Bundesregierung
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: Ein Jahr nach der Wahl: Etwas besser, etwas schlechter
: Ein Jahr nach der Wahl: Etwas besser, etwas schlechter Vor einem Jahr wurde der neue Bundestag gewählt. Es hat sich einiges gebessert im Verhältnis der Politik zu internetaffinen Bürgern. Die verschiedenen parteiverorteten Minister der Koalition streiten über Google Street View. Abgeordnete sitzen mit Sternchen aus der Netzszene und Dieter Gorny gemeinsam in einer Enquete-Kommission. Und irgendwo im Hintergrund lauert immer noch die latente Gefahr: Piraten! Die Freibeuter sind zwar derzeit mit interner Nichtorganisation, dem Versuch der Positionierung und dem Schreiben von Software zur Demokratisierung der Demokratie beschäftigt. Aber wenn sie damit irgendwann fertig sind oder das ganze einfach nur auf später verschieben, sich eine funktionierende Funktionsebene geben und sich zu tagespolitischen Themen plötzlich zu äußern beginnen würden? Dann wäre der Nerdmob wieder bedrohlich für die Parteien, für deren Konstellationswünsche es in den verschiedenen anstehenden Wahlen wieder knapp werden könnte. Zwei Prozent können sehr weh tun.
Netzpolitik ist ein Thema, mit dem man in der Nische und unter extremen Besserwisserbedingungen arbeiten muss. Aber es ist ein Thema, das alle angeht. Das hat das StreetView-Thema bei aller Absurdität geschafft: klar zu machen, dass es jeden betrifft. Und nicht nur jene, die Androiden eben nicht im Juweliergeschäft suchen würden.
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: Thomas de Maiziere macht den Schäuble 2.0
: Thomas de Maiziere macht den Schäuble 2.0 Unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere spielt jetzt Schäuble 2.0 und fordert einen weiteren Abbau unserer Grundrechte. Zu seinen Forderungen zählen die Erlaubnis zur „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) für den Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden, alle Geheimdienste sollen Kontostammdaten abfragen dürfen, in die Strafprozessordnung soll eine Verwertungsbefugnis für alle mittels Online-Durchsuchung gewonnen Daten kommen. Damit wäre die Online-Durchsuchung als reguläres Beweismittel im Strafprozess zugelassen. Außerdem sollen bestehende Regelungen, die zeitlich befristet waren, weiter fortgesetzt werden, wie die Welt verkündet:
Darüber hinaus wird in dem Entwurf eines Evaluierungsberichts seines Hauses für die Bundesregierung die Verlängerung etlicher Vorschriften aus den Anti-Terror-Gesetzen der Jahre 2002 und 2007 gefordert. Dabei geht es in erster Linie um Befugnisse der Geheimdienste. Die Vorschriften waren befristet worden, weil sie nach den Anschlägen des 11. September 2001 eilig und ohne Erfahrungswerte eingeführt worden waren. Zwölf dieser Regelungen sollen nun unverändert verlängert werden, darunter die Befugnis der Nachrichtendienste zum automatisierten Abruf von Autokennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt. Weitere neun Vorschriften sollen sogar ausgeweitet werden. Dazu zählt die Erlaubnis für die Dienste, Auskünfte bei Fluggesellschaften, Finanzinstituten und Telekommunikationsfirmen abzurufen.
Die Forderungen scheinen weitgehend Schäubles Wunschliste aus dem vergangenen September zu entsprechen, worüber wir damals schon gebloggt haben. Hier ist das PDF der Wunschliste.
Eine weitere Zusammenfassung bietet Heise: De Maizière will heimliche Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung.
Das wieder rauskramen der Forderungen kann auch damit zutun haben, durch Muskel-Spiele die eigene Verhandlungsposition zu stärken, denn am Montag soll es ein Gespräch mit Leutheusser-Schnarrenberger geben, was man denn mit den ganzen Sicherheitsgesetzen macht.
