Bundesregierung

  • : Berliner Rede zur Netzpolitik von Thomas de Maiziere
    Berliner Rede zur Netzpolitik von Thomas de Maiziere

    Unser Bundesinnenminister hält zum Abschluß der Dialogreihe „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ heute im Museum für Technik in Berlin ab 11:00 Uhr eine „Berliner Rede“. Das ist ja gerade in Mode. Ich war bei allen vier Dialogdiskussionen vor Ort, aber da parallel der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg tagt, werde ich nicht im Technikmuseum sein, sondern beim Medienrat. Die Rede wird es ja auch im Netz zu lesen und für netzpolitik.org wird wohl Andre Meister vor Ort bloggen. Einen Livestream soll es ab 11:00 Uhr auf den Seiten des Innenministeriums geben. Theoretisch müsste auch die Einbindung in diesem Artikel funktionieren. Aktuell klappt das zumindest weiter unten.

    Ich kommentier dann die Rede und die Thesen später hier. Große Sprünge hin zu einer Grundrechtsfreundlichen und nachhaltigen Netzpolitik wird man eh nicht sehen. Falls doch, freuen wir uns natürlich. Ihr könnt natürlich alles hier direkt kommentieren, dann kann ich das besser live verfolgen.

    22. Juni 2010 13
  • : Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren
    Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren

    Aus einer anonymen Quelle sind uns aktuelle Papiere aus dem Verlegerumfeld zugeschickt worden, wo die nächsten Schritte bezüglich einer gemeinsamen Strategie bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht aufgeführt sind. In dem Rundschreiben von BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) an die „Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht“, das auf den 16.6. datiert ist, begrüßen Christoph Keese (Springer) und Prof. Robert Schweizer (Burda) die Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dass diese sich darin positiv über das Leistungsschutzrecht geäußert habe.

    Über die gemeinsamen Gespräche mit den Journalistenverbänden bezüglich einer gemeinsamen Position sind sie etwas unzufrieden, weil diese eine 50% Beteiligungsquote der Urheber an den Einnahmen durch ein Leistungsschutzrecht verlangen. Das wird von Seiten der Verleger natürlich abgelehnt. Umstritten ist auch die „Gewerkschaftsforderung, wonach die Journalisten von Zahlungen für ein Leistungsschutzrecht gesetzlich ausgenommen werden, obwohl sie die Verlagsinhalte beruflich nutzen“. Man bedauert, dass DJV und ver.di „ihre Unterstützung auch von Bedingungen abhängig zu machen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verlegerleistungsschutzrecht stehen. So fordern sie die Umsetzung der Vergütungsregeln durch die Zeitungsverlage und einen zügigen Abschluss der Sondierungsgespräche beim VDZ sowie die Abschaffung von so genannten Buy-out-Verträgen.“ Die Verbindung lehnt man natürlich ab.

    18. Juni 2010 112
  • : Hans-Joachim Otto – Berater im Wirtschaftsministerium?
    Hans-Joachim Otto – Berater im Wirtschaftsministerium?

    Hans-Joachim Otto ist seit vergangenem Herbst parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Einer seiner Schwerpunkte dort sind u.a. „moderne Informations- und Kommunikationstechnologien“. Der FDP-Politiker aus Hessen hat eine lange Karriere als Bundestagsabgeordneter hinter sich. In der letzten Legislaturperiode war er u.a. Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages und stllv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Neben verschiedenen Partei- und Abgeordnetenämter schaffte er es, als Partner einer Kanzlei tätig zu sein. Das führte immer wieder zu Konflikten mit dem Transparenzanspruch für Abgeordnete. Auf die Vorwürfe ist er gerne eingegangen und hat sein Verhalten erklärt.

    Zum Beispiel würde ein kurzer Blick auf meine Homepage www.hans-joachim-otto.de bereits verraten, daß ich (übrigens schon seit Bestehen der Homepage) alle meine sogenannten Nebentätigkeiten offenlege; völlig unabhängig davon, was der Bundestagspräsident veröffentlicht. Herr Boës fragt, „für wen arbeiten diese Dame und diese Herren eigentlich“? Die Antwort: schauen Sie doch einfach auf den Homepages der Abgeordneten nach!

    Da haben wir nachgeschaut und nichts gefunden. Dazu später mehr.

    17. Juni 2010 27
  • : Heute: Berliner Rede zum Urheberrecht (Update)
    Heute: Berliner Rede zum Urheberrecht (Update)

    Heute Abend ab 19:00 Uhr will unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“ halten. Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben. Mal schauen, ob was Neues dabei herauskommt. Ich schau mir das live vor Ort an und werde hier mitbloggen. Das erscheint dann in diesem Beitrag immer als Update.

