Bundesregierung

  • : Bundesregierung äussert sich zum Internet
    Bundesregierung äussert sich zum Internet

    Kommende Woche findet wieder die Cebit statt. Das ist dann die Zeit, wo Politiker sich verstärkt zum Internet äusern. Auch dieses Jahr kann man das wieder beobachten. In ihrer wöchentlichen Podcast-Ansprache erzählt Bundeskanzlerin Angela Merkel von den Gefahren im Netz und erklärt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei (Transcript als PDF)

    Den rechtsfreien Raum hat Constanze Kurz bei tagesschau.de schon passend kommentiert:

    „Seit Jahren ist bekannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, es war es auch nie“, wundert sich der Chaos Computer Club. „Zur Verbesserung der Ausstattung der Landespolizeien verliert sie dagegen kein Wort, auch wenn sie ‚Rechtssicherheit’ einfordert.“ Dabei sei es bekannt, dass „es Vollzugsdefizite sind, die Probleme verursachen“, sagt die Informatikerin Kurz.[…] Merkel solle sich „vielleicht an ihrem vergleichsweise modernen Innenminister orientieren“, der einen „wegweisenden Text zur Netzpolitik“ veröffentlicht habe, empfehlen die Computerexperten und Datenschützer des CCC.

    Ganz ohne rechtsfreien Raum kommt hingegen Innenminister Thomas de Maiziere in einem relativ entspannten und liberal gehaltenen Gastbeitrag im Tagespsiegel aus: Digitaler Datenverkehr.

    Das Internet bietet große Chancen zur Selbstverwirklichung. Zugleich wachsen mit seiner Komplexität und Undurchschaubarkeit die Risiken. Umso wichtiger ist es deshalb, das Internet gemeinsam so zu gestalten, dass die verantwortliche Selbstbestimmung tatsächlich im Mittelpunkt steht.

    In dem Artikel kündigt de Maiziere u.a. eine Arbeitsgruppe zum Datenbrief an, um für diesen ergebnisoffen mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft ein Konzept zu entwickeln. Verrückte Welt: Klar gegen den Datenbrief ist hingegen die FDP.

    28. Februar 2010 7
  • : Neues vom Leistungsschutzrecht
    Neues vom Leistungsschutzrecht

    Die Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Verlage wird immer absurder. Nun gab es gestern ein Treffen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit Vertretern der Presseverbände, worüber Carta berichtet. Dabei kam u.a. folgende Konkretisierung heraus:

    2. Ausnahme-Regel für die Branche: Journalisten und Verlage sollen offenbar selbst von Leistungsschutzrechts-Abgaben ausgenommen werden. Neumann erklärte: “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.” Die Branche selbst soll demnach auf die Inhalte der Kollegen und Mitbewerber zugreifen können, ohne dass neue Schutzrechts-Abgaben zu entrichten wären. Diese Regelung gilt – wie Carta aus Verhandlungskreisen erfahren hat – als eine Voraussetzung dafür, dass die Journalistengewerkschaften dem neuen Schutzrecht zustimmen. Neumann bestätigt diese Regel nun durch seine Pressemitteilung indirekt.

    In Zeiten von Blogs, wo quasi jeder Internetnutzer auch zum eigenen Verleger werden kann undzugleich Urheber ist, dürfte eine genaue Regelung interessant werden.

    25. Februar 2010 4
  • : Familienministerin Schröder rüffelt von der Leyen
    Familienministerin Schröder rüffelt von der Leyen

    Etwas verwundert habe ich eben ein Interview auf Spiegel-Online mit unserer Familienministerin Kristina Schröder gelesen, indem sie ein Forum Internet ankündigt und uns dabei einlädt: Familienministerin Schröder rüffelt von der Leyen. Muss mich erstmal daran gewöhnen, dass eine CDU-Ministerin netzpolitik.org zitiert. (Hier auch nochmal im Video).

    SPIEGEL ONLINE: Wer soll daran teilnehmen?

    Schröder: Es gibt noch keine abschließende Liste. Aber da will ich zum Beispiel den Chaos Computer Club einladen, auch einen Vertreter von netzpolitik.org. Alle, die sich bei netzpolitischen Fragen engagieren, sind willkommen. Wir müssen verhärtete Fronten aufbrechen. Daher werden jetzt keine Seiten gesperrt; ein Erfolg der Kritiker.

