Bundesregierung

  • : Ist denn Twitter auch sicher?
    Ist denn Twitter auch sicher?

    Der Regierungssprecher Steffen Seibert twittert jetzt auch unter @regsprecher. Das ist keine große Meldung, in Deutschland sind wir mit so einem Service eher spät dran im Vergleich zu anderen Staaten. Aber der Twitter-Account verunsichert jetzt Journalisten der Bundespressekonferenz. Thomas Wiegold hat das Transcript einer Befragung in der Bundespressekonferenz online gestellt und da finden sich tatsächlich Fragen wie diese:

    ZUSATZFRAGE: Diese Twitter-Nachrichten haben einen Nachrichtenwert. Sie sind auch durchaus schon in Mitteilungen aufgegangen. Der Nachrichtendienst Twitter ist nicht sicher. Ich habe vorhin im Internet nachgeschaut. Es gibt zahlreiche Beispiele für Fälschungen von Schauspielern, so Beispiel Martina Gedeck bis hin zum Dalai Lama. Kann ich davon ausgehen, dass das, was dort getwittert wird, wirklich sicher ist? Das kann ja durchaus Folgen haben. Wenn es mir gestattet ist, darf ich einen Satz des ehemaligen Bundesinnenministers zitieren, der in einem Interview sagte: „Wer mit Twitter seine stündlichen Bewegungen der Öffentlichkeit mitteilt, kann nicht erwarten, dass der Staat ihn vor der Erstellung von privaten Bewegungsprofilen schützt.“ Es ist also auch eine Frage der Sicherheit. Ist die Sicherheit in diesem Fall gewährleistet?

    Beim lesen kommt man aus dem Stauen nicht heraus. Der Medienwandel ist für viele Journalisten offensichtlich noch ganz schön weit weg.

    28. März 2011 62
  • : Kontraste leakt AKW-Prüfkatalog der Bundesregierung (Update)
    Kontraste leakt AKW-Prüfkatalog der Bundesregierung (Update)

    Die RBB-Sendung Kontraste hat gestern in ihrer Ausgabe über ein internes Papier der Bundesregierung berichtet: Geheimer Prüfkatalog – Alle AKW vor dem Aus?

    Interne Unterlagen der Bundesregierung, die KONTRASTE exklusiv vorliegen, belegen: Allen deutschen Kernkraftwerken droht das AUS. Experten fordern neue Sicherheitsstandards, deren Umsetzung die Energiewirtschaft Milliarden kosten würde.

    Leider immer noch etwas außergewöhnlich, aber sehr lobenswert: Die Redaktion hat das Papier gleich mit veröffentlicht. Einmal als Fließtext auf der Webseite, dann auf Dropbox und auf der eigenen Facebook-Seite:

    Das Dokument kann unter http://tinyurl.com/6bp7j8w heruntergeladen werden. Zusätzlich ist es auch auf der KONTRASTE-Seite bei Facebook einsehbar.

    Zur weiteren Ausfallsicherheit hab ich es nochmal auf unseren Server gepackt. Und hier ist die Sendung dazu:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Die erste Youtube-Version war wohl hinten abgeschnitten, hab den Beitrag durch eine jetzt vermutlich komplette Version ersetzt.

    Update: Warum Kontraste in dem Beitrag das Papier mit dem Datum 14.3.2011 abfilmt, aber das veröffentlichte das Datum vom 16.3.2011 trägt, weiß wohl nur die Redaktion. Oder sie haben verschiedene Diffs bekommen.

    Spannend ist ja auch immer die Frage, wer so etwas mit welchem Interesse leakt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber vermutet auf Twitter, dass das Bundesumweltministerium den Bericht bewusst an Kontraste weitergegeben habe, um „Härte gegen Konzerne“ vorzutäuschen. Nix davon würde bleiben. Da lassen wir uns mal überraschen, was passiert, wenn die nächsten Landtagswahlen um sind.