Was aber klar ist: Der Wolf im Schafspelz macht den Schäuble 2.0.
Update: Linus hat jetzt noch eine Schäuble 2.0 – Schablone gebastelt. Gibts demnächst noch zum nachbauen in offenen Formaten.
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: Zeitungen müssen Prüfungsthema in den Schulen werden
: Zeitungen müssen Prüfungsthema in den Schulen werden Im Bundeskanzleramt fand gestern die zweite Jahrestagung der Nationalen Initiative Printmedien statt, die unser Kulturstaatsminister Bernd Neumann organisiert. Wie bei der Gründung gab es wohl wieder ausreichend Realsatire, aber leider keinen Livestream. Dafür findet man trotzdem genug zum lachen im Netz.
Die Bundesregierung verweist in einer Pressemitteilung auf das Programm mit dem Höhepunkt in einer Podiumsdiskussion über „Wie können wir Kinder und Jugendliche für Print begeistern?“ Wohlgemerkt: Da steht nicht „für Lesen begeistern“.
Aber Ziel der Initiative ist ja auch:
Ziel der Nationalen Initiative Printmedien ist es, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Printmedien für die Demokratie nahe zu bringen und den Wert von Medien- und Meinungsvielfalt zu vermitteln, um sie für das Lesen von Printmedien zu begeistern und sie an einen mündigen Umgang mit Zeitungen und Zeitschriften heranzuführen.
Auf der Veranstaltung wurde auch ein Thesenpapier beschlossen. These 2 verspricht.
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: Die Jagd hat begonnen: Stoppt unfaire Werbung auf Regierungsseiten
: Die Jagd hat begonnen: Stoppt unfaire Werbung auf Regierungsseiten Was würdet ihr davon halten, wenn es auf der Autobahn ein Schild gäbe, auf dem stünde: „Sie müssen einen Volkswagen besitzen, um auf dieser Straße zu fahren. Kontaktieren Sie Ihren Volkswagen-Händler für eine kostenlose Probefahrt – Ihre Regierung“? Bei PDF-Betrachtern scheinen Behörden der Meinung zu sein, dass dies zulässig ist. Sie machen damit Werbung für proprietäre Software und die Geschäftsmodelle unfreier Software-Unternehmen.
Die Free Software Foundation Europe (für die ich arbeite) ruft alle Europäer dazu auf, auf den Webseiten ihrer Regierung Werbung für proprietäre Software zur Darstellung von PDF-Dokumenten ausfindig zu machen und sie der FSFE mitzuteilen. Zusätzlich gibt es eine Petition, die die Beendigung solcher Werbepraktiken verlangt. Bitte unterzeichnet diese, damit wir die Petition an die betroffenen Behörden schicken können.
Die Werbung für unfreie PDF-Betrachter erzeugt wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme. Das wirtschaftliche Problem ist, dass die Behörden dadurch Monopole fördern: Sie verschaffen den empfohlenen proprietären Produkten einen unfairen Vorteil, insbesondere da sie oft von falschen Aussagen begleitet werden, die diese Software als einzig vorhandene Option darstellen. Warum wird nicht Werbung für PDF-Betrachter gemacht, die von Freien-Software-Unternehmen mitentwickelt werden? Gesellschaftlich wird von den Behörden unfreie Software gefördert, welche eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Als wir bei der letzten Bundestagswahl Kandidaten zu Freier Software befragt hatten, haben sich diese fast durchweg für Freie Software ausgesprochen und erklärt, dass ihre Parteien das befürworten. Dass Behörden nicht gleich auf Freie Software umstellen können, ist verständlich. Aber müssen Sie auch noch Werbung für unfreie Software machen?
Webseiten wie pdfreaders.org zeigen, dass es für alle wichtigen Betriebssysteme PDF-Betrachter gibt, die auf Freier Software basieren. Das Projekt wurde 2009 von Fellows der FSFE ins Leben gerufen und ist eine Antwort auf die Angewohnheit der öffentlichen Verwaltung, für ein bestimmtes unfreies Produkt auf ihren Webseiten zu werben.
