Professor Thomas Hoeren hat für den ECO-Verband ein 40-Seitiges Kurzgutachten (PDF) zur BMWi-Studie zum „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ geschrieben. Der ECO hat das Kurzgutachten jetzt veröffentlicht. Wenig überraschend ist, dass die 2Strikes-Idee viele verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und daher abzulehnen ist.
Aus dem Fazit:
Seit Jahren ist eine einseitige Verschiebung des Rechtssystems zugunsten der Rechteinhaber erkennbar. Es gibt mittlerweile genügend zivil und strafrechtliche Sanktionierungsmittel. Dieser Rechtsrahmen stellt den Rechteinhabern ausreichende Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Sinnvoller als eine weitere Verschärfung der jetzigen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts, das eine Anpassung an die Ansprüche des digitalen Zeitalters beinhaltet.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Digitale Gesellschaft e.V. schon vorher in unserem ebenfalls 40 Seiten langem Schattenbericht zur Studie.