    Ich freue mich, wenn im Familienministerium ein leichter Wechsel in der Positionierung festzustellen ist, was sich wie ein kleiner Faden durch das ganze Interview zieht. Interessant ist auch der Rüffel einiger ihrer eigenen (nicht nur ) CDU-Kollegen, die gerne mal uns Kritikern vorwerfen, dass wir keine Probleme mit Kinderpornographie hätten:

    SPIEGEL ONLINE: Klingt nach Aussöhnung alter Gegner.

    Schröder: Ich wünsche mir die Unterstützung der Internetgemeinde, wir müssen gemeinsam überlegen, wie das Löschen zu verbessern ist. Was tun wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht klappt? Ein Problem der Debatte waren doch bisher die gegenseitigen Angriffe. Die einen unterstellten gelegentlich, dass die Netzsperrenkritiker kein Problem mit Kinderpornografie hätten. Das war eine miese Unterstellung. Auf der anderen Seite hieß es, die Befürworter wollten eine Zensur wie in China oder der DDR. Das war ebenfalls mies.

    Wobei das letzte aus meiner Sicht nicht mies ist, da es ausreichend öffentliche Stellungnahmen von Politikern wie Verbänden gibt, die (aus technischer Sicht – sicher auch aus Unwissenheit, was sie da fordern) eine ebensolche Zensurinfrastruktur gefordert haben.

    25. Februar 2010 25
  • : Schloß-Bellevue, 18h: Spontandemo gegen Netzsperren-Gesetz
    Schloß-Bellevue, 18h: Spontandemo gegen Netzsperren-Gesetz

    Nachdem Bundespräsident Horst Köhler heute nun doch das Zensursula-Gesetz unterschrieben hat, finden sich heute Abend um 18h Kritiker und Netzaktivsten am Schloß Bellevue zu einer Spontandemo zusammen.

    17. Februar 2010
  • : Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben
    Bundespräsident hat Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben

    Unser Bundespräsident Köhler hat heute doch das Zugangserschwerungsgesetz unterschrieben. In einer kurzen Pressemitteilung heißt es: Ausfertigung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ .

    Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

    Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung aus Transparenzgründen ihre Stellungnahme vom 4. Februar veröffentlichen würde. Bisher hat nur der Spiegel diese erhalten.

    Spannend ist ja die Frage, warum auf einmal die Bundesregierung in der Lage ist, „Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig“ zu bekämpfen. Und warum sie das vor einem halben Jahr nicht war.

    Am kommenden Montag gibt es die Anhörung zur Zensursula-Petition im Petitionsausschuß. Diese wird auch live im Netz gestreamt.

    Zeit: Montag, 22. Februar 2010, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, 4 900 Europasaal

    In der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages geht es dann am Donnerstag, den 25.02.2010 um die verschiedenen Aufhebungsgesetz-Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Die Plenar-Debatte geht den ganzen Tag. Zensursula ist der Programmpunkt 10.

    Die SPD hat dabei ihren Vorschlag noch nicht veröffentlicht. Ebenso ist bisher unklar, wie denn die Regierungs-Koalition das Problem lösen möchte, dass das Zugangserschwerungsgesetz jetzt (bald mit Erscheinen im Bundesanzeiger) in Kraft ist.

    Was jetzt folgen muss: Die Zensurinfrastruktur muss bei den Providern abgerüstet werden!

    17. Februar 2010 51
  • : Bundesregierung will Zensursula-Gesetz – aber es nicht anwenden?
    Bundesregierung will Zensursula-Gesetz – aber es nicht anwenden?

    Spiegel Online meldet gerade: „Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab“. Es geht darum, das Zugangserschwerungsgesetz aus der großen Koalition, dem immer noch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt, endlich auszufertigen. SpOn schreibt:

    „Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“, heißt es in dem fünfseitigen Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt. Die Regierung will also ein Gesetz, aber ein anderes.

    Man werde sich bis dahin „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die auf eine gemeinsam abgestimmte Position von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgeht. „Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.“

    Wenn man das nüchtern liest, wollen sie also die Unterschrift von Bundespräsident Köhler, aber mit dem Versprechen, dass es vorläufig keine Anwendung der Sperr-Elemente geben wird. Damit wäre das Zensursula-Gesetz durch.

