Drohnen

  • : Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde
    CC-BY 2.0 via flickr/ektogamat
    Bundesregierung über Todesstrafe und Drohnenmorde

    Im Zuge der neuerlichen Berichte über die militärische US-Basis in Ramstein und die Steuerung von Killerdrohnen von deutschem Boden aus, wurden gestern in der Bundespressekonferenz dazu einige Fragen erörtert. Denn wenn die todbringenden Waffen nicht nur von Nevada, sondern auch von Ramstein aus dirigiert würden, hätte das rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung hat immerhin Fragen wegen Ramstein an die US-Regierung gestellt, ob und wie deutsche US-Militärbasen an Drohneneinsätzen beteiligt sind.

    Tilo Jung hat von Herrn Martin Schäfer, Sprecher des Auswärtigen Amtes, eine bemerkenswerte Antwort auf seine Frage erhalten, ob sich die deutsche Regierung genauso gegen Drohnenmorde einsetzen würde, wie sich die Bundesregierung gegen die Todesstrafe wendet. Schäfer belehrte Jung zunächst, dass man die Frage so nicht stellen dürfe.

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    Drohnen terrorisieren die hilflose Zivilbevölkerung. Quelle: Stephen D. Melkisethian, CC BY-NC-ND 2.0

    Es gäbe schließlich unter Völkerrechtlern, aber auch zwischen den USA und anderen Staaten „unterschiedliche Vorstellungen über die völkerrechtliche Begründung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Einsatzes von Drohnen, so wie ihn die Amerikaner durchführen“. Während Letzteres wohl unbestritten sein dürfte, gibt es in der „Völkerrechtswissenschaft“ (Schäfer) allerdings auch wenig Zweifel über die Bewertung von Drohnenmorden (siehe auch bei der Kampagne Stop Killer Robots oder bei Human Rights Watch). Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag spricht man sich ja verhalten gegen den Einsatz „bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ aus und möchte „in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten“.

    Schäfer führt dann aus:

    Die Entscheidung darüber, etwa aus unserer Sicht, ob etwas völkerrechtswidrig oder völkerrechtsgemäß ist, hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab: Gegen wen richten sich diese Drohnenangriffe, wo werden diese Drohnen eingesetzt, was sind die konkreten Tatumstände, ist Verhältnismäßigkeit gewahrt?

    Als wüsste die Bundesregierung mehr über die Umstände und Entscheidungsgründe der Hellfire-Abschüsse als die immergleichen Meldungen nach jedem Drohneneinsatz, beispielsweise „al Qaeda top cleric killed in drone strike“, „Drone strike kills six Pakistani militants“ oder wie die üblichen Wendungen lauten, die weitgehend kritiklos und ungeprüft aus den Nachrichtentickern übernommen werden.

    Welchen Unterschied macht es denn, gegen wen sich ein Drohnenangriff richtet und wo er stattfindet, wenn doch keinem der betroffenen Länder, in denen die Operationen durchgeführt werden, je ein Krieg erklärt wurde? Will Schäfer andeuten, dass die Drohnenopfer in Jemen oder Pakistan eben was anderes sind als wenn eine Hellfire – sagen wir – auf europäischem Boden explodieren würde?

    Aber Schäfer ist noch nicht ganz fertig mit dem Erklären der Haltung der Bundesregierung, er adressiert noch den Vergleich mit der Todesstrafe aus der Frage von Tilo Jung:

    Eine pauschale Qualifikation nach dem Motto „Drohnenangriffe gleich Todesstrafe“ kann man sicherlich vornehmen, aber das ist jedenfalls nicht die Haltung der Bundesregierung. Und das scheint mir auch der komplizierten Sachlage nicht wirklich gerecht zu werden. Man muss da vielmehr jeden einzelnen Fall auf seine Völkerrechtsgemäßheit intensiv prüfen.

    Da hätte die Bundesregierung allerdings alle Hände voll zu tun, wollte sie jeden einzelnen Fall „intensiv prüfen“. Schäfer weist letztlich den Vergleich zwischen Todesstrafe und Drohnenmorden zurück. Hier hat er wohl zweifelsfrei recht, denn selbst in nicht demokratischen Ländern, erst recht aber in den Vereinigten Staaten, geht einer Todesstrafe ein Gerichtsverfahren voraus, der Angeklagte kann sich verteidigen, Beweise müssen vorgelegt werden usw. Den Drohnenmorden geht nur ein geheimer Prozess voraus, der weder rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt noch überprüfbar ist.

    Hier das Video, die Fragen zu den Drohnen beginnen ab Minute 15.45.

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    21. April 2015 53
  • Informationsfreiheits-Ablehnung: Fragen der Regierung zu Ramstein-Drohnen sind nachteilig für Deutschland
    Herz tödlicher Drohnenmorde: Ramstein Air Base.
    Informationsfreiheits-Ablehnung Fragen der Regierung zu Ramstein-Drohnen sind nachteilig für Deutschland

    Wenn bekannt wird, was die Bundesregierung die USA zur Rolle Ramsteins bei ihren weltweiten Drohneneinsätzen gefragt hat, werden die Interessen der Bundesrepublik beschädigt. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt die Herausgabe der Fragen. Die USA hat seit über einem Jahr keine Antwort geschickt.

    20. April 2015 14
  • Game of Drones: Deutschland ist das Herz in Amerikas tödlichem Drohnenkrieg
    Game of Drones Deutschland ist das Herz in Amerikas tödlichem Drohnenkrieg

    Der amerikanische Militärflugplatz Ramstein Air Base in Rheinland-Pfalz ist das Herz der tödlichen Drohnenmorde der USA. Das geht aus streng geheimen Dokumenten eines neuen Geheimdienst-Whistleblowers hervor, die Der Spiegel und The Intercept veröffentlichen. Nach den ersten Enthüllungen mit dem Buch Geheimer Krieg werden die Ausreden der Bundesregierung langsam dünn.

    Der Spiegel: Der Krieg via Ramstein

    Wie stark unterstützt Deutschland Obamas Drohneneinsätze gegen Terroristen? Geheime Pläne belegen nach SPIEGEL-Informationen die elementare Rolle der US-Militärbasis in der Pfalz. Dokumente zeigen, dass die Bundesregierung mehr weiß, als sie zugibt.

    The Intercept: Germany is the Tell-Tale Heart of America’s Drone War

    A top secret US intelligence document obtained by The Intercept confirms that the sprawling US military base in Ramstein, Germany serves as the high-tech heart of America’s drone program. Ramstein is the site of a satellite relay station that enables drone operators in the American Southwest to communicate with their remote aircraft in Yemen, Somalia, Afghanistan and other targeted countries. The top secret slide deck, dated July 2012, provides the most detailed blueprint seen to date of the technical architecture used to conduct strikes with Predator and Reaper drones.

    Da Intercept das Dokument wie immer leider in der Amazon-Cloud hostet (Wenn Ed das wüsste!), spiegeln wir es auf unserem Server: Architecture of U.S. Drone Operations (pdf).

    ramstein-map-drones-730

    Passend zum Thema findet heute und morgen in Berlin eine Konferenz statt: Eyes from a distance – On Drone-Systems and their Strategies

    17. April 2015 28
  • : Bürgerrechtler fordern Verbot autonomer Waffensysteme
    Screenshot aus der HRW-Studie <a href="http://www.hrw.org/node/133918">"Mind the Gap: The Lack of Accountability for Killer Robots"</a>
    Bürgerrechtler fordern Verbot autonomer Waffensysteme

    Für die Ächtung von autonomen Waffensystemen spricht sich ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) aus, der letzte Woche veröffentlicht wurde. Im Mittelpunkt der Kritik steht die ungeklärte Frage, wer die Verantwortung im Falle eines unrechtmäßigen Zwischenfalls übernähme, wenn dabei Zivilisten zu Schaden kommen sollten. Weil solche Maschinen ohne menschliche Interaktion arbeiten würden, wäre es schwer bis unmöglich, Hersteller, Programmierer oder Militärpersonal zu belangen:

    Neither criminal law nor civil law guarantees adequate accountability for individuals directly or indirectly involved in the use of fully autonomous weapons.

