Innenministerium beantwortet Anfrage zu Quadrokoptern, BKA prüft demnach „technische Möglichkeiten zur Abwehr“

Wunderbare Aktion bei Freedom Not Fear 2013 in Brüssel: Ein Quadrokopter beim Auswärtigen Dienst, der im Dezember über EU-Drohnen beschließen lassen will
Wunderbare Aktion bei Freedom Not Fear 2013 in Brüssel: Ein Quadrokopter beim Auswärtigen Dienst, der im Dezember über EU-Drohnen beschließen lassen will

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt in einem „Lagebild Luftsicherheit 2012“ vor dem Einsatz von ferngesteuerten Drohnen und Modellflugzeugen in Deutschland, da diese zur Beförderung von Sprengstoffen genutzt werden könnten. Hintergrund war die Verurteilung eines US-Staatsbürgers, der angeblich den Regierungssitz und das Pentagon in Washington mit Modellflugzeugen angreifen wollte. Als Nutzlast habe der Festgenommene Plastiksprengstoff vorgesehen, Flugzeuge und Fernzünder seien bereits besorgt gewesen. „Ähnliche Szenarien müssen auch in Deutschland als mögliche Tatoption in Betracht gezogen werden“, zitiert FOCUS den als geheim eingestuften Bericht des BKA. Weil die dort aufgestellten Behauptungen mithin nicht überprüft werden können, hatte die Linksfraktion eine Kleine Anfrage „Ermittlungen unter Beteiligung von Bundesbehörden zu ferngesteuerten Modellflugzeugen und Quadrokoptern“ eingereicht.

Die Antwort ist nun eingetrudelt und gibt einige Hinweise auch zum Flug von Quadrokoptern beim US-Komplex „Dagger“ in Darmstadt und der Wahlkampfveranstaltung der CDU in Dresden, als die Piratenpartei kurz vor der Wahl mit einer „Parrot“-Drohne auf sich aufmerksam machte. Kern der Anfrage waren aber zwei Ermittlungsverfahren, mit denen das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg befasst ist. In mindestens zwei Fällen wurde demnach versucht, Anschläge mit Sprengstoffen zu begehen.

Generalbundesanwaltschaft interessiert sich für vermeintliche „Islamisten“, aber nicht für Rechtsextreme

Bereits im Sommer führte die Polizei Razzien gegen zwei tunesische Staatsangehörige durch. Sie waren verdächtig, Modellflugzeuge mit Sprengstoff präparieren zu wollen und wurden seit 2012 vom LKA und Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet. In den Medien wurden die Verdächtigen als „radikale Islamisten“ tituliert. Einige hätten an der Universität Stuttgart studiert und geforscht, wie ferngesteuerte Flieger per GPS programmierte Routen fliegen könnten. Es ist aber immer noch unklar, ob sie tatsächlich Anschläge planten oder eher technikbegeisterte Studenten waren. Auch die Bundesregierung untermauert die Behauptung nicht. Dennoch werden die Ermittlungen unter Beteiligung der Generalbundesanwaltschaft geführt.

Am 10. September 2013 hatte das LKA die erfolgreiche Verhinderung eines weiteren Anschlags mitgeteilt: Razzien in Freudenstadt, Emmendingen und Freiburg hätten gezeigt, dass vier Verdächtige ferngesteuerte Modellflugzeuge mit selbst gebasteltem Sprengstoff bestücken wollten. Gegen den mutmaßlichen Hersteller der Bomben wurde Haftbefehl erlassen. Es handelte sich bei den Festgenommenen um Rechtsextreme, die im Raum Freiburg teils seit Jahren aktiv sind. Sie haben geplant, mit den Flugzeugen antifaschistische AktivistInnen zu attackieren.