    Später kann dann ja (wie vermutlich ursprünglich geplant) die Evaluation ergeben, dass sie diverse Seiten nicht löschen konnten und die Sperren daher sinnvoll sind, wenn auch in beschränkten Ausnahmefällen. Auf EU-Ebene wird ohnehin in diesem Kontext gerade diskutiert (Art. 14), dass man nur Seiten außerhalb der EU sperren lassen möchte.

    Ohne ein sauberes Aufhebungsgesetz ist das daher alles noch nicht wirklich glaubwürdig, auch wenn die FDP und der neue Innenminister sich jetzt von SpOn feiern lassen.

    9. Februar 2010 34
  • : Zugangserschwerungsgesetz 2.0
    Zugangserschwerungsgesetz 2.0

    Nach Angaben von Spiegel-Online liegt bei unserem Bundespräsidenten ein fünfseitiges Schreiben unserer Regierung, wonach diese eine „Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“ plant: Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab.

    Man werde sich bis dahin „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die auf eine gemeinsam abgestimmte Position von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgeht. „Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.“

    Das ist schön und gut. „Löschen statt Sperren“ hatten wir immer gefordert und vor allem die SPD hatte sich lächerlich gemacht, als sie das mit „Löschen vor Sperren“ falsch interpretierte. Aber es bleiben Fragen offen: Wird mit der Umformulierung des Gesetzes zukünftig nachhaltig verhindert, dass weitere Sperrfantasien wieder auferstehen? Und was ist mit der angeschafften Sperrinfrastruktur bei den Providern? Werden wir hier eine konsequente Abrüstung erleben oder bleibt die durch die Sperrverträge installierte Zensurinfrastruktur erhalten, die derzeit innerhalb von Minuten/Stunden angeschaltet werden kann?

    Die Fragen wird uns die Bundesregierung und die Regierungskoalition in nächster Zeit noch beantworten müssen, damit wir mit dem Ergebnis wirklich zufrieden sein können.

    9. Februar 2010 11
  • : Eckpunkte-Papier zur Umsetzung des Telekom-Paket
    Eckpunkte-Papier zur Umsetzung des Telekom-Paket

    Heise berichtet über ein Eckpunkte-Papier des Bundeswirtschaftsministerium zur Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Telecom-Paket: Wirtschaftsministerium will Infopflicht bei Datenpannen schaffen. Demnach sollen die Richtlinien des Telekom-Paketes „ohne große Zusätze ins nationale Recht“ integriert werden.

    Im Bereich Datensicherheit soll bei Verletzungen der Schutzbestimmungen eine Benachrichtigungspflicht der betroffenen Telekommunikationsunternehmen eingeführt werden. Zu melden sind Datenpannen zunächst den „zuständigen Behörden“. Soweit anzunehmen sei, dass Nutzer in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt wurden, müssten diese auch direkt informiert werden.

    Der Regulierungsbehörde soll Kompetenzen erhalten, Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten beispielsweise über Preise, Zugangsbedingungen und ‑beschränkungen sowie Verfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Dienste aufzuerlegen. Dabei soll sie „insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der ‚Netzneutralität’ und ‚Netzfreiheit’ Mindestanforderungen bezüglich der Netzübertragungsdienste und der Dienstqualität“ und „Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs behinderter Endnutzer“ festlegen können.

    Das Papier ist leider noch nicht online zu finden.

    3. Februar 2010
  • : Neue Bundes-CIO: Cornelia Rogall-Grothe
    Neue Bundes-CIO: Cornelia Rogall-Grothe

    Inoffiziell war es schon eine Woche bekannt, offiziell wurde es heute: Wir haben eine Bundes-CIO. Nachdem der bisherige Staatsekretär im Innenministerium und gleichzeitiger Bundes-CIO Hans Bernhard Beus ins Finanzministerium gewechselt ist, wurde heute Cornelia Rogall-Grothe vom Bundeskabinett zur Innenstaatssekretärin und Bundes-CIO ernannt. Cornelia Rogall-Grothe war vorher Abteilungsleiterin für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht im Innenministerium und dort u.a. für Wahlcomputer und Datenschutz zuständig.

    Eine Bundes-CIO koordiniert als Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik u.a. die eGovernment-Aktivitäten der Bundesregierung und kümmert sich zukünftig hoffentlich auch viel stärker um OpenGovernment-Fragen.