Die Suche beginnt heute (13. September) und geht bis zum 17. Oktober 2010. Ende Oktober werden Preise an die Teilnehmer und Gruppen verliehen, die die höchste Anzahl von Werbungen für proprietäre Software auf Regierungs-Webseiten gefunden haben. Die Petition können Freiwillige gemeinsam mit der FSFE an die betroffenen Institutionen schicken.
Viel Spaß bei der Werbungs-Jagd!
PS: Die Anzahl der Fehlerberichte für die Länder wird auch deren Wertung bei der Freien-Software-Europameisterschaft 2012 haben.
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: Ein bisschen Stärkung der Pressefreiheit
: Ein bisschen Stärkung der Pressefreiheit Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit wurde heute im Kabinett beschlossen.
Zukünftig sollen Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie Dokumente veröffentlichen, die ihnen von Dritten zugespielt wurden. Einem Whistleblower selbst jedoch sollen weiterhin Freiheitsentzug zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Dies gilt laut §353 StGB für Amtsträger, im öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen.
Außerdem ist noch vorgesehen, den Schutz von Journalisten vor Beschlagnahmungen zu stärken. Statt einfachem Tatverdacht soll künftig erst ein dringender Tatverdacht für die Anordnung einer Beschlagnahme ausreichen.
Den Entwurf gibt es hier. Er muss noch den üblichen Gesetzgebungsprozess des Bundestages durchlaufen, in dem in der Regel nur wenige Änderungen vorgenommen werden.
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: Arbeitnehmerdatenschutz: Lex Facebook mit Whistleblower-Rasterfahndung?
: Arbeitnehmerdatenschutz: Lex Facebook mit Whistleblower-Rasterfahndung? Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“, aka Arbeitnehmerdatenschutzgesetz liegt nun in einer dritten Version vor. Thomas Stadler verweist auf eine Synapse (PDF) des Beck-Blogs, wo man die Weiterentwicklungen zwischen den Entwürfen betrachten kann.
Interessant ist im aktuellen Entwurf ein Punkt, der soziale Netzwerke betrifft:
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: Dialog Internet: Bundesregierung lädt ein zum Remix-Wettbewerb
: Dialog Internet: Bundesregierung lädt ein zum Remix-Wettbewerb
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend lädt zum Design-Wettbewerb für ihren „Experten- und Bürgerdialog mit dem Namen DIALOG INTERNET“, der seid einem Jahr angekündigt ist und bisher unter dem Arbeitstitel „Forum Internet“ bekannt war. Das verkündete heute Familienministerin Kristina Köhler auf Twitter. -
: Bundesjugendkuratorium mit Kinderhilfe und Innocence in Danger
: Bundesjugendkuratorium mit Kinderhilfe und Innocence in Danger Unsere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat ein Bundesjugendkuratorium einberufen, welches die Bundesregierung „in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Gestaltung der Europäischen Jugendpolitik“ beraten soll. Nun fragt man sich, welche „15 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Forschung und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe“ da drin sind und es kommen doch glatt zwei Bekannte aus der Zensursula-Diskussion vor:
Da haben wir erstmal Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe, eine Organisation, der fragwürdige Geschäftspraktiken nachgesagt werden und dann ist da auch noch Julia von Weiler von Innocence in Danger e.V..
Klingt alles sehr kompetent.
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: BIKT: Patentrecht unterhöhlt Urheberrecht
: BIKT: Patentrecht unterhöhlt Urheberrecht Immer wieder hören wir schizophrene Aussagen wie: „Wir wollen den Schutz des geistigen Eigentums stärken.“ Warum diese Aussage schizophren ist, haben wir am Mittwoch bei Anhörung des Bundesministerium für Justiz (BMJ) wieder mal an einem konkreten Beispiel gesehen.