    Der Zeitpunkt der Veröffentlichung kommt nicht von ungefähr, denn diese Woche tagt in Genf eine Arbeitsgruppe, die sich mit „Lethal Autonomous Weapons Systems“ (LAWS) auseinandersetzt. Zwar räumt die Studie ein, dass solche Systeme noch nicht in freier Wildbahn anzutreffen wären, Vorläufer-Technologien wie das israelische Iron-Dome-Raketenabwehrsystem oder die US-Systeme Phalanx respektive C‑RAM würden jedoch die Richtung weisen; Prototypen wie britische Taranis-Flieger könnten jetzt schon selbständig interkontinentale Missionen ausführen. Einmal eingeführt und etabliert, wäre es kaum möglich, solche Systeme wieder aus den Arsenalen zu verbannen. Die „Mind the Gap“ betitelte Studie, die in Zusammenarbeit mit der Harvard Law School International Human Rights Clinic (IHRC) entstanden ist, fordert daher ein präemptives Verbot solcher sogenannten „Killer-Roboter“.

    In Deutschland geht der schwarz-rote Koalitionsvertrag (pdf) in einem Absatz auf autonome Waffensysteme ein:

    Deutschland wird für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten und sich für eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen.

    Die jüngst veröffentlichte Studie knüpft inhaltlich an die aus dem Jahr 2012 stammende Publikation „Losing Humanity: The Case against Killer Robots“ an, die ebenfalls von HRW und IHRC veröffentlicht wurde. Schon damals haben die Organisationen auf ungeklärte straf- und zivilrechtliche Rechtsfragen verwiesen und sich für ein Verbot autonomer Waffen eingesetzt. Unter anderem daraus entstand schließlich 2013 die Initiative „Stop Killer Robots“, die insgesamt 54 NGOs unter einem Dach versammelt.

    13. April 2015 6
  • : Gefahr im Anflug? Drohnen im zivilen Einsatz
    Gefahr im Anflug? Drohnen im zivilen Einsatz

    Gefahr im Anflug? Drohnen im zivilen Einsatz“ ist ein rund 20 Minuten langes Radio-Feature von Daniel Bouhs für NDRinfo.

    Drohnen, also unbemannte Mini-Helikopter, werden immer häufiger in zivilen Bereichen eingesetzt. In vielen Fällen ersetzen sie herkömmliche Hubschrauber, sie erschließen aber auch ganz neue Felder, beispielsweise in der Logistik. So wird die Insel Juist in einem Feldversuch vom Festland aus mit dringend benötigten Medikamenten beliefert. In den Niederlanden wird eine Notfall-Drohne entwickelt. Auch die Deutsche Bahn hat die Geräte bereits bei der Suche nach Graffiti-Sprayern probeweise eingesetzt, die Polizei erprobt sie im Vorfeld von Groß-Einsätzen. Datenschützer weisen darauf hin, dass es noch keine Regularien gibt für den Einsatz dieser Mini-Helikopter. Es fehlten Vorschriften für die Kennzeichnung und die Schulung vor Gebrauch.

    Hier ist die MP3. Und hier ein Transkript als PDF.

    2. April 2015 1
  • : Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Die Staatssekretärin Maria Böhmer muss lässt die USA jetzt in Ruhe.
    Weiterer „Fragenkatalog“ versenkt – Deutsche Unterstützung des US-Drohnenkriegs soll nicht aufgeklärt werden

    Mehrfach hatten wir hier über das in Deutschland für Afrika zuständige US-Kommando AFRICOM berichtet. Hierzu gehören die Standorte Stuttgart und Ramstein. In Ramstein stehen Kommunikationsanlagen, die nach Medienberichten über Deutschlands Rolle im „Geheimen Krieg“ der USA unmittelbar in die Steuerung von Drohnen in Somalia, dem jemen, aber auch Pakistan eingebunden sind.

    Dabei handelt es sich beispielsweise um Relaisstationen, über die zwischen den Einsatzorten und den USA, von wo die Drohnen gesteuert werden, kommuniziert wird. Den Berichten zufolge wird die Verbindung von Ramstein in afrikanische Länder über Satellit vorgenommen, während der Traffic in Richtung USA über breitbandige Kabel vorgenommen wird. In Ramstein befinde sich laut dem Rechercheprojekt „Geheimer Krieg“ auch die Einheit DGS‑4, von der Drohneneinsätze ausgewertet und wesentliche Aufklärungsergebnisse an andere US-Einrichtungen übermittelt werden.

    Die Angaben wurden später von Brandon Bryant, einem ehemaligen Drohnenpiloten, bestätigt. Demnach habe er zu Schichtbeginn stets in Ramstein angerufen und sogar über das dortige Wetter Bescheid gewusst.

    Abklingbecken für die öffentliche Empörung

    Das alles wäre rechtswidrig. Denn die US-Drohnen werden unter anderem für die sogenannten „gezielten Tötungen“ eingesetzt – Hinrichtungen ohne gerichtlichen Beschluss, bei denen allzu häufig unbeteiligte Zivilpersonen, darunter auch Kinder, getötet werden. Inzwischen haben jemenitische Angehörige von Opfern eines solchen Angriffs in Deutschland Klage eingereicht. Sie werden vor dem Verwaltungsgericht Köln vom European Centre for Constitutional Rights vertreten.

    Zunächst hatten die Berichte nur für einen Beobachtungsvorgang der Bundesanwaltschaft geführt. Diese Prüfungen sind eine Art Abklingbecken für die öffentliche Empörung und führen in der Regel nach einigen Jahren zu dem Beschluss, dass nicht genügend Beweise für die Aufnahme von Ermittlungen oder sogar eines Verfahrens vorliegen.

    Die Bundesregierung zog sich dabei auf den Standpunkt zurück, US-Präsident Barack Obama habe persönlich versichert, dass von Deutschland aus keine Drohnen für Angriffe in Afrika oder Asien starteten. Auch würden die PilotInnen nicht in Ramstein sitzen. Das war eine Nebelkerze, denn so hatten das die Medien auch nicht berichtet. In den Enthüllungen ging es stets um die Nutzung der digitalen Infrastruktur des in Süddeutschland ansässigen AFRICOM.

    US-Botschaft schweigsam

    Nach neuerlichen Recherchen der Süddeutschen Zeitung hatte der Regierungssprecher Steffen Seibert im April vergangenen Jahres zunächst mehr Bemühungen zur Aufklärung versprochen. Das Auswärtige Amt richtete einen „Fragenkatalog“ zum AFRICOM-Komplex an die US-Regierung. Abgeordnete erkundigten sich seitdem regelmäßig nach der Behandlung oder sogar Beantwortung der Fragen.

    Die Besorgnis war, dass der „Fragenkatalog“ zu AFRICOM ein ähnliches Schicksal zuteil würde sein Vorgänger zu PRISM: Nach Bekanntwerden des NSA-Spähprogramms hatte das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium Fragen zu Fähigkeiten und Zielsetzung gestellt. Nach nicht mal einem Jahr musste die Bundesregierung einräumen, man rechne nicht mehr mit einer Antwort. Das hat sich ein Jahr später nicht geändert; vergangenen Monat hieß es:

    Zu Ihrer Frage nach anderen übermittelten Fragekatalogen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium des Inneren mit Schreiben vom 11. Juni, vom 26. August und vom 24. Oktober 2013 Fragen an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin gerichtet hat. Auf keines dieser Schreiben liegt bisher eine Antwort vor.

    Auswärtiges Amt „fortgesetzt eindringlich“

    Im Falle des AFRICOM gab sich die Bundesregierung trotzdem unwirsch. Der Bundestag wurde trotz mehrmaliger Bitte nicht über den Inhalt des „Fragenkataloges“ unterrichtet. Im Juni wurden zweifelnde Abgeordnete von der zuständigen Staatssekretärin Maria Böhmer angeherrscht, man rechne innerhalb weniger Wochen mit einer Antwort.

    Im August und September fiel auf, dass es in der Sache keine Bewegung gibt, auch im Herbst hatte die US-Regierung noch nicht reagiert. Angeblich habe die Staatssekretärin die USA deshalb „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, später auch „mit Nachdruck“ erinnert. Auch als dann „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt wurde kam aus Washington keine Reaktion.

    Schließlich schrieben die Abgeordneten selbst an den Standortkommandanten von AFRICOM und die US-Botschaft und baten darum, wenigstens zu erfahren auf welche Weise der „Fragenkatalog“ behandelt würde und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Nicht einmal der Eingang dieses Schreibens vom Dezember wurde wie erbeten quittiert.

