Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren

Aus einer anonymen Quelle sind uns aktuelle Papiere aus dem Verlegerumfeld zugeschickt worden, wo die nächsten Schritte bezüglich einer gemeinsamen Strategie bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht aufgeführt sind. In dem Rundschreiben von BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) an die „Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht“, das auf den 16.6. datiert ist, begrüßen Christoph Keese (Springer) und Prof. Robert Schweizer (Burda) die Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dass diese sich darin positiv über das Leistungsschutzrecht geäußert habe.

Über die gemeinsamen Gespräche mit den Journalistenverbänden bezüglich einer gemeinsamen Position sind sie etwas unzufrieden, weil diese eine 50% Beteiligungsquote der Urheber an den Einnahmen durch ein Leistungsschutzrecht verlangen. Das wird von Seiten der Verleger natürlich abgelehnt. Umstritten ist auch die „Gewerkschaftsforderung, wonach die Journalisten von Zahlungen für ein Leistungsschutzrecht gesetzlich ausgenommen werden, obwohl sie die Verlagsinhalte beruflich nutzen“. Man bedauert, dass DJV und ver.di „ihre Unterstützung auch von Bedingungen abhängig zu machen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verlegerleistungsschutzrecht stehen. So fordern sie die Umsetzung der Vergütungsregeln durch die Zeitungsverlage und einen zügigen Abschluss der Sondierungsgespräche beim VDZ sowie die Abschaffung von so genannten Buy-out-Verträgen.“ Die Verbindung lehnt man natürlich ab.

Man habe aber in „vier zeitintensiven Sitzungen mit den Journalistenverbänden“ Gemeinsamkeiten ausgelotet und Übereinstimmung bei der“ inhaltlichen Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts“ erzielt. Auf Basis dieser Übereinstimmung hat man ein Eckpunktepapier von BDVZ und VDZ erstellt, was man gemeinsam bei der Anhörung des Bundesjustizministeriums am 28.6.2010 präsentieren will. Das Eckpunktepapier mit dem Stand vom 10. Juni 2010 dokumentieren wir weiter unten.

Aber nicht alle Gewerkschaften kooperieren kampflos:

Nicht unproblematisch stellt sich die Situation mit kleineren Journalisten-Organisationen wie Freischreiber e.V. dar. Deren Sprecher lassen keine Gelegenheit aus, das Thema Leistungsschutzrecht mit weit hergeholten und inhaltlich nicht nachvollziehbaren Argumenten in ein schiefes Licht zu rücken. Dies war zuletzt wieder zu sehen, als ein internes Gewerkschaftspapier im Internet kursierte. Erfreulicherweise blieb die Resonanz überschaubar.

Auszug aus dem Eckpunktepapier von VDZ und BDVZ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Besonders der erste Punkt ist mehr als heikel, mit der Forderung möchte man Sprache monopolisieren, die gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens:

Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.

Vergleichbar zu Leistungsschutzrechten für andere Branchen sollte der Verleger eines Presseerzeugnisses das ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Das Recht sollte übertragbar und vergleichbar zu anderen Leistungsschutzrechten durch eine ausreichend lange Schutzfrist gewährleistet sein.

Das Recht muss den Schutz der Urheberrechte unberührt lassen und darf nicht in einer Weise ausgelegt werden können, die diesem Schutz zuwiderläuft.

Um einen möglichst einheitlichen Ansprechpartner für Nutzer sicherzustellen, sollte die Auswertung des Leistungsschutzrechtes nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass gut angenommene bestehende Verwertungssysteme der Verlage unberührt bleiben.

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Das Recht sollte nicht zu einer Situation führen, in der die Rechteinhaber dazu gezwungen wären, zu Beweiszwecken umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln. Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht.

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112 Ergänzungen

  1. \Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc.,\

    Das kann doch wohl nicht deren Ernst sein oder? Nach ca. 2 Wochen kann keine Zeitung mehr irgendwas schreiben, denn dann sind bestimmt alle Satzteile mal benutzt worden. Muss ich dann für jede Zeitung eine neue Sprache lernen? Oder für jede Webseite? Klar warum sie deshalb die Journalisten ausschließen wollen. So groß können die Koffer ja gar nicht sein, die sie den Politikern geben wollen, um sowas zu beschließen … aber bei den Korruptis an der Macht weiß man ja nie…

    1. @Andragon, die Verwendung von Überschriften, Sätzen und Satzteilen in Verbindung mit dem Presseerzeugnis zielt ziemlich sicher auf Google ab. Die Verleger mit ihren veralteten Geschäftsmodellen klammern sich an jeden Strohhalm, und der Erfolg von Google erweckt ihre Gier.

