US-amerikanische Medien berichten, aufgebrachte Hockey-Fans hätten in Los Angeles eine kleine Kameradrohne zum Absturz gebracht. Als Beleg gilt ein Video, das zeigt wie ein Quadrokopter niedrig über einer Menge schwebt, mit einem Kleidungsstück beworfen wird und sofort zu Boden geht. Auf einem anderen Video ist das Gerät zwar nicht zu sehen, jedoch rufen die Fans „Wir haben die Drohne! Wir haben die Drohne!“.
Mittlerweile ist bei Youtube ein weiteres Filmchen aufgetaucht, in dem die zuvor ergebnislosen Versuche zum Herunterholen der Drohne zu sehen sind:
Vermutet wurde, das Gerät sei von der Polizei betrieben worden, denn das zuständige Los Angeles Police Department (LAPD) habe kürzlich zwei Drohnen Polizeibehörden aus Seattle erhalten.
Jedoch wurde die Angabe bislang nicht bestätigt und scheint auch deshalb unglaubwürdig, da es sich offensichtlich um einen Kopter der Marke „Phantom“ handelt. Der Hersteller versucht zwar, auf dem semi-professionellen Markt Fuss zu fassen, Polizeien nutzen die Geräte aber bekanntlich nicht.
Der Vorfall erinnert an die Gezi-Proteste vom letzten Jahr in der Türkei. Damals hatten AktivistInnen über dem Taksim-Platz in Istanbul ebenfalls eine fliegende Kamera des Typs „Phantom“ aufsteigen lassen und beeindruckende Bilder online gestellt. Der türkischen Polizei gefiel das gar nicht: Der Kopter wurde kurzerhand mit Schüssen aus einer Pistole gegroundet:
Deutsche Länderpolizeien nutzen fliegende Kameras seit rund sechs Jahren, den Anfang machte (wie bei der öffentlichen Videoüberwachung) das Bundesland Sachsen. Seitdem wird viel in Foren diskutiert, wie die Geräte gestört werden könnten. Vorschläge reichen vom Einsatz von Steinschleudern über Jammer zum Überlagern der Funkfrequenz bis hin zum Blenden der Kamerasensorik mit Lasern. Effektiver wäre wohl der zweifellos ebenfalls nicht legale „Luftkampf“ mit eigenen Drohnen, die im Elektronik- oder Spielzeughandel inzwischen ab 100 Euro erhältlich sind und leicht zu steuern sind. Doch auch „friedliche“ Gegenmaßnahmen werden verfolgt: Das Bedecken von Gesichtern wiederum gilt der Polizei als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und zieht weitere Zwangsmaßnahmen nach sich.
Die schwächste Stelle beim Einsatz einer fliegenden Kamera scheint die steuernde Einheit. Bilder einer Häuserräumung in Amsterdam zeigen, dass der mit Videobrille agierende „Luftfahrzeugfernführer“ von allen störenden Einflüssen abgeschirmt werden muss: Denn würde er abgelenkt, geriete die Drohne womöglich außer Kontrolle. Zwar können die Quadrokopter mit Notlandeverfahren programmiert werden; unter Umständen sinkt das Gerät dann aber an Ort und Stelle langsam zu Boden. Damit riskiert die Polizei, dass Investitionen von mehreren 10.000 Euro verlustig gehen.
Ein Video am Rande eines Fußballspiels zwischen Hansa Rostock und Dynamo Dresden dokumentiert, dass die sächsische Polizei den Piloten ebenfalls räumlich vom Geschehen abkoppelt und inmitten geparkter Einsatzfahrzeuge positioniert:
https://www.youtube.com/watch?v=vh4aq_y_EPk
Im Gegensatz zu Amsterdam kümmert sich die Polizei aber nicht um den Schutz des „Luftfahrzeugfernführers“. Dementsprechend brüsk wird die Person des Platzes verwiesen, die das Ganze gefilmt und bei Youtube hochgeladen hat. Die Überwacher lassen sich bekanntermaßen ungern überwachen.
Mittlerweile müssen sich übrigens auch die deutschen Bundes- und Landespolizeien mit vermehrt auftauchenden Quadrokoptern befassen. Bekanntlich werden diese wie beim Protest am Dagger-Komplex bei Griesheim bei politischen Versammlungen genutzt. Die Behörden sind genervt und suchen jetzt ebenfalls nach Möglichkeiten, die missliebigen Geräte vom Himmel zu holen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundesinnenministeriums heißt es dazu:
Die Verfolgung von Verstößen gegen luftrechtliche Bestimmungen liegt im Zutändigkeitsbereich der Länder. Unabhängig davon prüft das Bundeskriminalamt die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV.
Welche „technischen Möglichkeiten“ ausgelotet oder ausprobiert werden, ist bislang allerdings unbekannt.