    Nun will die Bundesregierung einen weiteren Schlussstrich ziehen und verzichtet auf weitere kritische Nachfragen. Dazu musste die Obama-Administration lediglich die bereits vorgetragenen Nebelkerzen wiederholen:

    Die US-Regierung hat dem Auswärtigen Amt nach intensiven, vertraulichen Gesprächen Mitte Januar 2015 versichert, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden. Darüber hinaus fielen auch sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge im Kommandobereich von U.S. AFRICOM nach Erklärung der Regierung der USA durch die US-Regierung in Washington.

    Vorwurf der Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt bleibt

    Kurzum: Der „Fragenkatalog“ wird als beantwortet betrachtet. Man begnügt sich mit der Aussage, aus Ramstein flögen keine Drohnen Richtung Afrika und außerdem habe sich Obama beim Erteilen der Befehle in Washington aufgehalten.

    Die Frage ist aber, ob die fragwürdigen Ausflüchte vor Gericht Bestand hätten. Denn ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Deutschland diese „völkerrechtswidrigen Militäroperationen“, die „durch ausländische Staaten von deutschem Territorium“ vorgenommen werden, nicht unterstützen darf. Wisse sie davon, handele aber nicht, stelle dies womöglich „eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt“ dar.

    Spannend ist nun wie sich der Generalbundesanwalt Harald Range verhalten wird. Range könnte ebenfalls entscheiden auf weitere unbequeme Ermittlungen zu verzichten und seinen Beobachtungsvorgang endgültig einstellen. Für die weitere Aufklärung bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Angelegenheit im NSA-Ausschuss zum Thema zu machen.

    20. März 2015 13
  • : Mit Strahlenwaffen gegen Drohnen? Polizeibehörden erkundigen sich bei Rüstungsfirmen zu Abwehrmöglichkeiten [Update]
    Mit Strahlenwaffen gegen Drohnen? Polizeibehörden erkundigen sich bei Rüstungsfirmen zu Abwehrmöglichkeiten [Update]

    Über Anstrengungen von Polizeibehörden in Bund und Ländern zur Abwehr von kleinen Drohnen war hier bereits zu lesen. Einige Landeskriminalämter haben eine Bund-Länder-Projektgruppe gegründet, an der auch das Bundeskriminalamt beteiligt ist. Die Gruppe holte Erkundigungen zu technischen Möglichkeiten sowohl bei der Bundeswehr als auch bei ausländischen Polizeibehörden ein.

    Außerdem wurde der Rüstungskonzern MDBA befragt. MDBA ist einer der größten europäischen Raketenhersteller mit Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Vermutlich ging es aber weniger um die Frage, wie die Polizei Drohnen mithilfe von Lenkwaffen vom Himmel holen kann. Denn MDBA ist auch als Hersteller von Geräten mit elektromagnetischen Impulsen bekannt.

    In einem EU-Forschungsprojekt arbeitet MDBA an Methoden, die Bordelektronik von Fahrzeugen oder Schiffen lahmzulegen um diese zu stoppen. Ziel ist, die bislang nur militärisch genutzte Technologie für polizeiliche Zwecke nutzbar zu machen. Geforscht wird an Antennen, Verstärkern und Stromquellen. Das Endprodukt soll tragbar sein, um es in Polizeifahrzeugen mitführen zu können. Die Technik könnte womöglich also auch gegen kleinere Drohnen Einzug genutzt werden.

    Auch die Rüstungsfirmen Rheinmetall und Airbus Space and Defense waren laut der Antwort von der „Marktsichtung“ von LKÄ und BKA adressiert. Weitere Details nannte der Staatssekretär Günter Krings gestern in der Fragestunde des Bundestages:

    Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?

    Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse vor. Eine abschließende Bewertung der für die Sicherung von Kernkraftwerken zuständigen französischen Behörden steht noch aus.

    Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK, zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster vorgelegt.
    Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, DeDrone GmbH, MDBA Germany.

    Folgende Behörden wurden einbezogen:
    Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehörden, DLOS, CAST.

    Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wurden in der Vergangenheit lediglich informatorisch angesprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung hat nicht stattgefunden.

    Über welche Verfahren oder Produkte – bitte die Hersteller benennen – zum polizeilichen „Jamming“ von unerwünschten Drohnen haben sich das Bundeskriminalamt und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht (Plenarprotokoll 18/72), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dort betrachteten Verfahren oder Technologien?

    Im Rahmen einer Versuchsreihe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Duisburg wurden Fragen zum Verfahren „Jamming“ von Funkfernsteuerungen ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt hat die Versuchsreihe an einem Tag begleitet. Erste Tests sind durchgeführt worden. Für eine genaue Bewertung sind noch weitere systematische Erprobungen erforderlich.

    Update: Neues gibt es auch von den Justizbehörden. Die stehen vor dem Problem, dass Drohnen genutzt werden um unliebsame Gegenstände oder Substanzen auf das Gelände von Gefängnissen zu verbringen, wo diese dann von Gefangenen eingesammelt werden können. Die Berliner Piraten haben SPD hat nachgefragt. Laut der Antwort haben sich die Bundesländer auch hierzu koordiniert:

    Die Problematik entspricht im Wesentlichen der bei Mauerüberwürfen. Wie dort auch gilt es, den Weg vom Überwurf zum Adressaten zu unterbrechen. […] Nach Bekanntwerden zweier Vorfälle in Hamburg und Bremen sind alle Bediensteten zur besonderen Aufmerksamkeit angehalten worden.
    Die zuständige Senatsverwaltung wird im Austausch mit den Justizverwaltungen der anderen Länder beobachten und erörtern, wie sich der Einsatz von Drohnen entwickelt und ggf. welche technischen Lösungen hiergegen erfolgversprechend sind.

    5. März 2015 3
  • : Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen
    Eine fliegende Drohne
    Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern
    Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen

    Auch die Staatssekretäre aus den Justizressorts deutscher Bundesländer stellen Überlegungen zur Abwehr kleiner Drohnen an. Das berichtet das Magazin Airliners auf seiner Webseite. Demnach planen die BeamtInnen, das Thema im Mai auf einer Konferenz in Bremen zu behandeln. Zur Vorbereitung wurde eine Länderumfrage gestartet, um den Bedarf nach neuen Regelungen zur Kontrolle oder Abwehr von Drohnen auszuloten. Interessierte Bundesländer können darin auch ihre Erfahrungen mitteilen.

    Zuerst hatten sich die Innenminister der Länder mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Im April vergangenen Jahres hatte die bundesweite Innenministerkonferenz (IMK) hierzu im Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten, ein Abschlussbericht ist für das Frühjahr angekündigt.

    Austausch mit französischen Behörden

    Die allgemeine polizeiliche und justizielle Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland zunächst Ländersache. Allerdings werden Drohnen in anderen Ländern immer mehr auch als staatliches Sicherheitsrisiko angesehen. In Frankreich flogen kleine Drohnen bereits dutzendfach über Atomkraftwerke, angeblich hat die Polizei keine Spur zu den UrheberInnen. Gestern sind nach Medienberichten erneut mindestens fünf Drohnen über „bekannte Orte im Zentrum“ von Paris aufgetaucht.

    Derart „ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen“ sind laut Bundesregierung noch nicht vorgekommen. In Deutschland (und vermutlich auch in Frankreich) sind rund um die Anlagen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, Flüge mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind dort also komplett untersagt.

    Die Vorkommnisse in Frankreich sind mehrfach in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen thematisiert worden. Eine abschließende Bewertung war bis Dezember allerdings nicht erfolgt. In Deutschland wird aber geprüft, auf welche Weise Drohnen bzw. eine von ihnen transportierte explosive Nutzlast die Sicherheit von Kernkraftwerken überhaupt gefährden könnten (die sogenannten „Lastannahmen“). Diese Prüfung erstreckt sich auch auf „andere einschlägige kerntechnische Anlagen“.

    Unbeliebt: Drohnen gegen die „Frau Bundeskanzlerin“

    Bislang waren derartige Suchbewegungen lediglich vom Bundeskriminalamt (BKA) bekannt. Außer in der Bund-Länder-Projektgruppe ist das BKA auch selbst mit der Untersuchung einer „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ befasst. Hintergrund waren Aktionen wie bei der Wahlkampfabschlussveranstaltung der CDU in Dresden 2013, als AktivistInnen eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. Beim BKA steht der Personenschutz im Vordergrund.

    Das BKA ist aber auch international in der Angelegenheit aktiv. Laut dem Bundesinnenministerium hat die Wiesbadener Behörde das Phänomen im „European Network for the Protection of Public Figures“ thematisiert. Dort organisieren sich jene europäischen Behörden, die mit Personen- und Objektschutz befasst sind.