  2. Wer kennt sich ausreichend mit der Materie aus, um mal eine Online-Petition zu starten? Nicht, dass das immer extrem viel bringt, aber anfangen kann man ja mal …

  3. „Vergleichbar zu Leistungsschutzrechten für andere Branchen sollte der Verleger eines Presseerzeugnisses das ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“

    hier machen mich die beiden Wörter „öffentlich wiederzugeben“ stutzig, heißt das, dass ich anderen Personen dann z.B. nicht mehr aus einer Zeitung etwas vorlesen darf?

  4. Was um alles in der Welt muss man rauchen um auf solche Ideen zu kommen? Autoreifen? Alte Socken?

    Was mir nicht wirklich klar ist ist, ob die nun eine Art Presse-GEZ wollen deren Spitzel schauen ob man im Kiosk einen Blick auf die Zeitungen geworfen hat oder ob sie einfach nur ein riesiges Bollwerk um ihre Internetpräsenzen bauen wollen um darin unbeachtet und einsam zu sterben.

    Dass ohne Google und Co. niemand ihre Seiten lesen würde wissen sie ja anscheinend, weswegen der Googlebot trotz böser Beschimpfungen ja auch überall Zutritt hat.

  5. „Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.“

    Es soll also §44a UrhG abgeschafft werden.
    Da eigentlich eine Rechtsgleichheit für offline- und online-Welt gegeben sein muss, würde damit auch das Lesen einer Zeitung abgabepflichtig.

    Zusammen mit der geforderten Nachweis- bzw. Beweislastumkehr des letzten zitierten Absatzes wird also nicht mehr und nicht weniger als die Einführung einer (weiteren) Zwangsabgabe für Gewerbetreibende in Form einer (geräte- oder arbeitsstättenbezogenen) „Presseflatrate“ angestrebt.

    Bleibt abzuwarten, ob man dann im Gestzgebungsverfahren die beliebt schwammigen Formulierungen, im Sinne eines „gewerblichen Ausmaß“ ($101 Abs. 1 UrhG) wiederverwenden wird!?

  6. Hab ich das richtig verstanden, dass ich mir zukünftig erst alle Zeitungen kaufen und mir jeden Satz, jede Überschrift merken muss, um noch ins Internet schreiben zu können, ohne verklagt zu werden?

  7. Bin gespannt wieviele klassische „Qualitätsmedien“ über diesen Leak berichten werden.

  8. Ich sehe eigentlich nicht, wie sie den ersten Punkt in Rechtsform giessen könnten ohne massive Kollateralschäden beim Zitierrecht zu verursachen.
    Insbesondere inhaltliche Diskussionen über einen Artikel werden damit deutlich erschwert.

  9. Verheerend.

    @Martin Kliehm
    Das Problem ist die Sichtweise. Es soll z.B. gegen Google gehen, und anhand dieses Beispiels läßt sich das den Politikern auch einleuchtend erläutern. Was dann aber entsteht, ist mit Kollateralschäden überaus milde beschrieben. Die Unkenntnis und Desinformation der Hohen Damen und Herren übersteigt jegliche Vorstellungskraft.

    Packt schon mal die Akustikkoppler wieder aus …

  10. Erinnert sich noch jemand an die Debatte um „Die Welt ist eine Google“? Wenn nicht, bitte selbständig in einer geeigneten Suchmaschine nachschauen …

  11. Das wird dann hoffentlich ein Eigentor und der Assoziations-blaster die einzige Webseite mit allen Rechten, da dort bereits alle Satzteile verwendet wurden. Schnell, gründet den Assoziations-Blaster-Verlag ;-)

    kann doch nicht so schwer sein, das Leistungsschutzrecht zu RL-hacken.

  12. Kann mir mal bitte wer erklären was das genau bedeutet?

    „umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln.“

    Danke.

  13. @Michael (17)
    Ich übersetz das mal mit „ihr sollt unsere zahlenden Kunden nicht tracken, dann könnten sie sauer werden“.

  14. @Alexander(9): Ich denke Nein.