Aber alles nacheinander. Letzte Woche hatte Herr Prof. Hoeren in der Internet-Enquette noch gesagt: “Geistiges Eigentum ist ein dummer Begriff”. In meinem Beitrag hatte ich erklärt warum es wichtig ist, die richtigen Begriffe zu verwenden, wenn wir uns ernsthaft mit dem Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht und anderen Monopolrechten außeinandersezten wollen.
Am Mittwoch war ich bei der Anhörung des BMJ zum dritten Korb der Urheberrechtsreform. Auf der Tagesordnung standen: Kabelweitersendung, das sogenannte Kneipenrecht und als Hauptthema Open Access. Das wurde bereits von Matthias Spielkamp gut zusammengefasst.
Daher können wir uns auf mit dem Kommentar von Marco Schulze vom Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) beschäftigen. Er hat bei der Anhörung einen interessanten Punkt zu Software-Patenten und dem Verhältnis zwischen Urheberrecht und Patentrecht angesprochen:
„Das Urheberrecht wird durch das Patentrecht unterhöhlt. Urheber /Softwareentwickler werden gezielt daran gehindert, ihre Werke zuveröffentlichen und nutzbar zu machen. Software ist nicht nur ein Werk, sondern Software dient auch dazu, andere Werke zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, wenn ich ein Werk verfügbar mache, muss ich das über einen Standard machen […]. Durch (Software-)Patente werden diese Möglichkeiten ganz gezielt eingeschränkt und Open Access wird effektiv behindert […]. Das muss man als Gesetzgeber angehen, um sicherzustellen, dass das Urheberrecht nicht durch das Patentrecht unterminiert werden kann.“
Urheberrecht und Patentrecht funktionieren nicht nur unterschiedlich, sie können, wie dieses Beispiel zeigt, auch gegeneinander arbeiten. Ein Programmierer kann durch Software-Patenten daran gehindert werden, sein Werk zu verbreiten. Was bedeutet es in diesem Fall, wenn jemand den Schutz von „geistigem Eigentum“ stärken will? Will er das Patentrecht oder das Urheberrecht stärken? Oder hat er eine andere Idee? Wir werden keine ernsthafte Diskussionen zu den derzeitigen Fragen führen können, wenn wir unklare Begriffe verwenden.
Für Verfechter von Innovation im Software-Bereich, bietet der BIKT mit seiner Stellungsnahme zur Konsultation des BMJ und dem Kernpunkten-Papier eine gute Argumentation gegen Software-Patente aus Unternehmersicht.
Um dieses Thema weiter zu verfolgen, benötigen Organisationen wie BIKT, FFII und FSFE weiterhin eure Unterstützung!
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: Frontal21: Der große Bluff
: Frontal21: Der große Bluff Frontal21 hat heute in einer 45 Minuten langen Reportage über Atompolitik berichtet: Der große Bluff (Mediathek). Das hat zwar nichts mit Netzpolitik zu tun, ist aber trotzdem eine sehenswerte Dokumentation. Auf der Webseite findet man weitere interaktive Informationen rund um die Debatte, ob die Laufzeit von Atomkraftwerken verlängert werden sollte, wem das nützt und welche Probleme die Endlagerfrage rund um Gorleben bringt.
Schnell mal anschauen, bis die Dokumentation in sieben Tagen gelöscht werden muss.
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: Internet-Community soll Knigge fürs Netz schreiben
: Internet-Community soll Knigge fürs Netz schreiben Die Springer-Zeitung die Welt arbeitet gerade an besseren Umgangsformen im Netz. Das ist ja der neue Renner unter konservativen Spitzenpolitiker_innen. Gestern gab es in der Welt gleich zwei Artikel zum Thema. Erstmal fordert unsere Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner „eine Art Knigge für das Internet“. Der soll aber aus der ominösen Internet-Community kommen:
WELT ONLINE: Brauchen wir also doch differenziertere Regeln für das Internet?