    Laut der Auskunft des BMI werde zunächst der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ erhoben. Das BKA nimmt aber auch eine Marktsichtung zur verfügbaren Drohnen-Technologie vor. Dabei stehen auch Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ im Fokus. Viel ist über die konkreten Anstrengungen des BKA nicht bekannt. Jedoch haben sich die Bundeskriminalisten mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu Verfahren des „Jamming“, also des Störens von Funkverbindungen, ausgetauscht.

    Drohnen-Abwehr boomt

    Angeblich hatte es 2011 in den USA tatsächlich einen versuchten Anschlag aus der Luft gegeben, allerdings mit einem Modellflugzeug. Der mutmaßliche Urheber wurde verhaftet. Inzwischen hat sich eine kleine Industrie zur Abwehr kleiner Drohnen entwickelt. Eine Firma aus Nordhessen bietet Bewegungsmelder an, die Drohnen angeblich von Vögeln unterscheiden. Ein französischer Anbieter zeigte unlängst eine Drohne, die mit einem großen Netz behängt ist und damit andere Drohnen einfangen kann.

    Nachdem eine Drohne des populären Herstellers DJI über das Weiße Haus geflogen war, will die Firma die Gegend um das Kapitol genauso wie Flughäfen weiträumig als „No Fly“-Zone auf der Firmware programmieren. Für bereits verkaufte Drohnen ist das Einspielen der Software allerdings freiwillig. Zunächst hat DJI das Firmware-Update allerdings wegen technischer Probleme wieder zurückgerufen.

    24. Februar 2015 4
  • : Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung
    via <a href="https://www.flickr.com/photos/myfrozenlife/">myfrozenlife</a>, CC by-nc-nd 2.0
    Rechtsfreier Luftraum: US-Drohnen-Gesetze in Planung

    Der Prozess, für zivile Drohnen gesetzliche Regeln zu schaffen, kommt in den USA nun in Gang. Michael Huerta, der Behördenchef der US-amerikanischen FAA (Federal Aviation Administration), gab dabei die Parole aus: „We want to maintain today’s outstanding level of aviation safety without placing an undue regulatory burden on an emerging industry.“ („Wir wollen das herausragende Niveau der Flugsicherheit beibehalten, ohne neu entstehenden Wirtschaftszweigen übermäßige regulatorische Hürden aufzubürden.“)

    Es geht also vor allem um die Interessen der Wirtschaft, insbesondere um die Frage, welche Regeln die Zivilgesellschaft den nicht-militärischen Drohnenanbietern und ‑piloten auferlegen soll. Das Problem stellt sich in zunehmenden Maße, weil es immer mehr zivile Einsatzgebiete gibt und der Preisverfall anhält. Binnen kurzer Zeit haben sich die billigen Flieger zu einem Werkzeug und/oder Spielzeug für jedermann gemausert, ohne dass es Führerscheine, besondere Flugregeln oder konkrete Regeln für Haftung oder Versicherung gäbe, wie es sich beispielsweise beim Autoverkehr herausgebildet hat. Dass aber Unternehmen wie UPS und Amazon den kommerziellen Einsatz vorbereiten, dürfte der US-Regierung und der FAA erst wirklich Beine gemacht haben.

    Elektronische Abhör- und Peilsysteme oder andere Überwachungstechnik stehen übrigens indirekt auch zur Diskussion, aber es werden noch keine konkreten Fragen nach Kommunikationsüberwachung, Bildauswertung oder biometrischen Erkennungssystemen adressiert.

    Folgende Bereiche sollen bei der Regulierung diskutiert werden:

    1. Privacy Protections (Schutz der Privatsphäre),
    2. Civil Rights and Civil Liberties Protections (Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte),
    3. Accountability (Haftung),
    4. Transparency (Transparenzpflichten).

    Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen die Vorschläge zu gesetzlichen Regeln werden, in 180 Tagen soll der erste Bericht erstellt werden. Mehrere tausend Firmen wären bis zu dem Zeitpunkt verpflichtet, sich als kommerzielle Drohnenanbieter oder ‑piloten jeweils anzumelden. Denn derzeit verbietet die FAA kommerzielle Drohnenflüge, gewährt aber auf Antrag einige Ausnahmen. Bevor die neuen Regeln nicht in Kraft sind, soll das derzeitige Verbot bestehen bleiben.

    Bei Amazon dürften am Sonntag keine Sektkorken geknallt haben, denn die FAA-Pläne kommen dem Konzern kaum gelegen. Paul Misener, Vize-Präsident „Global public policy“ bei Amazon, sprach schon vor einigen Wochen eine wenig versteckte Drohung aus: „Without approval of our testing in the United States, we will be forced to continue expanding our Prime Air R&D footprint abroad.“ („Ohne Genehmigung unserer Tests in den Vereinigten Staaten werden wir gezwungen sein, unsere Forschung und Entwicklung für Prime Air weiterhin auswärts auszuweiten.“ Die Tests in Großbritannien sind bei Amazon längst angelaufen.

    Wie der Verlauf der Diskussion sein wird und welche Regeln in den USA beschlossen werden, wird die Ausgestaltung europäischer Normen ohne Zweifel beeinflussen. Wir sollten es also aufmerksam beobachten.

    Hier das „Presidential Memorandum“ des Weißen Hauses.

    16. Februar 2015
  • : Das eigene Grundstück zur Sperrzone für Drohnen erklären
    Das eigene Grundstück zur Sperrzone für Drohnen erklären

    Wie die Zeit gestern berichtete, kann auf der Website der amerikanischen Firma noflyzone.org das eigene Grundstück zum Sperrgebiet für Drohnen erklärt werden. Alles was dafür angegeben werden muss ist die entsprechende Adresse, ein Name und eine Mailadresse. Die Betreiber würden dann durch die Kooperation mit Drohnenherstellern Sorge dafür tragen, dass diese Datenbank in die Firmware von unbemannten Luftfahrzeugen eingespielt würden. Die Website setzt auf das Konzept der freiwilligen Selbstregulierung der Hersteller und will einem gesetzlichen Verbot von Drohnen damit zuvorkommen. Patrick Beuth identifiziert in seinem Artikel allerdings einige Schwachstellen dieses Ansatzes:

    Erstens machen bisher vor allem kleinere Hersteller mit, die Marktführer nicht. Das heißt: Die meisten Drohnen würden die Flugverbote derzeit ignorieren.

    Zweitens werden staatliche Akteure, zum Beispiel die Polizei, die Geozäune immer ignorieren, wenn sie es für nötig halten.

    Drittens kann die Initiative nicht garantieren, dass ein einmal markiertes Grundstück drohnenfrei bleibt. Denn damit eine Drohne weiß, wo sie nicht mehr fliegen darf, benötigt sie eine Firmware mit der aktuellen Version der NoFlyZone-Datenbank. Die Firmware aber muss der Besitzer in der Regel selbst aufspielen, und nicht jeder wird das ständig tun wollen.

    Viertens ist nicht ersichtlich, wie die Macher der Initiative verhindern wollen, dass jemand beliebig viele Adressen zu Flugverbotszonen erklärt, egal ob er der Besitzer der Grundstücke ist oder nicht.

    Einen anderen Weg geht hingegen die US-amerikanische Firma Mapbox: Auf einer interaktiven No-Fly-Karte können DrohnenpilotInnen hier Gebiete einsehen, in welchen sie ihre Fluggefährte lieber nicht steigen lassen sollten. Die Karte beschränkt sich dabei bisher allerdings auf Flughäfen, Militärbasen, Nationalparks und temporäre Flugverbotszonen, die für Reisen des amerikanischen Präsidenten errichtet werden.

    11. Februar 2015 4
  • : Autonome, nestbauende Drohnen
    Autonome, nestbauende Drohnen

    In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen werden Artikel veröffentlicht, in denen sich folgende oder ähnliche Formulierung finden: „Wie aus einem Science Fiction-Roman!“

    Ein am Samstag im Guardian erschienener Artikel liest sich stückweise ebenso. Der ausführliche Beitrag behandelt verschiedene, in der Entwicklung befindliche Drohnen-Technologien und ihre nicht-militärischen Nutzungsweisen.

    Eine der besonderen Formen werden im Aerial Robotics Labor in London entwickelt. Diese Drohnen orientieren sich an den Fähigkeiten von Tieren und den Vorkommnissen in der Natur und sollen in der Lage sein, autonom zu leben. Das bedeutet: Gegenseitige Reparatur, Nestbau und Reproduktion. Stanislaw Lem beschrieb in den 80er Jahren dergleichen „Maschinen“, die zu anatürlicher Evolution fähig seien.