    Denn „[…] soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.“ klingt eher nach Linkgebühr.
    Den Verlagen scheint hier eine Art kontext-gebundener Wortmarken vorzuschweben – mit der hauptsächlichen Stoßrichtung Google News.
    Aber auch Blogger würden bei einer 1:1 Umsetzung vermutlich in den „Genuss“ dieser Wortmarken kommen – ebenso allerdings auch andere Zeitungen und Nachrichtenagenturen – es sei denn letztere verzichten auf die so beliebten „Vorab“-Meldungen.
    Angenommen am folgenden Montag veröffentlichte der Spiegel ein Interview mit BuMi-Justiz SLS und titelt „SLS gegen Kulturflatrate“.
    In dem Interview erklärt sie ausserdem „Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen“.
    Normalerweise würde dpa kurz vorm Wochenende tickern:
    „SPIEGEL: SLS gegen Kulturflatrate, aber für LSR – In Interview mit Spiegel sagte sie „nicht ob sondern wie““ – alles dass wäre wohl lsr-abgabepflichtig.
    Alle, die die dpa-Meldung aufnähmen wären ebenso lsr-abgabepflichtig. (Bei Bezug sowohl auf dpa als auch auf Spiegel evtl. sogar doppelt)
    Am Montag erscheint dann der Spiegel und alle, die Bezug auf ihn nähmen, um über SLS etc. zu berichten, wären lsr-abgabepflichtig.
    Am Dienstag wird das Ding auf SPON gestellt.
    Alle, die darauf verlinkten, wären abgabgepflichtig, sofern sie im Link und/oder Begleittext zu dem Link die oder Teile der Spiegel-Formulierungen oder gar Zitate aus dem Interview verwandten.

    ABER (Hier liegt aber auch eine Nachlässigkeit der Formulierung):
    Würde nicht auf die Quelle („Titel des Presseerzeugnisses“) hingewiesen bzw. verlinkt würde nicht das LSR sondern wie bisher das Urheberrecht greifen.

    Damit würden sich die Verleger einen Bärendienst erweisen – denn sobald die Wortmeldung von SLS als Tagesereignis betrachtet würde, dürfte darüber berichtet werden – Wollte man dabei das LSR umgehen könnte man dies bei Auslassung der Quellennennung. – Vom Zitatrecht, das nicht explizit eine Nennung der Quelle fordert, und griffe, wenn Auszüge des Interviews in einem eigenen die Schöpfungshöhe übersteigenden Text verwandt würden, mal ganz abgesehen.

    Das hiesse, eine Zeitung produziert eine Meldung, die Wellen schlägt und will allen, die ihr dafür den verdienten Lorbeer gönnen, ans Portemonnaie – alle, die verschweigen, wer das Thema aufs Tapet gebracht hat, bleiben unangetastet.

    Das ist derartiger Blödsinn, dass es, nach den Erfahrungen mit dem handwerklichen Geschick deutscher Legislativen, wahrscheinlich exakt so in Gesetzesform gegossen wird.

    @Michael(17): s. o. Kein Tracking = keine Transaktionsdaten = Pauschalabgabe = Flatrate

  15. Das Urheberrecht sieht nicht ohne Grund eine Schöpfungshöhe vor. Wird Zeit, diese zu verschärfen, um Tatsachenbehauptungen vom Urheberrecht auszunehmen.

    Gruß, LX

  16. auch wenn die wissenschaftlichen Verlage damit vermutlich weniger ein „Problem“ haben dürften, so würde sich diese Forderung imo auch ziemlich extrem auf wissenschaftliche Arbeiten niederschlagen:

    Überlegt mal, wie oft ihr in euren Hausarbeiten, Aufsätzen oder Doktor/Diplom/Master/irgendwasarbeiten zitiert oder Fußnoten setzt. Vieles läuft dort über wissenschaftliche Fachzeitschriften, die Literaturlisten gehen über Seiten. Man ist gezwungen, Belege und Begründungen für Thesen zu liefern, die man unmöglich alle selbst erarbeiten kann. Ein solches Gesetz wäre in der Form der GAU für jegliche wissenschaftliche Arbeit in Deutschland.

    Klar wollen die in erster Linie „nur“ Google ans Hemd, aber die andere, weitaus größere Seite der Medallie sehen sie nicht.

    Blogs sind eine andere Kategorie. Allein Bildblog oder Telemedicus dürften hier an massive Probleme gelangen (grad Springer wirds sich nicht nehmen lassen, unliebsame Kommentare einfach „wegzuklagen“)

    -> Der Vorschlag hemmt den Informationsfluss und die Meinungsfreiheit.

    In Punkto Flatrate/“GEZ“: Ist ja auch so ne Sache. Soll jeder Bürger (mit irgendeiner Form von „Zitaten“, und sei es nur Vorlesen ist ja jeder konfrontiert) einfach mal eine Abgabe an „die Verlage“ zahlen? Egal, ob das, was diese produzieren, wirklich gewünscht ist? Auch wenn man diese Verlage eigentlich nur kritisieren möchte?