Die Bundesregierung bestätigt, eine „Spreng- und Brandvorrichtung“ sichergestellt zu haben. Laut Sprengstoffexperten des LKA hätte der Anschlag in einem Umkreis von 20 bis 30 Metern Menschen schwere Verletzungen hervorrufen können, Todesopfer wären nicht auszuschließen gewesen. Während bei den Nazis also Bauteile für Bomben gefunden wurden, ist dies über die beiden Tunesier nicht gemeldet worden. Unerklärlicherweise hat sich die Generalbundesanwaltschaft aus dem Verfahren gegen die Deutschen zurückgezogen, das Verfahren gegen die tunesischen Staatsangehörigen wird hingegen auf höchster Ebene betrieben. Daraus ließe sich schließen, dass der in Planungen weit fortgeschrittene Anschlag der Nazis weniger Verfolgungseifer der Behörden weckt.

Ausweislich der Antwort ist das BKA „im Rahmen seiner originären Zuständigkeit“ seit mehreren Jahren mit „potentiellen Gefahren, welche von UAV und Modellflugzeugen für Schutzpersonen und Schutzobjekte ausgehen können“ befasst. Unter anderem prüft die Behörde „die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV“ – der von AktivistInnen auch politisch genutzte Luftraum dürfte also zukünftig einige Überraschungen bergen. Gibt es bald Luftkämpfe von Quadrokoptern mit dem BKA? Es ist nicht klar, wie das BKA unerwünschte Flieger vom Himmel holen will, ohne die steuernde Person ausfindig zu machen. Bei den Protesten um den Gezi-Park in Istanbul hatte die Polizei eine „Phantom“-Drohne, wie sie auch in Deutschland im Elektronikfachhandel verkauft wird, beispielsweise mit einer Pistole abgeschossen:

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Änderungen im Luftverkehrsgesetz

Ausführlich beschreibt das Bundesinnenministerium in der Antwort die Voraussetzungen, unter denen aus seiner Sicht Quadrokopter aufsteigen dürfen und wie sich diese gemäß entsprechender Verordnungen von Modellflugzeugen abgrenzen. Um ein Flugmodell handelt es sich demnach, wenn das Gerät für Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Ansonsten gelten sie als Luftfahrzeuge, Flüge sind dann genehmigungspflichtig. Antragsteller waren im letzten Jahr vorwiegend Ingenieurbüros, Filmproduktionsfirmen, Hochschulen und das Technische Hilfswerk.

Mit der Änderung der Luftverkehrsordnung wurde Drohnen 2010 mit der Formulierung „unbemanntes Luftfahrtgerät“ ein eigener Status eingeräumt. Die später beschlossene Neufassung des Luftverkehrsgesetzes schafft ihnen zudem einen Platz im Luftverkehrsrecht. Jedoch war die Rechtslage bezüglich der Regulierung unbemannter Systeme lange uneinheitlich. Letztes Jahr wurden deshalb „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen“ veröffentlicht. Geregelt werden beispielsweise pauschale Genehmigungen oder Einzelerlaubnisse für Geräte über 5 Kilogramm.

Auch auf EU-Ebene werden bald neue Verordnungen erwartet. Für ein Abfluggewicht oberhalb von 150 Kilogramm ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln zuständig. Bei der Definition unbemannter Flugsysteme und der Auslegung der damit verbundenen Rechtsfolgen sollen nationale und europäische Bestimmungen vereinheitlicht werden.

Weil das Thema für viele Freizeit- und Profi-PilotInnen von Interesse ist, hier die Textstelle zu rechtlichen Voraussetzungen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums im Volltext:

§ 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) sieht vor, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. § 23 KunstUrhG sieht einen auf bestimmte Tatbestände beschränkten Ausnahmekatalog vor. Das Einwilligungserfordernis dient dazu, das Recht am Bild eines jeden Einzelnen effektiv durchzusetzen. Darüber hinaus besteht mit § 201a StGB ein Straftatbestand, der vor der unbefugten Herstellung von Bildaufnahmen schützt. Voraussetzung ist allerdings, dass Bildaufnahmen von einer anderen Person hergestellt (oder übertragen) werden, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, und dass dadurch deren höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt wird. Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder.

