Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich

Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute die „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ präsentiert. In einer Pressemitteilung wird das Ziel der Studie erklärt:

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: „Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen.“

Die Digitale Gesellschaft e.V. stellt der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums einen Schattenbericht zur Seite. Darin wird deutlich, dass repressive Maßnahmen, wie sie in anderen Ländern durchgeführt werden, gefährlich und unverhältnismäßig sind sowie am eigentlichen Problem vorbei gehen. Hier ist unsere Pressemitteilung: Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: „Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich“

„Die Einführung einer Warnmodell-Infrastruktur ist vollkommen unsinnig und schafft eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht. Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken.“ Tatsächlich können bereits heute die Rechteinhaber Warnungen oder kostengedeckelte Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen an Nutzer schicken. „Dass dies nicht stattfindet, ist nicht den Nutzern anzulasten“, sagt Beckedahl. „Offensichtlich haben die Rechteinhaber daran überhaupt kein Interesse.“

Und hier ist unser Schattenbericht als PDF.

Ein Beipackzettel warnt vor den Risiken und Nebenwirkungen eines solchen Systems. Neben der Grafikversion zum Einbinden in Blogs und andere soziale Medien gibt es auch noch eine etwas längere PDF-Version.

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20 Ergänzungen

  1. Der meiner Meinung nach interessanteste Teil der Studie wird hier gar nicht erwähnt:

    „* Urheberrechtsverletzungen finden im Internet insbesondere über Sharehosting- und Streaminghostingdienste sowie Peer-to-Peer Tauschbörsen statt.

    * Alle untersuchten Warnhinweismodelle zielen aus technischen Gründen ausschließlich auf die Bekämpfung von illegalen Downloads in sog. Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Über diese werden in Deutschland etwa 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen begangen.“

    Bevor man also darüber diskutiert, ob man lieber erst „warnt“ oder gleich abmahnt, müsste man zuerst einmal eine Möglichkeit haben gegen die Sharehoster vorzugehen, deren Downloader sich dort immer noch anonym bedienen können.

    Diese müssten die IP-Adressen der Downloader protokollieren, was anscheinend bisher nicht der Fall ist, wie man bei den jüngsten Diskussionen um „Megaupload“ gesehen hat.

    Ansonten braucht man wegen der gerade mal 20%, die noch Peer-to-Peer-Tauschbörsen nutzen, gar nicht mehr anzufangen…

    1. Es wurde doch schon mehrfach in Gerichtsurteilen bestätigt, dass die Sharehoster(solange sie ihre User nicht dazu animieren (vergütungsmodelle)) nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was dort gehostet wird. Rapidshare z.B. protokolliert die IP-Adressen seiner User (Freeuser=2h) (Premiumuser=2T) aber ohne den Zusatz was sie heruntergeladen haben.

      Weiterhin würde ich es gebrüßen, wenn es endlich mal ordentliche Angebote geben würde welche man zu einem Vernünftigen Preis nutzen kann….

      So far

      1. „Rapidshare z.B. protokolliert die IP-Adressen seiner User (Freeuser=2h) (Premiumuser=2T) aber ohne den Zusatz was sie heruntergeladen haben.“

        Und genau dazu, eben auch noch zu speichern was heruntergeladen wurde, müssten die Sharehoster verpflichtet werden, damit die Downloader dort genauso belangt werden können wie in den Peer-to-Peer Tauschbörsen!

        1. Und was soll das bringen? Was genau soll denn gespeichert werden? Der Dateiname? Ein Hash über den Inhalt der Datei? Der Dateiinhalt selbst? Und wie lange das Ganze? Und was soll am Ende geschehen mit den Leuten, die „beliebter-podcast-folge-xyz.mp3“ heruntergeladen haben, von der sich herausstellt, dass es sich um dokumentierten Kindesmissbrauch handelt?

      2. „Und was soll das bringen? Was genau soll denn gespeichert werden?“

        Der abgerufene Download-Link. Den kennen die Rechteinhaber ja, wenn die Datei irgendwo illegal veröffentlicht wurde.