    Wie man „echten“ Qualitätsjournalismus schützen kann und ob man das in der heftigen Form überhaupt muss(die Leuts, die ihr Geld auch verdient haben und nicht nur polemisieren ;) ) weiß ich allerdings auch nicht. Dafür fehlen mir einfach noch die Zahlen über Gewinnentwicklung und Gehaltsentwicklung.

  17. na mal langsam, es geht den verlagen um gewerbliche nutzungen, also euren omis die zeitung am frühstückstisch vorlesen werdet ihr schon noch dürfen.

    aus dem selben grund könnte man argumentieren, dass ein kleiner hobby-blogger nicht zahlen muss, wenn er auf einen springer-artikel verlinkt – solange er damit nichts verdient ist es doch keine gewerbliche nutzung, oder? zur kasse gebeten werden könnten eher die bloghoster.

    mein lieblingsabsatz aus dem papier ist übrigens der hier:
    „Das Recht muss den Schutz der Urheberrechte unberührt lassen und darf nicht in einer Weise ausgelegt werden können, die diesem Schutz zuwiderläuft.“

    soll wohl heißen: lsr und urheberrecht dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen, wir wollen an lsr und urheberrecht doppelt verdienen. da wir nicht wissen, wie man das juristisch griffig formulieren kann, schreiben wirs einfach nett um.
    mit der auslegung dieses satzes könnten sich die gerichte jahre beschäftigen.

  18. Sehe ich das richtig, dass Google kein Geld mit Google News verdient? Wenn die Verlage Pech haben macht Google den Laden einfach zu und bereinigt auch die Suchergebnisse: Dann haben sie es dem bösen Schmarotzerkonzern aber so richtig gezeigt. m(

    1. Ich würde mir *wünschen* Google würde einfach keine deutschsprachigen „Qualitätsmedien“ mehr berücksichtigen.

      Aber dann klagen die Verleger wieder auf Gleichbehandlung. Scheinheiliges Pack.

      Sehr interessant auch, dass sich die öffentliche Berichterstattung dabei auf ein absolutes Minimum beschränkt und zum Großteil nur über Blogs wie carta abgedeckt wird.

      Aber der Journalismus ist ja so unverzichtbar für eine Demokratie, dass man in mittlerer Zukunft dann auch eine GEZ für „Qualitätsmedien“ einführen kann/wird – schließlich sind die 25,67eur im Monat ja gut beim Qualitätsjournalismus angelegt und man trägt zum Erhalt unserer guten Demokratie bei. *lachweg*

  19. @tba: Soweit ich weiß, ist schon eine Veröffentlichung an sich eine gewerbliche Nutzung. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das aufgeschnappt habe und konnte auch auf die schnelle keine Bestätigung dieser These finden…

  20. @ Javos (30): laut wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht) unterscheidet man zwischen persönlichen („liebhaberei“) und wirtschaftlichen („gewinnerzielungsabsicht“) gründen für eine handlung. gewerbe ist eine wirtschaftliche tätigkeit mit der absicht, damit gewinn zu erzielen. die verlinkung eines textes auf einem privaten blog lässt sich m.E. nur schwer damit vereinbaren. aber vielleicht hast du recht, und die verleger wollen das tatsächlich als gewerbliche nutzung definieren. die tendenz zu solcherlei interpretationen sehen wir ja in dem eckpunktepapier.

  21. die kommentare á la „verlage machen doch eh nix produktives“ (fefe) oder „was muss man rauchen, um…“ gehen mir so was von auf den senkel.

    fehlt diesen kommentatoren jegliches einfühlungsvermögen? da bricht weiten teilen einer branche der boden unter den füßen weg. die haben nichts geraucht, die haben todesangst. strukturwandel und die reaktionen darauf waren gestern. als dreingabe gibt’s noch einen medienwandel, die nerven liegen blank.

    lasst uns doch lieber nachweisen, dass die versuche, mit falschen rechtsgrundlagen dagegen anzukämpfen, fruchtlos, dumm und der demokratischen funktion von verlagen unangemessen sind.

    sieht denn keiner die kapitulation vor dem eigenen selbstverständnis, das verlage in einer demokratischen gesellschaft einmal hatten?

    manch einer mag meinen wunsch für naiv halten. trotzdem: bitte keine steilvorlagen für die betonköpfe der printindustrie, ja? eine führungsetage, die eine ganze branche runterfährt, hat solche geschenke nicht verdient.

    .~.

