Auf Carta ist ein interesantes Interview mit unserer Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erschienen. Vor allem beim Punkt Privatkopie ist das sehe interessant:
Zu den umstrittenen Entscheidungen des Ersten Korbes des Urheberrechtsgesetzes gehörte die Privatkopie. Sollte die Privatkopie weiter zulässig sein?
Ja, ganz eindeutig! Im Dritten Korb prüfen wir nur zwei spezielle Fragen, nämlich erstens, ob man die Privatkopien auf Originale beschränken sollte, und zweitens, ob weiterhin auch Dritten ein Vervielfältigungsrecht zustehen muss.
Unklar ist, ob sie generell bezogen auf den dritten Korb der Urheberrechtsreform meint, dass man nur über diesen Punkt bei der Privatkopie diskutiert oder generell auch über andere Themen. Ersteres wäre zu wenig. Immerhin sollte der dritte Korb eigentlich die Probleme durch das Urheberrecht für Wissenschaft und Forschung lösen. Durch Schwarz-Gelb haben sich aber die Akzente verschoben. Nun steht die Privatkopie weiter auf der Abschlussliste durch Einschränkungen, die seit Jahren von der Musikindustrie gefordert werden. Verbraucherrechte sollen wohl durch Schwarz-Gelb nicht gestärkt werden.
Wie wäre es mal mit einer durchsetzungsfähigen digitalen Privatkopie?