14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft

Bundesinennminister Thomas de Maiziere hat heute „14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft“ präsentiert. Wir dokumentieren diese mal hier (erstmal unkommentiert):

These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen

Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung. Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.

These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten: Wir sollten – soweit als möglich – auf das bestehende Recht zurückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken. Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.

These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen „persönlicher“ Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.

These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände. Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafür brauchen wir mehr Verfügungsgewalt über unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwärtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhängig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Möglichkeit gibt, „seinen Datenbestand mitzunehmen“.
Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.

These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen

Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln. Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben. Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschäfte brauchen immer bekannte Gläubiger und Schuldner.

These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter. Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.

These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen

Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.

These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen

Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen. Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, „weiche“ Steuerungsinstrumente ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen

Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben – wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als „kriminellen“ Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.

These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern

Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen können. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.

These 11 – Technologische Souveränität wahren

Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fördert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können.

These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen

Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen Staatsverständnis folgen. Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfüllt werden soll, müssen wir uns am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientieren. Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen können Beteiligungen von Verbänden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ergänzen. Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden. Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten für ein Online- Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.

These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten

Elektronische Behördendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung.
Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behördenangelegenheiten. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung muss als zusätzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkömmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist

These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten

Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten. Staatliche IT-Systeme müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Bürgers in das staatliche Angebot. Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bürger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht berücksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.

Hier kann man den Thesen auch zustimmen oder sie ablehnen.

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40 Ergänzungen

  1. Auf jeden Fall sind die Schwerpunkte schon ein schritt in die richtige Richtung, auch wenn es noch einige umstrittene Punkte gibt.
    Schon bei Punkt eins redet man von „gemeinsamen Werten“. Was sind gemeinsame Werte? Und wer bestimmt was legitim im Netz ist und was nicht?
    Als nächstes wäre dann Punkt 5, welcher indirekt von Stufenweisem Abbau von Netzanonymität spricht. Sicherlich eine Möglichkeit gegen Priraterie oder „Cybercrime“ vorzugehen, ob es jedoch der beste ist bleibt fraglich.
    Ähnliches Gilt für Punkt 8, in welchem dem Staat (mal wieder) eine Rolle als Kontrollorgan im Netz zuteil wird, natürlich alles zum wohle des gläsernen Bürgers.
    positiv zu sehen sind hingegen Punkte 7, 10 und 14. Es scheint als hätte man sich ernsthaft Gedanken gemacht öffentliche Dienste auf digitales Niveu zu heben, das ist effizienter und erreicht auch eine größere nutzerschicht.
    Alles in allem bin ich positiv überrascht das unser Inneminister sich Gedanken um eine digitale Struktur macht, in welcher Nutzer, Unternehmen und öffentlicher Dienst effizienter und nutzerfreundlich Informationen weiterleiten und bearbeiten können. Wieviel man davon am Ende in einer Schwarz-Gelben Koalition durchasetzen kann, bleibt fraglich. Politik und Kultur grämen sich noch davor in das digitale Zeitalter vorzustoßen.

  2. These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen: Metapher „Strassenverkehr“:
    Jedes Auto ist zwar zugelassen, nicht aber für jeden Verkehrteilnehmer auf einen Nutzer direkt zurückzuführen. Kein Mensch schreibt seinen Wohnart und Namen auf das Nummernschild, bleibt aber bei Verstößen rechenschaftsfähig nachvollziehbar und erkennbar. Grundsätzlich fehlt aber im Netz die gemeinsame Vision der „good governance“; resp. die Strassenverkehrsordnung. Daher generelle Zustimmung zu den Thesen mit der Einschränkung, dass eben die gemeinsamen Werte, auf die hier abgestellt wird, erst noch zu entwicklen sind, um finale Beurteilung geben zu können. Hier können wir beitragen! Ich bin gespannt auf das Discussion Board.

  3. Wenn ich „Werte“ höre, entsichere ich meine Browning! Als ob der Staat es sich wünschen würde, im Internet auf Einfluss verzichten zu können. De Maiziere wundert sich doch eh schon grün und blau, dass z.B. das DNS-System so ganz ohne staatliche Regulierung funktioniert und deutet an, dass er dieses „running system“ durch Regulierung verschlimmbessern will. Deutschen Innenministern darf man nicht den kleinen Finger geben, egal wie sehr sie von Freiheit und gegenseitigem Respekt säuseln.