    18. März 2011 63
  • : Aufruf: Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung 2011
    Aufruf: Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung 2011

    Im Rahmen der aktuell laufenden Volkszählung 2011 (sog. „Zensus“) fällt den Vermietern eine besondere Funktion zu: In der “Gebäude- und Wohnungszählung”, einer umfassenden Befragungswelle aller 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungsbesitzer, sollen sie bei der lückenlosen Registrierung aller bewohnbaren Räume, Wohnungen und Gebäude mithelfen.

    Dabei wird auch verpflichtend abgefragt, wie viele Menschen in den jeweiligen Wohneinheiten leben. Bis zu zwei Menschen sollen durch den Eigentümer/Vermieter für jede Wohnung namentlich benannt werden, so dass eine personenbezogene Verknüpfung mit den Einwohnermeldedaten erfolgen kann. Die davon betroffenen Mieter werden nicht darüber informiert oder benachrichtigt und schon gar nicht nach ihrer Einwilligung gefragt.

    Der Arbeitskreis Zensus (ein Ableger des AK Vorratsdatenspeicherung), der sich intensiv mit der Volkszählung beschäftigt und auf seiner Webseite ausführliche Informationen bereitstellt ruft daher zur Aktion “Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung” auf:

    Wir möchten die Vermieter über den Umfang des “Zensus 2011″ und ihre Rolle in diesem Zusammenhang aufklären und sie freundlich darum bitten, keine Angaben über die in den Wohnungen lebenden Menschen weiterzugeben und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch den Mietern zusteht, zu achten und zu würdigen.

    Dazu werden auf der Aktionsseite Tips und mehrere Musterschreiben angeboten.

    16. März 2011 26
  • : Dradio Wissen Interview: Ohne GNU/Linux im Auswärtigen Amt
    Dradio Wissen Interview: Ohne GNU/Linux im Auswärtigen Amt

    Nachdem einige interne Dokumente des Auswärtigen Amtes hier auf netzpolitik.org geleakt wurden, interessieren sich nun zu Recht auch immer mehr Journalisten für das Thema. Mehr Transparenz käme hier in jedem Fall allen zu Gute.

    Bernhard Reiter (Free Software Foundation Europe) sprach gestern mit Dradio Wissen darüber, was hinter dem Wechsel stecken könnte (Audio). Ich selbst habe letzte Woche der TAZ ein Interview zum Strategie-Wandel gegeben.

    Die SPD hat angekündigt, das Thema im Parlament weiter zu verfolgen. Außerdem sind auf abgeordnetenwatch mehrere Abgeordnete befragt worden (danke für das Engagement, dort Fragen zu stellen!). Bisher habe ich Antworten von Doris Ahnen (SPD), Kurt Beck (SPD), Ulrich Kelber (SPD), Michael Hanne (FDP) und Daniel Köbler (GRÜNE) gefunden.

    1. März 2011 8
  • : Tolles Ziel von Angela Merkel: 50Mb/s bis 2040! (Update)
    Tolles Ziel von Angela Merkel: 50Mb/s bis 2040! (Update)

    Hab ich eigentlich was verpasst? Angela Merkel hat gestern auf ihrer Rede zur Eröffnung der Cebit ein großes Ziel für den Breitbandausbau angekündigt:

    Wir haben jetzt eine nahezu vollständige Versorgung mit dem Breitband-Internet in seiner untersten Entwicklungsstufe. Wir wollen, dass drei Vierteln der Bevölkerung bis 2040 das Internet mit einer Übertragungsrate von 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung steht. Dafür müssen wir noch viel investieren.

    In Zeiten, wo aktuell z.B. Südkorea und Australien mit 100 Mb/s Breitbandversorgung in den nächsten Jahren planen, halte ich 50 Mb/s in 29 Jahren für unterambitioniert, um es mal vornehm auszudrücken. Aber ich hab es mehrfach gelesen, im Redetranscript auf bundeskanzlerin.de steht tatsächlich 50 Mb/s bis 2040 für 3/4 der Bevölkerung.