Aigner: Wir bräuchten einen Ehrenkodex, eine Art Knigge für das Internet, zehn goldene Regeln – kurz, knapp und klar.
WELT ONLINE: Wer soll einen solchen Knigge aufstellen?
Aigner: Solche Regeln können nur aus der Internetcommunity kommen. Es wäre schön, wenn die Nutzer selbst Vorschläge machen würden. Orientieren könnte man sich dabei auch an den sozialen Netzwerken, die bereits eine „Netiquette“ haben.
Die einzigen zehn Regeln, die ich für die Offline-Welt kenne, sind die zehn Gebote aus der Bibel. Die sollen auch mal in Stein gemeisselt gewesen sein. Ob diese das Vorbild für die Idee waren? Mal schauen, wann der erste Politiker fordert, dass die Enquete-Kommission mal den Knigge schreiben soll. Man könnte Ilse Aigner auch den Tip geben, dass es eine „Netiquette“ auch schon vor Social Networks gab.
Praktisch, dass in derselben Ausgabe die Deutsche Telekom gleich „101 Regeln für das digitale Benehmen“ präsentiert. Das sind zwar einige zuviel, aber die Welt-Redaktion hat sich wahrscheinlich sehr gefreut, weil man diese 101 Regeln gleich in einer umfangreichen Klickstrecke unterbringen kann. Dazu gibt es noch einen Artikel mit Stilblüten wie:
Wenn es um die Manieren der Gesellschaft 2.0 geht, ist das Zeugnis weitgehend vernichtend: Auf digitale Weise bohren wir in der Nase, kauen Fingernägel und kippeln mit den Stühlen.
Regel 9 der Telekom ist übrigens:
Nutze die „ Copy & Paste“ Funktion, um Namen anderer nicht versehentlich falsch zu schreiben.
Das klingt schon ziemlich golden.
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: Live-bloggen von Open Access-Anhörung
: Live-bloggen von Open Access-Anhörung Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Dabei geht es um Open-Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht. Matthias Spielkamp bloggt im iRights-Blog zumindest den Teil, wo es um Open Access geht.
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: Referentenentwurf vom De-Mail-Gesetz
: Referentenentwurf vom De-Mail-Gesetz Uns wurde der Referentenentwurf zum DE-Mail-Gesetz (PDF) mit Stand vom 2. Juli 2010 zugeschickt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften – De-Mail-Gesetz“ umfasst insgesamt 65 Seiten. Ich habs mir noch nicht genau angeschaut. Freue mich daher über Kommentare, wenn irgendwas da drin steht, was für uns interessant sein könnte.
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: Stoppt die Bundesregierung die Datenkrake ELENA?
: Stoppt die Bundesregierung die Datenkrake ELENA? Auf den ersten Blick sah es aus wie ein überraschender Erfolg für alle Bürgerrechtler, Datenschützer und Gegner der Datenkrake ELENA: Das Handelsblatt verkündete heute morgen vollmundig, FDP-Wirtschafts- und Technologieminister Rainer Brüderle stoppe die Speicherung von Mitarbeiterdaten, gegen die bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
Will Brüderle ELENA stoppen?
Die Belastungen für die öffentlichen Haushalte seien zu hoch und ob die versprochene Entlastung des Mittelstands überhaupt erreicht werden könne, sei auch unklar, so Brüderle laut Handelsblatt. Neben den horrenden Kosten seien auch datenschutzrechtliche Aspekte in die Erwägung eingeflossen. Zitiert wird der Minister jedoch bereits deutlich weniger scharf lediglich mit den Worten „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“. Konkret berichtet wird ansonsten nur, eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt habe sich getroffen, um eine „Bestandsaufnahme“ zu erstellen.
