Gestern hat der Verteidigungsausschuss des Bundestages vier Stunden lang Experten zum Thema Kampfdrohnen befragt. Wie wir bereits berichteten gab es im Vorfeld Anzeichen dafür, dass die Entscheidung bewaffnete Drohnen zu kaufen hinter den Kulissen schon gefallen ist. Nichtsdestotrotz konnten die geladenen Sachverständigen ausführlich zu dem Thema Stellung nehmen.
Das Spannungsfeld der Argumente war durch die vorab teilweise veröffentlichten schriftlichen Stellungnahmen gesetzt. Die Befürworter, das waren insbesondere die Vertreter der Bundeswehr und des Bundeswehrverbands, sowie der Wehrbeauftragte des Bundestages Königshaus, betrachten bewaffnete Drohnen als wichtige und wirksame „Systeme“ zum Schutz der Soldaten. Die Kritiker sehen dagegen die Gefahr einer „Entgrenzung“, also eine eskalierende Wirkung von Kampfdrohnen auf Kriegseinsätze. Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung betonte, dass gerade auf der politischen Ebene die Hemmschwelle zum Kampfeinsatz sinken könne, wenn sie von unbemannten Luftfahrzeugen durchgeführt werden.
Dr. Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik wies auf den generellen Trend zur Autonomisierung von Luftfahrzeugen hin. Noch seien die Drohnen ferngesteuert, doch die Entwicklung völlig autonomer Systeme laufe schon und stehe unmittelbar bevor. Daher gebe es eine politische Verpflichtung Grenzen zu setzen.
Auch juristische Sachverständige wurden angehört. Deren Standpunkt: unbemannte Flugkörper, egal ob bewaffnet oder nicht, sind völkerrechtlich legal. Waffensysteme unterliegen zwar internationalen Regulierungen und Verboten, dies sei aber unabhängig davon ob sich ein Pilot in der Luft oder am Boden befinde.
Außerdem wurde die mögliche Zulassung von Drohnen diskutiert. Das Fazit des geladenen Luftfahrtrechtlers: eine allgemeine Zulassung für den Luftverkehr werde es erstmal nicht geben. Aber das sei egal, denn Drohnen könnten ja entweder in Einzelteilen in die Einsatzgebiete gebracht werden oder in Deutschland in gesperrtem Luftraum aufsteigen, wofür keine Zulassung nötig sei. Juristisch gebe es also keine Probleme.