    Update: Nach gut 30 Stunden hat man dann das Redemanuscript korrigiert und die 2040 durch 2014 ersetzt.

    1. März 2011 63
  • : Großes Kino: Was soll denn der Kokolores?
    Großes Kino: Was soll denn der Kokolores?

    Heute hat unser Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg vor „ausgewählten Medienvertretern“ ein Statement zu den aktuellen Plagiationsvorwürfen abgegeben. In der Bundespressekonferenz waren die anwesenden Journalisten „not amused“, dass sie nicht eingeladen wurden. Das ZDF dokumentiert die entschiedenen Szenen in der Bundespressekonferenz in ihrer Mediathek.

    Das gibts auch schon bei Youtube:

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    Folgenden Brief hat der Vorstand der BPK heute mittag per Boten an den Bundesverteidigungsminister geschickt:

    Sehr geehrter Herr Minister,

    die Bundespressekonferenz protestiert auf das Schärfste gegen Ihre Informationspolitik. Wir empfinden es als Brüskierung, dass Sie zeitgleich mit der Regierungs-Pressekonferenz nur „ausgewählten Medien“ eine von allen seit langem erwartete Erklärung gegeben haben.

    Wir erwarten, dass Sie sich möglichst bald den Fragen der Hauptstadtpresse stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Werner Gößling, Vorsitzender der Bundespressekonferenz

    WDR2 hat die Vorwürfe auch ut kommentiert: WDR 2 Klartext zu Plagiatsvorwürfen: Sorgfalt sieht anders aus.

    Die ganze peinliche Affäre wird auch nicht dadurch besser, dass man von der Schlampigkeit der Arbeit nicht wirklich überrascht wird. Auch als Verteidigungsminister zeichnete er sich mehr durch Schnelligkeit als durch Sorgfalt aus. Kaum im Amt wertete er den Bombenangriff auf die Tanklaster im Kundus-Fluss als militärisch angemessen, sogar zwingend. Und wenige Tage später kam er zum gegenteiligen Ergebnis. Und schließlich setzte er die Wehrpflicht aus, ohne die notwendigen Maßnahmen vorbereitet zu haben, um die Rekrutierungsfähigkeit der Truppe zu gewährleisten. Hauptsache eine schnelle Schlagzeile, alles andere kommt später. Sorgfalt sieht auch da anders aus.

    18. Februar 2011 86
  • : Interne Dokumente des Auswärtigen Amtes zur Änderung der Open-Source-Strategie
    Interne Dokumente des Auswärtigen Amtes zur Änderung der Open-Source-Strategie

    Wir hatten bereits darüber berichtet, dass das Auswärtige Amt unter Minister Westerwelle Abschied von der erfolgreichen Freie Software – Strategie der vergangenen Jahre nimmt und wieder verstärkt auf Herstellerabhängigkeit und weniger offene Standards setzen will. Die Nachricht hat deswegen viele überrascht, weil gerade das Auswärtige Amt als Vorreiter galt und auch in den vergangenen Jahren regelmäßig Erfolgsstories über den Einsatz Freier Software in der Öffentlichen Verwaltung lieferte. Andererseits waren viele nicht überrascht, hatte sich doch gerade die auf „Freiheit“ setzende FDP nie wirklich mit den Potentialen von Freier Software auseinandergesetzt (Wenige Ausnahmen wie der Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz bestätigen die Regel). Und Microsoft-Mitarbeiter waren gern gesehene Gäste und Sprecher auf IT-relevanten Veranstaltungen der FDP und ihrer Friedrich-Naumann-Stiftung.

    Vergangene Woche bloggte bereits Joerg-Olaf Schaefers bei uns über die Antwort der Bundesregierung (PDF) auf Fragen der SPD-Fraktion zum Strategiewechsel.

