Drohnen
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: Informatik-Gutachten: Eine Telefonnummer ist ausreichend, um eine Person mit einer Drohnen-Rakete zu treffen
Kann Mobilfunkgeräte orten und Raketen darauf abfeuern: Drohne der United States Air Force. Bild: <a href="http://www.swri.org/3pubs/brochure/d16/GeoCom/GeoComBroch.pdf">Southwest Research Institute</a>. : Informatik-Gutachten: Eine Telefonnummer ist ausreichend, um eine Person mit einer Drohnen-Rakete zu treffen Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
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: 50 Kubikmeter Popcorn: DLR und Bundespolizei testen unbemannte Flugzeuge und Satellitenüberwachung über der Nordsee
Jede Menge Popcorn für die Beobachtung aus der Luft und aus dem All. (Bild: DLR) : 50 Kubikmeter Popcorn: DLR und Bundespolizei testen unbemannte Flugzeuge und Satellitenüberwachung über der Nordsee In einer mehrtägigen Übung erprobt das Bundesinnenministerium verbesserte Verfahren zur luft- und weltraumgestützten Überwachung. Die Technik stammt zu großen Teilen vom Rüstungskonzern Airbus. In einem ähnlichen Projekt unterstützt das DLR die EU-Grenzagentur Frontex bei der Aufklärung von Schiffsbewegungen im Mittelmeer.
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: Unionsfraktion vollendet Sicherheitsquartett mit neuem Zwölf-Punkte-Programm
(Von rechts:) BKA-Chef Holger Münch und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Dr. Stephan Harbarth bei der Vorstellung des Zwölf-Punkte-Programms. Foto: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Dv6Q3UjiwZ8">Youtube-Thumbnail</a> : Unionsfraktion vollendet Sicherheitsquartett mit neuem Zwölf-Punkte-Programm Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Zwölf-Punkte-Programm zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt. Der Beschluss sieht unter anderem den Einsatz von Staatstrojanern, die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung sowie privatisierte Zensurinfrastrukturen bei sozialen Netzwerken vor.
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: Schwarzbuch zur Bundeswehr kritisiert Militarisierung des Cyberraums und Drohnenaufrüstung
Schwarzbuch Bundeswehr: Kritische Gegenposition zu den Aufrüstungsplänen des Verteidigungsministeriums - Originalbild via <a href="http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/!ut/p/c4/TYrbCsIwEET_aLdmaVp98yu0vkhulMVcSowX_Ho3D4IcOMMwgxcUsnnyahqXbCKecXF8sC-43-x14w-8IQXPxnL0eOp3H8CVHFp3C7mxeK2mlQpbqS325VGrLMAeF9rRSLMKRKTEvZGkJkXDP3qmUXs9aaf3k5HP8AO3lI5frIqhfw!!/">PIZ SKB</a> : Schwarzbuch zur Bundeswehr kritisiert Militarisierung des Cyberraums und Drohnenaufrüstung Im Schwarzbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der Bundeswehr von Linken und Rosa-Luxemburg-Stiftung geht es auch um die Cyberoffensive und die Pläne zur Aufrüstung mit Drohnen. Es soll als Gegengewicht zum Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums im Aufrüstungswettlauf stehen.
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: Kampfdrohnen der Bundeswehr fliegen mit Raketen aus Israel und Verschlüsselung aus Deutschland
Bild: NIMROD-Rakete von IAI (Wikipedia). : Kampfdrohnen der Bundeswehr fliegen mit Raketen aus Israel und Verschlüsselung aus Deutschland Airbus soll Hauptauftragnehmer für den deutsch-israelischen Drohnen-Deal werden. Der Konzern verfügt dann über 13 alte und neue Drohnen des Typs „Heron“ für die Bundeswehr. Ab Frühjahr 2019 wäre die Bewaffnung garantiert. Nun klagt der konkurrierende US-Drohnenhersteller General Atomics vor der Vergabekammer des Bundes.