Etliche andere Agenturen und Medien zitierten allerdings auf die Meldung hin das Handelsblatt und selbst das heute journal teilte ohne Quellenangabe mit, die Bundesregierung wolle das Großprojekt auf Eis legen. Keine Mitteilung dazu gibt es dagegen vom Bundeswirtschaftsministerium. Als unverständlich kritisieren daher die Bürgerrechtler vom FoeBud, wie die Presse aus dieser unverbindlichen Absichtserklärung eines Ministers, über eine Überprüfung nachzudenken, den festen Plan machen kann, eine Überprüfung durchzuführen, oder gar die Datenspeicherung zu stoppen. Für eine Stellungnahme sei im Wirtschaftsministerium niemand erreichbar gewesen.
Keine konkreten Regierungspläne, ELENA zu stoppen
Es bleibt natürlich zu hoffen, dass es im Ministerium und im Kabinett nicht bei obigem Nachdenken über ein Moratorium bleibt, sondern dass auch diese völlig unverhältnismäßige staatliche Vorratsdatenspeicherung bald gestoppt wird. Laut Focus sollen auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zumindest einem Moratorium nicht gänzlich abgeneigt sein.
Der Hinweis auf die offizielle Faktenlage aber, den wir hier solange leider vom FoeBud übernehmen müssen, lautet:
Bisher gibt es keine konkreten Pläne der Regierung, ELENA zu überprüfen, es gibt erst recht keine Pläne, ELENA zu stoppen. Und so gibt es auch für die Gegner dieser Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten keinen Grund, sich von dieser Vernebelungstaktik täuschen zu lassen. Der Protest gegen ELENA wird weitergehen, bis das Gesetz aufgehoben wird.
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: Klarstellung der Bundes-CIO: „Marktstandards“ rechtfertigen keine proprietären Standards
: Klarstellung der Bundes-CIO: „Marktstandards“ rechtfertigen keine proprietären Standards Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftragte der Bundesregierung, sagte im Interview mit der Zeitschrift C’t, dass die Bundesregierung „nur mit offenen Standards weitestgehend Herstellerunabhängigkeit erreichen und damit Risiken vermeiden [kann]“. Außerdem sei „mit offenen IT-Standards ein Höchtsmaß an Interoperabilität [erreichbar]“. Damit konkretisiert Sie die Grundsatzrede von Innenminister Thomas de Maiziere in der er den Einsatz Offene Standards für staatliche IT-Systeme und Internet-Angebote gefordert hatte. (siehe C’t Heft 15, S. 150–51)
Für Rogall-Grothe muss ein Standard erstens vollständig publiziert werden, zweitens uneingeschränkt und dauerhaft genutzt und drittens nicht durch rechtliche Bestimmungen beschränkt werden dürfen. Die Bundesregierung unterstreicht damit: Ein Standard ist nur ein Standard, wenn auch Freie-Software-Unternehmen ihn ohne rechtliche oder technische Hindernisse umsetzen dürfen..
Die Staatssekretärin stellte klar: Mit Marktstandards sind keineswegs Standards gemeint, welche den Markt bereits dominieren. „Der Begriff Marktstandards wird im IT-Staatsvertrag als Gegenbegriff zu den von der öffentlichen Verwaltung selbst entwickelten Standards genutzt und nicht als Gegenbegriff zu offenen Standards“, so Rogall-Grothe. Verbindliche Standards sollen in Zukunft aber nur Offene Standards sein. Wie in meinen letzten Artikeln bereits geschrieben, wird der Begriff „Marktstandard“ oft gegen Offene Standards und Freie Software verwendet. So rechtfertigte die sächsische Landesregierung im Mai ihren Einsatz von proprietären Standards damit, dass der IT-Staatsvertrag Marktstandards fordere. Bereits im April kritisierte die Free Software Foundation Europe (FSFE) diese Formulierung und bat Bundes-CIO um eine Klarstellung. Rogall-Grothe zeigt mit ihrer Aussage: Der Begriff „Marktstandards“ rechtfertigt keineswegs den Einsatz proprietärer Standards in Behörden!
