Vor zwei Wochen hatten wir über die Bemühungen von Mathias Schindler berichtet, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Informationen der Bundesregierung bezüglich ACTA zu erhalten. Der Hintergrund war ein Versprechen öffentlicher Stellen, bei ACTA größtmögliche Transparenz zu praktizieren. Die IFG-Anfrage nach den von deutscher Seite beteiligten Personen bei den ACTA-Verhandlungen wurde mit dem Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verweigert. Von allen möglichen Ausreden war das so die letzte, die Mathias und auch wir uns vorstellen konnten.
Aber so steht es schwarz auf weiß in der Ablehnung der Bundesregierung auf die IFG-Anfrage von Mathias. Das haben wir schon beschrieben und zu einer Spendenaktion aufgerufen, um Mathias bei seinem weiteren Weg zu unterstützen, seine Rechte als Bürger gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Mehr als 7.000 Euro kamen bereits zusammen, um die nächsten Schritte einzuleiten. Dazu zählen zuerst ein Widerspruch. Diesen haben Thorsten Feldmann und Ansgar Koreng von der Kanzlei JBB jetzt formuliert (PDF) und wir sind auf die Antwort gespannt. Sollte die Bundesregierung weiter darauf bestehen, irgendwelche absurden Gründe vorzuschieben, um nicht mehr Transparenz in die ACTA-Verhandlungen bringen zu müssen, wird als nächstes vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Wir werden über die nächsten Schritte berichten.
Wer die Kriegskasse durch eine Spende ergänzen möchte, kann dies weiterhin gerne tun. Alle Informationen dazu stehen im Originalartikel. Ein Interview zur Motivation von Mathias Schindler haben wir ebenso verbloggt.
Einmal im Leben sollte übrigens jeder das Informationsfreiheitsgesetz nutzen. Alleine für den grandiosen Betreff „Schindler ./. Bundesrepublik Deutschland“.