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: „Playbook“: Leitlinien für den Drohnenkrieg, die nicht bindend sind
A Reaper MQ-9 UAV (Unmanned Aerial Vehicle) based at Creech Air Force Bace, Nevada, USA prepares for a training mission over the west coast of America. The MQ-9 Reaper is a medium-to-high altitude, long endurance remotely piloted aircraft system. The MQ-9's primary mission is to act as an intelligence, surveillance and reconnaissance (ISR) asset, employing sensors to provide real-time data to commanders and intelligence specialists at all levels. <i>This image is available for non-commercial, high resolution download at www.defenceimages.mod.uk subject to terms and conditions. Search for image number <b>45150452.jpg</b></i> ---------------------------------------------------------------------------- Photographer: SAC Andrew Morris Image 45150452.jpg from www.defenceimages.mod.uk : „Playbook“: Leitlinien für den Drohnenkrieg, die nicht bindend sind Wie sind die offiziellen Richtlinien und Entscheidungskriterien für oder gegen das Töten mit militärischen Drohnen? Auf diese Frage suchten Bürgerrechtler in den Vereinigten Staaten seit langem Antwort. Nun haben sie mit Erfolg die Herausgabe des „Playbook“ erstritten – den Leitlinien der US-Regierung für das gezielte Töten mit Drohnen.
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: Die Ramstein-Drohnenbasis und der Nonstop-Krieg
: Die Ramstein-Drohnenbasis und der Nonstop-Krieg Ramstein ist mehr als eine gewöhnliche Militärbasis. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Drohneneinsätze, die zwar von den Vereinigten Staaten aus gesteuert werden, aber auf Ramsteins technische Hilfe angewiesen sind. Die deutsche Regierung tut unwissend und hält damit den endlosen Krieg am Laufen.
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: Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen
Ein Roboter eines ähnlichen Typs wurde in Dallas mit dem Sprengsatz versehen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/jaytamboli/3788323509/sizes/l"> Jay Tamboli</a> : Finaler Rettungsroboter: Überlegungen zu bewaffneten Robotern bei Polizeieinsätzen Bei einem Polizeieinsatz in Dallas wurde am Freitag ein Heckenschütze getötet. Ein Bombenentschärfungsroboter wurde ferngesteuert und mit einer Sprengladung versehen, durch die der Schütze ums Leben kam. Neue technische Möglichkeiten stellen unsere gesellschaftlichen Normen und unsere Gesetze vor Herausforderungen.
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: Airbus knackt den Jackpot: Deutscher Rüstungskonzern führt Konsortium für europäisches Drohnenprojekt
Der frühere "Talarion" von Airbus (Modell) war der erste Versuch, eine "europäische Drohne" auf den Weg zu bringen. : Airbus knackt den Jackpot: Deutscher Rüstungskonzern führt Konsortium für europäisches Drohnenprojekt Mit dem Verteidigungsministerium wird Airbus Hauptauftragnehmer der zweijährigen Vorstudie für eine Waffen tragende europäische Langstreckendrohne. Die Vertragsunterzeichnung ist noch vor der Sommerpause geplant, im September soll es losgehen. Die Gesamtkosten des Projekts liegen über einer Milliarde Euro.
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: Drohnen und Ramstein: Fortgesetztes Mauern der Regierung
: Drohnen und Ramstein: Fortgesetztes Mauern der Regierung Was weiß die Bundesregierung über die Drohnen-Steuerung in Ramstein? Im rheinland-pfälzischen Ramstein befindet sich eine US-Air-Base mit einer Relaisstation und dem „Air and Space OPs Center“, dessen Funktion zentral für die Durchführung des US-Drohnenkriegs sein soll.
Die Bundesregierung wird seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit von Andrej Hunko, Parlamentarier der Linken, an ihren eigenen Fragenkatalog erinnert und daran, dass noch ein paar Antworten ausstehen:
Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg […] und inwiefern rechnet die Bundesregierung überhaupt noch mit einer Beantwortung oder sonstigen Klärung ihrer offenen Fragen?
Fragesteller Hunko betont nochmal, dass das Auswärtige Amt in den vergangenen Monaten „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ und auch „fortgesetzt eindringlich“ die Beantwortung der Fragen angemahnt haben will, und hätte jetzt gern mal eine inhaltliche Beantwortung.