    3. Februar 2010 7
  • : Pro und Contra Datenkauf
    Pro und Contra Datenkauf

    Bei tagesschau.de gibt es ein „Pro und Contra Datenkauf – Legitimes Mittel oder ein Geschäft mit Dieben?“ zu finden:

    Steuerhinterziehung darf nicht geduldet werden, deshalb sollte die Bundesrepublik die brisanten Bankdaten auch kaufen, so lautet ein Argument für den Datenkauf. Der Staat dürfe aber keine Geschäfte mit Dieben machen, heißt es auf der anderen Seite. Pro und Contra Datenkauf – zwei Positionen.

    In der Süddeutschen Zeitung ist ein Kommentar von Heribert Prantl: Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel.

    Was ist Eure Meinung?

    1. Februar 2010 80
  • : Video-Zusammenfassung Datenschutz-Dialog
    Video-Zusammenfassung Datenschutz-Dialog

    Von der ersten Dialogveranstaltung der Reihe „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ gibt es jetzt eine 30 Minuten lange Zusammenfassung auf Video:

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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    Zur Datenschutzerklärung von Vimeo

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Update: Keine Ahnung, warum das Video wieder entfernt worden sind. Die Webseite wurde auch gelöscht und gerade wohl durch eine neue ersetzt. Hab das Video mal aus dem Sourcecode rausgefischt, da man wohl auf einmal das Embedding ausgeschaltet hat. Wie mir gerade am Telefon erklärt wurde, gab es kurze technische Probleme.

    Man könnte das Video übrigens auch zum Download online stellen.

    22. Januar 2010 35
  • : Im Protokoll verfangen
    Im Protokoll verfangen

    Gestern war ich zum Datenschutzdialog beim Innenminister Thomas de Maizière geladen. Und noch einige Menschen mehr: zwei Professoren, Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club, Patrick Breyer vom AK Vorrat, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und dann noch diverse Institutionen- und Verbandsvertreter.

    De Maizière hatte gleich zu Beginn der Veranstaltung gesagt, man würde nun vom Netz lernen wollen und daher auch solch ein „für das BMI“ neues Format ausprobieren. Nehmen wir einmal an, der Bundesinnenminister wollte das wirklich. Und er wollte ernsthaft über Datenschutz im Internet diskutieren. Dann lief das weitgehend schief. Wenn ein Minister lädt, kommen nämlich nicht die Fachleute. Sondern die Vorstände. Das nennt man Protokoll – Minister reden in der Regel nicht auf Fachebene, und Vorstände wollen gerne mit Ministern reden.

    19. Januar 2010 28
  • : Zwei Petitionen zum „ELENA“-Verfahren veröffentlicht
    Zwei Petitionen zum „ELENA“-Verfahren veröffentlicht

    Im Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestags sind seit Kurzem zwei Petitionen veröffentlicht, die sich mit dem „ELENA“-Verfahren beschäftigen. Die erste fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens nach den Regeln des SGB IV (§§ 95 ff.) :

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.

    Begründung

    Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben. Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist. Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden, da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
    Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.

    (Link zur Petition)

    Die zweite fordert lediglich eine Modifikation der erhobenen Datensätze:

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen …das die Speicherung und Datensammlung der Art der Fehlzeiten der Arbeitnehmerdaten im sogenannten ELENA-Verfahren nochmals überarbeitet und überdacht werden.

    Begründung

    Es geht kein Finanzamt und keine Krankenkasse an, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, wenn ich streike, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und so weiter. Ich fühle mich als Bürger total gläsern und total vom Staat überwacht. Desweiteren zweifle ich an, ob dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stand hielte. Folgende Daten müssen meines erachtens nach NICHT an die genannten Behörden/Körperschaften übertragen werden:

    Art der Fehlzeit
    05 = unbesetzt
    10 = unbezahlter Urlaub
    11 = unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/
    Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/
    Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug/
    kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege)
    12 = unrechtmäßiger Streik
    13 = Aussteuerung
    14 = rechtmäßiger Streik
    15 = Aussperrung
    16 = unwiderrufliche Freistellung ohne Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes

    (Link zur Petition)

    Das Anliegen, gegen ELENA zu protestieren und diese gefährliche Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten zu stoppen, ist natürlich sehr unterstützenswert. Als Wermutstropfen fallen aber wie bereits bei anderen Online-Petitionen in der letzten Zeit unsachliche Formulierungen sowie viele Rechtschreibfehler auf. Dabei sollten gerade solch wichtige Anliegen doch eigentlich besser vorbereitet sein und nicht überhastet eingereicht werden. Gemäß dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ werden spätere Petitionen ähnlichen Inhalts nämlich nicht mehr veröffentlicht.

