Für die Vorbereitung eines Verkaufs an die Bundeswehr ist General Atomics mit dem Schweizer Rüstungskonzerns RUAG eine Kooperation eingegangen. Der israelische Konkurrent IAI schloss eine ähnliche Partnerschaft mit der Luftfahrtsparte von Airbus.
Die Leitung der Luftwaffe bevorzugt die „Predator“. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass RUAG von der Bundeswehr zu einem Angebot über „Unterstützungsleistungen“ für eine etwaige Beschaffung der „Predator“ aufgefordert worden war. Der Inhalt dieser „Bewertung der Risiken für die Muster- und Verkehrszulassung“ ist nicht öffentlich. Die Abhandlung dürfte sich jedoch vor allem mit der ausfallsicheren Funkkommunikation befasst haben.