    Daraufhin fanden wir in unserem Briefkasten verschiedene Datensätze, die etwas Einblick in die Hintergründe liefern. Dazu zählt u.a. ein 300 Seiten umfassender Bericht zur Bewertung der Open-Source-Strategie, die das Auswärtige Amt im Jahr 2009 bei McKinsey in Auftrag gegeben hat (Im weiteren Verlauf „Organisationsuntersuchung“ genannt). Dort wird die Strategie bestätigt und Empfehlungen für einen weiteren Erfolg gegeben.

    Der Strategiewechsel im Auswärtigen Amt wurde bereits im vergangenen Jahr eingeleitet, nicht lange nach dieser Organisationsuntersuchung. In einer Hausmitteilung (PDF) von Dr. Michael Groß (Referatsleiter IT) an alle Mitarbeiter wurde Ende 2010/Anfang 2011 bekannt gegeben, dass der Strategiewechsel in Richtung Windows auf die Clients bereits im vergangenen Sommer entschieden wurde:

    16. Februar 2011 89
  • : Bundesregierung: Zartes Bekenntnis zu proprietärer Software
    Bundesregierung: Zartes Bekenntnis zu proprietärer Software

    Vor knapp zwei Wochen hatten wir über eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion unter Federführung von Oliver Kaczmarek MdB berichtet. Es ging um einen möglichen Strategiewechsel im Auswärtigen Amt. Weg von freier Software, zurück zu proprietärer Software, insbesondere aus dem Hause Microsoft.

    Die Bundesregierung hat inzwischen geantwortet. Details gibt es im Blog von Kaczmareks Mitarbeiter Henning Tillmann:

    Die Antwort auf die Kleine Anfrage unterstreicht die Vermutung, dass ein Wechsel auf proprietäre und somit unfreie Software durchgeführt wird. Oliver Kaczmarek berichtet auf seinem Blog von der Antwort der Bundesregierung und bietet ebenfalls die Antwort im Wortlaut an. Ich habe mir mal den Text der genau angeschaut. Auf den ersten Blick scheint für einen Laien alles in Ordnung zu sein; schaut man sich die Antworten jedoch genau an, werden die Befürchtungen bestätigt. […]

    Hennings Exegese eines politisch verschleierten Textes (er meint die Antwort der Bundesregierung) findet ihr … genau, in seinem Blog.

    Siehe auch:
    Oliver Kaczmarek: Bundesregierung bestätigt: Freie Software soll seltener genutzt werden (12.02.2011)
    Netzpolitik.org: Strategiewechsel im Auswärtigen Amt: 100 Mio. Euro für Microsoft? (01.02.2011)

    12. Februar 2011 43
  • : Kanzleramt stört sich an Nicknames im Netz (Update)
    Kanzleramt stört sich an Nicknames im Netz (Update)

    Michael Wettengel, Mitglied der IT-Steuerungsgruppe des Bundes und Zentralabteilungsleiter im Bundeskanzleramt, forderte heute in Berlin u.a. eine „Ethik für Netz“. Was er sich u.a. darunter vorstellt, zitiert Heise: Bundeskanzleramt fordert Ethik fürs Internet.

    Wettengel stört sich an den gängigen „Phantasienamen“ in Online-Foren. Normalerweise sei es ein Zeichen von Höflichkeit, dass sich der Bürger „zu sich selbst bekennt“. Er warf die Frage auf, was die „ständige Verwendung“ von Pseudonymen „für Rückwirkungen auf die reale Welt haben wird“.

    Dazu stellen wir fest: Uns stört mehr, dass das Kanzleramt gegen Anonymität ist.

    Update: Interessante Info am Rande: Besagter Herr Michael Wettengel kennt sich offensichtlich mit Ethik gut aus. Laut dem SPIEGEL war er in die CDU-Spendenaffäre verwickelt.

