Bundesregierung

  • : Merkel: Es wird kein Leistungsschutzrecht geben (Update 2: doch)
    Merkel: Es wird kein Leistungsschutzrecht geben (Update 2: doch)

    Gestern war CDU-Medianight und Kanzlerin Angela Merkel hat dort vielleicht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beerdigt. Herzlichen Glückwunsch!

    „Wir haben das große Thema, das ich selbstverständlich hier nicht abschließend behandeln kann: Wie können wir die Leistungen der Verlage, wie können wir überhaupt Leistungen im Internet schützen und ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage haben wir im Koalitionsvertrag angekündigt, wir haben es im Grundsatz auch in der Koalition beschlossen, aber wir erleben an diesen Punkten wie aufgeheizt die Diskussion stattfindet, wie auch in einer Volkspartei der Riss hier durch die Mitglieder, durch die verschiedenen Interessenten geht. Ich glaube, dass die CDU da nicht die einzige Volkspartei ist, der es so geht und insofern ist das nicht ganz einfach. Ich sage hier ganz klar: Der Schutz des geistigen Eigentums, mit dem allgemeinen Satz will ich es dabei belassen, der Schutz des geistigen Eigentums muss gewährleistet sein, wir können nicht alles zum Nulltarif anbieten, das wird zu einer großen Verflachung führen und deshalb ist das wichtig. Aber, wir erleben, und das ist der Unterschied zu vergangenen Zeiten, hier ist es mit der einfachen Rechtssetzung nicht getan, sondern hier muss auch eine gesellschaftliche Diskussion geführt werden, hier muss überzeugt werden, hier müssen auch diejenigen, die geistiges Eigentum produzieren, wir sind hier mit den verschiedenen Branchen auch im Gespräch, wir müssen sehr klar auftreten, wir müssen vielleicht auch offensiver noch Diskusisionen im deutschen Bundestag, Anhörungen und Ähnliches, führen, denn wir müssen gerade bei der jungen Generation dafür werben, dass das, was für manch einen ganz selbstverständlich war, auch in Zukunft noch Gültigkeit hat.“

    Mathias Schindlers Interpretation ist:

    Es wird kein Presseverlegerleistungsschutzrecht geben, wir wissen nur noch nicht genau, wie wir die Abkehr vom Koalitionsvertrag erklären.

    Hier ist die Rede:

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    [update von 17:00 Uhr : Der Spiegel Online-Netzweltler Ole Reißmann hat in der CDU-Parteizentrale nachgefragt und um eine Stellungnahme zum Thema Presseverlegerleistungsschutzrecht, bzw. zur Rede von Angela Merkel gebeten:

    Sofern dies die einzige Stellungnahme war, gilt: Ein Dementi geht anders. ^ms]

    Update 2 (Andre): Eben rief uns die CDU-Parteizentrale an, um klarzustellen, dass Angela Merkel sehr wohl weiterhin hinter dem Leistungsschutzrecht steht:

    Angela Merkel hat auf die Beschlüsse der Koalition verwiesen und sich klar zum Schutz des geistigen Eigentums bekannt. Aus den Äußerungen der Parteivorsitzenden kann deshalb keine Abkehr vom Leistungsschutzrecht für Presseverlage abgelesen werden.

    23. Mai 2012 42
  • : Kampagne: 25.000 Euro Kopfgeld auf Waffenhändler ausgelobt
    Kampagne: 25.000 Euro Kopfgeld auf Waffenhändler ausgelobt

    Das Zentrum für politische Schönheit hat eine Aktion gestartet, um wieder etwas Aufmerksamkeit auf den Panzerdeal mit Saudi-Arabien zu legen, der nach Ansicht der Initiative gegen geltende Rechtslage, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen den Verhaltenskodex zu Waffenexporten der EU verstosse. Dafür wurden 25.000 Euro für Hinweise aller Art ausgelobt, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der Eigentümer des Waffenkonzerns Krauss-Maffei Wegmann führen“. Die Webseite 25000-euro.de beschreibt das Anliegen nochmal detaillierter. Aus der Pressemitteilung:

    Dieser Schritt wurde nötig, nachdem kein politischer Willen der Bundesregierung erkennbar war, den Panzerdeal mit Saudi-Arabien zu stoppen. Weder eine breite zivilgesellschaftliche Allianz, noch medialer Druck oder Strafanzeigen haben bislang etwas bewirkt. Unter den Eigentümern befinden sich Anthroposophen, Fotografen, Künstler, Lehrer, Psychologen, sogar ein Mozart-Biograph und Mitglied der Humanistischen Union. Sie spielen der Gesellschaft Normalität vor, während sie vom Geschäft mit Krieg und Unterdrückung leben. „Wir fragen nach der Verantwortung dieser Eigentümer für ihr eigenes Unternehmen“, betont Philipp Ruch. „Eigentum verpflichtet. Für niemanden ist es so einfach, Einfluss auf die Firmenpolitik zu nehmen wie für die Eigentümer. Sie können jetzt ein Zeichen setzen.“

    Der Panzerdeal mit Saudi-Arabien verstößt nach derzeitiger Rechtslage gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen den Verhaltenskodex zu Waffenexporten der EU. „Diese Personen verdienen ihr Geld mit dem Verkauf von schweren Kriegspanzern an autoritäre Regime und gehören ins Gefängnis – dafür werden wir jetzt mit Hilfe der Zivilgesellschaft sorgen“, sagt Philipp Ruch, Sprecher der Initiative.

    Ein Film von Alexander Lehmann beschreibt die Thematik:

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    21. Mai 2012 27
  • : Bundesregierung verschiebt Vorratsdatenspeicherung
    Bundesregierung verschiebt Vorratsdatenspeicherung

    Am Donnerstag läuft eine Frist ab, mit der die EU-Kommission die Bundesregierung unter Druck setzen wollte, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Befürworter einer Wiedereinführung trommelten in den vergangenen Wochen dafür, dass der Termin eingehalten werden müsste und forderten eine Einigung zwischen Union und FDP. Erfreulicherweise blieb Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bisher standhaft, obwohl Angela Merkel noch die Tage mit einem Machtwort drohte. Nach Informationen von Zeit-Online soll die Bundesregierung eine Entscheidung jetzt in die Zukunft vertagt haben und die Frist verstreichen lassen.

    Unklar ist, ob dies lediglich den kommenden beiden Landtagswahlen geschuldet ist oder eine Einigung länger dauern wird. Letzteres wäre wünschenswert. Jeder Tag, der ohne Vorratsdatenspeicherung daher kommt, ist ein guter Tag für die Demokratie.

    23. April 2012 14
  • : Widerspruch: ACTA-Transparenz gefährdet Öffentliche Sicherheit
    Widerspruch: ACTA-Transparenz gefährdet Öffentliche Sicherheit

    Vor zwei Wochen hatten wir über die Bemühungen von Mathias Schindler berichtet, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Informationen der Bundesregierung bezüglich ACTA zu erhalten. Der Hintergrund war ein Versprechen öffentlicher Stellen, bei ACTA größtmögliche Transparenz zu praktizieren. Die IFG-Anfrage nach den von deutscher Seite beteiligten Personen bei den ACTA-Verhandlungen wurde mit dem Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verweigert. Von allen möglichen Ausreden war das so die letzte, die Mathias und auch wir uns vorstellen konnten.

    Aber so steht es schwarz auf weiß in der Ablehnung der Bundesregierung auf die IFG-Anfrage von Mathias. Das haben wir schon beschrieben und zu einer Spendenaktion aufgerufen, um Mathias bei seinem weiteren Weg zu unterstützen, seine Rechte als Bürger gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Mehr als 7.000 Euro kamen bereits zusammen, um die nächsten Schritte einzuleiten. Dazu zählen zuerst ein Widerspruch. Diesen haben Thorsten Feldmann und Ansgar Koreng von der Kanzlei JBB jetzt formuliert (PDF) und wir sind auf die Antwort gespannt. Sollte die Bundesregierung weiter darauf bestehen, irgendwelche absurden Gründe vorzuschieben, um nicht mehr Transparenz in die ACTA-Verhandlungen bringen zu müssen, wird als nächstes vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Wir werden über die nächsten Schritte berichten.