    Update: Unten stehen die wichtigsten Passagen, die Kommentierung und ein Fazit zum Schluß.

    Update: Kurz vor 19:00 Uhr füllt sich der Saal. Vollkommen überraschend kann hier jeder reinkommen. Am Eingang wird niemand kontrolliert.

    Ulrich Wickert fängt mit einer Einleitung an und erzählt aus seinem Leben. Kurzzusammenfassung: Sein Werk gehört ihm, er ist der Urheber und Staat soll das mal durchsetzen. Dachte, er wäre vielleicht etwas differenzierter, war aber eher die Holzschlagargumentation. Bisschen peinlich und billig fand ich, dass er erstmal erzählte, wie er als junger Mensche Texte von anderen geklaut hat und nun als gut-gestellter Urheber gerade das an anderen kritisiert und mehr Durchsetzung seiner Interessen fordert.

    Ich hab mir gerade schon das Redemanuscript organisiert und kann eigentlich wieder nach Hause gehen. Kurzes Überfliegen, bevor ich jetzt weiter in die Tiefe gehe:

    Leistugsschutzrecht wird kommen, soll aber keine Gefahr für Verlinkungen und Zitate darstellen.
    Creative Commons hat sie nicht ganz verstanden, dazu später mehr.
    Provider sollen stärker in die Verpflichtung genommen werden, um datenschutzfreundlich 2‑Strikes zu bekommen.

    Jetzt nochmal genau lesen.

    Also jetzt konkret zur Rede. Einleitende Worte wie:

    „Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als „digital natives“, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab“. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht.“

    14. Juni 2010 63
  • : Referentenentwurf des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
    Referentenentwurf des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes

    Das Innenministerium hat den Referentenentwurf des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vor einer Woche verschickt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ (PDF) ist die Diskussionsvorlage innerhalb der Bundesregierung und noch keine abgestimmte Position.

    7. Juni 2010 6
  • : Ilse Aigner tritt aus Facebook aus
    Ilse Aigner tritt aus Facebook aus

    Heute hat unsere Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner den Facebook-Manager Richard Allen getroffen. Nach dem Gespräch hat sie auf einer Pressekonferenz verkündet, dass sie nun aus Facebook austreten wird. Noch ist sie dort zu finden. Im Laufe des Tages wird es wahrschienlich eine ausführliche Begründung geben.

    Der Austritt ist dann wohl auch ein Zeichen, dass Facebook keinerlei Zugeständnisse gemacht hat, den Datenschutz seiner Nutzer erhöhen zu wollen. Alles andere als Austreten blieb ihr nach der Drohung auch nicht übrig.

    Update: Guter Hinweis in den KommentareN. Nach der Löschung kann ja Ilse Aigner mal schauen, ob die Daten auch tatsächlich von Facebook gelöscht werden. Und wenn nicht, könnte sie mal was dagegen tun.

    Update: Jetzt gibt es auch ein offizielles Statement:

    3. Juni 2010 50
  • : Vierter Teil des Netzpolitik-Dialoges
    Vierter Teil des Netzpolitik-Dialoges

    Gestern fand in Berlin die vierte Runde des Netzpolitik-Dialoges von unserem Bundesinnenminister Thomas de Maiziere statt. Diesmal ging es um das Thema „Schutz der Bürger vor Identitätsdiebstahl und sonstiger Kriminalität im Internet“.

    Die Freiheit der Internetnutzung ist nur dann von Wert, wenn der Bürger dabei sicher sein kann, dass seine personenbezogenen Daten und die Integrität seiner Informationstechnik geschützt sind. Tatsächlich ist dies heute nicht gegeben. Oft erkennen die Nutzer gar nicht, wenn ihr PC durch ein Schadprogramm infiltriert wurde, das seine persönlichen Daten abgreift oder seinen PC fernsteuert. Internetkriminalität und die Herausforderungen für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind zu diskutieren als auch die Verantwortung der Wirtschaft für sichere digitale Identitäten. Dabei kann es jedoch nicht darum gehen, das Internet insgesamt zu „kriminalisieren“. Ziel eines sicheren Internets muss die freie Nutzung und Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger sein.

    Etwas Auflockerung in den drei Stunden Diskussion lieferte regelmäßig Jörg Ziercke vom Bundeskriminalamt mit seinen Vorstellungen udn Wünschen. Dazu gehörte der Vorschlag, die Provider jedesmal einen Computer nach VIren und Trojaner durchsuchen zu lassen, bevor diese ans Netz kommen oder „hardwarebasierten“ Schutz gegen Trojaner-Identitätsdiebstahl.