Mit der im Mai veröffentlichten Digitalen Agenda setzt auch die Europäische Kommission zunehmend auf Offene Standards, auch wenn immer wieder Rückschritte drohen. Daher fordert die FSFE (für die ich arbeite) Rogall-Grothe nun dazu auf, Deutschlands Einfluss in Europa geltend zu machen und dafür zu sorgen, dass die neue Version des European Interoperability Framework (EIF) eine starke Definition Offener Standards enthält.
Merkhilfe: Die Anforderungen für einen Offenen Standard, sind etwas schwer zu merken. Wie bei der Definition Freier Software (Verwenden, Verstehen, Verbreiten, Verbessern), hilft hier eine Vereinfachung: Das Standard-„AEIOU“:
- aufbauend auf anderen Offenen Standards,
- existieren in mehreren Umsetzungen
- implementierbar ohne rechtliche oder technische Hindernisse
- offengelegt und daher für alle verfügbar
- unabhängig von einem einzelnen Unternehmen
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: FInanzkrise rettet Arbeitsnehmerdatenschutz?
: FInanzkrise rettet Arbeitsnehmerdatenschutz? Wenn alles gut geht, wird die massenhafte Speicherung von Arbeitnehmer im ELENA-System der Finanzkrise zum Opfer fallen. Der Staat ist pleite, alles müssen sparen, und das Wirtschaftsministerium will wohl ELENA auf die Sparliste packen. Dem Handelsblatt erklärte Wirtschaftsminister Brüderle:
„Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, sagte Brüderle dem Handelsblatt. Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen. „Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet“, sagte der Minister.
Das klingt zwar erstmal wie ein Testlauf, aber die Sache könnte durchaus realistisch werden. Schade, dass Aktionen wie die Vorratsdatenspeicherung oder eine mögliche Sperrinfrastruktur nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt werden.
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: Das Bootleg zur Leistungsschutzrechts-Anhörung
: Das Bootleg zur Leistungsschutzrechts-Anhörung Am Montag fand in Berlin die nicht-öffentliche Anhörung der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht statt. Wir haben von dort gebloggt und aus dem Raum heraus die Debatte mitgeschnitten. Das Bootleg ist jetzt in drei Dateien online: Teil 1 (80 Minuten), Teil 2 (70 Minuten), Teil 3 (70 Minuten). Wie man erwarten kann, ist die Qualität jetzt nicht der Hammer, da nicht direkt am Mischpult mitgeschnitten, sondern aus dem Raum heraus. Aber wen die Debatte interessiert, wird hier alle Argumente der unterschiedlichen Interessengruppen hören können.
Wer nicht sofort hören möchte, kann auch noch auf die bessere Version warten, die wir die Tage hier verlinken. Das bearbeiten und verfeinern kostet aber etwas Zeit.
Update: Hier sind die klangtechnisch verbesserten MP3s: 1 / 2 / 3
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: Live: Anhörung zum Leistungsschutzrecht
: Live: Anhörung zum Leistungsschutzrecht Heute macht die Bundesregierung in Form des Bundesjustizministeriums eines Anhörung zum Leistungsschutzrecht. Ich bin jetzt vor Ort und blog etwas mit. Die erste halbe Stunde hab ich wegen anderer Verpflichtungen leider verpasst, da ich noch andere Verpflichtungen hatte. Da gab es aber wohl vor allem Einleitung und Frage und Antwort-Runde, worum es überhaupt geht. In einer Kurzzusammenfassung wurde mir mitgeteilt, dass ich aber überhaupt nichts verpasst habe. (Matthias Schindler hat mitgeschrieben) Hoffe mal, es wird noch spannender.
(Das ist hier live und in Echtzeit. Rechtschreibfehler können auftreten)
Wollte das hier eigentlich streamen, aber die im Vorfeld ausgewählte Streamingplattform mag nicht so mitspielen wie im Test zuhause. Daher gibts später eine Aufzeichnung für die, die sich das hier nochmal in Audio antun wollen.