        „Und wie lange das Ganze?“

        Ein oder zwei Wochen, so wie beim jetzt anvisierten „Quickfreeze-Plus“-Verfahren für Internet-Provider, dürfte wohl reichen.

        „Und was soll am Ende geschehen mit den Leuten, die “beliebter-podcast-folge-xyz.mp3″ heruntergeladen haben, von der sich herausstellt, dass es sich um dokumentierten Kindesmissbrauch handelt?“

        Vermutlich genau das gleiche wie mit Leuten, die in Peer-to-Peer Tauschbörsen „“beliebter-podcast-folge-xyz.mp3″ heruntergeladen haben, von der sich herausstellt, dass es sich um dokumentierten Kindesmissbrauch handelt…“

        1. Und was soll dann mit der Speicherung gezeigt werden? Dass jeder, für den ein Download unter irgendeinem Link registriert wurde, im Voraus wusste, worum es sich bei der Datei handeln würde? Das ließe sich ja dann ganz leicht missbrauchen. Hinter jedem Link könnte ja dann eine Falle lauern, für die Leute, die hineintappen, belangt werden könnten.

      3. „Hinter jedem Link könnte ja dann eine Falle lauern, für die Leute, die hineintappen, belangt werden könnten.“

        Es geht nicht um den Link, sondern um den Download (die Sharehoster registrieren normalerweise ob der Download erfolgreich war), für den es noch ein paar Klicks mehr benötigt .

        Und diese ganze „ich dachte in der Datei wäre was ganz anderes drin“ Thematik gibt es wie gesagt auch schon seit Jahren in den Peer-to-Peer Tauschbörsen. Dort muss man genauso aufpassen was man herunterlädt oder den Umstand, dass man „betrogen“ wurde, dann vor Gericht glaubwürdig vertreten können.

  2. Bitte bei dem Beipackzettel nochmal die Silbentrennung überarbeiten. „Emaila-dresse“ mag richtig sein, wenn auch krude, aber „Intern-etanschluss“ ist einfach falsch.

    1. Nicht nur das. Da ist einiges im PDF verrutscht. So z.B. Steht die 13 ohne Trennung gleich hinter dem ,vorherigen Satz, die Englandflagge sitzt noch in der Frankreichsektion etc.

      Da sollte noch mal gegengelesen werden.

  3. zur Beschleunigung ein Vorschlag an Herrn Otto bzgl. einer gesetzlichen Formulierung (Variante eines bereits existierenden deutschen Gesetzes)

    § XXX
    Anschlussmissbrauch

    Wer Anschlüsse in seinem Netz einrichtet, hat den Anschlußinhaber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Hat er gesicherte Kenntnis davon, dass ein in seinem Netz eingerichteter Anschluss unter Verstoß gegen Satz 1 genutzt wird, ist er verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Wiederholung zu verhindern. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Verbote ist der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung unter kurzer Fristsetzung verpflichtet, den Anschluss zu sperren.
    .

    Beste Grüße

    Robert Walser

  4. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken.

    Ich finde diesen Satz ehrlich gesagt nicht so gut. Es ist eine rückwärts gewandte Argumentation, die auf bestehende Verhältnisse abzielt. Mit dem selben Muster „dass es eben früher auch schon so wahr“ versucht die Content-Industrie ihr Anliegen durchzusetzen.
    Die stärkere Betonung, dass der Staat damit sein Gewaltmonopol aufgibt und die Strafverfolgung privatisiert, erscheint mir da sinnvoller.

  5. **********************************
    KLARE ABSAGE VON
    BUNDESJUSTIZMINISTERIN
    LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
    **********************************

    In einer aktuellen Pressemitteilung vom heutigen Tag -03.02.2012- erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erfreulicherweise folgendes und erteilt gleichzeitig damit diesem Vorhaben hier eine klare und deutliche Absage : „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Die Bundesregierung habe Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gelte auch für „Warnhinweise“, so die Ministerin weiter.

    Quelle : http://goo.gl/FUva7

    1. @sascha: Lassen wir uns mal überraschen, ob das nur explizit auf ACTA->Verhandlungen bezogen ist oder als Seitenhieb in Richtung Wirtschaftsministerium, was ja auch FDP geführt ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.