    Die drei Stunden Diskussion kann man sich als MP3 anhören. Die erste Stunde drehte sich um Fragen, was denn eine Identität sei und wie man sie stehlen könnte. Spannender wurde es danach, als sich die Diskussion in Richtung Vorratsdatenspeicherung drehte. Von unserer Seite waren noch Frank Rieger vom CCC und Patrick Breyer vom AK-Vorratsdatenspeicherung eingeladen.

    Mit Frank Rieger wurde anschließend noch ein Interview gemacht, indem er auf zahlreiche Vollzugsdefinizite hinwies, die man angehen sollte, anstatt ständig unsere Bürgerrechte weiter abzubauen.

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    2010–06–01-frage2 from E‑Konsultation Netzpolitik on Vimeo.

    Nach vier Runden ist der Dialog jetzt mehr oder weniger vorbei. Am 22. Juni sind alle Teilnehmer nochmal eingeladen, sich eine Grundsatzrede von Thomas de Maiziere anzuhören, in der dieser Leitsätze und ‑thesen formulieren und zur Diskussion stellen wird. Mal schauen, was dabei rumkommt.

    2. Juni 2010 11
  • : Urheberrecht: Der dritte Korb startet
    Urheberrecht: Der dritte Korb startet

    Das Bundesjustizministerium hat die Einladung für vier Anhörungen rund um das „Dritte Gesetz uir Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Kurz: Dritter Korb) verschickt. Die Anhörungen finden zwischen dem 28. Juni und dem 13. Oktober statt.

    Und das sind die Termine:

    28. Juni 2010: Leistungsschutzrecht für Verleger
    13. Juli: Open Access; Kabelweitersendung; sog. Kneipenrecht (Das passt ja super thematisch)
    27. September: Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung
    13. Oktober: Verwaiste Werke

    Am Montag, den 14. Juni hält Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Berliner Rede zum Urheberrecht“. Dort will sie wohl über die Anforderungen an die nächste Urheberrechtsnovelle sprechen.

    Die Termine sind in der Regel nicht wirklich öffentlich. Ich schau mal, ob ich an allen Terminen Zeit habe, um dort hinzugehen und von dort zu berichten.

    2. Juni 2010 11
  • : Netzpolitischer Dialog: Staatliche Angebote im Internet
    Netzpolitischer Dialog: Staatliche Angebote im Internet

    Gestern gab es die dritte Runde des netzpolitischen Dialogs mit Innenminister Thomas de Maiziere im Logenhaus der Freimaurer in Berlin. Thema war diesmal „Staatliche Angebote im Internet“. Also (fast) alles mit „e-“: e‑Government, e‑Demokratie usw. Die Runde war diesmal um eine Stunde gekürzt, weil der Innenminister vorher den Euro retten musste. Dadurch konnte man eine Stunde länger mit den anderen Eingeladenen quatschen, was deutlich interessanter war als die anschließende Runde Tisch – Diskussion.

    Von der knapp 130 Minuten langen Diskussion gibt es eine MP3 zum nachhören. Wir haben bei der Gelegenheit auch noch auf das gemeinsame Positionspapier zu Open Government vom Opendata Network und Gov20-Netzwerk hinweisen können und dem Minister ein ausgedrucktes Exemplar mitgegeben.

    Was wieder deutlich wurde: Die Verknüpfung von Online-Konsultation und Offline-Runde klappt nicht wirklich. Erstmal kommen kaum Fragen bei der Online-Konsultation und dann werden sie Offline auch nicht beantwortet. Man könnte also auch darauf verzichten.

    Die spannendste Frage ist aber, ob es noch eine vierte Runde in drei Wochen geben wird, wo doch gerade Gerüchte die Runde machen, dass Thomas de Maiziere Wolfgang Schäuble als Finanzminister ablösen könnte.

    12. Mai 2010 9
  • : Geleakt: Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger
    Geleakt: Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

    iRights.info hat den Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhalten und veröffentlicht (PDF).

    Schon seit einiger Zeit war darüber spekuliert worden, dass die Verlage einen Gesetzesentwurf vorbereiten; aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) war zu hören, dass man wünsche, dass Verlage und Journalistenvertreter sich auf eine Position einigen, bevor sich das Ministerium der Sache annehme. Hier muss sich das BMJ die Frage gefallen lassen, wie sinnvoll es ist, sich einen Gesetzesentwurf von Verlagslobbyisten und Gewerkschaften entwerfen zu lassen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie ein weites Spektrum berechtigter Interessen außer Acht lassen würden. [.…]

    Beide Entwürfe sind nicht nur unausgegoren. Sie räumen auch die im Vorfeld geäußerten Bedenken der Kritiker eines Verleger-Leistungsschutzrechts in keiner Weise aus, machen zudem nicht deutlich, wie ein solches Recht überhaupt gerechtfertigt werden kann. Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie ‑beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst.

