Bundesregierung

  • : Bundesjustizministerin: Schultrojaner war „Ärger der Woche“
    Bundesjustizministerin: Schultrojaner war „Ärger der Woche“

    Erfreulicherweise hat sich unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt auch zum Schultrojaner geäussert und sie teilt unsere Einschätzung zum Thema: Justizministerin will Schultrojaner stoppen.

    Die FDP-Vizechefin kritisierte am Sonntag, sie halte die Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen aus Datenschutzgründen für „unmöglich“. [.…] Leutheusser-Schnarrenberger sagte, für sie handele es sich bei diesem Fall um den „Ärger der Woche“. Die bayerische FDP-Vorsitzende kündigte an, das Thema werde auch die schwarz-gelbe Koalition im Freistaat beschäftigen. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) müsse als Mitglied der KMK erklären, „was er sich dabei gedacht hat“. Die Bundesjustizministerin fügte hinzu: „Und das muss natürlich wieder zurückgedreht werden.“ Dies sei „klar“.

    Mal schauen, ob die Rhetorik auch in konkrete Handlungen umgesetzt wird.

    6. November 2011 25
  • : Bundesregierung hat keinen Plan, wer Überwachungstechnik exportiert
    Bundesregierung hat keinen Plan, wer Überwachungstechnik exportiert

    Unsere Bundesregierung hat keinen Plan, welche deutschen Unternehmen Überwachungs- und Zensurtechnologien in repressive Regime liefern. Das hat der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko festgestellt, der auf eine Anfrage an die Bundesregierung eine Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze erhielt: Ausfuhr von Abfangtechnik und Software zur Telekommunikationsüberwachung an Drittstaaten.

    Der Bundesregierung liegen daher keine eigenen Erkenntnisse über die Ausfuhr derartiger Anwendungen in Drittstaaten vor. Die Ausfuhr von Überwachungstechnik ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn diese (als besonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use- Verordnung) erfasst ist. Die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Überwachungstechnik ist nicht erfasst von den am 27. September 2011 im Europäischen Parlament beschlossenen neuen EUAllgemeingenehmigungen. Bei diesen EU-Allgemeingenehmigungen handelt es sich um Verfahrensvereinfachungen für die Ausfuhr bestimmter genehmigungspflichtiger Güter für unkritische Zwecke.

    Unklar ist, ob das die Bundesregierung als Problem ansieht. Wahrscheinlich nicht. Das finde ich mehr als bedauerlich. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob man einen solchen Export in repressive Staaten verbieten sollte oder nicht. Was aber auf jeden Fall sein sollte, ist Transparenz. Die gibt es so aber nicht.

    31. Oktober 2011 11
  • : Friedrich: Trojaner-Hersteller haben kein Interesse an Sicherheitslücken
    Friedrich: Trojaner-Hersteller haben kein Interesse an Sicherheitslücken

    Zeit-Online hat unseren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ausführlich zum Thema Internet und Netzpolitik interviewt. Neben vielen Floskeln und bereits bekannten Positionen gibt es aber auch ein paar interessante Statements. Twitter nutzt er nicht, weil „da müsste man ständig dranbleiben, dazu habe ich keine Zeit“. Dafür ist er bei Google+, bei VZ und bei Facebook. Was da groß der Unterschied zu Twitter ist, weiß ich jetzt nicht. Aber im Ernst, das macht er eh nicht selbst:

    Aber im Ernst: ich habe eine Mitarbeiterin, die meine Aktivitäten, Presseartikel und Termine in die sozialen Netzwerke einstellt. Kommentare schreiben und Nachrichten beantworten mache ich natürlich selbst. Leider habe ich wenig Zeit und kann mich daher viel zu selten darum kümmern. Ich schaue mir sehr häufig an, wie die Nutzer das kommentieren. Wobei das Meinungsbild dort natürlich subjektiv ist, denn dort kommentieren ja meine von mir ausgewählten Freunde.

    25. Oktober 2011 26
  • : Leutheusser-Schnarrenberger im DLF-Interview
    Leutheusser-Schnarrenberger im DLF-Interview

    Im „Interview der Woche“ hat der Deutschlandfunk gestern ausführlich unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Euro, Rettungsschirmen, Mitgliederbefragungen und dann auch ausführlich zu Netzpolitik und hier besonders der aktuellen Staatstrojaner-Debatte befragt. Hier ist die MP3.

    Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, das hängt natürlich ganz entscheidend von der Technik ab. Wenn wir sagen, unmissverständlich, wozu ich neige, das sage ich ganz offen: Ein Trojaner, der eingesetzt wird, um eine Kommunikation über das Internet abzuhören, also etwas anderes als Mobilfunk, aber ein Telefonvorgang ist, der darf nicht mehr können, als auch allein laufende Telekommunikationsüberwachung ist, dann haben wir eine klare Grundlage, denn so was müsste dann ja auch einschränkend in alle Gesetze geschrieben werden. Dann auch in die Strafprozessordnung, aber natürlich auch ins Bundeskriminalamtsgesetz, wir müssen uns mit dem Verfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz, Zollfahndungsdienstegesetz, wo das Zollkriminalamt Funktionen eben auch übertragen bekommen hat, dann festschreiben, damit wir dann auch klar abbilden das, was wirklich nur gemacht werden darf. Und dazu haben wir bisher noch nicht wirklich ein klares Bild, ist das auch bisher schon immer der Fall gewesen oder nicht. Und wir sind in dem Punkt auch noch nicht am Ende der Diskussion.

    24. Oktober 2011 2
  • : Kann mal passieren: Erotiklinks von der Bundesregierung (Update)
    Kann mal passieren: Erotiklinks von der Bundesregierung (Update)

    Update: Auflösen am Ende des Artikels.

    Das Blog chriszim.com berichtet, dass unser Regierungssprecher bei Twitter wohl versehentlich einen Link zu einem Erotikangebot getwittert hat. Ich kann das nicht verifizieren, da der Tweet gelöscht wurde. Aber in der Twitter-Suche findet man einige Nutzer, die das auch lustig fanden.

    Hier ist ein Screenshot:

    (Ich hab wohl chriszim.com abgeschossen. Der Server war eben noch da)

    Update:

    Eine mögliche Erklärung: l und I sehen gleich aus, wie in den Kommentaren erklärt wurde:

    Glyphenkompetenz! https://bitly.com/pQI13G+ vs https://bitly.com/pQl13G+

    Der eine Link geht zur Bundesregierung, der andere zu dem Erotikangebot. Da ich nicht dabei war, kann ich jetzt nicht sagen, wie das genau abgelaufen ist. Vielleicht machen die im Bundespresseamt kein Copy&Paste, sondern tippen die Kurz-URLs noch händisch ab?

    Hier ist noch ein Screenshot von @rauskucker:

    20. Oktober 2011 25
  • : Internet-Enquete: Montag geht’s weiter
    Internet-Enquete: Montag geht’s weiter

    Am Montag geht es bei der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages weiter mit der 13. öffentlichen Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen drei wenigsagende Punkte:

    1. Zwischenbericht
    2. Verschiedenes
    2. Beschlussfassung über die Durchführung öffentlicher Anhörungen

    Es geht dabei zunächst um den Zwischenbericht der Projektgruppe Netzneutralität und den Zwischenbericht der Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Außerdem um den Antrag der Projektgruppe „Wirtschaft, Arbeit, GreenIT„auf Durchführung einer Anhörung zum Thema „Wirtschaft, Arbeit, Green IT – Chancen und Herausforderungen in der digitalen Gesellschaft“ sowie den Antrag von DIE LINKE zur Vergabe eines Gutachtens zum Urheberrecht an Prof. Dr. Clement und iRights.info. Alle Ausschussdrucksachen für Montag finden sich hier.

    Drüben im Enquete-Blog hat Alvar außerdem zum Thema „Hickhack um die Netzneutralität“ gebloggt.

