Regelmäßige Amtshilfe: Verfassungsschutz nutzt „Funktechnik“, Forensik und Drohnen der Bundespolizei

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in technischen Angelegenheiten regelmäßig von der Bundespolizei unterstützt. Dies teilte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings, auf eine Schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Martina Renner mit. Die Zusammenarbeit erfolge „auf dem Gebiet der Funktechnik“.

Drohne „FanCopter“, die auch die Bundespolizei benutzt. (Bild: Wikipedia)

Laut Günter Krings, dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, gründet eine entsprechende Vereinbarung des Bundespolizeipräsidiums mit dem Inlandsgeheimdienst zur „Organleihe“ auf dem Bundespolizeigesetz. Es handele sich bei den einzelnen Aufgaben um „Daueraufgaben, die regelmäßig wahrgenommen werden“.

In der Anfrage wurden Angaben zu Unterstützungsleistungen in den Jahren 2014 und 2015 erbeten, allerdings existieren keine Statistiken zu einzelnen Fallzahlen „auf dem Gebiet der Funktechnik“. Als weitere Leistungen in Amtshilfe für die Bundespolizei werden jedoch Fälle einer „rein technische[n] Unterstützung“ aufgeführt.

Demnach habe die Bundespolizei „elektronische Daten“, die vom Verfassungsschutz „im Rahmen eigener Befugnisse erhoben“ worden waren, bearbeitet und lesbar gemacht. Um welche Daten es sich dabei handelte und ob diese womöglich verschlüsselt waren, bleibt unklar. Denkbar ist, dass die Amtshilfe mit „Analysewerkzeugen“ in der digitalen Forensik von Mobiltelefonen bestand. Die Bundespolizei nutzt hierfür unter anderem Software der israelischen Firma Cellebrite.

Außerdem hat der Verfassungsschutz in mindestens einem Fall einen Sprengstoffspürhund der Bundespolizei angefordert. Einige Monate später half die Bundespolizei mit einer „mobilen Fahndungseinheit“. Im gleichen Jahr wurde auch eine Drohne und das nötige Bedienpersonal angefordert. Nicht beantwortet wird, wofür der Verfassungsschutz die Technik einsetzt. Für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr ist eigentlich die Polizei zuständig.

In der Antwort heißt es auch, dass der Inlandsgeheimdienst über das Bundespolizeipräsidium Fahndungsausschreibungen in grenzpolizeilichen Datensammlungen vornimmt. Genannt wird der „Geschützte Grenzfahndungsbestand“ der Bundespolizei. Dort können Verdächtige heimlich verfolgt werden. Die ausschreibenden Verfassungsschutzämter werden informiert, wann, wo und mit wem die Person angetroffen wurde.

Die Antwort liest sich so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Ausschreibungen der Landeskriminalämter Landesämter für Verfassungsschutz an die Bundespolizei durchreicht. Bislang war lediglich bekannt, dass deutsche Inlandsgeheimdienste das Schengener Informationssystem für die heimliche Verfolgung nutzen.

8 Ergänzungen

  1. Tja, und mit Bundespolizei (die es nach GG eigentlich nicht geben sollte) im Verbund mit dem BfV haben wir dann wieder eine informelle Gestapo.

  2. Ich gehe mal davon aus, dass der Drohneneinsatz der Bundespolizei bzw. des Verfassungsschutzes ähnlich wie der Drohneneinsatz der Polizei Lüneburg im Rahmen des Castor-Transportes 2010 lediglich dazu dient, um Absperrungen und Absperrgitter zu dokumentieren. Bei letzterem Einsatz wurden schließlich auch nur Polizisten, keineswegs aber etwa Demonstranten, fotografiert. Details hierzu habe ich in http://www.ifhv.de/documents/huvi/selectedarticles/2-2011-kuvvet.pdf Fußnote 47 gefunden.

  3. Die Antwort liest sich so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Ausschreibungen der Landeskriminalämter an die Bundespolizei durchreicht.

    Wirklich LKÄ und nicht LfVs?

  4. Bezüglich der Amtshilfe der Bundespolizei (bzw. damals Bundesgrenzschutz) für das BfV im Bereich der Funktechnik gab es in den 90er Jahren schon mal eine kleine Anfrage der Grünen. Damals war das überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Erst nach der Beantwortung der Anfrage wurde diese Aufgabe der Bundespolizei offiziell ins BGS-Gesetz (heute Bundespolizeigesetz) aufgenommen, um einer Klage vor dem BVerfG aus dem Weg zu gehen.

    Die Argumentation der Bundesregierung war damals, dass die Tätigkeit eigentlich bereits gedeckt war durch das Bundesverfassungsschutzgesetz. Daher bräuchte man eine gesonderte Ermächtigung des BGS/der Bundespolizei nicht. Das BfV ersuche den BGS/die Bundespolizei als Polizeibehörde auch nicht um eine Maßnahme, zu der es selbst nicht befugt ist (alles andere wäre ja eine eindeutige Verletzung des Trennungsgebots). Wie gesagt hat die Regierung doch noch sicherheitshalber diese Gesetzesnorm ergänzt.

    Interessant ist in der damaligen Anfrage auch die Aufgabenbeschreibung… es ging wohl so wie ich das interpretiere u.a. um Funkaufklärung gegen Kommunikation ausländischer Nachrichtendienste mit ihren Agenten in Deutschland. Ich vermute mal, dass sich heute hinter der „Unterstützung auf dem Gebiet der Funktechnik“ andere Dinge verstecken.

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