    Wer die Kriegskasse durch eine Spende ergänzen möchte, kann dies weiterhin gerne tun. Alle Informationen dazu stehen im Originalartikel. Ein Interview zur Motivation von Mathias Schindler haben wir ebenso verbloggt.

    Einmal im Leben sollte übrigens jeder das Informationsfreiheitsgesetz nutzen. Alleine für den grandiosen Betreff „Schindler ./. Bundesrepublik Deutschland“.

    4. April 2012 14
  • : Brief: Unser Innenminister schreibt der EU-Kommission
    Brief: Unser Innenminister schreibt der EU-Kommission

    Vergangene Woche hat die EU-Kommission der Bundesregierung eine vierwöchige Frist gesetzt, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen und alternativ mit einem Mahnverfahren gegen Deutschland gedroht. In der Bundesregierung geht der Kampf zwischen Bundesinnenminister Friedrich als Befürworter und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als Gegnerin weiter. Letztere ist erst mal mit einem Vorschlag für eine Quick-Freeze-Lösung in die kurzfristige Offensive gegangen.

    Interessant ist die Frage, warum gerade jetzt die EU-Kommission so Druck auf Deutschland macht, wo doch selbst auf EU-Ebene die Evaluation der bestehenden Richtlinie verzögert wird, aber viele mit möglichen Änderungen nach dieser rechnen. Uns liegt ein Schreiben (PDF) unseres Bundesinnenministers Friedrich an die EU-Kommissarin Malmström vor, das auf den 28. Februar datiert ist. Malmström hatte Mitgliedsstaaten aufgefordert, detailliertere Statistiken rund um das vermeintliche Erfolgsmodell Vorratsdatenspeicherung für die Evaluation an sie zurück zu schicken. Friedrich beschwert sich in dem Schreiben, dass aufgrund der gründlichen Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes „keine statistisch belastbaren Erfahrungen zu den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung“ vorliegen würde. Ausdrücklich erwähnt er die einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgericht vom 11. März 2008, die damals den Zugriff auf die Verkehrsdaten deutlich eingeschränkt hat.

    Der Tenor von Friedrich: Das BKA habe in 85% aller Anfragen nach Verkehrsdaten keine Antwort erhalten, bei IP-Adressen gab es in über 90% keine Auskunft und das führte laut Friedrich dazu, dass das in „ca 80% der durch das BKA erhobenen Fälle“ dazu geführt habe, „dass eine Straftat nicht oder nicht vollständig aufgeklärt bzw. verhütet werden konnte.“ Komischerweise kommt das vom Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht unabhängig geschriebene Gutachten zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ganz anderen Ergebnissen.

    Aber die spannende Frage ist: Warum hat eigentlich nicht das Bundesjustizministerium die Antwort an die EU-Kommission geschrieben, sondern das Bundesinnenministerium? Und gab es eine Abstimmung unter den Ressorts? Hat der Bundesinnenminister damit der EU-Kommission ein Zeichen gegeben, sie müsste jetzt mehr Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit es rasch wieder zu einer Vorratsdatenspeicherung kommt?

    Update: Der AK Vorratsdatenspeicherung hat jetzt auf die von Friedrich an die EU übermittelten Zahlen geantwortet:

    Der Bundesinnenminister gesteht mit diesen Aussagen bereits selbst ein, dass die Zahlen des Bundeskriminalamts nicht „statistisch belastbar“ sind. Auch das BKA selbst bezeichnet seine Zahlen als „nicht aussagekräftig“ hinsichtlich der Frage, ob eine Vorratsdatenspeicherung die Zahl der aufgeklärten Straftaten erhöht. Die Zahl von 90% vom BKA nicht zuzuordnender IP-Adressen kommt auf abenteuerliche Weise zustande, etwa durch eine grotesk verzerrte Stichprobe und die Zählung veralteter, von den USA gelieferter Webserver-Logfiles. Wir haben die BKA-Zahlen schon 2010 umfassend zerpflückt. Das BKA kann nicht einmal den Vorwurf widerlegen, dass bei Zugrundelegung seiner unseriösen Erhebungsmethodik auch 2009, als IP-Adressen sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert wurden, 90% der IP-Anfragen nicht weiter führten.