    Interessant ist auch die ausführliche Analyse von iRights.info zum Gesetzentwurf.

    7. Mai 2010 17
  • : De Maiziere will das Staatsnetz (Ente)
    De Maiziere will das Staatsnetz (Ente)

    Unser Innenminister de Maiziere hat eine tolle neue Idee: Warum nicht mal die Adressvergabe im Internet verstaatlichen? Darüber berichtet ZDNet. Bisher wird die Adressvergabe in Deutschland von der Denic organisiert. De Maiziere wundert sich wohl, dass diese so gut funktioniert, da kann man ja mal eine Verstaatlichung planen – in der Regel funktioniert danach alles besser, oder?

    Die DENIC geht strikt nach dem Prinzip „First-come-first-served“ vor. Streitigkeiten, etwa wegen verletzter Marken- und Namensrechte, müssen von einem Gericht entschieden werden. Die DENIC bietet lediglich Hilfestellungen bei der Konfliktlösung an, etwa das Setzen eines Dispute-Eintrags. […] Falls die Adressvergabe in staatliche Hände kommt, könnten Behörden Domains und IP-Adressen ohne Mitwirkung der Justiz abschalten oder Bedingungen an die Vergabe und Verlängerung knüpfen. Beispielsweise könnte der Betrieb von DNS-Servern nur noch bestimmten Nutzergruppen erlaubt sein.

    Update: Das war wohl eine Ente von ZDNet. Da steht jetzt:

    Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dementierte heute gegenüber ZDNet, dass Bundesinnenminister de Maizière eine staatliche Vergabe von IP-Adressen anstrebe. Der Minister habe sich in den zugrunde liegenden Presseberichten allgemein zur Rolle des Staates im Umgang in dem Internet geäußert. Die Passagen bezögen sich jedoch nicht auf die Vergabe von Internetadressen. Der Minister habe vielmehr im zitierten taz-Interview wörtlich geäußert: „Die Adressvergabe funktioniert, obwohl sie nur von Privatleuten verabredet ist.“

    Ralf hat noch die Hintergrundinfos in die Kommentare geschrieben:

    Ich habe den Verdacht, dass es mit dem Vorstoß der EU-Kommission zu “Internet Governance – the next steps” zusammenhängt, der derzeit im EP diskutiert wird und wo es bis Juni eine Stellungnahme geben soll. Da geht es um eine stärkere Beteiligung der Regierungen (plural) an der ICANN-Aufsicht – allerdings mit der klaren Ansage, dass es eine rote Linie zwischen Day-to-Day-Management und Aufsicht geben muss. Teil der Argumentation ist der Vergleich mit der Finanzkrise (“Die Regierungen können nix dafür, aber wenn es kracht, werden die Bürger nach ihnen rufen”). Durchaus interessant.

    4. Mai 2010 55
  • : Justizministerin distanziert sich von 2‑Strikes-Forderungen
    Justizministerin distanziert sich von 2‑Strikes-Forderungen

    Unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich heute in einer Rede vom 2‑Strikes und 3‑Strikes-Modell distanziert, was mich gerade etwas verwundert: Herausforderung für gewerbliche Schutzrechte.

    Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet wie dem illegalen Downloaden von Software oder Musiktiteln wird immer wieder diskutiert, die Vermittler stärker in die Pflicht zu nehmen und bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen eine Sperrung des Internetzugangs der Nutzer vorzusehen. Ich bin – wie die gesamte Bundesregierung – der festen Überzeugung, dass dies der falsche Weg ist. Dies wäre ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit, würde erneut eine Art Vorratsdatenspeicherung notwendig machen, um die ersten Verstöße zu dokumentieren und wäre für die Unternehmen, die das leisten müssten, eine ganz erhebliche bürokratische Mehrbelastung. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen. Und ich setze mich auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, dass es keine Verpflichtungen geben wird, solche Netzsperren zu schaffen.

    Der fett markierte Teil ist die Distanzierung vom 2‑Strikes-Modell, was lautstark von den Rechteinhabern gefordert wird, die wissen, dass 3‑Strikes in Deutschland momentan nicht machbar sind. Eine so deutliche Distanzierung vom 2‑Strikes Modell verwundert mich aber dann doch und ich lass mich gerne positiv überraschen, wenn dies auch weiter so durchgezogen wird und die ganze Bundesregierung dahinter steht.

