Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit wurde heute im Kabinett beschlossen.
Zukünftig sollen Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie Dokumente veröffentlichen, die ihnen von Dritten zugespielt wurden. Einem Whistleblower selbst jedoch sollen weiterhin Freiheitsentzug zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Dies gilt laut §353 StGB für Amtsträger, im öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen.
Außerdem ist noch vorgesehen, den Schutz von Journalisten vor Beschlagnahmungen zu stärken. Statt einfachem Tatverdacht soll künftig erst ein dringender Tatverdacht für die Anordnung einer Beschlagnahme ausreichen.
Den Entwurf gibt es hier. Er muss noch den üblichen Gesetzgebungsprozess des Bundestages durchlaufen, in dem in der Regel nur wenige Änderungen vorgenommen werden.