    We are familiar with drones as hi-tech toys, aerial cameras, even weapons of war – but flying 3D printers able to nest in the buildings they maintain and repair? This seems the stuff of science fiction. In a very short space of time, drones have become part of our everyday language and landscape: last year, Amazon shipped 20,000 toy drones worldwide in the runup to Christmas.

    Solche Drohnen könnten zu neuen Zwecken verwendet werden, wie zum Beispiel um die Tierwelt und Wälder zu beobachten, Post zu transportieren, Wlan Signale zu steuern, Fenster zu reinigen, etc. Ein beispielhafter positiver Nutzen neuer Drohnentechnologien ist ihr Einsatz zur Aufklärung in schwierig zu erreichenden Gebieten.

    Gayton realised the importance of maps while working in Haiti, tracking the source of the 2010 cholera epidemic. He called in engineers from Google Maps, and together they traced the epidemic up river using Jeeps and boats. Within three years, this approach was already out of date. When a typhoon hit the Philippine city of Tacloban in 2013, a charity named Drone Adventures programmed a drone using Google coordinates to map the disaster area.

     

    9. Februar 2015 4
  • : Wie Drohnen bei Demonstrationen sinnvoll eingesetzt werden können
    Wie Drohnen bei Demonstrationen sinnvoll eingesetzt werden können

    Drohnen werden in der Gesellschaft überwiegend unter dem Aspekt des wirtschaftlichen oder militärischen Nutzens diskutiert. Zivilgesellschaftlichen Einsatzgebiete werden dabei häufig vergessen. Rico Grimm schrieb bei den Krautreportern über den sinnvollen Einsatz von Drohnen bei der Zählung von Teilnehmern einer Demonstration. Hintergrund ist das Zustandekommen von unterschiedlichen Angaben zur Teilnehmerzahl der Pegida-Demonstrationen in Dresden. Hier unterschieden sich die Angaben von Veranstaltern, Polizei und den Dresdner Neuesten Nachrichten zum Teil massiv.

    Dabei ist die Größe einer Demonstration ihre wichtigste Nachricht. Organisatoren von Demonstrationen versuchen nicht umsonst, so viele Menschen wie möglich an zentralen Plätzen in wichtigen Städten zu versammeln. Je mehr sie sind, desto eher berichten die Medien, desto stärker fühlen sich die Teilnehmer und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim nächsten Mal noch mehr Menschen kommen.

    Da dementsprechend Veranstalter gewillt sind ihre Teilnehmerzahl künstlich in die Höhe zu treiben und die Polizei nicht in der Lage ist zuverlässige Schätzungen abzugeben, ist die Zivilgesellschaft gefordert nachzuzählen. Drohnen sind hierfür das ideale Hilfsmittel, da es mit ihnen möglich ist, Fotos aus großer Höhe zu schießen und mit diesen anschließend die Teilnehmerzahl zu erfassen. Der Drohnenneinsatz über großen Menschenmengen ist jedoch in Deutschland verboten. Dafür gibt es sicher guter Gründe, jedoch sollte man überlegen, ob nicht etwa durch den Einbau eines Fallschirmes in die Drohne die Gefährdung von Demonstranten ausgeschlossen werden könne. So könnte der Einsatz von Drohnen zu Forschungszwecken erlaubt werden.

    Sollte die Regierung es der Zivilgesellschaft schließlich nicht gestatten, Drohnen einzusetzen, gibt es ein bewährtes Mittel, Druck auszuüben: Die Menschen müssten auf die Straße gehen und für dieses Recht demonstrieren. In möglichst großer Zahl.

    Der Beitrag „Teilnehmerzahlen bei Pegida, Legida & Co – Wie wir Drohnen sinnvoll einsetzen könnten“ von Rico Grimm erschien bei krautreporter.de.

    29. Januar 2015 3
  • : Deutschlandfunk über Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg – Teil 2
    Deutschlandfunk über Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg – Teil 2

    Die Sendung Hintergrund hat gestern den zweiten Teil von „Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg“ von Tom Schimmeck gesendet.

    Nahezu weltweit wird an „smarten“ Kampfdrohnen getüftelt, die selbstständig ihr Ziel finden und vernichten sollen. An der Spitze dieses Wettrüstens stehen die USA. Die Bundesregierung beteuert hingegen stets, sie werde niemals eine Tötungsentscheidung irgendwelchen Automaten übertragen. Doch geforscht wird auch in Deutschland.

    Hier ist die MP3. Und hier ist Teil 1.

    13. Januar 2015
  • : Interview mit zwei deutschen Drohnenpiloten
    Interview mit zwei deutschen Drohnenpiloten

    Die Journalisten Kai Biermann und Thomas Wiegold haben im Sommer letzten Jahres ein mehrstündiges Interview mit zwei Drohnenpiloten der Bundeswehr geführt, die in Afghanistan Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron‑1 steuern. Das Interview im Wortlaut ist auf Augen Geradeaus nachlesbar.

    Interessant ist vor allem, dass die beiden befragten Soldaten keine Vergleichbarkeit mit Videospielen sehen:

    Es ist schon schon gar nicht so, als wenn man ein Videospiel bedient, wie so häufig gerne gesagt wird. Vielmehr ist das so, dass man sich direkt in der Situation befindet und im Prinzip vor Ort ist, zumindest geistig. Also wenn unten geschossen wird, dann fühle ich mich immer dabei.

    Es ist nicht so, dass man sich jetzt zurückversetzt fühlt an den Simulator oder in einen reinen UAV-Flugbetrieb. Es ist schon richtiges Fliegen mit dabei, und das ist, finde ich, von Vorteil.

    Auch lehnen sie eine Trennung von Operations- und Einsatzland, wie sie beispielsweise in den USA im sogenannten remote split-Verfahren Alltag ist, strikt ab:

    Ich glaube, dass ist auch eine Sache von Abschalten. Wenn ich in Afghanistan bin, oder wo auch immer, und dann nach Hause fliege, ist es schon ein bisschen verarbeiten. Aber wenn ich morgens zur Arbeit fahre, zum Dienst, und dann da meine Mission hab und dann wieder nach Hause gehe, das ist ja irgendwie an/aus. Das geht nicht im Kopf. Keine Chance. Das stelle ich mir sehr komisch vor. Deswegen ist die Variante definitiv die beste. Vor allem, wenn ich mit den Leuten am Boden in Kontakt stehe. Ich kenne die auch persönlich.

    In diesem Mai erscheint mit „Drohnen – Chancen und Gefahren einer neuen Technik“ ein Buch der beiden Journalisten, in dem auch dieses Interview verwertet wird.

    12. Januar 2015
  • : Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg
    Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg

    Deutschlandfunk hat den ersten Teil eines Features über „Militärtechnik: Der neue Drohnenkrieg“ veröffentlicht.

    Sie klären lautlos auf und töten bei Bedarf: Unbemannte militärische Flugzeuge sollen Soldaten schützen und zivile Opfer vermeiden. Vom sauberen Krieg sprechen Militärs, von Mordmaschinen die Gegner. Kampfdrohnen sind ein Milliardenmarkt – auch Deutschland interessiert sich für die Technologie.

    Hier ist die MP3. Transcript und Bilder gibts drüben.

    11. Januar 2015
  • : Bahn frei für German Dronewars: Verteidigungsministerin eröffnet neues Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln
    Das neue Wappen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. (Bild: Luftwaffe)
    Das neue Wappen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. (Bild: Luftwaffe)
    Bahn frei für German Dronewars: Verteidigungsministerin eröffnet neues Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln

    Mit großem Brimborium ist gestern das neue Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) in Köln-Wahn eingeweiht worden. „Ein prachtvoller Anblick“, staunte die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach Aufmarsch eines Wachbataillons und des Musikcorps, schreibt der Kölner Stadtanzeiger. Zur Zeremonie waren eigens ein Eurofighter und ein Hubschrauber NH 90 eingeflogen worden.

    Die Gründung der neuen Behörde war vor zwei Jahren vom damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) als Reaktion auf den Skandal um die Spionagedrohne „Euro Hawk“ angekündigt worden. Ziel ist, alle für eine Zulassung von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen nötigen „Verantwortungen und Aufgaben“ an einem Ort anzusiedeln. Dies betrifft alle Organisationsbereiche der Bundeswehr. Bislang wurden Fragen zur Muster- und Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen und Zusatzausrüstung in Dienststellen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie in der Luftwaffe wahrgenommen.