    Mit mehreren Monaten Verspätung steht für den kommenden Montag wieder die Abstimmung über den Bericht der Projektgruppe Netzneutralität und die Handlungsempfehlungen für Datenschutz an. In der letzten Sitzung der Enquête-Kommission Anfang Juli wurde mit knapper Mehrheit die Verschiebung beschlossen: Wir bräuchten noch mehr Zeit, um die Qualität sicherzustellen. Aber offensichtlich waren dies nur vorgeschobene Argumente, denn: Seither ist nichts passiert, es sind keine Vorschläge zu den fraglichen Textteilen rund um Netzneutralität und Netzsperren eingegangen. (Hier bitte weiterlesen)

     

    15. Oktober 2011 9
  • : 0zapftis: Innenministerium will vorab nichts gewusst haben
    0zapftis: Innenministerium will vorab nichts gewusst haben

    Der Chaos Computer Club hat das Bundesinnenministerium vorab über die Veröffentlichung des Staatstrojaners über den ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch informieren lassen. Das findet sich u.a. in Medienberichten wie bei Heise und wurde mir auch nochmal vom CCC bestätigt:

    Die Mitarbeiter von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) waren seit Freitag vorgewarnt: Da überbrachte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dem Ministerium die Recherche-Ergebnisse des Vereins, damit die Strafverfolger eventuell laufende Überwachungsaktionen noch kontrolliert beenden können.

    Das ist insofern interessant als dass Markus Beyer, Sprecher vom Bundesinnenministerium, heute in der Bundespressekonferenz erklärte, dass kein Vertreter des Chaos Computer Clubs vorab das Bundesinnenministerium informiert habe. Das kann man im Transcript der Befragung lesen:

    Zu dem Teil Ihrer Frage, den ich gerade nur verneint hatte: Es gab in der Tat eine Agenturmeldung, in der behauptet wurde, der Chaos Computer Club hätte das Bundesinnenministerium vorab darüber informiert. Das ist nicht der Fall. Es gab jedenfalls niemanden, der sich als Vertreter des Chaos Computer Clubs bei uns vorher gemeldet und gesagt hätte: Ich übergebe Ihnen jetzt Informationen oder Material. So wurde es in den Medien oder auch von dem Verein ja dargestellt. Dafür gibt es aber keine Hinweise, keine Erkenntnisse. Wir haben das bei uns im Hause auch abgefragt. In dieser Form kann ich das zumindest verneinen.

    Diese beiden diametralen Interpretationen der Realität sind auf jeden Fall interessant.

    10. Oktober 2011 17
  • : Merkel-Rede beim BDZV zu Medien und Internet
    Merkel-Rede beim BDZV zu Medien und Internet

    Bei Youtube findet sich die Aufnahme der gestrigen Rede (Text) von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverlager (hier auch zum Download). Darin redet Merkel zur Rolle von Zeitungen, Internet und Medien, zur Bedeutung des Internets für Teilhabe an Demokratie und Meinungsfreiheit, spricht von „Sicherung der Netzneutralität“ und Mindestqualitätsstandards. Der Wettstreit von Privaten mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk müsse „fair zugehen“.

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    Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei wichtig und müsse die Chancen der digitalen Welt nutzen, dabei müsse aber ein „ausgewogenes Verhältnis zu den privaten Angeboten“ gewahrt bleiben. Private Medienunternehmen und Verlage bräuchten genügend Spielraum und Investitionen müssten sich rechnen. Schränkten die Öffentlich-Rechtlichen den Spielraum der Privaten zu sehr ein, geriete das bewährte duale System ins Wanken. Merkel rief die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daher auf, ihre Angebote zu überprüfen, ob sie „wirklich ihrem gesetzlichen“ Auftrag entsprächen. Dies sei auch bei den Smartphone-Applikationen immer wieder abzuwägen, womit Merkel auf den Streit um die Tagesschau-App abzielte.

    An die Zeitungen appellierte sie, das über Jahrzehnte aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Lesern nicht aufs Spiel setzen und sich nicht in einen „Schnelligkeitswettbewerb mit digitalen Medien“ zu begeben. Stattdessen müsse auf journalistische Sorgfaltspflicht gebaut werden. Qualitätsjournalismus ließen sich durch Blogger und Leserreporter nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Printmedien hätten als „politische Leitmedien“ außerdem eine wichtige Funktion in der freiheitlichen Grundordnung. Sie sollten daher Kinder und Jugendliche frühzeitig an das Medium Zeitung binden. Sie bedankte sich für die Unterstüzung der Nationalen Initiative Printmedien und verwies auf die Initiative „Ein Netz für Kinder“, in der Medienerziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ebenfalls von der Bundesregierung gefördert würde.