    9. Februar 2011 65
  • : Vorratsdatenspeicherung: Politische Einflussnahme auf unliebsame Forscher?
    Vorratsdatenspeicherung: Politische Einflussnahme auf unliebsame Forscher?

    Im Jahr 2004 forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum 30.06.2007 einen Erfahrungsbericht über die Nutzung von Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung vorzulegen. Im Juli 2007 lag der entsprechende Bericht des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Strafrecht dem Bundesjustizministerium vor, das damals wegen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung massiv unter öffentlicher Kritik stand. Auf Wunsch des Ministeriums wurde der Bericht im September 2007 von den Forschern „nachgebessert“. Das Bundesamt für Justiz „prüfte“ die neue Fassung, versah sie mit „Anmerkungen“ und leitete sie an das Bundesjustizministerium weiter.

    Im Ministerium wurde eine Vorlage an Ministerin Brigitte Zypries erstellt, welche einen „Vorschlag zum weiteren Vorgehen“ unterbreitete und die „Annahmefähigkeit“ des Berichts feststellte. Der Forschungsbericht wurde trotzdem erst nach Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November 2007 veröffentlicht – angeblich, weil „zum damaligen Zeitpunkt eine Abnahme des Gutachtens kurzfristig nicht zu finalisieren war“. In ihrem Bericht waren die Forscher zu einem politisch brisanten Ergebnis gekommen: „Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen Löschungen ins Leere gehen.“ Und: „Die Aktenanalyse führt somit zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungszeitraum die Löschung im Zusammenhang mit der Ausführung der Verkehrsdatenabfrage jedenfalls keine erhebliche Rolle spielt.“

    Welche „Nachbesserungen“ hat das Bundesjustizministerium damals von den unbequemen Forschern verlangt? Und warum wurde der „annahmefähige“ Bericht unseren Volksvertretern vorenthalten, als sie über das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abstimmten?

    1. Februar 2011 18
  • : Leistungsschutzrecht: IGEL „leakt“ ein Schreiben des BdP ans BMJ
    Leistungsschutzrecht: IGEL „leakt“ ein Schreiben des BdP ans BMJ

    Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) hat sich per Brief an Frau Minister* Leutheusser-Schnarrenberger gewandt und darin das viel diskutierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als „Abofalle kraft Gesetzes“ bezeichnet. Der Verband fordert die Regierung auf, „die Frage der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes auch im Interesse der Wahrung der Informationsfreiheit vielleicht sogar ganz grundsätzlich zu überdenken“.

    Das Schreiben des BdP vom 27.1. ist über die Website leistungsschutzrecht.info der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“, kurz IGEL**, verfügbar gemacht worden. Um auf dem Laufenden zu bleiben, was rund um das gerne auch als „Online-GEMA“ bezeichnete geplante Leistungsschutzrecht passiert, kann man IGEL auch auf Twitter folgen unter http://twitter.com/lsrinfo

    * so möchte sie, dem Vernehmen nach, angeredet werden

    ** Disclaimer: Der Verfasser ist Mitglied der IGEL-Redaktion

    29. Januar 2011 5
  • : Internet-Dialog mit Ilse Aigner
    Internet-Dialog mit Ilse Aigner

    Heute hatte Verbraucherministerin Ilse Aigner zum Internet-Dialog eingeladen und ich bin da mal hingegangen. Überschrieben war die Veranstaltung mit „Verbraucher im Netz – Was sollten die Anbieter tun? Welche Regelungen brauchen die Verbraucher?“ Es ging aber fast nur um Datenschutz und ich war der einzige, der mal erwähnte, dass Nutzerrechte im Netz auch mehr bedeuten und das Verbraucherministerium sich auch mal um Themen wie Urheberrecht und Netzneutralität kümmern sollte.