    19. Januar 2010 38
  • : Feedback zur Datenschutz-Dialogveranstaltung
    Feedback zur Datenschutz-Dialogveranstaltung

    Heute fand in Berlin die erste vom Bundesinnenministerium organisierte Dialogveranstaltung “Perspektiven deutscher Netzpolitik” mit dem Themenschwerpunkt „Datenschutz und Datensicherheit“ statt.

    Vorbemerkung: Grundsätzlich ist die Bereitschaft des Bundesinnenministers zu begrüßen, sich in einen Dialog mit Vertretern der Internet-Community und den in diesem Kontext zuständigen staatlichen Stellen zu den “Perspektiven deutscher Netzpolitik” und speziell mit den Fragen von “Datenschutz und Datensicherheit im Internet” zu begeben. Die Glaubwürdigkeit eines Dialogs muß sich aber daran messen lassen, ob die diskutierten Lösungsansätze tatsächlich Ihren Weg in die Umsetzungsprozesse der politischen Willensbildung finden.

    Mein kurzer Kommentar:

    „Das Feedback der eingeladenen Experten war ganz klar: Datenschutz muss ernst genommen werden, die Politik muss dringend die Rahmenbedingungen verbessern und der Schutz der Privatsphäre muss beim Design staatlicher informationsverarbeitender Systeme mitgedacht werden. Um Vertrauen wieder zu gewinnen, sollte der Staat mit gutem Beispiel voran gehen und Datensparsamkeit praktizieren. Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismässig und gehört sofort abgeschafft. Die Mehrheit der Eingeladenen Experten sprach sich für mehr Transparenz und konkret für die Einführung eines Datenbriefes aus. Dieser soll Bürger regelmässig darüber informieren, welche Daten wo über sie verarbeitet und gespeichert werden.“

    Feedback von Patrick Breyer:

    „Der Minister hat verstanden, dass sich das Vertrauen der Netzgemeinde nur durch ihre frühzeitige Einbindung in Überlegungen der Politik und durch tatsächliches Aufgreifen unserer inhaltlichen Forderungen gewinnen lässt“, erklärt Patrick Breyer, der für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an dem Gespräch teilgenommen hat. „Zu Recht wurden konkrete Vorschläge wie Anforderungen an Datenschutz durch Technik, Klagebefugnisse durch Verbraucherverbände und eine verschärfte Haftung für Datenpannen diskutiert. Vor dem Hintergrund der ausufernden Überwachung und zahlreichen Datenpannen der jüngsten Vergangenheit muss die Politik jetzt handeln.“

    Vorab wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein Positionspapier zu den im Vorfeld formulierten Fragen veröffentlicht. Die vorformulierten Fragen spielten aber kaum eine Rolle in der dreistündigen Diskussion.

    18. Januar 2010 11
  • : Innenministerium lädt zum Kaffeekränzchen
    Innenministerium lädt zum Kaffeekränzchen

    Am morgigen Montag findet der erste Dialog “Perspektiven Deutscher Netzpolitik” mit dem Schwerpunkt „Datenschutz und Datensicherheit“ statt, wozu das Bundesinnenministerium eingeladen hat. Die Einladung mit den Fragestellungen und die Teilnehmerliste habe ich vor über einer Woche schon gebloggt. Als Feedback auf den Blog-Beitrag kamen einige Lesermails mit dem Vorschlag, da nicht hinzugehen, weil die Veranstaltung nur eine Farce sei und zur Image-Bildung der Bundesregierung verwendet wird. Christian Rath schreibt heute in der Taz auch in die Richtung und nimmt als Beleg einen Artikel von de Maiziere, in dem dieser den Wunsch hat, das Vertrauen in den Staat durch diese Veranstaltungen wieder her zu stellen: Union sucht Kontakt zur „Netzgemeinde“.

