Vergangene Woche hat die EU-Kommission der Bundesregierung eine vierwöchige Frist gesetzt, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen und alternativ mit einem Mahnverfahren gegen Deutschland gedroht. In der Bundesregierung geht der Kampf zwischen Bundesinnenminister Friedrich als Befürworter und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als Gegnerin weiter. Letztere ist erst mal mit einem Vorschlag für eine Quick-Freeze-Lösung in die kurzfristige Offensive gegangen.
Interessant ist die Frage, warum gerade jetzt die EU-Kommission so Druck auf Deutschland macht, wo doch selbst auf EU-Ebene die Evaluation der bestehenden Richtlinie verzögert wird, aber viele mit möglichen Änderungen nach dieser rechnen. Uns liegt ein Schreiben (PDF) unseres Bundesinnenministers Friedrich an die EU-Kommissarin Malmström vor, das auf den 28. Februar datiert ist. Malmström hatte Mitgliedsstaaten aufgefordert, detailliertere Statistiken rund um das vermeintliche Erfolgsmodell Vorratsdatenspeicherung für die Evaluation an sie zurück zu schicken. Friedrich beschwert sich in dem Schreiben, dass aufgrund der gründlichen Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes „keine statistisch belastbaren Erfahrungen zu den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung“ vorliegen würde. Ausdrücklich erwähnt er die einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgericht vom 11. März 2008, die damals den Zugriff auf die Verkehrsdaten deutlich eingeschränkt hat.
Der Tenor von Friedrich: Das BKA habe in 85% aller Anfragen nach Verkehrsdaten keine Antwort erhalten, bei IP-Adressen gab es in über 90% keine Auskunft und das führte laut Friedrich dazu, dass das in „ca 80% der durch das BKA erhobenen Fälle“ dazu geführt habe, „dass eine Straftat nicht oder nicht vollständig aufgeklärt bzw. verhütet werden konnte.“ Komischerweise kommt das vom Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht unabhängig geschriebene Gutachten zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ganz anderen Ergebnissen.
Aber die spannende Frage ist: Warum hat eigentlich nicht das Bundesjustizministerium die Antwort an die EU-Kommission geschrieben, sondern das Bundesinnenministerium? Und gab es eine Abstimmung unter den Ressorts? Hat der Bundesinnenminister damit der EU-Kommission ein Zeichen gegeben, sie müsste jetzt mehr Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit es rasch wieder zu einer Vorratsdatenspeicherung kommt?
Update: Der AK Vorratsdatenspeicherung hat jetzt auf die von Friedrich an die EU übermittelten Zahlen geantwortet:
Der Bundesinnenminister gesteht mit diesen Aussagen bereits selbst ein, dass die Zahlen des Bundeskriminalamts nicht „statistisch belastbar“ sind. Auch das BKA selbst bezeichnet seine Zahlen als „nicht aussagekräftig“ hinsichtlich der Frage, ob eine Vorratsdatenspeicherung die Zahl der aufgeklärten Straftaten erhöht. Die Zahl von 90% vom BKA nicht zuzuordnender IP-Adressen kommt auf abenteuerliche Weise zustande, etwa durch eine grotesk verzerrte Stichprobe und die Zählung veralteter, von den USA gelieferter Webserver-Logfiles. Wir haben die BKA-Zahlen schon 2010 umfassend zerpflückt. Das BKA kann nicht einmal den Vorwurf widerlegen, dass bei Zugrundelegung seiner unseriösen Erhebungsmethodik auch 2009, als IP-Adressen sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert wurden, 90% der IP-Anfragen nicht weiter führten.