Das Bundesverkehrsministerium schlägt vor, die zulässige Auflösung von Kameras an privat genutzten Drohnen durch Vorschriften zu regeln. Die Bundesregierung will dadurch „typischerweise mit der Verwendung von zivilen unbemannten Luftfahrtsystemen drohenden Beeinträchtigungen“ zuvorkommen. Der Betrieb von Drohnen dürfe nicht zu einer Verletzung der Grundrechte, der Sphäre des Privat- und Familienlebens oder des Schutzes personenbezogener Daten führen. […]