Seit im Mai 2013 erstmals öffentlich über die wichtige Rolle der Relais-Station in Ramstein diskutiert worden war, hat die Bundesregierung gemauert – gewissermaßen fortgesetzt eindringlich. Man habe keine „eigenen gesicherten Erkenntnisse“, man wisse nur, dass Rheinland-Pfalz nicht der „Ausgangspunkt“ des Drohnenkriegs sei, denn das „Launching“ (Start der Drohnen) finde ja hier nicht statt.
Das ist natürlich eine dürre Antwort, zumal sich auch die Bundesregierung an das Grundgesetz zu halten hat. Das aber verlangt von ihr den Schutz vor lebensbedrohenden und völkerrechtswidrigen Handlungen. Würde sie also etwas Konkretes über die Nutzung Ramsteins für völkerrechtswidrige Angriffe wissen, müsste sie diese versuchen zu unterbinden.
Keine Antworten auf Fragenkatalog
Die Antwort ist diesmal leider nicht aussagekräftiger als in den Jahren zuvor. Man weiß nichts Neues:
Die Bundesregierung hat die US-Regierung seitdem wiederholt nachdrücklich um weitere Informationen zur Rolle der Relaisstation in Ramstein gebeten, zuletzt im April 2016 im Rahmen von Regierungsgesprächen mit dem US-Außenministerium, sowie im Mai 2016 gegenüber der US-Botschaft in Berlin.
Inhaltliche Antworten gibt es jedoch keine.
Es hat aber offenbar einen Besuch in Ramstein im vergangenen Jahr gegeben, wie aus der Antwort hervorgeht. Der Beauftragte für Sicherheitspolitik des Auswärtigen Amtes soll im September dort vorstellig geworden sein. Die namentlich ungenannte Person dürfte zur Abteilung 2 des Auswärtigen Amt gehören.
Was dort besprochen wurde, findet sich nicht in der Antwort, nur die Versicherung, man setze den „vertraulichen Dialog“ fort.
Abgeordneter Hunko hatte seinen Unmut über das fortgesetzte Mauern der Regierung schon im Bundestag zu Protokoll (Seite 7443, pdf) gegeben und in Richtung der zuständigen Staatsministerin und Christdemokratin Maria Böhmer gesagt:
Es geht ja nicht um irgendwas, sondern es geht um die Beteiligung Deutschlands an den rechtswidrigen Drohnenkriegen der USA, und zwar über Ramstein, wo die deutsche Seite […] mitverantwortlich ist, weil Ramstein als Relaisstation genutzt wird. Es ist also nicht so, dass von dort die Drohnen fliegen würden oder befehligt würden, aber Ramstein ist ein untrennbarer Bestandteil dieses Drohnenkrieges. Finden Sie es nicht auch höchst misslich, dass die deutsche Öffentlichkeit über viele Monate hinweg keine Antwort kriegt, was diesen Drohnenkrieg und die Rolle von Ramstein angeht?
Böhmer hatte inhaltlich leider nichts hinzuzufügen. Hunkos Verärgerung ist verständlich, denn im Juni 2014 (!) hatte Böhmer eine Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ angekündigt.
Wem ein Rabulistik-Seminar zu teuer ist, kann hier kostenlos was lernen. Die früheren Antworten der Bundesregierung:
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken auf Bundestagsdrucksache 18/2698 (BT-Drs. 18/2938, pdf),
- Antwort der Bundesregierung auf mündliche Frage im Bundestag (Plenarprotokoll 18/78, Frage 18, pdf).
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: Regelmäßige Amtshilfe: Verfassungsschutz nutzt „Funktechnik“, Forensik und Drohnen der Bundespolizei
Drohne "FanCopter", die auch die Bundespolizei benutzt. (Bild: Wikipedia) : Regelmäßige Amtshilfe: Verfassungsschutz nutzt „Funktechnik“, Forensik und Drohnen der Bundespolizei Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in technischen Angelegenheiten regelmäßig von der Bundespolizei unterstützt. Dies teilte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings, auf eine Schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Martina Renner mit. Die Zusammenarbeit erfolge „auf dem Gebiet der Funktechnik“.