  22. „Über die gemeinsamen Gespräche mit den Journalistenverbänden bezüglich einer gemeinsamen Position sind sie etwas unzufrieden, weil diese eine 50% Beteiligungsquote der Urheber an den Einnahmen durch ein Leistungsschutzrecht verlangen. Das wird von Seiten der Verleger natürlich abgelehnt“
    So krass? Was sollen die Urheber denn aus Sicht der Verleger bekommen?

  23. Klar haben die was komisches geraucht. Sorry. Man kann doch nciht ernsthaft mit einer Branche, die sich selbst vor 10+ Jahren die Augenbinde angelegt hat Mitleid haben. Ich habe vor drei Jahren bei einer lokalen aber relativen großen Zeitung gearbeitet. Als es um moderne Website ging, elektronische Zeitungen z.B. Auslieferung als PDF, wurde ich gefeuert, wiel ich etwas ändern wollte. Das zum Thema.

    Greetz,
    GHad

  24. „Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht.“

    Also so ne Art GEMA-Vermutung? Dass man jetzt nachweisen muss, dass ein Text, den man veröffentlicht, nicht ein Zitat von irgend einem Verlag ist?

    „…das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten…“
    „Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.“

    Wenn ich das mal zynisch überspitzen darf:
    Was ist eigentlich mit dem DE-CIX? Was da am Tag an Kopierprozessen (Verbreitung, Vervielfältigung) drübergeht, das passt auf keine Kuhhaut. Kommerziell ist der „Dienst“ dort auch sicherlich.

    Ach, schalten wir das Internet am besten gleich ab, ist für alle Beteiligten einfacher…

  25. @ dot tilde dot #34

    >>da bricht weiten teilen einer branche der boden unter den füßen weg. die haben nichts geraucht, die haben todesangst.<<

    Zumindest für Springer (=lautstärkster Verfechter des Leistungsschutzrecht) gilt das nicht. Die strotzen vor Kraft. Und erst gestern hat mir ein Springer-Manager erzählt, dass man auch mit den Werbeeinahmen auf den journalistischen Webseiten (wo laut Hubert Burda ja nur "lousy pennies" verdient werden), "sehr zufrieden" sei.

    Aber warum nicht über eine neuartige GEZ für gewerbliche Internetnutzer noch mehr rausholen, wenn die Politik es den Verlagsloyyisten so leicht macht…

  26. DJV und ver.di führen mit den Verlegern Gespräche über ein mögliches Leistungsschutzrecht, damit die vielfältigen Interessen der journalistischen Urheber hinreichend berücksichtigt werden. Der DJV will, dass die Urheber ihre Rechte wahrnehmen können, ohne dass das Leistungsschutzrecht diese Wahrnehmung beeinträchtigen könnte. Insoweit gibt es Übereinstimmung mit den Verlagsvertretern. Mit den Verlegern ist in anderen wichtigen Punkten aber noch kein Konsens erzielt, das legt das geleakte Papier der Verleger dar. Das betrifft zum einen die Beteiligung der Urheber an den Erlösen, die die Verlage aus einem Leistungsschutzrecht beziehen würden. Der DJV fordert, dass eine Beteiligung und deren Höhe im Gesetz festgeschrieben werden, für die Verleger also bindend ist. Ebenso klar muss z. B. durch eine Vereinbarung mit den Verlagen geregelt werden, dass Journalisten nicht zur Zahlung herangezogen werden, wenn sie journalistische Inhalte von Verlagshomepages für ihre Recherchen benötigen. Selbstverständlich nicht verhandelbar sind die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die z. B bereits heute als Schranken im Urheberrecht garantiert sind. Klar ist: Kein Verlag kann einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gibt es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie hängt z. B. auch davon ab, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen.

  27. @35 (cmi):

    das liegt offensichtlich daran, dass diese unternehmen von google gelistet werden wollen.

    @39 (ghad):

    es geht mir nicht um mitleid, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. eher darum, zu verstehen, warum menschen aus der branche so einen dünnsinn glauben. empörung alleine ist kein argument.

    danke für die guten kommentare.

    .~.

  28. „Klar ist: Kein Verlag kann einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre.“

    Nein. Aber die Nutzung wird ebenso vergütungspflichtig wie im gewerblichen Bereich bereits der Abruf der einzelnen Worte und Satzteile aus Artikeln.

    Der Unsinn wird auch nicht besser, wenn der DJV das mit „Aber auch unsere Mitglieder wollen mehr Geld“ rechtfertigt! Noch schlimmer finde ich es aber, wenn sich die Gewerkschaften an der Desinformationskampagne von Springer & Co. beteiligen.