    Es kann natürlich auch sein, dass eine solche Distanzierung von 2‑Strikes eher ein Versehen war.

    26. April 2010 32
  • : Innenminister stellt „löschen statt sperren“ in Frage
    Innenminister stellt „löschen statt sperren“ in Frage

    Unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere war heute im Tagesschau.de-Chat und hat u.a. auf Fragen zur Netzpolitik geantwortet. Eine Zusammenfassung wird mit „De Maizière will neue Netz-Politik“ überschrieben. Ohne jetzt die Zeit gehabt zu haben, mir die Stunde Video anzuschauen, bin ich doch verwundert, was diese „neue Netzpolitik“ sein soll. Denn es werden konkret zwei netzpolitische Themen angesprochen:

    Die Vorratsdatenspeicherung hält er für notwendig und will sie wieder einführen. Und eine Überraschung gibt es beim Thema Netzzensur:

    Auch das Thema Kinderpornographie im Internet war Thema im Videochat von tagesschau.de. Der Bundesinnenminister stellte klar, das es bei der Sperrung und Löschung von Bildern kein „entweder oder“ geben solle. „Das Löschen der Seiten ist keine Lösung – sondern nur temporäres Verbannen von der Seite“. Ob es ihm vorrangig um die Sperrung pornographischer Bilder oder um die Netzfreiheit gehen würde, entgegnete der Minister: „So scharf stellt sich die Alternative in der Regel nicht. Deswegen glaube ich das es einen Weg gibt, Kinderpornografie zu bekämpfen ohne die Freiheit des Internets aufzugeben.“

    Damit stellt er wieder „löschen statt sperren“ in Frage und erklärt das löschen zu einer Nicht-Lösung.

    Wo ist da die neue Netzpolitik, die ihn von seinem Vorgänger unterscheidet? Zumindest bei diesen beiden sehr wichtigen netzpolitischen Themen sehe ich keinerlei Veränderung.

    Falls jemand Zeit und Lust hat: Ein Transcript der beiden Antworten zu diesen Themen wäre sicher hilfreich, genau zu studieren, was de Maiziere gesagt hat.

    UPdate: Danke an Robert für ein Transcript der entscheidenden Stellen:

    (Chatfrage) Tim81: Wird die Bundesregierung die Löschung oder Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet vorantreiben bzw. unterstützen?

    Woelk: Das stagniert ja im Moment, es gab ja dieses Internetsperrengesetz. Das hat so in seiner Form nicht funktioniert. Jetzt liegt das alles ein bisschen auf Eis.

    de Maizière: Das liegt nicht ganz auf Eis. Wir haben ein Gesetz verabschiedet, in dem auch der Grundsatz „Löschen vor Sperren“ verankert ist. Das Bundeskriminalamt bemüht sich nach Kräften, diese Seiten zu löschen. Wir haben aber leider eine Diskussion in Deutschland uns eingehandelt, die die Frage „Löschen statt Sperren“ oder „Sperren statt Löschen“, also das ist ein Entweder-Oder, deutlich macht. Und wenn man sperrt, sagen die Einen „das ist gut und richtig“ und die Anderen sagen „Moment mal, das kann man sofort umgehen“. Auch da will ich nur sanft darauf hinweisen, dass ganz viele Staaten der Europäischen Union, auch Staaten mit großer demokratischer Tradition, wie die skandinavischen Staaten, mit dem Sperren vorangehen und gute Erfahrungen machen. Bei dem Löschen wird nun der Eindruck erweckt, als sei das das Beste, was es gibt. Das stimmt aber auch nicht. Das Löschen ist auch nur ein temporäres Verbannen von der Seite, weil diese – ich sag es mal ganz umgangssprachlich – Schweinehunde, die mit dem Material umgehen, das selbst vorher verkaufen, selbst vorher andere Angebote zur Verfügung stellen – auch ohne eine Aktion wird jede Woche ungefähr das [Angebot?] gewechselt, sodass kriminalpolitisch das Löschen und das Sperren eigentlich nur eine verzögernde Wirkung hat. Lange Rede, kurzer Sinn. Wir werden ja Erfahrungen sammeln mit dem Gesetz, mit dem Löschgesetz. Wahrscheinlich geht es darum um Löschen und Sperren. Und vielleicht fällt uns noch was ein und nicht eine Alternative.

    19. April 2010 47
  • : IT-Planungsrat soll auf Marktstandards abstellen. Aber Was sind Marktstandards?
    IT-Planungsrat soll auf Marktstandards abstellen. Aber Was sind Marktstandards?