    26. März 2012 19
  • : Bisher 7000 Euro Spenden für ACTA-Transparenz-Klageweg
    Bisher 7000 Euro Spenden für ACTA-Transparenz-Klageweg

    Am Freitag Abend haben wir über den Versuch von Mathias Schindler gebloggt, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft von der Bundesregierung zu erhalten, wer denn an den ACTA-Verhandlungen teilgenommen hat. Wir haben dazu aufgerufen, Geld zu spenden, um das Anliegen zu unterstützen und bei Bedarf auch das Recht auf Transparenz durchklagen zu können. Die Resonanz auf unseren Aufruf hat uns überwältigt: Wir haben – vor Prüfung der Korrektheit – Spendeneingänge für IFG-Aktivitäten in Höhe von ca. 7000 Euro seit Freitag erhalten. Das finden wir unglaublich!

    Wir vom Digitale Gesellschaft e.V. würden uns freuen, wenn Ihr zum einen weiter für mehr Demokratie durch Informationsfreiheit spendet. Aber noch einfacher wird es für uns, wenn Ihr ohne konkreten Zweck an uns spendet: dann können wir das Geld auch für andere Aktivitäten einsetzen, wo es sinnvoll ist (zum Beispiel um in Brüssel politische Bildung bei den Europaabgeordneten zu betreiben).

    Wir werden jetzt Mathias unterstützen, die nächsten Schritte einzuleiten. Und selbstverständlich werden wir hier die nächsten Schritte ausführlich dokumentieren, um transparent den Prozess zu begleiten. Dazu gehört auch demnächst eine genauere Dokumentation über den Spendenverlauf mit einigen Statistiken. Auf jeden Fall schon einmal einen großen Dank an alle Spender auch im Namen von Mathias. Für den Hintergrund haben wir ein kurzes Interview mit ihm gemacht, was die Geschichte nochmal kurz erklärt.

    Das Interview:

    netzpolitik.org: Warum hast Du Deine erste Anfrage gestellt?

    Mathias Schindler: Ich habe beruflich nach Informationen zu ACTA gesucht und war gelinde gesagt enttäuscht über den Mangel an Informationen zu den Verhandlungsrunden. Der nächste Schritt war was eigentlich jeder bei solchen Anlässen tun sollte: Die Bundesregierung auffordern, ihre Unterlagen zu den Verhandlungen herauszugeben. Hilfreich war hier ein Dokument der EU-Kommission, in dem die (europäischen) Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden aufgelistet wurden: Ich habe also mit dieser Liste im Rücken dann bei drei Ministerien angeklopft und gefragt, wer genau für „Deutschland“ (als Beobachter) am Verhandlungstisch sass.

    netzpolitik.org: Haben Dich die Antworten überrascht?

    19. März 2012 24
  • : 2‑Strikes im Wirtschaftsministerium gescheitert
    2‑Strikes im Wirtschaftsministerium gescheitert

    Der “Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie” im Bundeswirtschaftsministerium ist gescheitert. Die Provider weigerten sich heute auf der nicht-öffentlichen Sitzung, bei einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung mit zu spielen und zusammen mit den Rechteinhabern ein freiwilliges 2‑Strikes-Warnmodell zu schaffen.

    Das berichtet Heise: Gespräche über freiwillige Two-Strikes-Regelung gescheitert.

    „Es hat keine Einigung auf die Einführung eines Warnhinweismodells gegeben“, sagte ein Sprecher des Providers 1&1 gegenüber heise online. „Kooperationsmodelle zur Etablierung von Warnhinweisverfahren und die damit verbundenen Überwachung von Internetnutzern sind damit endgültig vom Tisch“, bekräftigte Oliver Süme, stellvertretender Vorstandschef des Providerverbands eco, der sich „zufrieden“ mit dem Ausgang des heutigen Gesprächs zeigte: „Warnhinweisverfahren sind in Deutschland datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelsfrei unzulässig.“

    Spannend wird jetzt sein, ob die Bundesregierung eine gesetzliche Lösung dafür anstrebt, wie die Rechteindustrie sie fordert. Dafür plädierten bisher Kulturstaatsminister Neumann (CDU) und der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat hingegen Warnmodelle bereits klar abgelehnt.