  29. Nach meiner Meinung sind so einige der deutschen „Qualitätsmedien“ nicht mehr uneingeschränkt zitierfähig. Denkbar ist, dass die Qualität dieser Medien deutlich nachgelassen hat. Für einige Bereiche (Umwelt beispielsweise, aber auch Wirtschaft) trifft dies zu. Dafür sind die Sparmassnahmen der Verlage verantwortlich. Möglich ist aber auch, dass ich durch die Lektüre hervorragender Online-Medien sensibilisiert bin für exzellente Recherche und gute Schreibe. Die Leistungen diverser klassischer Medien können gegenüber spezialisierten Online-Diensten nicht mehr mithalten.

    Begrüßen würde ich es deshalb, wenn die Verleger die Lizenzeinnahmen dazu nutzen würden, das redaktionelle Angebot zu verbessern und den Qualitätsjournalismus zu fördern. Ist davon auszugehen? Geht es nach den Verlegern, dann sollen die Autoren / Journalisten nicht von den Einnahmen profitieren. Wie soll sich die Qualität verbessern, wenn die Autoren wie gehabt miserabel bezahlt werden? Hier zeigt sich, was den Verlegern journalistische Arbeit wert ist.

    Fazit für mich: Im Zweifelsfall werde ich vorsichtshalber auf Verweise auf klassische Medien verzichten und Medien zitieren, die sich den Grundsätzen der Creative Commons verschrieben haben. Leider hat nicht jeder diese Möglichkeit. Im übrigen meine ich, dass es allerhöchste Zeit ist, den Wert von Journalismus (Online und Offline) und seine Rolle in der Gesellschaft öffentlich zu diskutieren.

    Geradezu lächerlich sind die Bemühungen, Überschriften, Sätze und Satzteile zu schützen. @KoopTech (31) Schönes Beispiel aus Google!

    @Spreeblick (28)
    Nett gekontert! Das Ganze kann wirklich nach hinten für BDZV und VDZ losgehen. Da Print-Medien gerne auch mal aus Blogs abschreiben (jaja, das gibts wirklich), kann das teuer werden.

    @Dirk Landau (19)
    Bedenkenswerte Anmerkungen zu Vorabmeldungen klassischer Medien.

  30. Ich sehe hier Parallelen zu Patenten. Erstmal wird alles Geschriebene schutzwürdig gemacht, danach räumen sich die Großen gegenseitige Nutzungsrechte ein. Wer nicht genügend Masse hat, darf nicht mitspielen. Eine ziemlich effiziente Zugangsregulierung, um von den ganzen neumodischen Emporkömmlingen verschont zu bleiben.

  31. Die Evolution geht weiter und Unternehmen die nicht erkennen welchen Weg sie einschlagen sollten um sich selber weiter zu entwickeln, sind auch selber dafür verantwortlich, dass es ihnen schlecht geht. Das man in diesem Moment nach dem Staat ruft – ja sogar fast Heulkrämpfe bekommt – zeigt einmal mehr wie schlecht diese Unternehmen aufgestellt sind, diesen Kampf zu gewinnen.

    Wie mein Vater immer gerne sagt: „Eines Tages aber nahmen einige Tiere allen Mut zusammen und kletterten auf den Baum um die frischen Früchte zu ernten während andere weiterhin die verfaulten am Boden zusammensuchten.“

    Also bitte etwas mehr Mut – so hoch ist der Baum nicht – aber bitte nicht mit der Hilfe des Staates die Strickleiter basteln – sondern aus eigener Kraft den Ast erreichen.

    Mein Bitte an Google: Bitte mal die „Qualitätsmedien“ für einen Monat aus dem Datenpool nehmen – nur so aus Testzwecken – Danke!

  32. @Andragon, die Verwendung von Überschriften, Sätzen und Satzteilen in Verbindung mit dem Presseerzeugnis zielt ziemlich sicher auf Google ab. Die Verleger mit ihren veralteten Geschäftsmodellen klammern sich an jeden Strohhalm, und der Erfolg von Google erweckt ihre Gier

  33. Mal ganz langsam zu Mitschreiben: „Obama besucht Berlin“ wäre also geschützt und dürfte als Zitat oder Überschrift nicht mehr anderswo verwendet werden?

    Meine Fresse.

    Davon abgesehen bringen mich die „traditionellen Printmedien“ (FAZ, FR, Sueddt, Welt) damit zur Weissglut, dass sie in ihren Artikeln niemals nach aussen verlinken sondern die Verlinkungen immer nur auf das eigene Angebot lenken. Das ist sowas von „gegen den Geist des Webs“ dass…. ach mir fällt kein Superlativ mehr ein.