    Zum Luftfahrtamt der Bundeswehr gehört auch eine „Flugbetriebs- und Informationszentrale“. Sie soll nicht nur den gesamten militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr hinsichtlich der „Einhaltung der fliegerischen Vorschriften“ kontrollieren. Zu den Aufgaben der Behörde gehört nach eigener Auskunft auch der „Flugbetrieb der Alliierten“ im deutschen Luftraum. Damit wäre die „Flugbetriebs- und Informationszentrale“ auch zuständig für Drohnenflüge der US-Armee in der Oberpfalz, für die eine erweiterte Genehmigung erteilt werden soll. Zum Verantwortungsbereich könnten aber auch jene elektronischen Störungen gehören, die vermutlich von NATO-Manövern ausgingen und mehrmals die zivile Luftfahrt lahmlegten.

    Das neue militärische Luftfahrtamt wird verstärkt mit zivilen Luftfahrtbehörden zusammenarbeiten. Die Behörde soll dabei auch auf den europäischen „Harmonisierungsprozess“ bei militärischen Luftfahrzeugen einwirken. Dabei geht es um die geplante Vereinheitlichung des reservierten und nicht reservierten Luftraums, der auch die Integration von Drohnen beinhaltet.

    Verantwortlich für den Aufbau des neuen Amtes ist der Generalmajor Ansgar Rieks. Zu den „Kernaufgaben“ seines Amts erklärt Rieks:

    Wir schaffen Grundlagen und Vorschriften für die Sicherheit im militärischen Luftverkehr und entwickeln sie weiter.
    Wir üben das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung aus.
    Wir regulieren und standardisieren den militärischen Flugbetrieb in Deutschland.
    Wir lizenzieren und anerkennen fliegerisches und technisches Personal sowie andere Luftfahrtämter, Institutionen, Dienststellen und Behörden.
    Wir gewährleisten die Flugsicherheit in der Bundeswehr mit dem Ziel der Verhütung von Zwischenfällen und Unfällen mit Luftfahrzeugen.
    Wir legen flugmedizinische Tauglichkeitskriterien für Luftfahrtpersonal fest und qualifizieren/lizenzieren Fliegerärzte und fliegerärztliche Untersuchungsstellen.

    Laut dem Kölner Stadtanzeiger steht ihm dabei ein Team aus zwölf MitarbeiterInnnen zur Verfügung. Mittlerweile sei der Stab auf 250 Dienstposten angewachsen, am Ende sollen es 392 sein. Dabei handele es sich um 246 militärische und 146 zivile Beschäftigte. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage ist die endgültige „Zusammenführung aller Elemente“ am Standort Köln Ende 2017 abgeschlossen.

    Um die Bedeutung des neuen LufABw zu unterstreichen erhält die Behörde eine eigene Fahne, ein Wappen und als „Erkennungsmusik“ einen Fliegermarsch. Als Motto gilt der Satz „Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt“.

    8. Januar 2015 2
  • : EU will mit der NATO „robuste und belastbare Fähigkeiten“ zur Cyberabwehr entwickeln
    Noch mehr Übungen, noch mehr zivil-militärische Zusammenarbeit und Kooperation mit "Drittländern". Wie oft kommt in dem EU-Konzept (und dem Artikel) das Wort "Cyber" vor?
    Noch mehr Übungen, noch mehr zivil-militärische Zusammenarbeit und Kooperation mit "Drittländern". Wie oft kommt in dem EU-Konzept (und dem Artikel) das Wort "Cyber" vor?
    EU will mit der NATO „robuste und belastbare Fähigkeiten“ zur Cyberabwehr entwickeln

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, im Bereich der Cyberabwehr stärker mit der NATO zusammenzuarbeiten. Das geht aus einem Ratsdokument mit dem Titel „EU-Politikrahmen für die Cyberabwehr“ vom November hervor. Die Ausarbeitung des Konzepts war Ende vergangenen Jahres vom Europäischen Rat gefordert worden und knüpft an die „Cybersicherheitsstrategie“ der EU an. Demnach bestehe in der EU der „politische Wille“ zur gemeinsamen Entwicklung von „widerstandsfähigen Fähigkeiten“.

    Nach Land, See, Luft und Weltraum wird der „Cyberraum“ in dem Papier als der „fünfte Bereich für militärische Aktivitäten“ beschrieben. Daher sei es „immer stärker entscheidend“, dass ein sicherer „Cyberraum“ stets verfügbar und zugänglich ist. Hier seien „robuste und belastbare Fähigkeiten“ erforderlich. Der Terminus „robust“ wird gewöhnlich benutzt, um Einsätze ziviler Kräfte am Rande von Kriegshandlungen zu beschreiben.

    Zusammenarbeit mit „Drittländern“

    Zur Umsetzung sollen mehr gemeinsame Sitzungen von entsprechenden Gremien der NATO und der EU stattfinden. Dadurch soll eine „unnötige Doppelarbeit“ vermieden werden. Dies beträfe die Krisenbewältigung sowie militärische Operationen und zivile Missionen gleichermaßen. Genannt wird beispielsweise die Ratsarbeitsgruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“. Die Gruppe ist für die Ausgestaltung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zuständig und kontrolliert militärische und zivil-militärische EU-Operationen.

    Alle 28 EU-Mitgliedstaaten sollen bei der Entwicklung von Fähigkeiten zur Cyberabwehr unterstützt werden. Die „Cyberdimension“ soll mit weiteren Übungen „angemessen aufgegriffen“ werden, um die Reaktionsfähigkeit der EU bei einer Cyberkrise zu verbessern. Solche Übungen finden bereits regelmäßig statt. Mögliche Unterstützungsleistungen in den Mitgliedstaaten können auf Basis der neu beschlossenen Solidaritätsklausel vorgenommen werden.

    Als weitere Akteure werden der Auswärtige Dienst (EAD) und die Verteidigungsagentur (EDA) genannt. Die neuen „Cyberabwehrfähigkeiten“ sollen dazu dienen, die Kommunikations- und Informationsnetze des EAD zu schützen. Beide EU-Einrichtungen sollen aber auch vermehrt strategische Entwicklungen verfolgen und „Konsultationen“ zur Cyberabwehr mit internationalen Organisationen und solchen „Drittländern“ führen, die sich an EU-Operationen beteiligen. Konkrete Länder werden nicht genannt. Bekannt ist aber, dass die EU mit den USA im Bereich „Cybersicherheit“ auf vielen Ebenen, darunter auch gemeinsamen Übungen und einem „Cyberdialog“, kooperiert.

    Mehr Überwachung und Informationsaustausch

    Ziel ist aber auch die stärkere zivil-militärische Zusammenarbeit. In dem Papier heißt es, der „Cyberraum“ sei ein Bereich, in dem „Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck“ eine sehr wichtige Rolle spielten. Deshalb müssten Synergien mit „der übergreifenden Cyberpolitik der EU“ entwickelt werden. Genannt wird die Initiative „Single European Sky“, innerhalb derer auch die Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum eine wichtige Rolle spielt.

    Zu den prioritären Bereichen der EU-Cyberabwehr heißt es in dem Konzept:

    • Überwachung, Lageeinschätzung, Prävention, Aufdeckung und Schutz, Informationsaustausch, forensische Fähigkeiten und Fähigkeiten in Bezug auf die Analyse von Schadsoftware, gewonnene Erkenntnisse, Eindämmung von Schäden, Fähigkeiten in Bezug auf die dynamische Datenwiederherstellung, verteilte Datenspeicherung und Sicherung von Daten;
    • Unterstützung bestehender und künftiger Projekte zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung im Bereich der Cyberabwehr bei Militäroperationen (z.B. Forensik, Ausbau der Interoperabilität, Festlegung von Standards);
    • Verbesserung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen militärischen IT-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams – CERTs) der Mitgliedstaaten, um die Prävention gegen Sicherheitsvorfälle und den Umgang mit ihnen zu verbessern;
    • Prüfung der Entwicklung von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Cyberabwehr im Hinblick auf die Zertifizierung von Gefechtsverbänden der EU.

