Heise berichtet über ein Eckpunkte-Papier des Bundeswirtschaftsministerium zur Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-Telecom-Paket: Wirtschaftsministerium will Infopflicht bei Datenpannen schaffen. Demnach sollen die Richtlinien des Telekom-Paketes „ohne große Zusätze ins nationale Recht“ integriert werden.
Im Bereich Datensicherheit soll bei Verletzungen der Schutzbestimmungen eine Benachrichtigungspflicht der betroffenen Telekommunikationsunternehmen eingeführt werden. Zu melden sind Datenpannen zunächst den „zuständigen Behörden“. Soweit anzunehmen sei, dass Nutzer in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt wurden, müssten diese auch direkt informiert werden.
Der Regulierungsbehörde soll Kompetenzen erhalten, Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten beispielsweise über Preise, Zugangsbedingungen und -beschränkungen sowie Verfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Dienste aufzuerlegen. Dabei soll sie „insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der ‚Netzneutralität‘ und ‚Netzfreiheit‘ Mindestanforderungen bezüglich der Netzübertragungsdienste und der Dienstqualität“ und „Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs behinderter Endnutzer“ festlegen können.
Das Papier ist leider noch nicht online zu finden.
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