    Einen Teil der 3,5 Stunden lange Diskussion drehte sich um die Idee eines „digitalen Radiergummis“, die passende Lösung wird an der Uni Saarland entwickelt und der zuständige Professor Michael Backes war dann auch vor Ort und präsentierte „X‑Pire“. Kurz gesagt: Mich hat das nicht so überzeugt wie Ilse Aigner (Die dann auch leider zur Halbzeit los muste, um Dioxin-verseuchte Eier zu suchen). Die Idee eines digitalen Vergessens, die vor allem von Viktor Meyer-Schönberger seit einigen Jahren propagiert wird, finde ich zumindest diskussionswürdig, weil er interessante Fragen stellt, die man nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. Die präsentierte technische Lösung sieht zwar aus Sicht nicht gerade technisch versierter Politiker sympathisch aus, ich habe aber große Zweifel, dass sich das durchsetzen wird.

    11. Januar 2011 20
  • : Bundesregierung: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das Ziel von De-Mail
    Bundesregierung: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das Ziel von De-Mail

    Nein, das ist keiner meiner blöden Witze. Das ist die offizielle Position der Bundesregierung, mit der eine entsprechende Forderung des Bundesrats gekontert wird. Ausserdem ist heute ja Freitag:

    ”Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von De-Mail, die einfache – und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche – Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger“, argumentiert sie in der Vorlage. Damit sich eine sichere E‑Mail-Kommunikation möglichst schnell verbreitet, solle De-Mail für den Anwender möglichst einfach zu nutzen sein.

    17. Dezember 2010 35
  • : „Die Bilder der Anschläge im Kopf“ – Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit
    „Die Bilder der Anschläge im Kopf“ – Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit

    Nachdem Bundesinnenminister De Maizière pünktlich zur Innenministerkonferenz vor Terroranschlägen in Deutschland gewarnt hat, überschlagen sich aktuell erneut Politiker von SPD, CDU und CSU mit ihren Forderungen nach Überwachungsgesetzen, die vermeintlichen Schutz vor Terrorismus bieten sollen. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die einen tiefen Eingriff in die Grundrechte darstellt und vom Bundesverfassungsgericht erst im März diesen Jahres als unverhältnismäßig für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, müsse umgehend wieder eingeführt werden.

    „Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden“ wird etwa CSU-Hardliner Hans-Peter Uhl zitiert. Dass eine Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik für die Strafverfolgung völlig überflüssig ist, im Gegenteil aber sogar Menschenleben gefährden kann irritiert Uhl nicht weiter. Dass eine Vorratsdatenspeicherung einen möglichen Anschlag sowieso auch überhaupt nicht verhindern könnte, genauso wenig. Die seit Jahren geforderte Evaluation der bestehenden Sicherheitsbefugnisse hin auf ihre Wirksamkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen findet nicht statt. Uhl und andere Überwachungsbefürworter spielen mit den Ängsten der Menschen und versuchen auf dem Rücken der Freiheit und mithilfe von Terrorwarnungen seit Jahren eine irrsinnig falsche Sicherheitspolitik durchzudrücken.

    18. November 2010 90
  • : 2162 mal Werbung für unfreie Software gemeldet
    2162 mal Werbung für unfreie Software gemeldet

    In vier Wochen hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) Meldungen für über 2162 europäische Einrichtungen erhalten, die Werbung für unfreie PDF-Betrachter machen. Neben den 305 Aktivisten, die sich an der Suche beteiligten, haben bisher 1500 Einzelpersonen, 46 Unternehmen und 38 Organisationen die Petition für die Entfernung von Werbung für unfreie Software auf den Webseiten der öffentlichen Verwaltungen unterzeichnet.