    Nun ist es durchaus vertretbar, wenn man diese Veranstaltung als Farce und PR-Gag bezeichnet, die Konsequenz wäre aber selbst dann nicht, eine solche Einladung zu ignorieren. Von unserer Seite kommt immer das Argument, dass Politiker uns nicht zuhören. Wenn wir also ihre Einladung ablehnen, können diese das gegen uns verwenden. Wenn wir hingehen, können wir ihnen klar unsere Meinung sagen. Und warum sollte ich meine Meinung zur Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und den vielen anderen staatlichen Überwachungsmassnahmen ändern – nur weil der Innenminister mich zum Kaffee trinken eingeladen und dabei nett angelächelt hat? Vertraue ich deshalb auf einmal dem Staat, der mir nicht mehr vertraut? Ich lass mich mal überraschen, wie die Veranstaltung wird und werde bei Twitter und evtl. hier von dort berichten.

    Am Ende werden es keine Kaffeekränzchen mit oder ohne Blogger und Innenminister sein, sondern Aufklärung, Protest und grundrechtsfreundliche Lösungsansätze, die etwas ändern können.

    17. Januar 2010 38
  • : BMI lädt zu Datenschutz-Dialog ein
    BMI lädt zu Datenschutz-Dialog ein

    Das Bundesinnenministerium und der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik wollen in vier Dialogveranstaltungen über „Perspektiven Deutscher Netzpolitik“ diskutieren. Für die erste Veranstaltung am 18.01. zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit im Internet“ hab ich jetzt eine Einladung erhalten. Der Einladerkreis ist eher beschränkt. 18 Teilnehmer dürfen am Dialog teilnehmen, inklusive Hans Bernhard Beus (Staatssekretär BMI), Thomas de Maiziere (Minister BMI) und einem Moderator. Weitere Eingeladene sind laut Liste der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Michael Hange (BSI), Günther Dorn (Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken), Dirk Fox (ECO), Gerd Billen (VZBV), Prof. Holznagel (Uni Münster), Roland Appel (Gütesiegel Initiative D21), Patrick Breyer (Ak-Vorrat), Prof. Scheer (Bitkom), Stefan Groß-Selbeck (Xing), Andy Müller-Maguhn (CCC) und Sascha Lobo. Prof. Sarah Spiekermann soll einen Impulsvortrag halten.

    Für die dreistündige Diskussionsrunde wurde ein Katalog an Leitfragen mitgeschickt. Patrick Breyer hat diesen praktischerweise schon ins Wiki des AK-Vorratsdatenspeicherung gestellt, wo diese bereits diskutiert und beantwortet werden.

    Ich spiegel die Fragen hier nochmal, die in zwei Diskussionsblöcke aufgeteilt sind. Wer Lust hat, kann gerne die Fragen in den Kommentaren beantworten und/oder im Wiki des AK-Vorrat. Das Bundesinnenministerium liest hier fleißig mit und wird sicherlich Kommentare und Antworten als Anregung für ihre Arbeit nehmen.

    4. Januar 2010 36
  • : Der erste Sperr-Vertrag eines Providers ist aufgetaucht
    Der erste Sperr-Vertrag eines Providers ist aufgetaucht

    Der erste Sperrvertrag mit einem Provider für die Zensursula-Infrastruktur ist aufgetaucht. Odem.org hat ihn von 1&1 bekommen, die diesen im Juni von der Bundesregierung zugeschickt bekommen haben. 1&1 hatte ihn wegen schwerer Bedenken nicht unterzeichnet. Der Vertragstext soll in wesentlichen Punkten mit den fünf bekannten Verträgen zwischen Bundeskriminalamt und Providern identisch sein soll.

    Hier ist der Vertragsentwurf als PDF.

    Interessant ist die Formulierung am Ende:

    Der Vertrag endet ohne weitere Erklärung an dem Tage, an dem die in der Präambel beschriebene gesetzliche Regelung in Kraft tritt, spätestens aber am .….….. .

    In der Präambel wird vom Zugangserschwerungsgesetz gesprochen, was bei der Versendung dieses Vertragsentwurfes an 1&1 noch in der parlamentarischen Diskussion war. Spannend wäre es zu erfahren, ob eine ähnliche Regelung auch bei den fünf Zensurprovidern in den Verträgen stand.