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: Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen
: Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen Die Bundeswehr will nicht drei, sondern fünf Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ als „Übergangslösung“ beschaffen. So erklärte es der Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Ralf Brauksiepe, in der gestrigen Fragestunde des Bundestages. Bislang war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“ die Rede. Eine Unterzeichnung des endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut Brauksiepe die notwendigen Unterlagen.
Die Drohnen werden nach gegenwärtigem Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als Vertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus. Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar, Airbus verfügt selbst über entsprechende Kapazitäten.
Die Drohnen werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der PilotInnen übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung regeln.
Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon, ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Verteidigungsministerium will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Predator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General Atomics.
Nach Vertragsabschluss will das Verteidigungsministerium ein Vergabeverfahren für die gewünschte Bewaffnung mit Lenkbomben und ‑raketen eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten bereits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe erörtert.
Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten Drohnen auch dem Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befassung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025 genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.
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: Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“?
Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014. : Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“? Als „Überbrückungslösung“ bis zur Entwicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ entschied sich die Bundeswehr für ein Modell aus Israel. Seitens der Rüstungslobby, aber auch von der Luftwaffe wird die Auswahl heftig kritisiert. Jetzt soll der israelische Hersteller einige Nachweise erbringen, sonst käme die Konkurrenz aus den USA zum Zuge.
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: Neue FRONTEX-Agentur: Satellitenaufklärung „mit speziellen Anomalie-Algorithmen und Prognosetools“
Cover der Broschüre "Integrating Maritime Surveillance common information sharing environment" (CISE) : Neue FRONTEX-Agentur: Satellitenaufklärung „mit speziellen Anomalie-Algorithmen und Prognosetools“ Die EU hebt die Überwachung der Meere auf eine neue Stufe. Die drei Agenturen zur Überwachung der Meere und Küsten werden zusammengelegt. Allein für unbemannte Luftfahrzeuge stehen 81 Millionen Euro bereit. Das Geld fließt in die Kassen von Rüstungskonzernen.
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: Europäische Union kündigt vollautonome Testflüge mit Flugzeug-Drohnen an
Männer verfolgen Testflüge/ Simulationen von Flugzeug-Drohnen im EU-Projekt RAID auf dem Monitor. : Europäische Union kündigt vollautonome Testflüge mit Flugzeug-Drohnen an Ein Forschungsprojekt der EU startet eine Serie von Flugversuchen zur Integration von großen Drohnen in den allgemeinen Luftraum. Zum Einsatz kommt ein „optionally piloted vehicle“ (OPV). Gemeint ist ein Flugzeug, das auch ohne PilotInnen gesteuert werden kann. Den Tests gingen umfangreiche Simulationen voraus.
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: USA: Freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen
Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern : USA: Freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen In den USA hat die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) auf Anweisung von US-Präsident Barack Obama im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Prozesses freiwillige Handlungsempfehlungen im Umgang mit Drohnen erarbeitet (PDF).
Die Kurz-Zusammenfassung liest sich wie eine Anleitung zum Thema Datenhöflichkeit.
Die große Frage bleibt: Was macht eine Gesellschaft, wenn sich nicht alle an solche Selbstverständlichkeiten halten?
- If you can, tell other people you’ll be taking pictures or video of them before you do.
- If you think someone has a reasonable expectation of privacy, don’t violate that privacy by taking pictures, video, or otherwise gathering sensitive data, unless you’ve got a very good reason.
- Don’t fly over other people’s private property without permission if you can easily avoid doing so.
- Don’t gather personal data for no reason, and don’t keep it for longer than you think you have to.
- If you keep sensitive data about other people, secure it against loss or theft.
- If someone asks you to delete personal data about him or her that you’ve gathered, do so, unless you’ve got a good reason not to.
- If anyone raises privacy, security, or safety concerns with you, try and listen to what they have to say, as long as they’re polite and reasonable about it.
- Don’t harass people with your drone.
Hier ist der Blogpost zum Prozess: Finding Common Ground on UAS.