    In Deutschland ist unter anderem Werbung auf den Webseiten mehrere Ministerien, des Bundesrats, des Bundestags, der Bundesbank (schön mit Logo), des Bundeskriminalamts, oder der Bundesnetzagenturs. Auf der Webseite der Bundesregierung ließt sich das so:

    „Zum Öffnen der angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie den PDF-Reader. Dieses Programm können Sie auf folgender Seite kostenlos herunterladen: …“

    In den kommenden Wochen wird die FSFE Briefe an die Einrichtungen schicken, um sie auf ihre unfaire Werbung hinzuweisen. Im Namen der Unterzeichner der Petition wird die FSFE die Einrichtungen auffordern, entweder jede Empfehlung für unfreie Software von ihren Webseiten zu entfernen, oder eine Auswahl mehrerer Programme anzubieten. Dafür werden unter dem Motto „Stamp out the adds“ Spenden (auf der Kampagnenseite auch per flattr) für die 1600 EUR Porto und Verwaltungskosten gesammelt.

    5. November 2010 12
  • : Spaß mit der Bundes-CIO
    Spaß mit der Bundes-CIO

    Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Innenministerium und II-Beauftragte der Bundesregierung, (im Volksmund auch „Bundes-CIO“ genannt) hat der FAZ ein Interview zu ihrem Job und den damit verbundenen Themengebieten gegeben: „Sicherste Technik, die es gibt“. Irgendwie gab es dabei aber einen kleinen Unfall und anscheinend hat niemand technikkompetentes das Interview nachredigiert, so dass da einige lustige Formulierungen enthalten sind. Andreas Bogk hat zumindest einen Teil davon schon kommentiert: Wer hat eigentlich eine Juristin zur „Bundes-CIO“ gemacht?

    1. November 2010 17
  • : Wo ist hier der sichere Hafen?
    Wo ist hier der sichere Hafen?

    Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage an die Bundesregierung zum sogenannten Safe Harbor-Abkommen gestellt, mit vielen guten Fragen. Jetzt ist die Antwort da. Insgesamt ist sie ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bundesregierung an einem ernsthaften Datenschutz überhaupt kein Interesse hat. So wird auf die Frage nach einer Konsequenz aus Studien des australischen Wissenschaftlers Connolly, das zeigte, dass das Abkommen eben kein einziges Byte wert ist, lapidar geantwortet, dass man daraus keinerlei Schlüsse ziehe, weil das ein EU-US-Abkommen sei. Insgesamt hat die Bundesregierung keinerlei Interesse daran, das Abkommen, das so löchrig ist wie ein Schweizer Käse, neu zu verhandeln.

    Und auch beim derzeit in Verhandlungen befindlichen sogenannten Allgemeinen Datenschutzabkommen sollte

    das Vorhaben aber nicht mit Forderungen belastet werden, die den Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG und des hieran anknüpfenden „Safe Harbor“-Regimes betreffen. Es ist schon heute absehbar, dass eine Einbeziehung von Daten europäischen Ursprungs, die unter „Safe Harbor“ in die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden und dort dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sind, völkerrechtliche Fragen der territorialen Souveränität aufwerfen würde, welche einer erfolgreichen Einigung im Wege stehen könnten.

    Wie bitte? Gehts noch? Aufwachen?

    28. Oktober 2010 3
  • : Bemüht sich das BKA wirklich ums Löschen?
    Bemüht sich das BKA wirklich ums Löschen?

    Erst vor zwei Wochen äußerte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview skeptisch darüber, ob 30 Personen beim BKA ausreichen würden, um effektiv Kinderpornographie bekämpfen zu können.

    „Das zeigt doch deutlich die Vollzugsprobleme. Wenn sich in Hamburg 1.450 Kripobeamte 50 Rechner mit Internetzugang teilen müssen, wird es schon schwierig mit der Aufklärung. Wenn das BKA nur 30 Experten hat, um gegen Kinderpornografie vorzugehen, ebenfalls.“

    Wir waren da auch skeptisch. Heute kommt raus, dass die Zahl von 30 Personen weit übertrieben war. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion erklärt die Bundesregierung, dass gegenüber der Realität 30 Stellen ganz schön großzügig wären, denn ganze 6,3 Planstellen sind beim BKA für die Bekämpfung von Kinderpornographie zuständig. Das erklärt dann wohl so einiges.