    In Sachen Netzneutralität erklärte sie, dass es für wirtschaftlich erfolgreiches Handeln in Kombination aus Print und Online-Angeboten wichtig sei, dass Daten frei von Diskriminierung übertragen würden, sowohl hinsichtlich Übertragungsgeschwindigkeit als auch Übertragungsqualität. Transparenzvorschriften und durch die Bundesnetzagentur zu definierende Mindestqualitätsstandards sollen diese Netzneutralität sichern. Die weitere Entwicklung werde die Bundesregierung hier sorgfältig beobachten und gegebenenfalls regulierend eingreifen.

    Gegen Ende thematisierte sich auch den Schutz „geistigen Eigentums“ und verlegerischer Leistungen, kündigte ein Leistungsschutzrecht an und verwies dazu auf den derzeit entstehenden Gesetzesentwurf zum Urheberrecht. Dies könnte allerdings kein „Allheilmittel“ sein. Die Debatte um die Rechte von Herausgebern und Journalisten will Merkel daher auf europäischer Ebene vorantreiben und mit nationalen Regelungen auch als Vorreiter agieren.

    (via)

     

    21. September 2011 9
  • : Kabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze
    Kabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze

    Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert. Heise berichtet: Bundesregierung: Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

    Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf verabschiedet, mit dem Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre verlängert werden sollen. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden bei Banken, Fluggesellschaften Reisebüros, Postdienstleistern oder Telekommunikationsanbietern über Terrorverdächtige einholen können. Die Bundesregierung schlägt dabei zwei Erweiterungen vor. So soll Strafverfolgern und Geheimdiensten künftig bei Luftfahrtunternehmen eine Abfrageerlaubnis bei zentralen Buchungssystemen wie Amadeus als Ergänzung eingeräumt werden. Bei Finanzunternehmen ist die Möglichkeit zur Abfrage auch von Kontostammdaten vorgesehen.

    Unser Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die „Bundesregierung nicht einmal den gesetzlich geforderten Evaluierungsbericht vorgelegt“ habe. Die nun angekündigte Regierungskommission, die bis zum Ende der Legislaturperiode die Anti-Terror-Maßnahmen untersuchen soll, kompensiere diesen Mangel nicht.

    Umso kritischer sehe ich es, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will. So soll der Bundesverfassungsschutz in Zukunft nicht nur an die Fluggesellschaften selbst herantreten dürfen, sondern die Daten auch bei Betreibern von Buchungssystemen (etwa Amadeus) abfragen dürfen. Zusätzlich soll der Bundesverfassungsschutz die Befugnis erhalten, Kontenstammdaten aus einem zentralen System abzufragen. Dem gegenüber sind die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werden soll, in der Vergangenheit kaum oder gar nicht genutzt worden.

    17. August 2011 5
  • : Bundesregierung beerdigt ELENA
    Bundesregierung beerdigt ELENA

    Die Nachrichtenagentur AFP berichtet, dass die Bundesregierung das umstrittene System für den Elektronischen Entgelt-Nachweis (Elena) beerdigen will.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium einigten sich darauf, den Elektronischen Entgelt-Nachweis (Elena) „schnellstmöglich einzustellen“, wie die Ministerien am Montag mitteilten. Sie begründeten das Aus mit dem Datenschutz: Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur werde sich nicht schnell genug verbreiten. Diese sei aber „für das Elena-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten“.

    Erst vergangene Woche hatte das Arbeitsministerium eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht verstreichen lassen.

    PS: Hier noch die Pressemitteilung aus dem Ministerium: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html

    18. Juli 2011 29
  • : Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde
    Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde

    Hadmut Danisch war als (damaliger) Vertreter eines Providers bei den Verhandlungen zur Einführung der Netzsperren in Deutschland dabei und berichtet zwei Jahre später sehr ausführlich von seinen Eindrücken und Erlebnissen am Verhandlungstisch: Wie die deutsche Internet-Kinderpornosperre zustande kam – und zugrunde ging. Eine sehr spannende und lesenswerte Einsicht, wie solche politischen Prozesse funktionieren. Und ein weiteres Mosaikstück in der Rekonstruktion der Ereignisse, die die deutsche Netzpolitik wesentlich verändert haben.