    Sollte die Bundesregierung jetzt eine gesetzliche Lösung planen, könnten das im Hinblick auf den nahenden Bundestagswahlkampf im kommenden Jahr spannende Zeiten werden.

    15. März 2012 23
  • : Wie teuer war Daten-Deutschland.de?
    Wie teuer war Daten-Deutschland.de?

    Im Januar war uns die Webseite daten-deutschland.de aufgefallen, die in einem Retro-Look inklusive Baustellenschild an ein 90er Jahre Web-Revival erinnerte. Wir fragten damals nach, ob nicht jemand Lust und Zeit für eine Anfrage nach den Kosten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes habe.

    Die Antwort ist mittlerweile bei fragdenstaat.de eingestellt und die Lösung ist: 10.741,50 Euro kostete die Webseite den deutschen Steuerzahler inklusive der gesetzlichen USt. Eine Ausschreibung gab es übrigens nicht, das war eine freihändige Vergabe. Mit einer Ausschreibung hätte man sicher eine schönere Webseite mit CMS zu einem sicherlich günstigeren Preis erhalten. Wenigstens entstehen keine Folgekosten, die statische Webseite wird nicht weiter gebaut und die Daten liegen auf einem Bundesserver.

    15. März 2012 27
  • : Bundesregierung ist weiter für ACTA
    Bundesregierung ist weiter für ACTA

    Steffen Seibert, der Sprecher der Bundesregierung, hat heute ein Twitterinterview gegeben. Eigentlich wollte ich darüber bloggen, aber das war mir dann insgesamt zuviel heiße Luft. Was jetzt nicht unbedingt an Seibert lag, aber auf 140 Zeichen kann man nicht wirklich viel beantworten außer eben mit kurzen Floskeln. Netter PR-Gag, aber sonst als Dialog eher enttäuschend.

    Nur eine Antwort fand ich dann doch interessant:

    @AnonNewsDE Bundesreg. steht zu Kabinettsbeschluss zu ACTA. Ist aber richtig, jetzt Gutachten des Europ. Gerichtshofs abzuwarten

    Unser Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte kurz vor den großen Demonstrationen gegen ACTA verkündet, dass die Bundesregierung ACTA nicht unterzeichnen wolle solange das Europaparlament nicht darüber abgestimmt habe. Das suggerierte, dass Deutschland unentschlossen ist und die Debatte abwartet.

    Insofern bestätigt das Statement des Regierungssprechers unsere Befürchtungen, dass es sich dabei um ein reines taktisches Manöver gehandelt habe, um Druck aus den Protesten zu nehmen. Denn der Koalitionsbeschluss besteht weiterhin und darin hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, ACTA zu unterschreiben.

    Bis zum 22. März 2012 kann man noch diese Petition beim Deutschen Bundestag gegen ACTA mitzeichnen.

    Und mit Hilfe unseres Tools kann und sollte man weiterhin Europaabgeordnete kontaktieren und ihnen klar machen, dass ACTA ein wichtiges Thema ist, was jetzt nicht in Vergessenheit geraten sollte.

    15. März 2012 34
  • : Wirtschaftsdialog zum Urheberrecht: Über aber ohne Nutzer?!
    Wirtschaftsdialog zum Urheberrecht: Über aber ohne Nutzer?!

    Seit Ende 2008 trifft sich im Bundeswirtschaftsministerium der „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie“. Der Wirtschaftsdialog ist das, was man im ACTA-Abkommen unter „Förderung einer Kooperation von Rechteinhabern und Providern“ finden kann. Hier soll eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung in Form einer Selbstregulation angestrebt werden. Im Sommer 2009 gab es das erste geleakte Protokoll auf Wikileaks zu lesen, seitdem tagt die Runde weiter in trauter Abgeschiedenheit eher unregelmäßig zum Thema 2‑Strikes-Warnmodelle. Wobei die Wunschliste der Rechteindustrie noch weiter geht, da gab es auch Forderungen nach einer Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

    13. März 2012 17
  • : ECO-Kurzgutachten zu 2‑Strikes-Plänen
    ECO-Kurzgutachten zu 2‑Strikes-Plänen

    Professor Thomas Hoeren hat für den ECO-Verband ein 40-Seitiges Kurzgutachten (PDF) zur BMWi-Studie zum „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ geschrieben. Der ECO hat das Kurzgutachten jetzt veröffentlicht. Wenig überraschend ist, dass die 2Strikes-Idee viele verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und daher abzulehnen ist.