  34. zum thema springer strotzt vor kraft:

    wenn man die neueste pressemeldung von springer zum quartalsergebnis mit nem prawdaauge liest wird man feststellen dass der verlag netto mit 200 millionen verschuldet ist. netto. ich kauf denen auch nicht ab dass 100000 die bild iphone app geshoppt haben. smoke and mirrors.diese ganzen bilanzen kann man sich sonst wo hinstecken, ueberall nur getrickse, seit enron sollte das keine neuigkeit sein. das schoene an der ganzen angelegenheit ist also dass die nicht kurz vorm abkratzen sind, die sind schon abgekratzt. liebesgruesse von untoten.
    statt sich ordentlich zu verabschieden binden sie uns vorher noch scheisse an den schuh.

  35. @faktensindgut:

    Zustimmung!

    Allerdings mit einem Zusatz:

    Nicht nur Springer, unser ganzes Weltwirtschaftssystem ist schon abgekratzt.

    Nur dank unglaublich viel Getrickse – man könnte es auch legalisierte Bilanzfälschung nennen – wird uns noch vorgespielt, daß es noch lebt.

    Aber das wird jetzt zu OFF TOPIC.

  36. klar, wolfgang tiefensee hat sich ja auch den satz „Wir sind das Volk“ markenrechtlich schützen lassen. Warum dann nicht auch Satzteile und andere ganze Sätze? Dann…man…nur noch so…und…sich anderen…
    Hat doch was von Piet Klocke…

  37. bzw. das Glücksrad wird Wirklichkeit: Ich kaufe ein W, ein I, ein X, nein zwei X, äähh nee, doch nur eins, und ein E, und ein R, und die Ausrufezeichen bekomme ich dann gratis

  38. @tba (#32)

    gewerbe ist eine wirtschaftliche tätigkeit mit der absicht, damit gewinn zu erzielen. die verlinkung eines textes auf einem privaten blog lässt sich m.E. nur schwer damit vereinbaren. aber vielleicht hast du recht, und die verleger wollen das tatsächlich als gewerbliche nutzung definieren.

    Der mittlerweile angewandte Kniff heißt „gewerbliches Ausmaß“. Selbst wenn dein Blog völlig privat ist, du keine Werbung schaltest und auch gar nicht vor hast, Geld damit zu verdienen, steht es im Internet einem großen Publikum zur Verfügung, und erfüllt damit den Maßstab des „gewerblichen Ausmaßes“. Das ist auch nicht anders als bei den abgemahnten P2P-Börsennutzern. Von denen wollte keiner Gewinn machen, trotzdem betrieben sie ihr „Werk“ nach geltender Rechtsprechung in „gewerblichem Ausmaß“ und können daher abgemahnt werden. Gäbe es diesen pseudo-konkreten Terminus „gewerbliches Ausmaß“ nicht, müsste man die gesamte Abmahnindustrie einstampfen.

  39. Aus einer ‚anonymen Quelle®‘ sind uns ‚aktuelle Papiere©‘ aus dem Verlegerumfeld© zugeschickt worden, wo die ‚nächsten Schritte©’ bezüglich einer ‚gemeinsamen Strategie bei der Diskussion™‘ um ein Leistungsschutzrecht™ aufgeführt sind. In dem ‚Rundschreiben von BDZV®‘ (Bundesverband der Zeitungsverleger®) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger™) an die “Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht©”, das auf den 16.6. datiert ist, begrüßen Christoph Keese® (Springer™) und Prof. Robert Schweizer® (Burda™) die Berliner Rede zum Urheberrecht™ von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger® und dass diese sich darin positiv® über das ‚Leistungsschutzrecht™’ geäußert habe.

    Da sollten wir uns dann schon mal dran gewöhnen tun ….

  40. @netzpolitik

    Macht doch einen Wettbewerb draus: „Ratet die BILD-Schlagzeile von morgen“. Dann „publiziert“ ihr die als „Überschriften“.

    Wenn da nur 1000 Leute mitmachen trifft man doch bestimmt jeden Tag einen Satzteil und einmal die Woche den beinahe wortgenauen BILD-Aufmacher.

    Für jeden Treffer wird dann Springer abgemahnt und der Gewinner des Ratespiels bekommt einen Koffer voller Geld :o)

  41. @Renditeschl*mpen: Lasst euch mal diesen Satz schützen:

    „vo wos dramt a verleger nachts? -> vo nockade weisswiascht“

    Mit derart vielen Fails die sich diese Leute erlauben, wird es Zeit das der Darwinismus endlich zuschlägt…

  42. @66 (sumosu):

    wundervolle idee! sehr schönes spiel, nicht schwierig, macht sicher spaß. mache gerne mit.

    die bild-redakteure bestimmt auch.