    Heute in zwei Wochen, am 22. April, soll der IT-Planungsrat, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in IT-Fragen koordinieren soll, zum ersten Mal zusammenkommen. Dieser soll in Zukunft vorrangig „Marktstandards“ berücksichtigen. Was bedeutet dies für uns?

    Beschlossen wurde dies am 25. Februar bei der „Zweite(n) Beratung und Schlussabstimmung Bundesregierung zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ – Drs 17/427, 17/571. Im Wortlaut von 17/427 (S. 11) unter § 3 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards:

    (1) Für den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Austausch von Daten zwischen dem Bund und den Ländern sollen gemeinsame Standards für die auszutauschenden Datenobjekte, Datenformate und Standards für Verfahren, die zur Datenübertragung erforderlich sind, sowie IT-Sicherheitsstandards festgelegt werden. Hierbei ist vorrangig auf bestehende Marktstandards abzustellen.

    Wie bitte? Marktstandards? Mit diesem Begriff versuchen Freie-Software-Gegner schon seit längerem Offene Standards auszuhebeln und damit Freie Software zu verhindern. Die Argumentation lautet dann: „Lasst uns ein Format/Protokoll benutzen, das eine weite Verbreitung hat.“ Eine weite Verbreitung kann aber entweder durch einen Offenen Standard enstanden sein oder durch die Monopolstellung eines Software-Anbieters. Im Gegensatz zu Offenen Standards werden bei dieser Argumentation eben keine bestehenden Monopole aufgebrochen. Im Gegenteil, Migrationen zu Freier Software (oder anderen unfreien Lösungen) werden damit extrem erschwert.

    8. April 2010 17
  • : Ilse Aigner gegen Facebook
    Ilse Aigner gegen Facebook

    Unsere Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat einen offenen Brief an Facebook geschrieben, in dem sie mehr Datenschutz und mehr Respekt vor den Datenschutzrechten der Nutzer fordert. Spiegel Online berichtet darüber und der Redaktion soll auch der Offene Brief vorliegen: Aigner zieht in den Kampf gegen Facebook. Auf der Facebook-Seite von Ilse Aigner findet man diesen auch, aber in einer anderen Form als bei Spiegel Online, die Austrittsdrohung fehlt u.a. (Vielleicht hat SpOn eine Langfassung?). Auf jeden Fall fordert sie:

    - Facebook muss sicherstellen, dass die persönlichen Daten aller Mitglieder umfassend geschützt werden.

    - Geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen müssen allen Mitgliedern klar und deutlich bereits vor jeder Änderung mitgeteilt werden.

    - Grundsätzlich dürfen persönliche Daten nicht ohne Einwilligung automatisch an Dritte zu kommerziellen Zwecken weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung und Kommerzialisierung privater Daten darf nur mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen. Gerade weil besonders jungen Nutzern meist nicht bewusst ist, dass ihre persönlichen Profile zu kommerziellen Zwecken genutzt werden sollen, kommt Unternehmen wie Facebook eine besondere Verantwortung zu.

    Die ganze Vorgeschichte gibts bei Surfer-haben-Rechte zu lesen: Geplante Datenschutzbestimmungen bei Facebook hochproblematisch.

    Facebook kann und sollte man immer wieder dafür kritisieren, dass die Datenschutzrechte der Nutzer nicht ernst genommen werden. Insofern ist dieser Offene Brief zwar Symbolpolitik, wird aber vermutlich als Warnsignal bei Facebook in den USA ankommen. Und bei Ilse Aigner warten wir dann mal drauf, dass sie als neue Datenschützerin auch konsequent die Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

    5. April 2010 37
  • : Im Angesicht der Piraten
    Im Angesicht der Piraten

    Der Stern.de – Redakteuer Florian Güßgen war beim Netzpolitik-Dialog des Bundesinnenministeriums dabei und hat einen Artikel dazu verfasst: Im Angesicht der Piraten.

    Im Internet hat sich eine Szene aus Aktivisten und Interessierten gebildet, eine junge, digitale Schicht, die sich durch zweierlei auszeichnet: Sie ist technisch tausendmal versierter als viele Minister, als viele ministeriale Stäbe, von der großen Mehrheit der Bundestagsabgeordneten ganz zu schweigen. Und sie hat immer besser gelernt, ihre politischen Ziele zu artikulieren und durchzusetzen, Unterstützung zu mobilisieren – ob über Blogs, über Twitter, aber auch über Klagen und Lobby-Arbeit. Dabei ist die „Szene“ zwar kein einheitlicher Block, ein paar gemeinsame Anliegen gibt es dennoch: Im Kern geht es dabei um die Abwehr staatlicher Zugriffe im Netz, die Bewahrung von Freiheiten und die Forderung nach Gesetzen, die der vermeintlichen Wirklichkeit des Netzes Rechnung tragen, etwa bei der Benutzung bislang illegaler Tauschbörsen. Teile der Netz-Community dringen etwa auf eine radikale Form des Urheberrechts.