    Als Ergänzung sei hier nochmal auf die Masterarbeit von Andre Meister verwiesen, der sich wissenschaftlich damit auseinander gesetzt hat: Zugangserschwerungsgesetz – Eine Policy-Analyse zum Access-Blocking in Deutschland.

    23. Juni 2011 13
  • : BMJ löscht Urheberrechts-Propaganda
    BMJ löscht Urheberrechts-Propaganda

    Gestern haben wir darüber berichtet, dass das Bundesjustizministerium etwas einseitige Unterrichtsmaterialien der Urheberrechtsverschärfungs-Lobbygruppe respectcopyrights auf seiner Webseite an Lehrer empfiehlt.

    Wir haben drei Fragen an die Pressestelle des Bundesjustizministerium geschickt mit der Bitte, uns diesen Sachverhalt zu erklären. Eine Antwort haben wir rund 24 Stunden später noch nicht erhalten. Dafür sind jetzt die Webseite sowie die Unterrichtsmaterialien still und leise von der Webseite genommen worden und die Links gehen ins Leere.

    Update: Die Antwort von der Pressestelle kam dann rasch nach Veröffentlichung dieses zweiten Artikels:

    Es handelt sich um eine Kampagne im Rahmen des Zweiten Korbes zum Urheberrecht noch unter der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Im Rahmen des Relaunches der Homepage ist dieser Link offenbar versehentlich nicht gelöscht worden. Nach dem Hinweis eines aufmerksamen Users haben wir den Link jedoch mittlerweile beseitigt. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern: Das Bundesministerium der Justiz setzt sich für den Respekt vor geistigem Eigentums ein. Es absichtigt jedoch nicht, die Erstellung von Unterrichtsmaterialien in Auftrag zu geben oder zu fördern. Dies gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Justiz.

    18. Mai 2011 11
  • : Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz
    Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz

    MOGIS, der AK-Zensur und der Verein „Digitale Gesellschaft“ haben auf Einladung der Bundesministerium für Justiz heute fristgerecht jeweils eine eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz eingereicht und veröffentlicht.

    MOGiS schreibt u.a.:

    Zu den Regelungen des Aufhebungsgesetzes: im Zuge des Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Insbesondere wurde in §96 TKG folgender Satz eingefügt „Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Mit der Außerkraftsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes wäre dies eine unklare Bestimmung, bei der nicht klar wäre auf welche Gesetze es überhaupt noch Bezug nimmt. Wir schlagen deswegen in §96 TKG die Entferung der Wortgruppe „oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten“ vor. Die vorgesehene Beibehaltung des mit dem EGZugErschwG in den §96 TKG eingefügten Absatzes: „(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.“ ist dagegen zu begrüßen.

    Der AK-Zensur fordert u.a.:

    d) Nach Auffassung des AK Zensur ist es angezeigt, dass die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen wird. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und aus praktischen Erwägungen heraus rät der AK Zensur hierfür zu einer Grundgesetzänderung. Damit einhergehend sind eine Internetdienstefreiheit und die grundrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung zu kodifizieren.
    e) Der AK Zensur hält eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich.

    Der Verein „Digitale Gesellschaft“ fordert u.a.:

    Nach unserer Auffassung müssen Netz-Sperren – ob staatlich oder privat motiviert – für die Zukunft ausgeschlossen werden. Daher schlagen wir vor, das Telekommunikationsgesetz um einen §88a “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” zu ergänzen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrage-adressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird. Es handelt sich also um eine Konkretisierung und Ergänzung zum §88 TKG (Fernmeldegeheimnis). Diese Änderung würde auch der Klarstellung dienen, dass die geschilderten Eingriffe in den Internet-Verkehr zugleich Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellen und als solche grundsätzlich unzulässig sind.

    11. Mai 2011 15
  • : Bundesregierung: Unwissenheit oder Angriff auf Freie Software?
    Bundesregierung: Unwissenheit oder Angriff auf Freie Software?