    .~.

  43. @sumosu (#66)

    Macht doch einen Wettbewerb draus: “Ratet die BILD-Schlagzeile von morgen”. Dann “publiziert” ihr die als “Überschriften”.

    Eine helfende Hand dürfte dabei der Schlagzeil-o-mat reichen. ;-)

  44. Man kann sich Satzteile sichern? Wie groß sind diese Satzteile? Was kennzeichnet sie?

    Solange das nicht geklärt ist, möchte ich bekannt geben, dass ich mir hiermit als Satzteil das \und\ sichere! Erster! ;)

    Ansonsten: Wie wäre es mit einem Programm, in das man wild tagespolitische Begriffe eingibt, die es dann in Schlagzeilenform auswirft? Dann sichert man sich das Ganze schnell und wer es nutzen will, muss zahlen.
    Gelddruckmaschine wäre ein passender Name für das Programm, oder?

  45. Zur Überschrift-o-Mat-Idee:

    Matthias Spielkamp, der vermutlich auch heute ab 14h auf DKultur über das LSR sprechen wird [klick], sagte einmal (meine, das wäre im Medienradio 23 gewesen [klick]), dass man seitens der Verleger natürlich peinlich genau darauf achten wird, dass nur Medienkonzerne unter den Verlagsbegriff fallen.

    Schöne Idee, aber das soll ja eine explizite Subvention für Medienkonzernen sein. Blogger sollen, falls sie tangiert werden, nur zahlen müssen, nicht etwas bekommen können.

  46. @ Durden (63): nicht schlecht herr specht. dann danke ich dir hiermit vielmals für diese information, die mich wohl bestimmt vor einer abmahnungen bewahren wird! unwissenheit schützt ja nicht vor strafe, das wissen die verleger auch.

    und wenn es erst ein patent auf sätze gibt, dann wird es wieder zeit für das alte volkslied
    „die gedanken sind frei/
    wer kann sie erraten…“

  47. Mal ne ganz naive Frage. Ich weiß nicht genau wo ich es gelesen habe aber angeblich nutze fast 50% der Journalisten auch Social Media bei ihrer Recherche. Eigentlich müssten Blogs und Microblogs, die ja in der Regel wesentlich schneller News veröffentlichen als „die Seriösen“, dadurch richtig abkassieren können. Ich verstehe ja was die Herren wollen aber schießen sie sich damit nicht ein Eigentor?

  48. Millionen Internetnutzer warten sehnsüchtig darauf, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich und so schnell wie möglich die Leistungsschutzrecht-Gesetzte auf den Weg bringt.

    \Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist©\ und so soll doch bitte schnellstmöglich im Sinne der vorfreudig erregten Verleger (mitsamt den Betten anwärmenden Gewerkschaften) das Leistungsschutzrecht für Verlage realisiert werden.

    Endlich werden wir im teilweise überfrachteten Internet das beobachten können, was man im positivsten Sinne als \natürliche Auslese\ bezeichnet…

    Suchmaschinen (wie z.B. Google) wird es in Sachen Leistungsschutzrecht künftig freistehen, kostenpflichtige Lizenzvereinbarungen bezüglich Verbreitung von Schlagzeilen und Snippets abzulehnen. Sind wir uns doch sicher, dass sie davon reichlich Gebrauch machen werden!!

    Die tägliche Sintflut (ca. 70 % Presseagenturen) von tausendfach vervielfältigten Überschriften, Sätzen, Satzteilen und Absätzen absolut gleichen Inhalts und in Größenordnungen von mehreren Terabyte wird ein gesegnetes Ende finden…

    \Leistungsschutzrecht\ wir danken dir!

  49. Ich überlege gerade was wohl passieren würde, wenn man im Rahmen einer Kunstaktion ein Programm schreibt, dass zufällig nachrichtenrelevante Sätze generiert und diese dann im Web veröffentlicht. Gleichzeitig würden Nachrichtenportale automatisch durchsucht werden, ob diese Sätze / Überschriften / Satzteile etc. drin vorkommen und man könnte dann im Rahmen des Leistungsschutzrechtes eine Vergütung einfordern…

  50. Kann mir einer kurz erklären wie sich ein LSR auf das BGH Paperboy Urteil auswirkt (und umgekehrt)?

    Macht eine neue Gesetzgebung das Paperboy Urteil obsolet, oder was passiert dann?

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