    Spiegel-Online hat daraufhin die Bundesjustizministerin die Zahlen kommentieren lassen:

    „Wer nur sechs Personen für den Schwerpunktbereich ‚Löschen statt Sperren’ einsetzt, darf sich nicht über schlechte Löschergebnisse wundern“, sagt sie SPIEGEL ONLINE.

    Gut möglich, dass das BKA die Stellen künstlich begrenzt hält, um nicht zuviele Löschergebnisse innerhalb der Evaluationszeit präsentieren zu müssen. Immerhin möchte man dort immer noch eine Netzzensur-Infrastruktur errichten.

    27. Oktober 2010 20
  • : Bundesregierung votiert in Brüssel für „Löschen statt Sperren“.
    Bundesregierung votiert in Brüssel für „Löschen statt Sperren“.

    Unsere Bundesregierung wird wohl im Rahmen der Censilia-Richtlinie nicht für Netzsperren stimmen, sondern hat einen Änderungsvorschlag eingereicht, wonach das Prinzip „Löschen statt Sperren“ praktiziert werden soll. Heise berichtet, dass sich Justiz- und Innenministerium darauf geeinigt haben: Kinderpornographie: Bundesregierung votiert in Brüssel für „Löschen statt Sperren“.

    Die Mitgliedstaaten sollen stattdessen im Rahmen der geplanten Richtlinie Maßnahmen treffen, damit Websites mit Abbildungen sexuellen Missbrauchs aus dem Internet entfernt werden. Darüber hinaus gehende Ansätze sollen zwar weiterhin möglich sein, von Brüssel aus aber nicht mehr vorgegeben werden. Dies geht aus einem Änderungsvorschlag Deutschlands für den besonders umkämpften Artikel 21 des Direktivenentwurfs der EU-Kommission hervor, der heise online vorliegt. Laut dem Papier müssten EU-Länder bei Zugangssperren auch „angemessene Schutzvorschriften“ vorsehen, dass die Blockade „unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten auf kinderpornografische Inhalte beschränkt wird“. Nutzer müssten über die Gründe der Sperrung und Inhalteanbieter ­ soweit möglich ­ über bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten informiert werden.

    Mal schauen, ob die Bundesregierung auch genug Motivation beweist, die notwendige Sperrminorität gegen die Netzsperren, bzw. eine Mehrheit für ihren Ändernugsantrag im EU-Rat zu organisieren.

    12. Oktober 2010 6
  • : Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz
    Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz

    Es gibt anscheinend einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG), der schon in Lobbykreisen herumgereicht wird, aber noch nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat (Falls jemand diesen hat: Wir würden ihn gerne sehen Hier ist er als PDF). Zumindest die Netzneutralität-relevanten Passagen gibt es hier zu sehen (PDF).

    Wer jetzt denkt, das klingt doch alles super, sollte sich ein Lexikon „Politik-Sprache – Deutsch“ beschaffen. Wenn da z.B. steht:

    Zur Wahrung der Nutzerinteressen gehört es danach auch, den Endnutzern die grundsätzliche Möglichkeit zu gewähren, Informationen abzurufen und zu verbreiten sowie beliebige Anwendungen und Dienste zu benutzen. Nach der Erklärung der Kommission zur Netzneutralität in der Änderungsrichtlinie 2009/140/EG wird durch diese Vorgabe die Netzneutralität als politisches Ziel der Regulierung festgeschrieben.

    Dann heißt das nicht, dass die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben wird. Sondern lediglich, dass das Regulierungsziel Netzneutralität gleichrangig mit dem Regulierungsziel Wirtschaftlichkeit gesetzt wird. Auch die „grundsätzlichen Möglichkeiten“ heißen nichts anderes als „im Regelfall, aber nicht immer und schon gar nicht unter allen Umständen“. Also keine positive Überraschung, sondern durchaus im Rahmen dessen, was man an Referentenentwurf erwarten konnte.

    1. Oktober 2010 11