    Auch eigentlich zivile Akteure sollen mitmachen

    Ein besonderer Schwerpunkt soll in weiteren Forschungsprogrammen liegen. Hier kommt die Industrie ins Spiel, die in dem Papier als „Haupttriebfeder für Technologie und Innovation im Zusammenhang mit der Cyberabwehr“ bezeichnet wird. Private Firmen sollen insbesondere „in Bezug auf Kryptographie“, zur Erkennung von Schadprogrammen und mit Simulations- und Visualisierungstechniken aushelfen. Kein EU-Konzept kommt ohne die Förderung der Wirtschaft aus. So fordert „EU-Politikrahmen für die Cyberabwehr“, eine „gesicherte und wettbewerbsfähige europäische industrielle Lieferkette“ im Bereich der Cybersicherheit zu entwickeln.

    Auch die eigentlich zivilen Akteure der EU sollen ihre Zusammenarbeit „verstärken“. Explizit genannt werden die EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und das bei Europol angesiedelte Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3). Allerdings ist unklar, welche Rolle die beiden Agenturen spielen sollen: Im Falle des vermutlich vom britischen Geheimdienst GCHQ vorgenommen Angriffs auf EU-Infrastrukturen hatte Europol beispielsweise nicht einmal einen Ermittlungsauftrag erhalten.

    23. Dezember 2014 1
  • : Verkehrsministerium will „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Kamera-Drohnen verhindern
    Drohnen und Datenschutz - Die EU will regulieren. (Bild: EU-Kommission)
    Drohnen und Datenschutz - Die EU will regulieren. (Bild: EU-Kommission)
    Verkehrsministerium will „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Kamera-Drohnen verhindern

    Das Bundesverkehrsministerium schlägt vor, die zulässige Auflösung von Kameras an privat genutzten Drohnen durch Vorschriften zu regeln. Die Bundesregierung will dadurch „typischerweise mit der Verwendung von zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen drohenden Beeinträchtigungen“ zuvorkommen. Der Betrieb von Drohnen dürfe nicht zu einer Verletzung der Grundrechte, der Sphäre des Privat- und Familienlebens oder des Schutzes personenbezogener Daten führen.

    Als Beispiel nennt das Ministerium das „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Drohnen, an denen Kameras montiert sind. Genauere Angaben, etwa zur erlaubten Pixeldichte oder dem vorgeschriebenen Abstand zu Gebäuden, werden nicht gemacht. Mögliche Einschränkungen des Datenschutzes ergäben sich aber auch in den Bereichen Überwachung oder Kartografie.

    Hintergrund der Mitteilung war eine Kleine Anfrage zu einem Papier der EU-Kommission, das ein „neues Zeitalter der Luftfahrt“ betont und hierfür sechs Aktionsfelder definiert. Das Dokument wurde im Oktober von den EU-Verkehrsministern beraten.

    Drohnen könnten ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen

    Vergangenes Jahr hatte die Kommission bereits eine „Roadmap“ zur Integration zivil genutzter Drohnen in die allgemeine Luftfahrt verabschiedet. Als Meilensteine werden drei Zeitstufen angegeben: 2014–2018 (Betrieb in Sichtweite), 2019–2023 (Betrieb außerhalb von Sichtweite) und 2024–2028 (gleichberechtigte Teilnahme im Luftraum). Das würde bedeuten, dass Drohnen ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen könnten.

    Die Bundesregierung hält diesen Zeithorizont für nicht abzuschätzen. Der Entwicklungsstand für Anwendungen im zivilen Bereich sei „weiterhin als experimentell zu bewerten“. Ähnliche Skepsis äußert das Verkehrsministerium zum ambitionierten Plan der EU-Kommission, bis 2050 „voll automatische“ Luftfahrtsysteme zu entwickeln und diese ebenfalls in den allgemeinen Luftraum zu integrieren.

    In zwei Jahren will die Kommission auch die „ordnungspolitischen Voraussetzungen“ für die Integration von Drohnen erarbeiten. So müsse der Schutz der Privatsphäre von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten laufend überwacht werden. Dies schließe die nationalen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ein.

    Bodenkontrollstationen könnten angeblich überfallen werden

    Zu den anvisierten EU-Regulierungen gehört unter anderem die Gefahrenabwehr. So könnten Drohnen laut der Kommission als Waffen benutzt werden. Wie dies verhindert werden kann, wird nicht gesagt. In Deutschland berät seit April eine Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ über entsprechende Möglichkeiten. Im Frühjahr 2015 sollen entsprechende Handlungsempfehlungen vorliegen. Auch auf EU-Ebene wurde die polizeiliche Abwehr von kleinen Drohnen bereits diskutiert.

    Andersherum sei es laut der Kommission auch möglich, dass die Signale ihrer Navigations- oder Kommunikationssysteme gestört werden könnten. Auch könnten Bodenkontrollstationen überfallen werden. Zum Aktionsplan der Kommission gehört deshalb die „Behebung von Sicherheitsschwachstellen“ in den Bereichen Information und Kommunikation. Später sollen „rechtliche Verpflichtungen“ für Drohnen-Betreiber, aber auch Navigations- und Telekommunikationsdienstleister folgen.

    Uneinigkeit in Haftungsfragen

    Auch die Haftungs- und Versicherungsvorschriften sollen geprüft werden. Nach einer Folgenabschätzung will die Kommission ebenfalls „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, damit dieser Bereich „angemessen reguliert ist“. Die Bundesregierung ist hier jedoch anderer Ansicht. So solle „das Thema Haftung“ nicht gesondert für Drohnen geregelt werden. Entsprechende Bestimmungen seien bereits von einer EU-Verordnung zur Versicherungspflicht für „Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber“ abgedeckt. Drohnen ließen sich aus Sicht des Verkehrsministeriums hierunter fassen.

    Angehörige deutscher Ministerien sind auf mehreren Ebenen mit der Standardisierung internationaler Empfehlungen und Richtlinien zu Betrieb, Einsatz und Flugführung von Drohnen beteiligt. Damit Drohnen zukünftig auch grenzüberschreitend operieren können, beteiligen sich MitarbeiterInnen des Luftfahrt-Bundesamtes, der Deutschen Flugsicherung und der Bundesnetzagentur an einer Arbeitsgruppe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Als Ergebnis soll ein „umfassendes Handbuch“ produziert werden.

    Im November hat die ICAO ein neues „Remotely Piloted Aircraft Systems Panel“ eingerichtet, das die Arbeitsergebnisse fortführen soll. Dort sei laut dem Verkehrsministerium „eine deutsche Beteiligung sichergestellt“. Auch EUROCONTROL, die europäische Organisation zur zentralen Koordination der Flugsicherung hatte sich kürzlich mit Drohnen und Datenschutz befasst.

    16. Dezember 2014 5
  • : Italienische Militär-Drohnen können jetzt Demonstrationen und Fußballspiele überwachen
    "Predator"-Drohne des US-Heimatschutz (Bild: White House).
    "Predator"-Drohne des US-Heimatschutz (Bild: White House).
    Italienische Militär-Drohnen können jetzt Demonstrationen und Fußballspiele überwachen

    Drei italienische Sicherheitsbehörden haben vergangene Woche ein Abkommen zur Nutzung großer Drohnen des Militärs auch für die innere Sicherheit unterzeichnet. Der Generalstabschef des Militärs sichert zu, Drohnen des Typs „Predator“ („Raubtier“) sowohl der Polizei als auch der Carabinieri zu überlassen. Die Carabinieri unterstehen dem Militär, übernehmen aber Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    „Predator“-Drohnen des US-Konzerns General Atomics gehören zur MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) und können bewaffnet werden. Im Gegensatz zu Großbritannien verfügt das italienische Militär nur über die unbewaffnete Ausführung, jedoch mittlerweile auch in der neueren Version „Reaper“. Die Drohnen mit einer Reichweite von 300 Kilometern sind auf der Luftwaffenbasis Amendola in der Region Apulien, in Sigonella (Sizilien) und dem Flughafen Trapani stationiert. Nach Medienberichten sollen für polizeiliche Zwecke aber die Drohnen aus Amendola zum Einsatz kommen.

    Demnach freut sich die Polizei über die Nutzung der Drohnen, ohne dass damit eigene Kosten verbunden wären. Die „Predator“ könnten nach Einschätzung der JournalistInnen für die Überwachung großer Proteste oder Streiks genutzt werden, für die bislang Hubschrauber eingesetzt werden. Auch Einsätze bei großen Sportereignissen wären denkbar.

