Heutige Anhörung zu Drohnen ist öffentlich, wird aber nicht übertragen

Um 14 Uhr begann die „Anhörung“ zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Verteidigungsministerium Kampfdrohnen beschafft. Untersucht werden die „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“.

Hinter den Kulissen scheint die Entscheidung längst getroffen: Fraglich ist lediglich ob eine bereits am Markt befindliche Drohne des Typs „Predator“ bzw. „Reaper“ gekauft wird oder ob die Bundesregierung Hunderte Millionen locker macht, um mit einheimischen Rüstungskonzernen eine „europäische Drohne“ zu entwickeln.

Für die Anhörung des Verteidigungsausschusses durften alle Fraktionen neun Sachverständige einladen – die Opposition allerdings nur je einen:

  • Dr. Marcel Dickow, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin
  • Prof. Dr. jur. Elmar M. Giemulla, Honorarprofessor für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin
  • Generalleutnant Hans-Werner Fritz, Befehlshaber beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee
  • Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, Leiter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder
  • Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, Berlin
  • Prof. Dr. Thilo Marauhn, Justus-Liebig Universität, Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Gießen
  • Christoph Marischka, Informationsstelle Militarisierung e.V., Tübingen
  • Dr. Niklas Schörnig, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt am Main
    Deutscher Bundeswehrverband, Berlin

Die Redezeit war Anlass zu Streit: Die Oppositionsfraktionen haben 1/6 der Zeit, also 10 Minuten pro Stunde. Im Vergleich mit allen anderen Anhörungen (etwa Auswärtiger Ausschuss, EU-Ausschuss, Innenausschuss) sind diese ungleichen Auswahl- und Befragungsmöglichkeiten besonders nachteilig.

Die Anhörung soll alle Argumente „sorgfältig“ prüfen. Überzeugen kann man sich davon nur, wenn man im Ausschuss sitzt: Die Sitzung wird nicht übertragen. Es twittern aber mehrere Leute, darunter Andreas Schüller vom European centre for Constitutional Rights (ECCHR).

Die Statements der meisten Sachverständigen wurden bereits auf dem militärnahen Blog „Augen geradeaus“ online gestellt.

Am Mittwoch oder Donnerstag wird dann eine Aktuelle Stunde zum Thema stattfinden.

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