Den schweizer Bürgern blüht der Überwachungsstaat mit Drohnen, Kabelüberwachung und automatisiertem Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten. Heute fand im schweizer Ständerat die Debatte zum neuen Nachrichtendienstgesetz statt. Die digitale Gesellschaft Schweiz berichtete live. Im Ständerat wird jeder Artikel eines Gesetzesentwurfes verlesen. Nach der Verlesung eines Artikels können die Ständeräte einen Antrag auf Streichung oder Änderung stellen. Über den Artikel, der von der Änderung oder der Streichung betroffen ist, wird dann abgestimmt.
Zur ersten Abstimmung kam es bei Artikel 12, der Zusammenarbeit mit dem Ausland durch automatisierte Datenströme, etwa wie BND und NSA. Anita Fetz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) plädierte für die Streichung des betreffenden Artikels, da der Inhalt der übermittelten Daten unbekannt sei und der Bundesrat dafür keine Kompetenz besäße. Außerdem verwies sie darauf, dass wenn der Bundesrat derartige Kompetenzen wünsche, diese gezielt anfragen sollte. Bundesrat Ueli Maurer bezweifelte, dass der Antrag zielführend sei, da ein automatisierter Datenstrom notwendig sei, um zeitnah zu reagieren. In der Abstimmung stimmten 28 mit ja und damit für das Bestehen bleiben des vorliegen Artikels. Sieben stimmten mit nein und damit gegen den vorliegenden Artikel. Fünf Räte enthielten sich.
Weniger eindeutig war die Abstimmung darüber, ob der schweizer Nachrichtendienst – uneingeschränkt – Drohnenflüge durchführen darf. 15 Räte stimmten für die Streichung des Zusatzes – uneingeschränkt -, allerdings stimmten 21 für, den Antrag des Ständerates Hess (FDP.Die Liberalen), die Drohnenflüge – uneingeschränkt – zuzulassen. Außerdem hat der Nachrichtendienst weitgehende Kompetenzen zugesprochen bekommen, in fremde Computersysteme eindringen zu dürfen, sofern diese Aktionen ihren Ursprung in der Schweiz haben.
Danach bat Paul Rechtsteiner (SP) um eine Streichung der Kabelaufklärung, da sie eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung sei und Infrastruktur geschützt werden müsse. Diese Bitte wurde aufgrund der Gegenwehr der SVP jedoch abgelehnt und die Kabelaufklärung wurde angenommen. Bei Kabelaufklärung handelt es sich um das Abhörsystem Onyx, welches Statellitenverkehr abhören und auffangen kann. Fetz war ebenfalls dagegen, Kabelaufklärung führe tendenziell zu einer Rasterfahndung. Dies würde der Überwachung Tür und Tor öffnen. Fetz sagte wörtlich:
Der NDB will sein eigenes „PRISM“, darauf läuft das nämlich hinaus
Zum Abschluss der Sitzung wurde, auf den Antrag von Frau Fetz (SP) hin, noch darüber debattiert, ob das Auskunftsrecht der Bürger, zu erfahren, ob diese nachrichtendienstlich erfasst sind, vereinfacht werden soll. Jedoch ging die Abstimmung darüber mit 25 zu 5 Stimmen aus, bei 5 Enthaltungen. Somit wurde der Antrag von Fetz abgelehnt. Die Sitzung wurde danach auf den 17. Juni 2015 vertagt.