    Aus dem Fazit:

    Seit Jahren ist eine einseitige Verschiebung des Rechtssystems zugunsten der Rechteinhaber erkennbar. Es gibt mittlerweile genügend zivil und strafrechtliche Sanktionierungsmittel. Dieser Rechtsrahmen stellt den Rechteinhabern ausreichende Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Sinnvoller als eine weitere Verschärfung der jetzigen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts, das eine Anpassung an die Ansprüche des digitalen Zeitalters beinhaltet.

    Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Digitale Gesellschaft e.V. schon vorher in unserem ebenfalls 40 Seiten langem Schattenbericht zur Studie.

    2. März 2012 7
  • : Geleakt: Datenschutzbericht zum Staatstrojaner
    Geleakt: Datenschutzbericht zum Staatstrojaner

    Bei Indymedia ist ein 66 Seiten langer Bericht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar „über Maßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei den Sicherheitsbehörden des Bundes“ gelandet (PDF). Kurz: Ein Bericht über den Staatstrojaner.

    Aus der Zusammenfassung:

    Aus den vorhandenen Unterlagen ergab sich jedoch, dass die bei Maßnahmen der Quellen-TKÜ eingesetzte Software nicht den Anforderungen der gemäß §9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes Rechnung getragen haben. Dies gilt insbesondere für die unzureichende Verschlüsselung der anlässlich der Quellen-TKÜ ausgeleiteten Daten und die mangelnde Authentifizierung der an den Prozessen beteiligten Personen und Systeme.

    17. Februar 2012 22
  • : Polizeibehörden nutzen immer mehr „computergestützte Ermittlungsmethoden“, Details sind aber geheim
    Polizeibehörden nutzen immer mehr „computergestützte Ermittlungsmethoden“, Details sind aber geheim

    Wie Evgeny Morozov in seinem Buch The Net Delusion ausgeführt hat, eignet sich die schöne neue Digitalwelt auch hervorragend zur Überwachung und Repression.

    Auch die deutschen Polizeibehörden und Geheimdienste nutzen immer mehr „computergestützte Kriminaltechnik“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hervor.

    Damit gibt es erstmals einen systematischen Einblick, wie die Behörden des Bundes mit den neuen Überwachungsmöglichkeiten umgehen. Darunter fallen Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Bundesnetzagentur.

    Zur Erinnerung: Abgeordnete haben das Recht, über kleine Anfragen Auskunft von der Regierung zu erhalten. Sie sind ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament. Daher ist es bemerkenswert, dass die Antworten auf ganze 31 der Fragen geheim gehalten werden:

    Die Informationen, die in den Antworten zu den Fragen [lange Liste, Red.] enthalten sind, sind geheimhaltungsbedürftig und wurden von den Verfassern daher mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft, da durch das Bekanntwerden dieser Information das Staatswohl gefährdet werden könnte oder den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines der Länder schwerer Schaden zugefügt werden kann.

    Die Antwort enthält demnach nur die Informationen, die uns die Regierung auch zugesteht. Dennoch findet sich auch darin so manch Interessantes:

    16. Februar 2012 22
  • : Uneinigkeit in Bundesregierung bei Einführung von Warnhinweisen?
    Uneinigkeit in Bundesregierung bei Einführung von Warnhinweisen?

    Unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte heute in einer Youtube-Botschaft die ACTA-Debatte angesprochen und die öffentliche Diskussion begrüsst. Gleichzeitig hat sie die Verantwortung ans EU-Parlament abgeschoben, dass ja für oder gegen ACTA stimmen könnte. Interessant ist ihre Aussage zu Maßnahmen der Urheberrechtsdurchsetzung:

    „In Deutschland sind gerade Internetsperren abgeschafft worden. Wir wollen, so ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen, wir wollen keine Warnhinweise, wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf zur Änderung des Urheberrechts – Internetprovider sind keine Hilfssherrifs.“

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Uns hat die Aussage gewundert, dass sie sich so deutlich gegen Warnhinweise ausspricht, während das Bundeswirtschaftsministerium diese aktuell vorantreibt. Unser Kommentar vom Digitale Gesellschaft e.V. dazu ist:

    „Wir begrüßen, dass die Justizministerin klarstellt, dass sie weder Sperrungen noch Warnhinweismodelle möchte. Dies scheint einigen Akteuren der Koalition nicht bewusst zu sein. Wir sind erstaunt, dass die Justizministerin derartige Vorhaben rundheraus ablehnt, während der ebenfalls der FDP angehörende Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto gleichzeitig genau solche Modelle prüfen und diskutieren lässt, bei denen es darum geht, die Provider zu Hilfssherriffs zu machen. Wir fordern daher den Bundeswirtschaftsminister dazu auf, umgehend klarzustellen, ob es sich bei der am vergangenen Freitag vorgestellten Warnhinweisstudie um rein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse oder das Erforschen eines ernsthaft in Erwägung gezogenen Umsetzungsmodells handelt.“

    Da die Warnhinweis-Studie des Professor Schwartmann (FH Köln) explizit im März im sogenannten „Wirtschaftsdialog“ diskutiert werden soll, einem nichtöffentlichen Hinterzimmergremium in dem das Ministerium Provider und Rechtewirtschaft an einem Tisch versammelt, geht der Digitale Gesellschaft e.V. bis zur eindeutigen Formulierung des Gegenteils durch den für Wirtschaft zuständigen Bundesminister Rösler vom Worst Case-Szenario aus.

    8. Februar 2012 8
  • : Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich
    Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute die „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ präsentiert. In einer Pressemitteilung wird das Ziel der Studie erklärt:

    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: „Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen.“

    Die Digitale Gesellschaft e.V. stellt der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums einen Schattenbericht zur Seite. Darin wird deutlich, dass repressive Maßnahmen, wie sie in anderen Ländern durchgeführt werden, gefährlich und unverhältnismäßig sind sowie am eigentlichen Problem vorbei gehen. Hier ist unsere Pressemitteilung: Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: „Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich“

    „Die Einführung einer Warnmodell-Infrastruktur ist vollkommen unsinnig und schafft eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht.

    3. Februar 2012 20
  • : #ACTA: Proteste in Deutschland werden größer
    #ACTA: Proteste in Deutschland werden größer

    Zur Koordinierung und Kommunikation des Anti-ACTA-Protesttag am 11.2.2012 gibt es jetzt ein Wiki und einen Twitter-Account. Dort finden sich auch eine lange Liste mit Demonstrationen und Aktionen in ganz Deutschland. Diese sind oft noch nicht angemeldet (Kleiner Tip: Muss man machen, kostet nichts), aber das kann ja noch werden. In Berlin hat sich jetzt wohl ein Anmelder gefunden. Mehr Infos dazu bloggen wir, sobald es diese gibt.

    Die Grüne Europafraktion hat ein Themendossier veröffentlicht: ACTA? Nein, danke! Und die Piraten haben erfreulicherweise auch endlich mal ihre Webseite stopp-acta.info aktualisiert.

    Heise zitiert unsere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, wonach keine Probleme zu erwarten sind. Das ist aktuell die Kommunikationslinie von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten:

    1. Februar 2012 21
  • : OpenGov: BMI feiert Revival des Baustellenschildes
    OpenGov: BMI feiert Revival des Baustellenschildes

    Das Bundesinnenministerium feiert das Revivial des Baustellenschildes. Anders lässt sich die im Retrolook gestaltete Webseite daten-deutschland.de nicht erklären. Man beachte alleine das Baustellenschild rechts oben (leider nicht original Gif-animiert) und den Header.

    Lorenz Matzat kommentierte die Seite passend auf Twitter:

    Neue altertümliche Seite http://t.co/1bROqAta verrät viel über Haltung d. #Bundesregierung zu #OpenGov & #OpenData

    Wer Lust und Zeit hat, kann gerne eine IFG-Anfrage stellen, wie teuer die Seite war. Das würde mich echt mal interessieren.

    Passieren wird auf der Seite wahrscheinlich erstmal nichts. Eine Open-Government-Strategie hat die Bundesregierung erst für 2013 angekündigt. Bis dahin symbolisiert das Baustellenschild wahrscheinlich das „Wir haben einen Arbeitskreis“.

