Die Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Verlage wird immer absurder. Nun gab es gestern ein Treffen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit Vertretern der Presseverbände, worüber Carta berichtet. Dabei kam u.a. folgende Konkretisierung heraus:
2. Ausnahme-Regel für die Branche: Journalisten und Verlage sollen offenbar selbst von Leistungsschutzrechts-Abgaben ausgenommen werden. Neumann erklärte: “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.” Die Branche selbst soll demnach auf die Inhalte der Kollegen und Mitbewerber zugreifen können, ohne dass neue Schutzrechts-Abgaben zu entrichten wären. Diese Regelung gilt – wie Carta aus Verhandlungskreisen erfahren hat – als eine Voraussetzung dafür, dass die Journalistengewerkschaften dem neuen Schutzrecht zustimmen. Neumann bestätigt diese Regel nun durch seine Pressemitteilung indirekt.
In Zeiten von Blogs, wo quasi jeder Internetnutzer auch zum eigenen Verleger werden kann undzugleich Urheber ist, dürfte eine genaue Regelung interessant werden.
In den beiden Artikeln werden Kommentare von Netzpolitik Lesern zitiert…
http://www.usinger-anzeiger.de/nachrichten/politik/8229499.htm
http://www.giessener-anzeiger.de/nachrichten/politik/8406658.htm
Werden dafür jetzt auch Abgaben fällig ;-)
Diesmal sollte die Deutungshoheit ueber Begriffe von den Netizens sehr frueh angegangen werden. Ich prophezeie, dass nach Durchwinken einer solchen Regelung der Begriff „Journalist“ (der meines Wissens im Moment nicht klar definiert ist!?) einem verstaerktem Deutungswandel unterzogen sein wird. Ich denke, wir sollten proaktiv einen „Journalistenverband“ gruenden, unter dem sich eine substanzielle Anzahl von Bloggern vereint. Und es muss immer wieder expressis verbis die Verbindung zwischen bloggen und journalistischer Arbeit hergestellt werden. Vielleicht schleifen sich dann die Begriffe so ein, dass die Verlegerlobby mit ihrem sicherlich anvisiertem Neusprech scheitern wird.
Man kann Lesen nun mal nicht verbieten / besteuern. Genauso wenig wie man Sprechen und Sehen verbieten / besteuern kann.
Wer diesen einfachen Fakt anerkennt, kann daraus ableiten, dass ein LSR für Verlage nicht machbar ist. Dass es völlig absurde Schäden verursachen würde, steht zudem auf einem anderen Blatt.
Bin auch gespannt, welche Verrenkungen dieses Gesetz anstellt und danach wird es eine neue Zensursuladebatte geben und schlussendlich wird es vom BVerfG hoffentlich vollständig ein kassiert werden.
Presseverleger sind schon tolle Leute mit viel Sinn für sonderbaren Humor.
Ein unfassbares Selbstverständnis.