Unabhängig von der Art der von einem unbemannten Luftfahrtsystem überflogenen Veranstaltung ist für die luftrechtliche Zulässigkeit des Aufstiegs auf den Zweck des Fluges abzustellen. Nach § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG gelten unbemannte Fluggeräte als Luftfahrzeuge, wenn sie nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Der Aufstieg eines solchen unbemannten Luftfahrtsystems ist gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erlaubnispflichtig.

Erfolgt der Flug im kontrollierten Luftraum, ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß 16a Absatz 1 Nummer 5 LuftVO einzuholen. Wiegt das Gerät mehr als 25 kg oder erfolgt der Betrieb außer Sichtweite des Steuerers, ist der Aufstieg gemäß § 15a Absatz 3 Satz 1 LuftVO grundsätzlich verboten.

Mit den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO“ haben Bund und Länder einheitliche Regelungen für die Harmonisierung des Verwaltungshandeln für den zivilen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen erarbeitet. Dabei wurde grundsätzlich festgelegt, dass keine Erlaubnis erteilt wird, wenn ein unbemanntes Luftfahrtgerät über Menschen und Menschenansammlungen betrieben werden soll.

Wird das unbemannte Fluggerät jedoch zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben, so handelt es sich um ein Flugmodell, § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).

Der Aufstieg von Flugmodellen ist nicht erlaubnisbedürftig, soweit die Gesamtmasse 5 kg nicht übersteigt und ein Abstand von 1,5 km zum nächstgelegenen Flugplatz eingehalten wird, § 16 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und d LuftVO. Soll der Aufstieg im kontrollierten Luftraum erfolgen, ist auch für Flugmodelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 16a Absatz 1 Nummer 2 LuftVO erforderlich.

Darüber hinaus kann die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts tätig werden, soweit der Aufstieg eines unbemannten Fluggerätes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Sollte also der Aufstieg durch Überflug einer Menschenansammlung Gefährdungspotential haben, so kann die zuständige Behörde den Flug mittels Ordnungsverfügung untersagen.

Interessant zu wissen, mit welchen Repressalien die AktivistInnen beim Dagger-Komplex, der BND-Zentrale oder der CDU-Show in Dresden nach den Aktionen bedacht wurden. Wie wurden diese begründet, wie wurde darauf juristisch reagiert? Fallen politische Ambitionen unter „Freizeit“ und sind mithin nicht genehmigungspflichtig? Vielleicht könnt ihr Informationen in den Kommentaren posten.

Übrigens ist es auch möglich, dass die Polizei selbst in Bedrängnis kommt wenn sie mit fliegenden Kameras spioniert. Bei Einsätzen in Leipzig ist der steuernde Pilot manchmal ungeschützt, es wäre ein Leichtes ihn durch Fragen oder Proteste abzulenken. Die kleinen Drohnen sinken in diesem Fall kontrolliert zu Boden. In Leipzig wäre dies (wenn nicht per GPS anders programmiert) über dem Einlass des Stadions passiert:

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8 Ergänzungen

  1. Beim Dagger hat eine Person eine OWi-Bescheid über 35 € bekommen. Leider wurde der nicht angefochten, ich hätte das gerne vor Gericht geklärt. Ich halte die Auffassung des BMI für abenteuerlich, weil dem LuftVG und der LuftVO der Zweck der Nutzung ziemlich egal ist, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Und ob ich nun meine Drohne zu politischen Zwecken oder um Kunststückchen zu machen fliegen lasse, ist egal. Noch lustiger ist es, dass für die Differenzierung allen Ernstes versucht wird, auf die eingebaute Kamera abzustellen: eine Drohne mit Kamera ist nie Sport/Freizeit…

  2. Ähem, das ist jetzt nicht wahr, daß der Polizist im unteren Film einen Sender mit Langantenne benutzt- funken die ernsthaft noch mit der störanfälligen 35MHz Analogtechnik, die eigentlich ein Auslaufmodell ist?
    Während der Rest der R/C-Welt auf Digitaltechnik setzt?