    19. Januar 2012 6
  • : Zapp: Deutsche Überwachungstechnik im Ausland
    Zapp: Deutsche Überwachungstechnik im Ausland

    NDR-Zapp hat gestern Abend in einem zehn Minuten langen Beitrag über „Deutsche Überwachungstechnik im Ausland“ berichtet. Dabei ging es um den Export von Überwachungs- und Kontrollsoftware aus Deutschland, die in repressiven Systemen zur Unterdrückung der Bürger und zur Einschränkung von Menschenrechten eingesetzt werden. Besonders pikant: Deutschland fördert den Export durch Hermes-Bürgschaften.

    Der arabische Frühling, der Aufstand gegen die Mubaraks, Gaddafis oder Ben Alis wurde im Internet organisiert. Das Internet als liberaler Raum, nicht zu kontrollieren von den Diktatoren dieser Welt. Was klingt das schön. Leider wurde genau dieses Internet vielen Oppositionellen zum Verhängnis. Und zwar dank deutscher Unternehmen. Sie haben offenbar ausgeklügelte Spionagesoftware an die arabischen Diktatorenstaaten geliefert.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Ein Interview mit Erich Moechl gibt es in 25 Minuten Länge als Extended Version zu sehen:

    8. Dezember 2011 5
  • : IT-Gipfel: Auf der Datenautobahn in die vierte Dimension
    IT-Gipfel: Auf der Datenautobahn in die vierte Dimension

    Heute ist mal wieder IT-Gipfel, die „Bundesregierung sucht den Schulterschluss mit der Industrie“, vergisst dabei wie immer die Zivilgesellschaft, und schüttet Geld in die üblichen Industriekanäle für Großprojekte, die manchmal vielleicht auch etwas werden. Soweit so gut. Lachen musste ich aber über ein Grußwort von Horst Seehofer, das mit viel Retro-90-Charme auf wenig Platz daher kommt:

    Unsere regionale Arbeitsgruppe Bayern stellt vor, wie IKT Wettbewerbsvorteile schafft und Wachstum ermöglicht. So erleben wir, dass sich Mobilität von Straßen und Schienen löst und auf die Datenautobahn einbiegt. Sie erst verknüft die Wege zum Netzt, und so wird Mobilität zur globalen Präsenz: Die Infrastruktur gewinnt eine vierte Dimension!

    6. Dezember 2011 13
  • : Friedrich: Kein Digital Native, sondern eher digital naiv
    Friedrich: Kein Digital Native, sondern eher digital naiv

    Vergangenen Mittwoch hat unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf einem Demokratiekongress der Konrad-Adenauer-Stiftung eine Rede zur Netzpolitik gehalten, wobei mir gerade unklar ist, ob das die lang erwartete Grundsatzrede zu seiner Netzpolitik gewesen ist. Immerhin ist der Innenminster auch Internetminister, zumindest hatte das Thomas de Maiziere so festgelegt und bisher hat sich diese Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung nicht geändert. Die Rede habe ich aufgrund meines Urlaubs leider verpasst und finde sie auch weder auf Youtube noch auf der Seite des Bundesinnenministeriums. (Hab ich die nur übersehen oder ist die echt nicht online verfügbar?)

    Die Kommentierung muss ich daher anderen überlassen, besonders lesenswert fand ich diesen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung mit dem schönen Bild „Kein Digital Native, sondern eher digital naiv“: Wie ein Innenminister Netzpolitik simuliert.

    Kein Digital Native, sondern eher digital naiv. In seiner Grundsatzrede zur Netzpolitik beschwört Innenminister Friedrich die Rückbesinnung zum Analogen und beweist damit vor allem eines: Der CSU-Mann hat keine Lust, sich mit den Folgen der globalen Digitalisierung auseinanderzusetzen. […] Im Rahmen des Demokratie-Kongresses der Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt Friedrich nun die Möglichkeit, in einer Grundsatzrede seine Vision einer Netzpolitik für die kommenden Jahre auszubreiten. Es sei bereits an dieser Stelle verraten: Er versuchte nicht einmal ansatzweise, diese Chance zu nutzen.

    Schade.

    3. Dezember 2011 5