    Leicht bizarre Außensicht auf mich als „Guru“. Hab gerade nochmal in der Wikipedia nachgeschlagen, was die genaue Definition ist, weil religiöses Zeug machen wir hier nicht:

    Neben dem rein sprirituellen Führern bezeichnet man auch jene als Guru, die Künste wie Gesang, Tanz etc. unterrichten, da diesen noch heute sehr starke religiöse Bedeutung zukommt. Im zeitgenössischen westlichen Sprachgebrauch kann mit ‚Guru‘ jeder bezeichnet werden, der durch seine religiösen oder philosophischen Aussagen Anhänger um sich schart. Im weiteren Sinne kann ein Guru einfach ein Fachmann mit überdurchschnittlichem Wissen und langer Erfahrung sein. In diesem Zusammenhang wird die Bezeichnung manchmal auch abwertend oder spöttisch gemeint.

    Bleibt die Frage, ob das auf den vorletzten oder letzten Satz bezogen ist.

    26. März 2010 8
  • : Kurzbericht: Internet als Mehrwert
    Kurzbericht: Internet als Mehrwert

    Gestern war ich bei der zweiten Runde der vom Bundesinnenministerium organisierten Veranstaltung „Perspektiven deutscher Netzpolitik“. Thema war diesmal „Internet als Mehrwert“. Im Gegensatz zur ersten Veranstaltung rund um Datenschutz war die Runde diesmal breiter aufgestellt, was mehr Diskussion und Debatte brachte. Wann hat man mal in einer Runde das BKA, den AK-Vorratsdatenspeicherung, den CCC, die Musikindustrie, Provider, iRights und sonstige, die direkt miteinander interagieren können? Die Diskussion war auch weniger formalistisch als beim ersten Mal. Eigentlich waren zwei Blöcke zeitlich vorgegeben, aber die Themen Urheberrecht und Bekämpfung von Kinderpornographie haben sich durch die bunte Runde in der Diskussion immer wieder überschnitten. Wie man sich das vorstellen kann, prallten bei Themen wie Urheberrecht, Jugendmedienstaatsvertrag und Internetsperren Kulturen aufeinander.

    Mein persönliches Highlight war, als BKA-Chef Ziercke seine verbale Horror-Show auspackte und die Vorratsdatenspeicherung vehement zurück forderte und direkt danach zufällig Patrick Breyer auf der Redeliste stand und ihm direkt kontra mit vielen Statistiken geben konnte.

    Hat es was gebracht? Das wird man sehen müssen. Es hat aber wenigstens Spaß gemacht, was ja nicht immer der Fall bei solchen Terminen ist. Auch wenn ich mich immer noch frage, ob es protokularisch in Ordnung gewesen wäre, wenn ich die letzten Pralinees von unserem Bundesinnenminister gegessen hätte, mit dem ich einen Teller teilte, weil er zufällig neben mir saß. Ich hab mich dann lieber zurück gehalten.

    Von der knapp dreistündigen Diskussion gibt es schon eine MP3 (66MB). Eine Videoaufzeichnung als Zusammenfassung ist geplant und soll auch bald online gehen.

    25. März 2010 3
  • : Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?
    Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?

    Ich bin heute teilweise auf dem „Internet – (k)ein rechtsfreier Raum?“ – Kongress von Eco und MMR im Bundesjustizministerium. Teilweise deshalb, weil später noch die zweite Runde der vom Bundesinnenministerium initierten Dialogrunde „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ in Potsdam stattfinden wird.

    In einem Übersichtsreferat, was gerade alles so im Urheberrechtsbereich passiert, gab Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht vom Bundesjustizministerium, einen kleinen Überblick. Dabei wurden auch nur diverse Sachen bestätigt, die man in den letzten Wochen und Monaten über die Medien aufnehmen konnte. Kulturflatrate findet das BMJ nicht praktikabel, weil sie nicht mit dem Urheberrecht kompatibel sei und zudem eine Zwangskollektivierung sei. Ersteres ist seit langem durch Gutachten widerlegt und mit dem zweiten Argument könnte man auch sofort traditionelle Pauschalabgaben und das Recht auf Privatkopie abschaffen. Denn das ist nicht anderes. Insofern nichts Neues.

    Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen nach französischem Modell lehnt das Bundesjustizministerium ab, das steht auch schon im Koalitionsvertrag. Statt 3‑Strikes sind aber 2‑Strikes machbar, dazu müsse man nur das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Das klang insgesamt so, als ob man der Idee nicht abgeneigt sei. Da kann man also schon Wetten drauf abgeben, wann die Koalition das machen wird.

    Beim Leistungsschutzrecht scheint es auch keinen Widerstand geben, weil die „Betroffenen“, Verleger und journalisten-Verbände sich ja einigen würden. (Andere Betroffene vom leistungsschutzrecht gibt es wohl nicht aus Sicht des Bundesjustizministerium). Aber wie man das von der Urheberrechtsgesetzgebung kenne, würde der ganze Prozess „sehr transparent“ ablaufen.

    Der dritte Korb zum Urheberrecht ist in Planung, aber heute gab es noch keinen Referentenentwurf zu sehen. U.a. soll in diesem Rahmen diskutiert werden, wie man „intelligente Aufnahmesoftware“ bekämpfen kann.

    In einem Vortrag zum Leistungsschutzrecht im Anschluß beschrieb der Rechtsanwalt Dr. Frey, wie komplex eine solche Regelung werden würde: „Dr. Frey: knackigster Punkt: „Ein weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte die Informationsgesellschaft zum Erliegen bringen“.

    Die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger heute Nachmittag werde ich leider verpassen. Dafür berichte ich später, wie es bei Thomas de Maiziere zusammen mit dem Bundeskriminalamt und der Musikindustrie war.

    24. März 2010 5
  • : Zugangserschwerungsgesetz: Offener Brief an die CDU/CSU-Fraktion
    Zugangserschwerungsgesetz: Offener Brief an die CDU/CSU-Fraktion

    Seit wenigen Wochen nun ist das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) in Kraft, mit dem eine hochumstrittene Sperr-Infrastruktur für Webseiten geschaffen werden sollte. Die FDP hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, Internetsperren in Regierungsverantwortung ein Ende zu bereiten. Bislang allerdings hat sich die schwarz-gelbe Koalition lediglich dazu durchgerungen, das BKA anzuweisen, keine Sperrlisten zu erstellen und sich auf das Löschen von Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch zu konzentrieren. Jederzeit aber könnte diese Anweisung rückgängig gemacht, die Sperrlisten erstellt und die Sperr-Infrastruktur in Betrieb genommen werden.

    In einem Offenen Brief an die CDU/CSU-Fraktion (PDF) im Deutschen Bundestag fordern Aktive aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) die Unions-Abgeordneten daher nun auf, sich nun endgültig und im Einklang mit den bislang getätigten Ankündigungen – auch aus den eigenen Reihen – von dem unnötigen, kontraproduktiven und gefährlichen Sperrgesetz zu verabschieden. Möglichst bald sollen sie dazu ein Aufhebungsgesetz mit auf den Weg zu bringen, so die Bitte:

    Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

    17. März 2010 8
  • : Will Bundesregierung die Privatkopie weiter beschneiden?
    Will Bundesregierung die Privatkopie weiter beschneiden?

    Auf Carta ist ein interesantes Interview mit unserer Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erschienen. Vor allem beim Punkt Privatkopie ist das sehe interessant:

    Zu den umstrittenen Entscheidungen des Ersten Korbes des Urheberrechtsgesetzes gehörte die Privatkopie. Sollte die Privatkopie weiter zulässig sein?

    Ja, ganz eindeutig! Im Dritten Korb prüfen wir nur zwei spezielle Fragen, nämlich erstens, ob man die Privatkopien auf Originale beschränken sollte, und zweitens, ob weiterhin auch Dritten ein Vervielfältigungsrecht zustehen muss.

    Unklar ist, ob sie generell bezogen auf den dritten Korb der Urheberrechtsreform meint, dass man nur über diesen Punkt bei der Privatkopie diskutiert oder generell auch über andere Themen. Ersteres wäre zu wenig. Immerhin sollte der dritte Korb eigentlich die Probleme durch das Urheberrecht für Wissenschaft und Forschung lösen. Durch Schwarz-Gelb haben sich aber die Akzente verschoben. Nun steht die Privatkopie weiter auf der Abschlussliste durch Einschränkungen, die seit Jahren von der Musikindustrie gefordert werden. Verbraucherrechte sollen wohl durch Schwarz-Gelb nicht gestärkt werden.

    Wie wäre es mal mit einer durchsetzungsfähigen digitalen Privatkopie?

    4. März 2010 7