    19. Dezember 2009 11
  • : Bundesregierung antwortet auf ACTA-Anfrage
    Bundesregierung antwortet auf ACTA-Anfrage

    Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion bezüglich der ACTA-Verhandlungen geantwortet (PDF). Auf 10 Fragen beantwortet sie nicht viel, weil man zu den laufenden Verhandlungen nichts sagen und Medienberichte auch nicht kommentieren will. ACTA soll aber 2010 abgeschlossen werden. Das ist auch nichts Neues.

    Aber sonst ist alles super. Es droht keine Gefahr und transparent ist es auch irgendwie, weil die EU-Kommission doch zweimal schon in Brüssel zur Anhörung eingeladen hat. Wie man aber bei einer Anhörung Stellung zu etwas nehmen kann, was im geheimen verhandelt wird, hab ich noch nicht ganz verstanden.

    Hintergrund zu ACTA: So transparent wie möglich!?

    10. Dezember 2009 4
  • : Nur für Journalisten: Rede der Bundeskanzlerin beim IT-Gipfel
    Nur für Journalisten: Rede der Bundeskanzlerin beim IT-Gipfel

    Vielleicht kann mir ja jemand mal den Sinn erklären, warum die Rede der Bundeskanzlerin beim 4. Nationalen IT-Gipfel nur im Internet-Informationssystem der Bundesregierung für Journalisten zu finden ist? Sonst stehen doch auch eine Menge Reden von ihr auf der Webseite und immerhin hat sie an einem öffentlichen Ort gesprochen. Abgesehen davon wurde ihre Rede im Vorfeld auch in Richtung „Regierungserklärung fürs Internet“ hoch geschrieben. Da kann man doch erwarten, dass sich interessierte Bürger darüber informieren wollen.

    Auf jeden Fall hab ich keinen Zugang zum Internet-Informationssystem der Bundesregierung für Journalisten. Ich hab zwar gerade einen beantragt, aber wer weiß, wie lange die zum freischalten brauchen. Falls jemand Zugang hat, würde ich mich über eine Kopie der Rede freuen. Wir stellen gerne etwas Serverplatz zur Veröffentlichung, wenn die Bundesregierung gerade etwas Knappheit hat.

    Update: Geht doch. Nun ist sie offiziell online zu finden.

    9. Dezember 2009 8
  • : Vorratsdatenspeicherung = Handwerksrechnungen?
    Vorratsdatenspeicherung = Handwerksrechnungen?

    Geht es nur mir so, oder findet noch jemand das von unserem neuen Innenminister verwendete Bild einer Handwerksrechnung für die flächendeckende Protokollierung von Verbindungsdaten äusserst irreführend?

    Direkt auf die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung angesprochen, die das Vertrauen der Bürger erschwerten, erklärte de Maizière, dass er zu diesen Gesetzen stehe und an ihnen mitgewirkt habe. Allerdings sei Vorratsdatenspeicherung schon als Begriff falsch: „Wer von Vorratsdatenspeicherung spricht, hat den Eindruck erweckt, als würde der Staat nur auf die Daten warten.“ Das sei nicht der Fall, da nur in besonders ausgewählten Verdachtsmomenten auf die Daten zugegriffen werde. De Maizière verglich die Speicherung der Daten mit dem Aufbewahren von Handwerkerrechnungen für den Garantiefall. Auch für die Online-Durchsuchung fand er den seiner Ansicht nach passenden Vergleich zur Hausdurchsuchung, bei der man auf private Tagebücher stoße und in ihnen lese.

    Ich frage mich schon, wie dieses Bild verwendet werden konnte. Immerhin geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und in Datenbanken für sechs Monate zu speichern, mit wem wir wann kommunizieren. Und wenn man, wie ich, Internet in der Hostentasche mit sich trägt, werden die Standortdaten gleich mit gespeichert. Das ist schon ein kleiner Unterschied zu den Handwerksrechnungen, die man so bekommt.

    Das Bild mit der Onlinedurchsuchung = Hausdurchsuchung ist ja nicht so neu. Der Unterschied ist ja vor allem, dass die Onlinedurchsuchung heimlich durchgeführt werden soll. Da bekommt man ja keine Mail vorher, dass gleich der Bundestrojaner den Rechner durchsuchen wird und man einen Anwalt heranziehen kann.

    Für das Bild bekommt Thomas de Maizère die Auszeichnung des „Neusprech des Tages“!

    8. Dezember 2009 18