Die Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Verlage wird immer absurder. Nun gab es gestern ein Treffen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit Vertretern der Presseverbände, worüber Carta berichtet. Dabei kam u.a. folgende Konkretisierung heraus:
2. Ausnahme-Regel für die Branche: Journalisten und Verlage sollen offenbar selbst von Leistungsschutzrechts-Abgaben ausgenommen werden. Neumann erklärte: “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.” Die Branche selbst soll demnach auf die Inhalte der Kollegen und Mitbewerber zugreifen können, ohne dass neue Schutzrechts-Abgaben zu entrichten wären. Diese Regelung gilt – wie Carta aus Verhandlungskreisen erfahren hat – als eine Voraussetzung dafür, dass die Journalistengewerkschaften dem neuen Schutzrecht zustimmen. Neumann bestätigt diese Regel nun durch seine Pressemitteilung indirekt.
In Zeiten von Blogs, wo quasi jeder Internetnutzer auch zum eigenen Verleger werden kann undzugleich Urheber ist, dürfte eine genaue Regelung interessant werden.