    Im Fall der Abkehr des Auswärtigen Amtes von Freier Software verwickelt sich die Bundesregierung in Widersprüche. Die Reaktion der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

    Viele der Antworten zeigen, dass die Bundesregierung entweder wichtige Aspekte Freier Software nicht verstanden hat, oder dass die Regierung hier bewußt Freie Software im Allgemeinen und Freie Software-Unternehmen attackiert.

    So bestreitet die Regierung, dass die Entwicklungen im Auswärtigen Amt eine „Abkehr von der bisherigen ausschließlich auf quelloffener Software basierenden IT-Strategie“ darstellen. Gleichzeitig bestätigt sie jedoch, dass die Behörde auf Microsoft Windows 7 und Office 2010 migieren wird.

    Die Antwort verbreitet alte Mythen wie z.B., dass Freie Software schlechter benutzbar sei, höhere Hardware-Kosten verursache und es an Gewährleistung mangele.

    Daneben wirft die Antwort der Regierung neue Fragen auf. So erwähnt die Regierung, dass 4,3 Millionen Euro für eine „quelloffene Bundesdistribution“ ausgegeben wurde, die offenbar nie fertig gestellt wurde. Wer fragt sich hier nicht was mit diesem Projekt passiert ist, und wofür die Regierung das Geld eigentlich ausgegeben hat? 

    11. Mai 2011 29
  • : Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
    Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

    Das Bundesjustizministerium hat verschiedene Verbände angeschrieben (PDF) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (PDF) (aka „Zugangserschwerungsaufhebungsgesetz“) mit der Bitte zu einer Kommentierung verschickt.

    Bis zum 11. Mai hat man die Möglichkeit, etwaige Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

    5. Mai 2011 5
  • : Kurz vertweetet
    Kurz vertweetet

    Unser Regierungssprecher @regsprecher wird zukünftig mehrfach vor dem Absenden seine Tweets lesen, damit es nicht mehr zu so einer Verwechslung wie heute kommt:

    (Tweet ist mittlerweile gelöscht)

    Die bessere Überschrift twitterte @peterglaser: Regierungsversprecher.

    Update: Spiegel Online meldet dazu „und beschuldigte versehentlich den US-Präsidenten unfassbarer Taten“ um dann direkt einen Militärputsch in den USA zu verkünden:

    Update II: Der Vollständigkeit halber: tagesschau.de und das Untertitel-Team von FOX haben es auch geschafft.

    2. Mai 2011 32
  • : Die zweite „Kleine“ zur Rückmigration im Auswärtigen Amt
    Die zweite „Kleine“ zur Rückmigration im Auswärtigen Amt

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diese Woche im Bundestag eine kleine Anfrage zur Rückmigration des Auswärtigen Amts auf Microsoft Windows XP gestellt (PDF). Die Grünen bemängeln, dass die Haltung der Bundesregierung zum Einsatz Freier Software weiterhin unklar ist.

    In den 39 Fragen geht es unter anderem um die Freie-Software-Strategie der Bundesregierung; die Verbreitung Offene Standards; Software-Monopole und Herstellerabhängigkeit; Fragen der IT-Sicherheit; und die Rolle des Innenministeriums, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Open-Source-Kompetenzzentrum des Bundesverwaltungsamtes (CCOSS).

    Nachdem die Bundesregierung auf die kleine Anfrage der SPD in ihrer Antwort keine klaren Aussagen gemacht hat, fragen die Grünen konkret nach:

    • seit wann der Bundesregierung die Rückmigration bekannt war (hier wird auf die geleakten Dokumente von netzpolitik verwiesen),
    • warum das Auswärtige Amt gegen die Empfehlungen der selbst in Auftrag gegebenen Studien handelt (das hatte ich in einem Interview mit der TAZ „Eine Studie nach der anderen“ bemängelt)
    • Welche Anstregungen unternommen wurden um die genannten Interoperabilitätsprobleme zu beheben,
    • warum es diese Interoperabilitätsprobleme gab, obwohl die Bundesverwaltung nach dem IT-Rats-Beschluss Nr. 11/2008 Open Document Format-Dokumente (ODF) empfangen, bearbeiten und zurückschicken können müssen,
    • was getan wurde, um die Mitarbeiter besser bei der Migration einzubinden
    • wie hoch die erwarteten und später die tatsächlichen Kosten waren
    • wie das Auswärtige Amt es schafft, dass wie die Bundesregierung schrieb, bei der Rückmigration keinerlei Kosten auftreten werden

    Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hatte bereits in der Vergangenheit gefordert, den Prozess transparenter zu machen (siehe dazu Dradio-Wissen-Interview mit Bernhard Reiter) und begrüßt daher die kleine Anfrage der Grünen, wie damals auch die Anfrage der SPD.

    15. April 2011 13
  • : Hans-Peter Friedrich will nicht mehr über Vorratsdatenspeicherung sprechen
    Hans-Peter Friedrich will nicht mehr über Vorratsdatenspeicherung sprechen

    Auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft hat unser neuer Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärt, warum er nicht mehr über die Vorratsdatenspeicherung sprechen will:

    Auch Friedrich will lieber von Mindestdatenspeicherung sprechen: „Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.“ Bei der Mindestdatenspeicherung sollen laut Friedrich die Daten mindestens sechs Monate aufgehoben werden. „85 Prozent aller Anfragen bei Providern sind nicht mehr beantwortet worden, weil sie die Daten schlicht nicht haben“, erklärte Friedrich unter großem Applaus der Kongressteilnehmer. „Ohne Speicherung entsteht im Internet ein rechtsfreier Raum.“

    Da Vorratsdatenspeicherung mittlerweile durch das Urteil des Bundesverfassungsrecht und damit der Verletzung unserer Grundrechte negativ assoziiert wird, soll also Neusprech her. Interessant ist natürlich auch die Formulierung, dass diese Daten mindestens sechs Monate aufgehoben werden sollen. Bisher bemühte sich die Bundesregierung immer den Verhandlungserfolg auf europäischer Ebene hervorzuheben, dass wir in Deutschland nur sechs Monate speichern brauchen. Unsere Befürchtung war immer, dass diese sechs Monate später mal schnell ausgeweitet werden. Das klingt hier rhetorisch an.

    4. April 2011 118
  • : Wirtschaftsministerium schreibt Machbarkeitsstudie zu 2‑Strikes aus (Update)
    Wirtschaftsministerium schreibt Machbarkeitsstudie zu 2‑Strikes aus (Update)

    Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium hat eine „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ ausgeschrieben. Das Modell ist auch bekannt als 2‑Strikes und wird regelmäßig von den Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie gefordert.

    Und das soll die Studie ergeben:

    Im Hinblick auf das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daran interessiert, dass Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten. Eine Möglichkeit ist, dass Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde. Solche Warnhinweismodelle wurden in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich bereits eingeführt. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

    (via)

    Update: Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat in den Kommentaren darauf hingewiesen, dass ich fehlerhaft gearbeitet hätte und man keine Machbarkeitsstudie, sondern lediglich eine vergleichende Studie ausgeschrieben habe. Das mit dem Ergebnisoffenen prüfen nehme ich ihm aber so nicht ab und erspare mir die Recherche von vielfältigen Quellen, wo Herr Otto sich in den vergangenen Jahren für die Einführung eines 2‑Strikes-Systems ausgesprochen hat. So liege ich vielleicht mit „Machbarkeitsstudie“ nicht ganz korrekt, aber ich unterstelle Hans-Joachim Otto schon, dass er auch umsetzen (also machbar machen) möchte, was er oftmals gefordert hat.

    30. März 2011 39
  • : Bundesjustizministerium erklärt Löschen statt Sperren
    Bundesjustizministerium erklärt Löschen statt Sperren

    Das Bundesjustizministerium erklärt in einem kurzen Imagefilm das Prinzip von „Löschen statt Sperren“:

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    In der ersten Folge beschäftigen wir uns mit dem Thema: „Warum Löschen statt Sperren?“ Dass Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Internet müssen, ist eine Selbstverständlichkeit – ob diese Seiten allerdings gelöscht oder gesperrt werden sollen, wird diskutiert.

    29. März 2011 25