iRights.info hat den Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhalten und veröffentlicht (PDF).
Schon seit einiger Zeit war darüber spekuliert worden, dass die Verlage einen Gesetzesentwurf vorbereiten; aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) war zu hören, dass man wünsche, dass Verlage und Journalistenvertreter sich auf eine Position einigen, bevor sich das Ministerium der Sache annehme. Hier muss sich das BMJ die Frage gefallen lassen, wie sinnvoll es ist, sich einen Gesetzesentwurf von Verlagslobbyisten und Gewerkschaften entwerfen zu lassen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie ein weites Spektrum berechtigter Interessen außer Acht lassen würden. [.…]
Beide Entwürfe sind nicht nur unausgegoren. Sie räumen auch die im Vorfeld geäußerten Bedenken der Kritiker eines Verleger-Leistungsschutzrechts in keiner Weise aus, machen zudem nicht deutlich, wie ein solches Recht überhaupt gerechtfertigt werden kann. Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen und die Berichterstattung und Informationsvermittlung sowie ‑beschaffung in einer Weise beeinträchtigen, die bislang nur in Ansätzen absehbar ist. Die Entwürfe machen mehr als deutlich, dass die vielfältigen Kollateralschäden mit gesetzlichen Formulierungen nicht vermieden werden können. Sie sind vielmehr eine Folge der Idee des Leistungsschutzrechts für Presseverleger selbst.
Interessant ist auch die ausführliche Analyse von iRights.info zum Gesetzentwurf.