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: Bundesregierung plant strengere Regeln für Nutzung von Drohnen
via flickr (R. Unten / CC BY 2.0) : Bundesregierung plant strengere Regeln für Nutzung von Drohnen Immer mehr zivile Drohnen schwirren über dem deutschen Staatsgebiet. Dabei ist die Rechtslage teilweise unübersichtlich. Die geplante Drohnenregulierung der Bundesregierung schränke die private Nutzung ein, während die gewerbliche Verwendung liberalisiert würde, so eine Expertin im Interview.
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: Zivile Drohnen: Ausweitung der Flugzone
: Zivile Drohnen: Ausweitung der Flugzone Die Sendung „Zeitfragen“ bei Deutschlandradio Kultur sendet heute Abend ein Feature von Moritz Metz über „Zivile Drohnen – Ausweitung der Flugzone“, das jetzt schon im Netz steht.
Der Markt für Hobby- und Spielzeugdrohnen wächst rasant und ruft auch entsprechende Abwehrsysteme auf den Plan. Aber wie reguliert eine Gesellschaft ein neues Medium mit seinen schier unbegrenzen Möglichkeiten? Gibt es auch Schattenseiten von Geofencing, Drohnenregistrierung und Luftraum-Regulierung? Und was hat das Open Airspace Manifesto mit Netzneutralität zu tun?
Passend dazu wird Moritz Metz am 2.5. um 14 Uhr auf der re:publica in Saal 2 über „Fliegende Computer und ihre tollkühnen Piloten“ sprechen.
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: Das erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne?
Fahndungsfoto der Berliner Polizei (mit Unkenntlichmachung). : Das erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne? Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Polizei haben gestern das mutmaßlich erste Fahndungsfoto einer in Deutschland eingesetzten Polizeidrohne veröffentlicht. Gesucht wurde ein Passant, der die polizeilichen Ermittlungen bei einem Tötungsdelikt in Charlottenburg-Wilmersdorf gefilmt hatte. Vor einem Monat war dabei ein 43jähriger in seinem Fahrzeug sitzend von einem Sprengsatz getötet worden.
Der Gesuchte hatte das polizeiliche Geschehen anschließend vom Dach eines Hauses gefilmt und wurde dabei von einem polizeilichen Multicopter entdeckt und aufgezeichnet. Der Betroffene wurde schließlich als Zeuge gesucht und hat sich wenige Stunden später bei der Polizei gemeldet. Er gab an, sich lediglich ein Bild von dem Geschehen gemacht zu haben. Sein Foto nahm die Polizei mittlerweile vom Netz. Ob der Mann als Mittäter verdächtig ist, wollte die Polizei zunächst nicht bestätigen.
Nutzung durch Mordkommission oder der Verkehrspolizei
Die 2009 vom „Kompetenzzentrum Kriminaltechnik“ im Landeskriminalamt beschaffte Drohne wird gewöhnlich nur von der Mordkommission oder der Verkehrspolizei genutzt. Das als „Unmanned Aircraft System der Polizei“ (UAS-Pol) bezeichnete Fluggerät wird dabei zur Fertigung von Luftbildaufnahmen als „ermittlungsunterstützende Technik“ eingesetzt. Die Polizei will auf diese Weise ihre Dokumentation von Tat- und Ereignisorten verbessern.
Die damals für 45.000 Euro von der Firma AirRobot GmbH beschaffte Drohne darf zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr aufsteigen. Einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zufolge war das System bis 2014 beinahe ausschließlich nach Verkehrsunfällen, Tötungsdelikten, Schusswechseln, Entführungen, bei Übungen oder zur Vorbereitung von Großereignissen in der Luft. In einem Fall wurde eine Hanfplantage von oben dokumentiert. Mehrmals wurde das Gerät öffentlich vorgeführt, ein anderes Mal filmte die Drohne zur Dokumentation einer Sprengung. Mindestens einmal havarierte das UAS-Pol während des Einsatzes und wurde beim Absturz beschädigt.
Versammlungen oder Demonstrationen werden in Berlin nicht aus der Luft gefilmt. In den ebenfalls 2009 erlassenen „Internen Durchführungsbestimmungen für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14“ ist festgelegt, dass keine Menschenansammlungen überflogen oder Personen „direkt angeflogen werden“.