    Einsätze bereits bei Gipfeltreffen

    Italiens große Drohnen waren nach eigener Auskunft bereits in Afghanistan, Dschibuti, Irak, Kosovo und Kuwait eingesetzt. Die Militärdrohnen fliegen auch über dem Mittelmeer, um dort die Anstrengungen zur Eindämmung unerwünschter Migration zu unterstützen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten Libyen und Italien eine Vereinbarung zur bilateralen militärischen Zusammenarbeit unterzeichnet. Geregelt wird, dass das italienische Militär seine Drohnen bis weit ins Landesinnere fliegen darf, um dort an der Grenze zur Sahara zu patrouillieren.

    Im Bereich der inneren Sicherheit waren die „Predator“-Drohnen bereits zur Kontrolle des Luftraums beim G8-Gipfel in L’Aquila sowie beim italienisch-russischen Gipfel in Bari 2009 in der Luft. Damals war der italienische Zivilschutz mit dem Militär eine Kooperation eingegangen.

    In Europa war der Einsatz von militärischen Drohnen bei „polizeilichen Großlagen“ bis dahin nur vom G8-Gipfel 2003 im französischen Evian sowie der Fussballmeisterschaft Euro08 in der Schweiz bekannt geworden. In Nordamerika waren „Predator“-Drohnen 2010 zu den Olympischen Spielen und dem G8-Treffen in Kanada ins Sicherheitskonzept eingebunden. Das US-Heimatschutzministerium verfügt mittlerweile über eigene „Predator“, die nach einem Zeitungsbericht zuallererst gegen Viehdiebstahl in die Luft stiegen.

    Gebrauchtmarkt für ausrangierte Militärdrohnen

    Dass zivile Sicherheitsbehörden weltweit mittlerweile nach größeren Drohnen schielen, ist bekannt. Auch die australische Polizei zieht die Beschaffung ausrangierter Militärdrohnen in Betracht. Der Polizeiminister Jack Dempsey freute sich vergangenes Jahr über den Rückzug von Militärs westlicher Länder aus Afghanistan oder dem Irak, denn dadurch würden die großen Drohnen bald zu niedrigen Preisen auf den Markt geworfen. Hier müsse die Polizei zugreifen.

    Dempsey begründete seinen Vorschlag mit finanziellen Vorteilen. Verglichen mit der Überwachung aus Hubschraubern oder Flugzeugen ließen sich demnach enorme Kosten einsparen. Zunächst sollten die Drohnen für den G20-Gipfel eingesetzt werden, dann stünden sie für den polizeilichen „Anti-Terror-Kampf“ zur Verfügung. Auch zur Überwachung des Verkehrs und zur Drogenbekämpfung seien sie nach Angaben eines Polizeisprechers zu gebrauchen. Im Gespräch war sogar die Spionage gegen Rockergruppen aus der Luft.

    Auch die Bundesregierung plant die Beschaffung von bis zu 16 Drohnen der MALE-Klasse für das Militär. So wie es aussieht setzen sich gerade die „Predator“-Drohnen von General Atomics durch. Einsätze militärischer Drohnen im Innern wären auch in Deutschland möglich.

    1. Dezember 2014 12
  • : OSZE-Drohnen in der Ukraine wegen elektronischem Störfeuer seit zwei Wochen am Boden – Pech für deutsche Söldnerfirma? [Update]
    OSZE-Drohnen in der Ukraine wegen elektronischem Störfeuer seit zwei Wochen am Boden – Pech für deutsche Söldnerfirma? [Update]

    camcopterDie OSZE bat ihre Mitgliedstaaten vor einigen Monaten um die Überlassung von Drohnen, um damit den Waffenstillstand in der Ostukraine zu überwachen. Zunächst least die Organisation mit Sitz in Wien aber selbst vier unbemannte Luftfahrzeuge von der Firma Schiebel aus Österreich.

    Vorausgegangen war eine Ausschreibung, am 13. August folgte ein Vertrag für vier Helikopter-Drohnen des Typs „Camcopter S‑100“. Der Einsatz begann vor vier Wochen. Laut der Bundesregierung kosten die Austro-Drohnen monatlich 2,7 Millionen Euro, in den Folgemonaten entstünden demnach weitere Kosten in Höhe jeweils 1,4 Millionen. Der Vertrag wird monatlich verlängert.

    Die senkrecht startenden „Camcopter“ haben ein Abfluggewicht von rund 200 Kilogramm und können bis zu 240 km/h schnell werden. Sie erreichen Höhen bis zu 6.000 Metern, die Nutzlast wird mit 34 Kilogramm angegeben. Bewaffnungsfähig sind die „Camcopter“ angeblich nicht, eingerüstet werden stattdessen optische oder radarbasierte Sensoren.

    Angeblich Aachener Sicherheitsfirma für Drohnen zuständig

    Doch zunächst ist mit den Flügen Schluss, meldete heute zuerst die Online-Ausgabe der Zeitung DerStandard. Demnach seien die vier österreichischen Drohnen seit fast zwei Wochen nicht mehr gestartet. Anfang November waren die Geräte bei ihrem Flug elektronisch gestört worden, auch ein Beschuss durch ein Flugabwehrgeschütz wurde gemeldet.

    Es ist unklar wer für das Störfeuer verantwortlich ist. Auch die Übertragung von Aufklärungsdaten war daraufhin unmöglich. Ganz so schlimm war das wohl nicht, die Drohne konnte heil zum Bedienpersonal zurückfliegen.

    Wer die OSZE-Drohnen in der Ukraine betreut ist übrigens unklar: Nach Medienberichten steckt dahinter die in Aachen ansässige Sicherheitsfirma Asgaard. Im August und September habe das Unternehmen mindestens drei HubschrauberpilotInnen zur Umschulung auf die „Camcopter“ gesucht. Die Ausbildung soll demnach für zwei Monate beim US-Rüstungskonzern Boeing in den USA und anschließend in der Ukraine stattfinden. Danach seien Einsätze „im Irak und anderen Krisengebieten“ möglich.

    Die OSZE und Schiebel beraten nun über weitere Pläne zum Einsatz der „Camcopter“, die bis dahin laut einem OSZE-Sprecher am Boden bleiben sollen.

    Bundesregierung entschied sich gegen zivile Drohnen

    Außer Russland und Frankreich hat auch die Bundesregierung auf die OSZE-Anfrage nach weiteren Drohnen geantwortet. Allerdings entschloss sich das Kabinett, keine zivilen Drohnen anzubieten, stattdessen wurde das Verteidigungsministerium beauftragt mit der OSZE zu verhandeln. Ein deutsches Angebot zur Überlassung mehrerer Drohnen des Typs „LUNA“ wird bei der OSZE angeblich immer noch beraten – vielleicht weil die Verteidigungsministerin zur Bedingung machte, dass die „LUNA“ von bewaffneten Fallschirmjägern begleitet werden sollen.

    Ein deutscher Einsatz würde nach dem „Betreiber-Modell“ erfolgen, alle Kosten müssen durch die bereitstellende Regierung getragen werden (an anderer Stelle wird dies als „Konzept ‚Plug and Play’ “ bezeichnet). Dies beinhaltet die eigenständige Koordination des Ex- bzw. Imports in die Ukraine und die Abwicklung aller Formalitäten. Auch die in der Ukraine erforderlichen Genehmigungen müssen beschafft werden, darunter für den Funkbetrieb oder allgemeine Fluggenehmigungen.

    Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte den Einsatz von Drohnen in der Ostukraine bei den Friedensverhandlungen in Minsk gutgeheißen. Es ist aber unklar, ob dies auch für Drohnen mit militärischem Hoheitszeichen gilt.

    Update 20.11.:

    Das Schiebel PR-Team teilt nachträglich mit: „Uns ist wichtig klarzustellen, dass Schiebel keinerlei Geschäftsbeziehung zu der Firma Asgaard hat“.

    Zur Frage etwaiger direkter Verträge der OSZE mit der Söldnerfirma gibt Schiebel keine Auskunft und verweist auf ein Statement der OSZE vom Oktober:

    „The UAVs are being provided, flown and maintained by a commercial company – SCHIEBEL – under contract to the OSCE and operated under the authority and direction of the SMM, with the Mission’s monitors in close attendance. The data collected is the property of the OSCE and for the Organization’s use only.“

    Das Fliegen der Drohnen übernimmt demnach Schiebel. Die Frage bleibt: Sind die Techniker aus Österreich in der Ostukraine unbegleitet durch Sicherheitspersonal? Unwahrscheinlich. Wer bewacht also die OSZE-Drohnen?

    18. November 2014 3