  4. Tut mir leid, aber für mich ist das Ruhigstellungslalla für Netizens. Gewohnt unkonkret und voll mit pathetischen Füllwörtern. Die Rede hätte jede Partei halten können, einschließlich der Piraten.
    Wir sollten wieder anfangen uns mehr danach zu orientieren was die verantwortlichen Politiker letztlich tun, und da sehe ich seit langem nichts mehr, was hoffnungsvoll stimmt.

    Erinnert sich noch jemand an das Informationsfreiheitsgesetz?
    Hört sich auch gut an, und ist sogar Gesetz…

  5. Was soll das Blabla? Wofür bezahlen wir eigentlich diese „Volksvertreter“? In diesem geistigen Durchfall ist keine einzige klar Aussage enthalten.

    Verschwendung von Steuergeldern! Jemanden der finanziert durch unsere Steuern so etwas abliefert gehört sofort entlassen und zwar fristlos!

  6. da hat der Wolf aber mächtig Kreide gefressen…

    Es bleibt im Kern dabei, „das komische Internetdings da“ ist für die CDU, und insbesondere für die Politiker der älteren Generation zu der auch de Maiziere inzwischen gehört, reines Teufelszeug. Wollen wir nicht, verstehen wir nicht, muß reguliert werden.

    Und als Wahlkampfthema taugt das Netz aus Sicht der CDU immer noch am besten, um Ängste zu schüren bei älteren und internetfernen Wählerschichten.

    Und ich denke auch, diese „Thesen“ sind ein reines Placebo um die Netzgemeinde zu beschwichtigen. Das dicke Ende wird da mit Sicherheit noch kommen. Man hat sehr wohl gemerkt daß man an „der Internetcommunity™“ nicht so einfach vorbei kommt wie man es gern hätte, aber so richtig der Groschen gefallen ist immer noch nicht bei de Maiziere und Consorten.

    Das dürfte sich jedoch bei zukünftigen Wahlen immer weiter rächen, schon jetzt hat sich die CDU größere Teile der Jungwähler bis auf weiteres verprellt.

  7. @ Nr. 3: Bitte nicht wieder die Metapher Straßenverkehr bemühen – sie ist einfach nicht zutreffend! Allein das Dilemma mit den „Stoppschildern“ hat das doch deutlich genug gemacht. Metapher sind Krücken für Leute, die Inhalte nicht verstehen.

    Und wer von gemeinsamen Werten faselt, meint meistens den Inhalt meiner Geldbörse.

  8. These 1: „Gemeinsame Werte sind das Fundament…“
    Der erste Satz sagt, solange ich den „Werten“ der jeweiligen Machthaber nicht widerspreche, brauchen sie mich nicht zu zensieren. Meine Vorstellung von Freiheit ist eine deutlich andere. Meine Freiheit soll dort ihre Grenzen finden, wo sie anderen nachhaltig zu Schaden gereicht, nicht dort, wo sie irgendwelchen Wertvorstellungen zuwider läuft.
    Im zweiten Satz finde ich keine Aussage; Selbstverständlichkeit, Sonntagsrede.

    These 2: Gesetze, Recht und Ordnung
    Überwachung, Abmahnungen und „du darfst denken was du willst, solang du tust, was ich sage…“
    davon brauchen wir sicher nicht noch mehr

    These 3: „Freie Entfaltung…“
    der Staat sollte sich in erster Linie raushalten, oder was bedeutet „frei“?

    These 4: „Selbstbestimmung…“
    Aufklärung: ja bitte; anfangen bitte in Schule und Medien; dann sofort die Politiker wieder in die Schule schicken und nicht wieder rauslassen :)
    sonst viele Buzzwörter, keine konkrete Ansage

    These 5: „Anonymität“
    wer nichts zu verbergen hat…
    was du zu verbergen hast, bestimmst überhaupt nicht du, sondern die Gesellschaft, die Politik oder wer auch immer, aber immer jemand anderes;
    Dass manche Rechtsgeschäfte nicht anonym funktionieren, ist nicht neu und bedarf keiner neuen, zusätzlichen Regelungen.

