Das Bundesverkehrsministerium schlägt vor, die zulässige Auflösung von Kameras an privat genutzten Drohnen durch Vorschriften zu regeln. Die Bundesregierung will dadurch „typischerweise mit der Verwendung von zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen drohenden Beeinträchtigungen“ zuvorkommen. Der Betrieb von Drohnen dürfe nicht zu einer Verletzung der Grundrechte, der Sphäre des Privat- und Familienlebens oder des Schutzes personenbezogener Daten führen.
Als Beispiel nennt das Ministerium das „Ausspähen umfriedeten Privatbesitzes“ durch private Drohnen, an denen Kameras montiert sind. Genauere Angaben, etwa zur erlaubten Pixeldichte oder dem vorgeschriebenen Abstand zu Gebäuden, werden nicht gemacht. Mögliche Einschränkungen des Datenschutzes ergäben sich aber auch in den Bereichen Überwachung oder Kartografie.
Hintergrund der Mitteilung war eine Kleine Anfrage zu einem Papier der EU-Kommission, das ein „neues Zeitalter der Luftfahrt“ betont und hierfür sechs Aktionsfelder definiert. Das Dokument wurde im Oktober von den EU-Verkehrsministern beraten.
Drohnen könnten ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen
Vergangenes Jahr hatte die Kommission bereits eine „Roadmap“ zur Integration zivil genutzter Drohnen in die allgemeine Luftfahrt verabschiedet. Als Meilensteine werden drei Zeitstufen angegeben: 2014–2018 (Betrieb in Sichtweite), 2019–2023 (Betrieb außerhalb von Sichtweite) und 2024–2028 (gleichberechtigte Teilnahme im Luftraum). Das würde bedeuten, dass Drohnen ab 2028 von zivilen Flughäfen starten und landen könnten.
Die Bundesregierung hält diesen Zeithorizont für nicht abzuschätzen. Der Entwicklungsstand für Anwendungen im zivilen Bereich sei „weiterhin als experimentell zu bewerten“. Ähnliche Skepsis äußert das Verkehrsministerium zum ambitionierten Plan der EU-Kommission, bis 2050 „voll automatische“ Luftfahrtsysteme zu entwickeln und diese ebenfalls in den allgemeinen Luftraum zu integrieren.
In zwei Jahren will die Kommission auch die „ordnungspolitischen Voraussetzungen“ für die Integration von Drohnen erarbeiten. So müsse der Schutz der Privatsphäre von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten laufend überwacht werden. Dies schließe die nationalen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ein.
Bodenkontrollstationen könnten angeblich überfallen werden
Zu den anvisierten EU-Regulierungen gehört unter anderem die Gefahrenabwehr. So könnten Drohnen laut der Kommission als Waffen benutzt werden. Wie dies verhindert werden kann, wird nicht gesagt. In Deutschland berät seit April eine Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ über entsprechende Möglichkeiten. Im Frühjahr 2015 sollen entsprechende Handlungsempfehlungen vorliegen. Auch auf EU-Ebene wurde die polizeiliche Abwehr von kleinen Drohnen bereits diskutiert.
Andersherum sei es laut der Kommission auch möglich, dass die Signale ihrer Navigations- oder Kommunikationssysteme gestört werden könnten. Auch könnten Bodenkontrollstationen überfallen werden. Zum Aktionsplan der Kommission gehört deshalb die „Behebung von Sicherheitsschwachstellen“ in den Bereichen Information und Kommunikation. Später sollen „rechtliche Verpflichtungen“ für Drohnen-Betreiber, aber auch Navigations- und Telekommunikationsdienstleister folgen.
Uneinigkeit in Haftungsfragen
Auch die Haftungs- und Versicherungsvorschriften sollen geprüft werden. Nach einer Folgenabschätzung will die Kommission ebenfalls „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, damit dieser Bereich „angemessen reguliert ist“. Die Bundesregierung ist hier jedoch anderer Ansicht. So solle „das Thema Haftung“ nicht gesondert für Drohnen geregelt werden. Entsprechende Bestimmungen seien bereits von einer EU-Verordnung zur Versicherungspflicht für „Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber“ abgedeckt. Drohnen ließen sich aus Sicht des Verkehrsministeriums hierunter fassen.
Angehörige deutscher Ministerien sind auf mehreren Ebenen mit der Standardisierung internationaler Empfehlungen und Richtlinien zu Betrieb, Einsatz und Flugführung von Drohnen beteiligt. Damit Drohnen zukünftig auch grenzüberschreitend operieren können, beteiligen sich MitarbeiterInnen des Luftfahrt-Bundesamtes, der Deutschen Flugsicherung und der Bundesnetzagentur an einer Arbeitsgruppe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Als Ergebnis soll ein „umfassendes Handbuch“ produziert werden.
Im November hat die ICAO ein neues „Remotely Piloted Aircraft Systems Panel“ eingerichtet, das die Arbeitsergebnisse fortführen soll. Dort sei laut dem Verkehrsministerium „eine deutsche Beteiligung sichergestellt“. Auch EUROCONTROL, die europäische Organisation zur zentralen Koordination der Flugsicherung hatte sich kürzlich mit Drohnen und Datenschutz befasst.