Drohnen sollen „Lücke“ zwischen Polizeihubschrauber und CCTV schließen
Damit unterscheidet sich die Berliner Praxis etwa von Sachsen, wo Drohnen bereits mehrfach zur Überwachung von Demonstrationen oder Fußballspielen zum Einsatz kamen. Sachsen war 2008 das erste Bundesland das Multikopter für die Polizei beschaffte. Damit würde laut dem damaligen Innenminister eine „Lücke“ zwischen den „Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden“ geschlossen. Die Ankündigung, die sächsischen Drohnen auch zur beweissicheren Dokumentation von Straftaten zu nutzen, wurde bislang nicht umgesetzt.
Laut dem Berliner Senat wird das UAS-Pol nicht zu Observationszwecken eingesetzt. Das scheint glaubhaft, denn das laut surrende Gerät würde von den Verfolgten leicht bemerkt. Vor zwei Jahren waren 13 „tarifbeschäftigte Fotografen“ für die Führung des UAS-Pol ausgebildet. Die Einweisung erfolgte vom Hersteller, zu den Trainings gehörte auch das Fliegen „unter Windbedingungen mit Videosicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung“. Allerdings ist das Fliegen ohne Sichtkontakt in Deutschland nicht erlaubt. Das gilt auch für die Polizei.
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: Klage auf Überwachung von Drohneneinsätzen in Ramstein von Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Herz tödlicher Drohnenmorde: Ramstein Air Base. : Klage auf Überwachung von Drohneneinsätzen in Ramstein von Bundesverwaltungsgericht abgewiesen Ein nahe Ramstein wohnender Mensch hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darauf verklagt, die über Ramstein gesteuerten Drohneneinsätze der US Air Force zu kontrollieren. Damit ist er nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert.
Das Gericht wies die Klage zurück, da der Kläger nicht unmittelbar persönlich von den Drohnenoperationen betroffen sei. Der Kläger hingegen argumentierte, dass er durch die Nähe seines Wohnortes zu Ramstein durchaus betroffen sein könnte, wenn es als Reaktion auf Drohnenoperationen zu Angriffen auf Ramstein kommen sollte – das hatte dem Gericht als Begründung nicht gereicht.
Damit unterliegt der Kläger bereits in der dritten Instanz, zuvor war die Klage 2014 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und 2013 erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden.
Unabhängig von der Klagebefugnis des hier Betroffenen lässt sich immer wieder feststellen, wie sehr sich die Bundesregierung und mit ihr auch das BMVg verwehrt, die Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg aufzuklären. Man beruft sich immer wieder darauf, dass US-Präsident Barack Obama versichert habe, Ramstein sei nicht Ausgangspunkt für Drohneneinsätze der USA. Dabei hatte Obama eigentlich gesagt:
Ich betone, dass wir Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen verwenden, die als Teil der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden.
Das widerspricht nicht den Aussagen des ehemaligen US-Drohnenpiloten Brandon Bryant, der auch im NSA-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, dass der gesamte US-Drohnenkrieg ohne Ramstein nicht möglich sei. Denn Ramstein dient als sogenannte Relaisstation. Das heißt, Drohnen werden nicht von Ramstein gestartet oder direkt gesteuert, aber die Signale für die Drohnen werden über Ramstein geleitet. Eine Relaisstation neben Ramstein gebe es bisher noch nicht, damit wäre Ramstein unverzichtbar.
Doch was genau in Ramstein passiert, das will seitens der Bundesregierung niemand genau wissen. Im NSA-Ausschuss betonten Völkerrechtler des Auswärtigen Amtes und des BMVg immer wieder, Drohneneinsätze seien nicht per se völkerrechtswidrig und man habe keine Anhaltspunkte, dass von Ramstein aus völkerrechtswidrige Einsätze stattgefunden hätten, und demnach auch keinen Anlass, genauer zu prüfen. Aber geben zahlreiche durch US-Drohnen Getötete – darunter auch zivile Opfer und Deutsche – keinen Anlass, genauer hinzusehen? Offensichtlich nicht. Und auch wenn es Einzelfallprüfungen gab – daran erinnern konnten sich die Zeugen im NSA-Ausschuss wenig überraschend nicht mehr.