Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform, um den Verkehr unbemannter Flugkörper im Luftraum besser zu regulieren. Ramak Molavi ist als Anwältin auf IT-Recht und Robotik spezialisiert. In einem Interview mit WIRED sprach sie über die Sinnhaftigkeit der Drohnenregulierung.
Die Rechtslage für Drohnen ist abhängig von der Art ihrer Nutzung. Geräte, die nicht gewerblich genutzt werden und unter fünf Kilo wiegen, fallen unter die Bestimmungen für Modellflugzeuge. Bei gewerblicher Nutzung oder schwereren Flugkörpern gelten die Regeln für unbemannte Flugsysteme.
Die Branche prognostiziert eine „Vervierfachung der Verkaufszahlen von zivil genutzten Drohnen“ und „auch die gewerbliche Nutzung wird ausarten“. Voraussetzung für eine gewerbliche Verwendung ist die Erlaubnis der entsprechenden Landesluftfahrtbehörde. Übertreten die Drohnen Grenzen zwischen den Bundesländern, wird die Rechtslage schwammig. Eine Reform der Gesetzeslage scheint also unabdingbar.
Drohnenführerschein soll Bewusstsein für Datenschutz schaffen
Bei der gewerblichen Nutzung sollen einige Verbote gelockert, dafür aber ein verbindlicher Führerschein eingeführt werden. Dadurch soll die Kontrolle über die Drohne in großen Entfernungen garantiert und ein Bewusstsein für Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz gefördert werden.
Die neuen Regelungen weiten das, was bisher für gewerbliche Drohnen galt, auf private unbemannte Fluggeräte aus. Außerdem müssen alle Drohnen, private und gewerbliche, ab einem Gewicht von über 500 Gramm, registriert und gekennzeichnet werden, damit man weiß, wem sie gehören.
Molavi plädiert allerdings für eine technische Lösung bei der Regulierung von Drohnen. Als Beispiel nennt sie eine in die Software integrierte „No-Fly-Zone-Map“. Dadurch könne automatisiert sichergestellt werden, dass Drohnen sensible Gebiete meiden, etwa Gefängnisse oder Krankenhäuser.