    These 6: „Verantwortung“
    Was sind denn „gefahrgeneigte Angebote“?
    Bezieht sich das auf offene WLANs? Auf Kommentare in Blogs und Foren?
    Heißt „Beweislastumkehr“ weg mit der Unschuldsvermutung?
    sonstige Buzzwörter @see Fefes Kommentar :)

    These 7: „Staatliche Grundversorgung“
    Klingt gut, passt nicht zur Wirklichkeit;
    Erst GEZ kassieren, dann die bezahlten Inhalte löschen lassen;
    Erst die Versorgung privatisieren, sich dann wundern;

    These 8: „Ordnungsrecht“
    nur nicht zuviel Transparenz… dafür neue „Steuerungsinstrumente“
    und warum?

    These 9: „Eingriffsbefugnisse“
    Aussage?!

    These 10: „IT-Kompetenz“
    @see Hackerparagraph, Stoppschilder …

    These 11: Forscher und Unternehmer
    spricht der sich hier gegen Softwarepatente und für frei zugängliche Forschungsergebnisse aus?
    irgendwie versteh ich nur Bahnhof; gehts nicht wenigstens ein bißchen konkret?

    These 12: Kosten und Nutzen
    klingt gut, aber was will der Mann uns sagen?

    These 13: „Behördendienste“
    noch mehr Sonntagsrede; Aussage?!

    These 14: „attraktiv und sicher“
    die Maschine soll dem Menschen dienen, nicht andersrum; offene Standards, plattformunabhängig;
    klingt gut; konkretes Beispiel wäre sinnvoll;

    Alles in allem: volle Zustimmung zu Isotopp: da hat einer Angst und kommt selbst damit mindestens 10 Jahre zu spät; mehr Regulierung, mehr Eingriffe, mehr Haftung, weniger Anonymität und weniger Freiheit
    Spiehtzensache das!
    Was nutzen die ganzen Gespräche, wenn der Herr Politiker nicht zuhört, nicht nachdenkt, nix kapiert? Wenn es nur darum geht, „die Indianer“ in den Sack zu stecken (tauss-gezwitscher.de/?p=840)?

  9. Ah, war ja klar, dass sich hier die Anti-Demokraten wieder das Maul zerreissen…

    Wie wäre es mit ein wenig konstruktiver Diskussion?

  10. Wenn ich das richtig verstehe sollen die Provider auch irgendwie für Schutz sorgen (These 6). Na dann brauche ich ja keine Angst mehr vor dem Bundestrojaner haben;-)

    T.

  11. Mal langsam.
    1. Das ist die Programmatik des gemäßigten Konservatismus. Die Erklärung eines Schäuble hätte zweifellos anders ausgesehen.
    2. Die Betonung der Werte und der Selbststeuerung deute ich so, dass dort verstanden wurde, dass ein rigider Kontrollkurs a) nicht funktioniert und b) zuviel politischen Widerstand und Niederlagen erzeugt. Deswegen sucht man die (Werte-)Diskussion
    3. Gibt es natürlich eine Aussage, nämlich die, dass an den grundsätzlichen Verhältnissen nichts geändert wird: Es gibt natürlich keine Einschränkung der Marktsteuerung, es gibt keine Diskussion alternativer Entlohnugssysteme (Kulturflatrate etc.) und es gibt keine Vorstellung, dass zentrale Dienste für die Kommunikation und Meinungsbildung so wichtig sind, dass sie vergesellschaftet und der demokratischen Kontrolle unterstellt werden müssen. Das alles wären Themen einer linken Netzpolitik. Darüber hinaus gefallen mir einige Ansätze bei Malte Spitz ganz gut. Netzpolitik.org sowieso.
    4. Es ist der Fehdehandschuh hingeworfen und es reicht halt nicht mehr, den politischen Gegenspieler hämisch Unkenntnis vorzuwerfen. Vielmehr ist spätestens jetzt fundierte programmatische und inhaltliche Arbeit von allen gefragt. Das ist die eigentliche Message.

  12. …genau, wenn man dann aber Sätze wie „Wenn ich Werte höre, entsichere ich meine Browning!“ hier liest, wird auch dem überzeugtestem Frei-Netzler etwas mulmig im Hinterkopf… :-(

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.