Schweitzer erzählt, dass er bei Google-News die Bild Headline „Ätschivederci, Italien“ (Oder so) gelesen habe und das will er zukünftig geschützt haben. Bisschen wenig als schützenswertes Konstrukt. Mehr als eine Headline scheint die Bildzeitung als Zeitung auch nicht zu produzieren.
Till Kreutzer von iRights.info bekommt jetzt das Mikrofon. Was soll das LSR schützen, bezieht sich auf Schweitzer (VDZ), LSR solle dazu führen, dass Snippests geschützt sind, damit sollen wenige Worte geschützt werden. Wem sollen diese Worte dann später gehören, wo ist die Abgrenzung, Lippenbekenntniss, dass man nicht in Arbeit von Journalisten eingreifen will.
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: Einige Reaktionen auf einige Thesen zur Netzpolitik
: Einige Reaktionen auf einige Thesen zur Netzpolitik Constanze Kurz vom CCC hat in ihrer FAZ-Kolumne die 14 Thesen von Thomas de Maiziere kommentiert: Zukunft entsteht nicht im Technikmuseum.
Es bleiben zwei wichtige Erkenntnisse. Zum einen ist die Zeit der technischen Missverständnisse und der Politiker-Netzalphabetisierung vorbei, nun geht es um politische Grundüberzeugungen. Zum anderen werden die Details der Umsetzung der verschiedenen Vorschläge den Unterschied zwischen zahnlos-irrelevantem Lippenbekenntnis und tatsächlicher Verbesserung der Situation ausmachen. Hier wird sich ein großer Teil künftiger Auseinandersetzungen abspielen.
Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen hat eigene „10 Thesen zur aktuellen netzpolitischen Diskussion“ veröffentlicht:
Die Komplexität und Flexibilität des Internets und die rasante technische Entwicklung stehen starren politischen Strukturen gegenüber. Die meisten politischen Entscheidungsprozesse sind nicht auf die Taktzahl der technischen Entwicklung und die permanent neuen Herausforderungen des Internets eingestellt. Das ist bedauerlich, da hier wertvolle Zeit verloren geht. Gleichzeitig hat die Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz gezeigt, dass übertriebener Aktionismus zu schlechter Qualität von Gesetzen und Prozessen führt. Der Druck und die Notwendigkeit, endlich zu handeln und entsprechende Gesetzte zu verbessern, ist im Bereich Netzpolitik enorm. Es bedarf hier zeitnah transparenter Verfahren, grundsätzlicher Prinzipien und gemeinsamer Werte. Es müssen Wege aufgezeigt und sich auf gemeinsame Wegmarken verständigt werden. Sonst wird sich der Frust erhöhen. Handeln statt Reden – das ist die Devise.
Christiane Schultzki-Haddouti kommentiert im Kulturkampf-Blog und fordert eine ressortübergreifende Netzpolitik-Strategie der Bundesregierung: Ein Innenminister ist kein Internetminister.
Vermutlich wird Netzpolitik in Deutschland gerne deshalb auf eine Sicherheits- und Angsdebatte reduziert, weil die meisten der innovativen Regulierungsvorschläge zur Netzpolitik aus dem Innenministerium stammen. Warum ist aber von den Ressorts Wissenschaft, Arbeit und Familie (“Zivilgesellschaft”) so wenig zu vernehmen?[…] Kurzum: Fehlt in der nationalen Politik das Pendant zu Neelie Kroes, bleibt alles klein klein und strategisch unausgegoren. Es ist daher höchste Zeit für eine konsolidierte Internetpolitik auf nationaler Ebene, die europäisch und international anschlussfähig ist.
DRadio Wissen hat mich gestern zu einigen Thesen interviewt: Muss das Internet vergessen lernen? Davon gibt es die MP3.
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: 14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft
: 14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft Bundesinennminister Thomas de Maiziere hat heute „14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft“ präsentiert. Wir dokumentieren diese mal hier (erstmal unkommentiert):
These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.
These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