    Oder ist das jetzt wieder irgendeinem TETRAPOL-Disaster geschuldet, das die Digitalisierung verhindert?

  3. O.K., die ´Luft wird gerade dicht gemacht. Es folgt der Boden. Bald kommt der Tag, an dem wir unsere Notdurft nur noch im Garten verrichten weil Toiletten und Abgüsse versiegelt sind. Schließlich sind die Abwasser-Rohre eine wichtige und schützenswerte Infrastruktur über die man zudem jedes noch so wichtige Regierungsgebäude erreichen kann. Rohrroboter lassen sich mit Lego Mindstorms bauen und programmieren und können problemlos mehrere Kilogramm Sprengstoff ziehen.

  4. Ich hab mich schon gewundert.. und jetzt kommts. Der Modellpilotenschein mit Terrorsicherheitsstufe.
    Diese Irren!

    Autofahren sollte man verbieten, weil Straftäter sehr oft ein Auto haben.
    Und Internet !

  5. Vor wenigen Jahren die Autofahrer, danach die Raucher, bis heute potentielle Islamisten und nun auch noch Modellflieger. Herrjeh, dieses bewusste Schüren von Ängsten zu wirtschaftlichen oder politischen Zwecken ist echt absurd.

    Wer Böses im Sinn hat, dem stehen unzählige leichtere Optionen zur Verfügung, als erst lange das zielgenaue Steuern eines Copters zu erlernen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundeskanzlerin von einem Attentäter mit einer Kuchengabel oder einem Bleistift angegriffen wird, dürfte höher sein. Ich finde, wir sollten zuerst eine Bedienerlaubnis für Kuchengabeln einführen.

    Die Aussage, dass ein Multicopter mit Kamera kein Freizeitspaß ist, zeugt von purer Unwissenheit: Plattformen wie Youtube belegen mit unzähligen Luftaufnahmen von Actionsport-Kunststückchen oder wunderschönen Naturaufnahmen und Panoramen eindrucksvoll, zu welch kreativen Ideen junge RC-Piloten ihre Copter nutzen. Das Filmen und Fotografieren des eigenen Privatlebens aus allen möglichen Perspektiven gehört im Facebook-Zeitalter nunmal einfach dazu und die Zahl schwarzer Schafe dürfte im Promillebereich liegen.

    Vielleicht tun wir uns einfacher, wenn wir uns überlegen, mit was man keine Straftat begehen kann. Klopapier vielleicht?

  6. Leben die Regierenden eigendlich noch in der Realen Welt?

    Alles aber auch wirklich alles kann man zu terroristischen Anschlägen
    nutzen. Egal ob Copter, Modellflug, Autos, Kuchengabeln, Züge….

    Ich könnte die Liste ewig weiter führen. Die Politiker sollten sich mal
    eher fragen warum es Anschläge gibt. Warum hat eine Angela Merkel
    angst das man ihr was antut?

    Gott bewahre sage ich mal egal was die Politiker für einen Scheiss bauen
    das man ihnen was tut das geht einfach nicht. Man sollte einfach mal der
    Politik einen Denkzettel bei den Wahlen verpassen aber jemand Körperlich
    und Geistig anzugreifen ist einfach nur ein NOGO.

    Glauben den Politiler ernsthaft ein Terrorist macht brav seinen Drohnenführerschein
    um einen Anschlag zu begehen? Die fliegen die dinger mit Sprengstoff bepackt sonst
    wo hin, denen ist es scheiss egal ob man dazu einen Flugschein oder Aufstieggenehmigung
    braucht.

    Oh ja Autos gehören unbedingt verboten!!! Damit können Terroristen Sprengstoff
    überall hinfahren! Führerschein und auch Zulassung, Kennzeichnung von PKW´s hat nichts
    geholfen um Autobomben zu verhindern. Wie sollen dann Flugscheine für UAV das verhindern?

    LG Chris

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.